Protocol of the Session on September 14, 2005

Danke schön, Herr Dr. Papke. - Als Nächster hat Herr Minister Uhlenberg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weshalb brauchen wir einen neuen Windenergieerlass in Nordrhein-Westfalen, und weshalb führen wir diese Debatte hier in Nordrhein-Westfalen besonders engagiert? - Wir brauchen deswegen einen neuen Windenergieerlass, weil sich die Größenordnungen der Anlagen in den vergangenen Jahren dramatisch verändert haben. Die Anlagen, die heute aufgestellt werden, sind nicht mehr die Anlagen wie in den 90erJahren mit 63 m Nabenhöhe, sondern heute werden ganz andere Anlagen, nämlich Industrieanlagen aufgebaut.

Wenn Sie bei der Frage Windenergie in der Bevölkerung noch ein Stück Akzeptanz erhalten wollen, dann brauchen wir einen neuen Windenergieerlass in Nordrhein-Westfalen, weil vor dem

Hintergrund, dass es heute keine 63 m Nabenhöhe mehr, sondern 200 m Nabenhöhe sind, diese Frage völlig anders bewertet werden muss.

(Beifall von der CDU)

Weshalb wird diese Frage in Nordrhein-Westfalen anders diskutiert als in anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland? Das hängt zum Beispiel damit zusammen, dass wir in NordrheinWestfalen 2.400 Windräder haben, aber ein Flächenland wie Bayern, das von der Fläche her - nicht von der Einwohnerzahl her - größer ist als Nordrhein-Westfalen, ca. 500 Anlagen hat.

Weil es in den vergangenen Jahren unter der Vorgängerregierung diesen alten Windenergieerlass schon gegeben hat, der dazu geführt hat, dass in einigen Bereichen Windenergieanlagen massiv gebaut worden sind - das ist uns in den letzten Monaten allen klar geworden -, ist die Stimmung in einer Form in Nordrhein-Westfalen gekippt, dass diese neue Regierung, wenn sie nicht handeln würde, ihre Hausaufgaben nicht machen würde. Deshalb wird der Windenergieerlass jetzt abgeändert.

(Reiner Priggen [GRÜNE] meldet sich zu ei- ner Zwischenfrage.)

Ich bin immer sehr verwundert über die Position der Sozialdemokraten zur Energiepolitik. Ich sage Ihnen: Für den Fall, dass es nicht zu diesem Regierungswechsel gekommen wäre, den dieses Land Gott sei Dank erreicht hat, dann hätten auch die Sozialdemokraten zumindest in einer Neuauflage der rot-grünen Koalition darauf drängen müssen, dass wir einen neuen Windenergieerlass in Nordrhein-Westfalen bekommen. Herr Horstmann, das ist die Ausgangssituation. Jetzt beantworte ich gerne die Frage von Herrn Priggen.

Herr Priggen, bitte.

Herr Minister, Sie haben eben von 200 m Nabenhöhe gesprochen. Mir ist weder in NRW noch bundesweit noch irgendwo anders eine Anlage mit 200 m Nabenhöhe bekannt. Können Sie mir sagen, wo in Nordrhein-Westfalen solch eine Anlage stehen oder gebaut werden soll?

Herr Kollege Priggen, Sie haben doch gerade gehört, dass Herr Kollege Papke den neuesten Stand von Bauanträgen im Kreis Olpe skizziert hat.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Gesamthöhe!)

- Selbstverständlich, aber die Anlagen gehen doch heute in Richtung 200 m. Die haben doch heute eine Größenordnung von 120 bis 140 m. Das ist doch ein ganz anderer Abstand, als es früher bei den Windenergieanlagen der Fall war.

Ich möchte nur noch zwei Beispiele nennen, weshalb wir hier eine neue Politik in NordrheinWestfalen machen.

Erstens. Die alte Koalition hat es übertrieben. Warum hat die alte Regierung den Wald in Nordrhein-Westfalen, der in dieser Form wie wir ihn in Nordrhein-Westfalen haben eine hohe Akzeptanz hat, nun sozusagen als neuen Standort für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen ausgerufen? Gerade in dem Bereich gibt es die geringste Akzeptanz für den Bau von Windenergieanlagen.

Deswegen habe ich in meinem Haus verfügt, dass im Wald keine Windenergieanlagen aufgestellt werden. Überall, wo ich hinkomme und das sage, erhalte ich auch großen Applaus. Es hat noch niemand in dieser Frage widersprochen.

