Herr Kollege Becker, an dieser Stelle sei auch angemerkt: Wir haben mehrfach darauf hingewiesen - zuletzt der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung -, dass es nicht darum geht, für möglichst viel Geld möglichst schnell einen Verkauf der LEG-Wohnungen herbeizuführen. Wir haben an jeder Stelle deutlich gemacht, dass es uns darum geht, die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu schützen und soziale und städtebaupolitische Belange mit zu berücksichtigen. Darum werden wir nicht an den Erstbesten, der aus Wuppertal oder sonst woher kommt, verkaufen.
Es geht uns darum, die Interessen der Mieterinnen und Mieter sowie unsere wohnungsbaupolitischen Belange zu berücksichtigen. Es gibt Gott sei Dank eine Vielzahl von Unternehmen, der wir zutrauen, genau diese Ziele zu erfüllen. Bei der Auswahl derjenigen, an die wir verkaufen werden, wird das einen ganz erheblichen Entscheidungsgrund bilden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie dem aktuellen Statistikbericht der Wfa zu entnehmen ist, betrug der Wohnungsbestand in NRW zum Ende des Jahres 2003 insgesamt 8,3 Millionen Wohnungen. Circa 1 Million dieser Wohnungen waren öffentlich gefördert. Das sind rund 12 % des Gesamtwohnungsbestandes.
Das war im Übrigen nicht immer so. Im Neubaubereich betrug der Anteil der Sozialwohnungen in den Jahren 1948 bis 1959 noch 82,5 %. Seitdem hat dieser Prozentsatz kontinuierlich abgenommen. 2003 lag der Anteil nur noch bei 20 %. Diese Entwicklung, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, hat Gründe.
In den 90er-Jahren war die Wohnungsmarktentwicklung in allen Regionen unseres Landes noch von Zuwanderungen und einer damit einhergehenden Wohnungsverknappung geprägt. Inzwischen ist ein grundlegender Umbruch auf den Wohnungsmärkten sichtbar geworden. Zunehmende regionale Unterschiede in der Wohnungsmarktentwicklung führen zu unterschiedlichen Handlungserfordernissen. Während in prosperierenden, hochpreisigen Wohnungsmärkten auch künftig Neubau- und Bestandserweiterungen erforderlich sind, sind in den entspannten Wohnungsmärkten, das heißt in den vom Strukturwandel besonders geprägten Regionen, in erster Linie Umstrukturierungen und Bestandsaufwertungen notwendig.
Vor allem regional verankerte Wohnungsbauunternehmen sind für diese differenzierten Handlungserfordernisse gerüstet. Für ein Engagement eines landesweit agierenden Unternehmens wie der LEG gibt es deshalb angesichts der veränderten Wohnungsmärkte keine überzeugenden Gründe mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die LEG selbst hat in den vergangenen Jahren immer wieder Teile ihres Immobilienbestandes verkauft. Im Rahmen ihres Modernisierungsprogramms war und ist sie gezwungen gewesen, sich von einer Vielzahl ihrer Wohnungen zu trennen. Auf der Grundlage entsprechender Aufsichtsrats
beschlüsse aus der vergangenen Legislaturperiode sind seit 1998 bereits 11.700 Wohnungen verkauft worden. Ich frage Sie, Herr Becker: Wo waren Sie, als diese 11.700 Wohnungen verkauft worden sind? Wo waren Sie da? Wo war Ihre Stimme, wenn das alles so verwerflich und wenn das alles so schlimm war? Da ging es um 11.700 Mieterinnen und Mieter der LEG.
Ich werde Ihnen ein Versprechen geben: Dem, was in Hamm passiert ist, dass nämlich in einer sozial angespannten und schwierigen Situation ein En-bloc-Verkauf ohne Sinn und Verstand an einen Investor erfolgt, der sozialer Segregation Vorschub leistet, werden wir einen Riegel vorschieben. Das wird es bei dem Verkauf der Wohnungen der LEG mit uns nicht geben.
Das haben die Aufsichtsräte mitzuverantworten, die unter rot-grüner Regierungsmehrheit Verantwortung für die Landesentwicklungsgesellschaft getragen haben.
