- Ja, nur in Nordrhein-Westfalen steht sie uns nur sehr begrenzt zur Verfügung. Das wird jeder einsehen.
- Ja, dann kommt die Windkraft. - Wenn Sie die 12,5 % ohne Wasserkraft und ohne Windkraft erreichen wollen, dann müssen Sie sich eine Menge einfallen lassen. Frau Kollegin Thoben, dann sind Sie diesem Parlament eine Menge Antworten schuldig. Die, die Sie nennen, sind völlig unzureichend.
Sie haben auf die Biomassenutzung verwiesen. Das nehmen Sie aus dem Instrumentenkasten unserer bisherigen Politik.
Wir haben ja schon dafür gesorgt, dass die Förderung der Biomasse beim EEG aus dem Jahre 2004 verbessert worden ist.
Sie haben dann die Brennstoffzelle genannt. Mit der Nutzung der Brennstoffzelle erhöhen Sie den Anteil der regenerativen Energien überhaupt
nicht; denn die Frage ist ja, wo der Wasserstoff, der in dieser Brennstoffzelle eingesetzt werden soll, denn herkommt. Solange er nicht aus regenerativen Energien gewonnen wird, erhöhen Sie damit auch den Anteil der regenerativen Energien im Strommarkt überhaupt nicht. Erklären Sie mir also mal, wo das herkommen soll.
Dann haben Sie noch die Geothermie genannt. Ich bin dafür, dass die Geothermie - die oberflächennahe Geothermie allzumal - in NordrheinWestfalen sehr viel stärker genutzt wird. Sie wird aber natürlich für die Wärmeversorgung der Häuser und nicht für die Stromgewinnung genutzt.
Also bitte, Frau Kollegin Thoben: Legen Sie nach und erklären Sie doch mal, wie Sie auf diese 12,5 % kommen wollen. Wissen Sie: Sie sind vielleicht eine lautstarke und wortkräftige Politikerin - lassen Sie mich das einmal sagen -, aber wenn man als Fachministerin auftritt, dann gibt es auch einen gewissen Mindestanspruch an die Fachlichkeit der Aussage.
Ich bin gespannt, wie Sie das realisieren wollen. Ich finde, es gehört zu einer solchen auch fachlich unterlegten Debatte, dass darauf eine überzeugende Antwort gegeben wird. Die haben wir nicht gehört. Deswegen haben all die Kolleginnen und Kollegen - von Herrn Kollegen Priggen bis zu Herrn Kollegen Stinka - Recht, die gesagt haben: Das energiepolitische Konzept dieser Landesregierung ist nicht einmal schemenhaft zu erkennen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Horstmann. - Jetzt hat Herr Abgeordneter Bernhard Schemmer für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade den Mindestanspruch eines Abgeordneten erfahren, der als Minister zweimal gescheitert ist.
Es fängt damit an, dass wir das tun, was wir vor der Wahl versprochen haben. Wir setzen diese Dinge nach der Wahl also peu à peu um. Das unterscheidet uns von diesem Guru in Berlin, der sowohl 1998 als auch 2002 nach der Wahl vergessen hat, womit er die Wähler vor der Wahl aufs Glatteis geführt hat. Ich denke, der Weg, den wir heute gehen, ist der bessere.
Neben einer besseren Lehrerversorgung, Bürokratieabbau usw. - ich will das alles gar nicht aufzählen - reden wir heute unter anderem auch über die Beseitigung einer dieser rot-grünen Spielwiesen. Eine dieser rot-grünen Spielwiesen war diese „verhöhnte“ und „vervesperte“ Herangehensweise an die Windenergie, die insbesondere in dem Windenergieerlass von 1998 ihren Niederschlag gefunden hat. Windkraft pur, ohne Rücksicht auf Ökonomie und Ökologie.
Ich kenne niemanden hier im Hause - Herr Priggen hatte das vorhin angesprochen -, der die Windkraft grundsätzlich ablehnt. Die Windkraft muss aber in eine vernünftige Energiepolitik eingebettet sein und darf Natur und Landschaft und insbesondere die Menschen nicht überfordern. Deswegen - da habe ich die Beiträge von Herrn Stinka und von Herrn Horstmann nicht so recht verstanden - geht es darum, nicht zu polemisieren, sondern sich mit den Fakten zu beschäftigen.
Bleiben wir bei den Fakten! Energie verbrauchen wir nicht nur für die Stromproduktion, sondern auch für die Heizung im Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsbereich, für die Mobilität. Gerade haben wir gehört, 10 % der deutschen Stromerzeugung erfolgt aus regenerativen Energien, davon rund die Hälfte aus Windkraft. Das sind aber noch nicht einmal 2 % des gesamten Primärenergieverbrauchs, sondern nur etwas mehr als 1 %. Die mögen auch wichtig sein, aber man muss die Größenordnung sehen.
Im Übrigen hat die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 1991 mit dem Stromeinspeisegesetz eine Anschubfinanzierung für Windenergie geschaffen. Neue Technologien brauchen eine Anschubfinanzierung, aber nur so lange, bis das Kind laufen gelernt hat. Wenn nunmehr im Wesentlichen Abschreibungsgesellschaften in Windkraft investieren, schießt die Förderung offensichtlich weit übers Ziel hinaus.