Zweitens. Wenn ich mir das Landschaftsgesetz ansehe, so ist da auch Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu den anderen Bundesländern in den vergangenen Jahren immer einen Sonderweg gegangen, wonach nämlich zwei eng nebeneinander liegende Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen keinen Eingriff in die Landschaft darstellen, während das in anderen Bundesländern einen Eingriff in die Landschaft bedeutet. Diese Debatte haben wir schon bei der letzten Novellierung des Landschaftsgesetzes intensiv geführt. Schon damals sind die Anträge der Opposition abgelehnt worden.

Wir haben also, meine Damen und Herren, 2.400 Windräder in Nordrhein-Westfalen, und die Anlagen werden immer größer. Ich möchte wirklich davor warnen, hier zu sagen: Wenn ich mit der Windenergie in Nordrhein-Westfalen mit dem alten Erlass so weitermache, dann bin ich für die regenerative Energie, und wenn ich jetzt Alternativkonzepte entwickle, dann bin ich quasi gegen die regenerative Energie. Ich meine, diese Debatte springt zu kurz.

Herr Kollege Priggen, wir sind in dieser Frage in Nordrhein-Westfalen in einem Jahr wesentlich weiter. Die neue Regierung ist erst seit 80 Tagen im Amt. In einem Jahr werden Sie sich einen Gesamtüberblick darüber verschaffen können, wie der Kurs der neuen Landesregierung im Bereich der erneuerbaren Energien in NordrheinWestfalen aussieht. Heute Morgen habe ich ja

schon einiges dazu gesagt, dass wir in dem Bereich sehr intensive Gespräche führen. Ich bin überzeugt, dass wir in der Energiepolitik in Nordrhein-Westfalen, auch gerade was die Windenergie angeht, eine breite Unterstützung in der Bevölkerung bekommen, weil das nämlich schon vor der Landtagswahl deutlich geworden ist.

Die Aussagen von Herrn Steinbrück zur Windenergie sind hier zitiert worden.

Ich habe im Moment den Eindruck, die Sozialdemokraten - bei den Grünen habe ich ja noch ein gewisses Verständnis dafür - stellen zurzeit wie wild irgendwelche Anträge, um die Plenarsitzungen zu füllen, auch wenn sie inhaltlich genau dem entsprechen, was vor der Landtagswahl vonseiten der Sozialdemokraten im Bereich der Energiepolitik verkündet worden ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. - Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Dr. Horstmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Uhlenberg, Sie irren. Wir haben hierzu gar keinen Antrag gestellt. Der Tagesordnungspunkt ist auf die Unterrichtung durch die Landesregierung zurückzuführen, die die Landesregierung beantragt hat.

Ich will gleich zu Anfang sagen: Die SPD hat in der Vergangenheit sehr intensiv und energisch um eine Steuerung der Entwicklung der Windkraftnutzung in Nordrhein-Westfalen gerungen. Das wissen Sie. Alle Zitate, die in dem Zusammenhang genannt werden - auch auf mich bezogen -, sind völlig richtig. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass Ihre Anstrengungen, die Sie jetzt mit diesem Windkrafterlass unternehmen, in irgendeiner Weise notwendig gewesen wären, ist trotzdem völlig falsch. Denn das EEG, das im vergangenen Jahr novelliert worden ist, und die Veränderungen des Bundesbaurechtes selber machen das, was Sie hier versuchen, völlig obsolet.

Das EEG 2004, mit dem eben die Förderung der Windkraft an windschwachen Standorten überhaupt aufgegeben

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Das ist falsch!)

- ja, doch - und an den anderen Standorten die Degression verschärft worden ist, wird nämlich dazu führen, dass in Nordrhein-Westfalen nur

noch sehr, sehr wenige neue Windkraftanlagen an neuen Standorten entstehen werden.

Das, was Sie hier gemacht haben, ist Folgendes - ich sage das auch deshalb, weil sich Herr Minister Wittke darum bemüht hat, das sozusagen als Ausdruck stringenten Regierungshandelns darzustellen -: Sie - jetzt spreche ich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU an - haben sich der Forderung der FDP angeschlossen, die ja lautete, in 1.500 m Entfernung vom nächsten Haus dürfe in Nordrhein-Westfalen keine Windkraftanlage mehr entstehen. Fatalerweise haben Sie sich diese Forderung zu Eigen gemacht.

Damit haben Sie den Mund zu voll genommen, weil das nun einmal angesichts der privilegierten Stellung von Windkraftanlagen, die ja 1997 mit den Stimmen von Union und FDP in das Baurecht eingeführt worden ist, so einfach nicht ist und jede Windkraftanlage, die das allgemeine Immissionsschutzrecht und seine einschlägigen Bestimmungen erfüllt, selbstverständlich auch entstehen darf und deswegen dem Rechtssystem ein pauschaler Abstand von 1.500 m völlig wesensfremd und ein großes Risiko ist.