Der Anteil der Sozialwohnungen bei der LEG ist also nicht nur wegen des Auslaufens der Bindungswirkungen rückläufig.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein Verkauf von Wohnungen der LEG war und ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass auch deren Sozialbindung fällt. Selbst bei einer Ablösung der öffentlichen Mittel würden die Wohnungen aufgrund der Nachwirkungsfrist, wie Sie wissen, noch weitere zehn Jahre den Bindungen der Wohnraumförderung unterliegen. Ein Argument, das in den vergangenen Jahren bei Wohnungsverkäufen durch die LEG von der ehemaligen Landesregierung im Übrigen immer wieder vorgetragen worden ist! Auch der jetzt beabsichtigte Verkauf der LEGWohnungen wird unter Beachtung der sozialen Standards, der Interessen der Mieterinnen und Mieter und der Interessen der Beschäftigten der LEG erfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiteres von der LEG, aber auch der ehemaligen Landesregierung bei Verkäufen immer wieder vorgebrachtes Argument war: Kauf bricht nicht Miete. Auch nach einer Veräußerung werden die Wohnungen der LEG ihren Mieterinnen und Mietern weiter zur Verfügung stehen.
Vermieter dieser Wohnungen muss aber nicht zwingend ein landesbeteiligtes Unternehmen sein. Es gibt viele gute Wohnungsbauunternehmen in unserem Land - ich bin dankbar dafür -, die min
destens so gut - ich sage ausdrücklich: mindestens so gut - die Schutzrechte der Mieterinnen und Mieter und die wohnungsbau- und städtebaupolitischen Interessen der Landesregierung mit im Auge haben.
Die Vermietung von Sozialwohnungen ist heute allein eine wirtschaftliche Betätigung. Auch die LEG ist in den letzten Jahren gegen den Widerstand des Landesrechnungshofes mehr und mehr in ein auf Rendite ausgerichtetes Unternehmen umstrukturiert worden. 1999 wurde im Gesellschaftsvertrag der LEG festgelegt, dass sie ihre Unternehmensziele im Wettbewerb zu verwirklichen und ihre Geschäfte nach kaufmännischen und privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu führen hat. Als Grund wurde damals angeführt, dass die LEG ihre Wohnungsbestände nach den gleichen Kriterien wie ein privates, nicht von der öffentlichen Hand dominiertes Wohnungsunternehmen verwalten muss, um auf Dauer am Markt konkurrenzfähig zu sein.
Abgesehen von ihrer Gesellschafterstruktur unterscheidet sich die LEG heute nicht mehr von anderen Wohnungsunternehmen in NordrheinWestfalen, die ebenfalls über öffentlich geförderte Wohnungen verfügen. Einer Privatisierung dieses Wohnungsbestandes steht demnach überhaupt nicht im Wege.
Ich habe eine ganz große Bitte zum Schluss - ich schließe mich da ausdrücklich den Worten des Kollegen Rasche bei der Beurteilung des Redebeitrages des Kollegen Röken an; vielleicht hilft der nächste Sonntag da doch ein Stück weit -: Lassen Sie uns bitte die Debatten, die wir in den kommenden Wochen und Monaten zu diesem Sachverhalt führen werden, ohne Schaum vor dem Mund führen, ohne Panikmache oder Verunsicherung bei den Mieterinnen und Mietern sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LEG zu betreiben.
Denn das führt dazu, dass ein Unternehmen, das in weiten Teilen ordentlich aufgestellt ist, das eine gute Mieterstruktur hat, schlechtgeredet wird, was den Verkaufsprozess stark behindert. Darum bin ich froh darüber, dass im Gegensatz zum Kollegen Becker der Kollege Röken hier sehr sachliche Töne angeschlagen hat.
Ich will wiederholen, was ich schon im Ausschuss zu diesem Sachverhalt gesagt habe: Ich biete ausdrücklich an, dass wir diesen Prozess ganz
eng miteinander - der zuständige Fachausschuss, selbstverständlich das Parlament und die Landesregierung - zu Ende bringen. Aber eines ist für uns auch klar: Am Ende des Tages, sprich am Ende dieser Legislaturperiode, werden wir uns vom Wohnungsbestand der LEG verabschiedet haben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Landesregierung werden wir uns auseinander setzen, wenn das Konzept vorliegt. Heute liegt ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vor, und mit dem möchte ich mich jetzt beschäftigen.