Erstens. Es ist mir nicht ganz klar, wie Sie die direkten Windkraftarbeitsplätze oberhalb von 4.000 definieren.
Zweitens. Bei einer Exportquote von 60 % - der Export geht in Länder, die nicht vergleichbar hoch subventionieren wie wir - scheint ein guter Standort für die Windkraftindustrie durchaus wettbewerbsfähig zu sein. Warum geschieht dann zu Hause diese Überförderung zulasten unserer Verbraucher? Ich will das mit Zahlen belegen.
In diesem Jahr erwartet der Verband der Netzbetreiber rund 27.000 GW Windstrom bei einem Subventionsanteil - das ist, denke ich, unstrittig - von rund 1,4 Milliarden €. 1,4 Milliarden € für maximal 20.000 Arbeitsplätze; denn korrekterweise muss ich von den 50.000, von denen ansonsten die Rede ist, den Exportanteil von 60 % abziehen. Das sind 70.000 € pro Arbeitsplatz für die in Deutschland installierten Windkraftanlagen. Ich bitte Sie, sich diese Größenordnung immer vor Augen zu führen, damit wir wissen, worüber wir reden.
Ich finde das unverantwortlich und begrüße deshalb ausdrücklich die Initiative der Landesregierung, im EEG die Zahlungen auf das Notwendige zu reduzieren.
Herr Schemmer, schönen Dank für die Gelegenheit. Sie haben eben die Subventionierung kritisiert. Wenn die CDU 12,5 % regenerativen Strom möchte, kostet das auch Geld. Windkraft ist am billigsten. Wie wollen Sie das bezahlen, wenn Sie gegen die Subventionierung streiten? Ehrlicherweise müssen Sie irgendwann einmal sagen, dass das wesentlich teurer wird.
Wir haben über die Subventionierung der Windkraft gesprochen. Wir müssten eigentlich auch darüber sprechen, dass Strom aus anderen Energieträgern vorgehalten werden muss, und berücksichtigen, wie die Öfen,
Wenn wir über Biomasse reden, muss man vielleicht das Energiegesetz dahin gehend novellieren, dass wir bei der Abwärmenutzung - die Wärme ist ein größeres Problem als der Strommarkt - ein bisschen weiterkommen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, das zu tun.
Die Windkraft führt doch zu volkswirtschaftlichem Unsinn. Österreicher haben mir Folgendes erzählt: Wir machen das ganz clever. Wir kaufen die Grundlast in Deutschland, und immer wenn bei euch die Windenergieanlagen ausgehen, verkaufen wir die Spitzenlast an euch. - Auf diese Art und Weise kann man auch Geld verdienen. Aber ist das unser Ziel?
Lassen Sie uns zum Landschaftsgesetz kommen: Wir versuchen doch, die Zersiedelung und "Übermöblierung" der Landschaft zu vermeiden, und nur dann, wenn das nicht möglich ist, versuchen wir auszugleichen. Hier sind raumbeanspruchende Vorhaben gleich zu behandeln, also auch ein oder zwei Windkraftanlagen. Ich sage es noch einmal: Wenn heute bei einem Landwirt die Genehmigungsverfahren für einen Kälberstall im Außenbereich komplizierter sind und länger dauern als die Genehmigung von Riesenwindkraftanlagen über 100 m Höhe, ist das nicht in Ordnung.
Windkraftanlagen bedürfen generell keiner Privilegierung im Außenbereich. Ab 50 m Höhe sind es industrielle Anlagen, bei denen das kommunale Planungsrecht gefordert ist. Also: keine Anweisung von oben, sondern planerische Entscheidung vor Ort.
Ich komme auf das zurück, was die SPD durchgehend gesagt hat. Sie wollen von Düsseldorf aus das Land zwangsbeglücken, anstatt die Leute vor Ort entscheiden zu lassen. Bis zum Jahre 2002 hat das Höhn-Ministerium rechtswidrig jeden Flächennutzungsplan nicht genehmigt, der nicht ausdrücklich die kompletten Flächen aus dem Gebietsentwicklungsplan übernommen hat. Da wurde par ordre du mufti von oben in die Kommunen hineinregiert. Wir haben den Menschen im Lande versprochen, das zu ändern, und das tun wir auch.
Rot-Grün fordert zwar immer Bürgernähe, aber nur dann, wenn es um das Verhindern geht: A 33 usw. Aber beim Thema Windkraft müssen die Menschen mitreden können, und durch den neuen Windkrafterlass bekommen sie Hilfe, indem sie
Ich empfehle den Kommunen, ihren Flächennutzungsplan zu überarbeiten, insbesondere dann, wenn Vorranggebiete und Höhenbegrenzungen fehlen. Ich zitiere das Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 1997:
Das städtebauliche Verunstaltungsverbot beruht auf der Erkenntnis, dass auch eine naturschutzrechtlich nicht besonders geschützte Landschaft empfindlich gegen ästhetische Beeinträchtigungen sein kann.