Herr Rasche, Sie haben ausgeführt: Sie arbeiten schnell und gründlich. Gehen wir Ihren Antrag nach diesem Maßstab jetzt einmal gemeinsam durch! Am Ende wäre es eine sehr sachliche Entscheidung, Herr Minister, auch in Ihrem Sinne, wenn die beiden Koalitionsfraktionen diesen Entschließungsantrag zurückziehen würden. Ich erkläre jetzt, warum. Sie sagen in Abschnitt I, der Landtag möge beschließen:
„Der Landtag unterstützt die Landesregierung in ihrer Absicht, ein Privatisierungskonzept für die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG) zu erarbeiten.“
Der Minister hat wortreich erklärt, dass überhaupt nicht daran gedacht ist, die LEG GmbH zu verkaufen, sondern wenn überhaupt, dann nur noch den Wohnungsbestand. Können Sie sich einmal absprechen, was Sie nun eigentlich in diesem Parlament machen wollen? So kann man vielleicht als Opposition verfahren, Herr Schulte, aber nicht mehr, wenn man die größte Fraktion in der Regierungsverantwortung stellt. Sie müssen sich schon einigen: Wollen Sie LEG oder den Wohnungsbestand verkaufen? Vielleicht müssen Sie der Landesregierung noch einmal einen Auftrag erteilen, was sie nun machen soll. Im Koalitionsvertrag steht: Wohnungen verkaufen. Sie verlangen in Ihrem Entschließungsantrag, dass die LEG verkauft wird. Vielleicht kann Herr Sahnen - der ist als Nächster dran für die CDU hierzu einmal Stellung nehmen.
Sie sagen in Abschnitt II, die LEG habe es versäumt, als öffentliches Unternehmen marktkorrigierend einzugreifen, und habe ihre Vorbildfunktion verletzt. Jetzt müsste man daraus schließen,
dass Sie der Auffassung sind: Jetzt ist es unbedingt erforderlich, dass die LEG endlich marktregulierend eingreift und ihrer Vorbildfunktion nachkommt. Das wäre die logische Schlussfolgerung Ihrer Analyse. Nur kommt dann das völlige Gegenteil. Die Schlussfolgerung heißt:
Ich kann Ihnen noch einen weiteren Beleg liefern, Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, dass Ihr Entschließungsantrag mit dem Handeln der Landesregierung in keiner Weise übereinstimmt.
Herr Schulte schüttelt mit dem Kopf. In der Ausschusssitzung hat der Staatssekretär erklärt - ich zitiere aus „Landtag intern“ -, die Landesregierung wolle nicht die LEG, sondern lediglich Wohnungen der LEG veräußern. - Verständigen Sie sich endlich, was Sie strategisch an dieser Stelle nun beabsichtigen! Das wäre im Übrigen hilfreich mit Blick auf die Situation, in der sich insbesondere die Beschäftigten der LEG befinden. Ich glaube, sie haben in der Tat einen Anspruch, Herr Minister, dass möglichst bald in verantwortlicher Form mitgeteilt wird, was Landesregierung und Mehrheitsfraktion an dieser Stelle vorhaben.
Zur Frage Ihres Eintretens für Mieterschutzrechte: Herr Minister, wenn Sie mit den Mietern ähnlich lax umgehen wie mit dem potenziellen Käufer aus Wuppertal, dann wird es mir für die Mieterinnen und Mieter der LEG angst und bange.
Ich beziehe mich bei der Frage des Mieterschutzes wieder auf den Entschließungsantrag der CDU. Sie schreiben am Ende, bei der Privatisierung seien Sozialstandards einzuhalten, sagen aber nicht, welche Sozialstandards. Sie formulieren: „wie Sie beispielsweise bei Veräußerungen von Viterra und Gagfah realisiert wurden“. Sie führen an dieser Stelle aber nicht aus, welche Sozialstandards Sie für die Mieterinnen und Mieter eigentlich erhalten wollen.
Von daher ist der Antrag unlogisch, inkonsequent und widersprüchlich. Mieterschutzinteressen kommen nur in der Allgemeinheit vor, überhaupt nicht konkret, überhaupt nicht benannt. Was Sie völlig verschweigen, ist, dass Sie an einer anderen Stelle - da war der Minister in der letzten Ple
nardebatte auf dem Rückzug - die Mieterschutzrechte drastisch verschlechtern wollen, indem Sie bei Umwandlung in Eigentumswohnungen die Kündigungssperrfrist von acht bzw. sechs Jahren auf drei Jahre verkürzen wollen. Wie sich das vereinbaren lässt mit dem letzten Teil Ihres Entschließungsantrages, bleibt mir schleierhaft.
- Schnell war er, Herr Rasche, aber das Gegenteil von gründlich. Es ist wirklich blamabel, was Sie hier schriftlich abgeliefert haben. - Herzlichen Dank.