Dann haben Sie heftige Schluckbeschwerden bekommen, weil Sie natürlich in Rücksprache mit Ihren Fachleuten in den Ministerien und mit anderen haben feststellen müssen, dass genau das der Fall ist, was ich Ihnen hier gesagt habe, dass das nämlich so einfach nicht geht.

Dann haben Sie den Mund aufgemacht und das Problem den Kommunen vor die Füße gespuckt. Denn Sie haben ja nicht gesagt, nach Landesbaurecht dürfe 1.500 m vom nächsten Haus entfernt keine Windkraftanlage mehr entstehen, sondern die Gemeinden mögen doch möglichst durchsetzen, dass in einem Abstand von bis zu 1.500 m nicht weitere Windkraftanlagen in NordrheinWestfalen entstehen. Damit haben Sie das gesamte Rechtsrisiko - wie es der Kollege Stinka gesagt hat - auf die kommunalen Baugenehmigungsbehörden abgewälzt. Die werden Ihnen auch noch sagen, welche Probleme damit verbunden sind.

Nachdem Ihnen klar geworden ist, dass das so gar nicht umsetzbar ist, kommen Sie mit einem Strauß von Bundesratsinitiativen und spielen mit den Muskeln der anderen und sagen: Aber wenn wir das Bundesrecht verändern, sowohl was die Förderung der Windkraft angeht als auch das Bundesbaurecht, dann können wir das realisieren, was wir den Menschen versprochen haben.

Haben Sie sich eigentlich - ich frage jetzt die Landesregierung, Herr Kollege Weisbrich, Sie müs

sen nicht gleich mit dem Kopf schütteln - darüber unterrichtet, wie die politische Gemengelage auf der Bundesebene aussieht, was die Windkraftnutzung angeht?

(Holger Ellerbrock [FDP]: Ja!)

Herr Kollege Ellerbrock, an Sie der Hinweis: Ich war dabei, als wir 2004 das neue EEG verhandelt haben. Einer, der mit weitreichenderen Vorstellungen und Forderungen zur Förderung der Windkraft aufgefallen ist, war der niedersächsische Umweltminister. Der heißt Sander und gehört der FDP an. Der wollte nämlich die Förderung von Windkraftanlagen auch in Naturschutzgebieten durchsetzen. Das deutet die Gemengelage an, mit der wir es auf Bundesebene zu tun haben.

Deswegen rufe ich allen, die das hier für rotgrünes Machwerk halten, zu: Das heutige EEG ist ein mühevoll gefundener Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern, einschließlich der unionsregierten Länder, auch solcher mit einer FDP-Regierungsbeteiligung. Glauben Sie doch bloß nicht, dass sich Herr Wulff von der CDU in Niedersachsen dem Vorgehen der CDU in Nordrhein-Westfalen anschließen wird, die auf der Leimspur der FDP in Nordrhein-Westfalen kriecht und versucht, den Menschen eine unrealistische Forderung als durchsetzbar vorzuspielen.

(Zuruf von der CDU: Das ist doch Quatsch!)

- Ja, warten Sie es mal ab. Sie werden sich wundern, was mit diesen Bundesratsinitiativen passiert.

Ich sage Ihnen: Wenn Sie im Land etwas bewirken, dann dass die Verfahren, in denen Windkraftanlagen künftig realisiert und genehmigt werden, komplizierter werden, als sie gegenwärtig sind. Wenn sich die Kommunen darauf einlassen, diese 1.500-m-Regel, die ja nicht verbindliches Landesrecht ist, in ihre eigene Baugenehmigungspraxis zu übernehmen, dann werden sie sich in eine rechtliche Auseinandersetzung begeben. Es wird sich eine neue Rechtsprechung entwickeln, das Entstehen von Anlagen wird möglicherweise verzögert und möglicherweise wird es auch Schadensersatzprozesse geben. Das wird passieren. Das passiert immer dann, wenn man den Mund zu voll nimmt und am Ende nicht das realisieren kann, was man versprochen hat. Genau dieser Fehler ist Ihnen hier unterlaufen.

Deswegen sage ich: Wenn Sie der Sache einen Dienst erweisen wollen, dann müssen Sie mit uns dafür sorgen, dass die Entwicklung so konzentriert wird, dass wir bei der Windkraft das realisieren, was auch Frau Thoben hier als Forderung

der Energiepolitik generell annonciert hat, nämlich die Anlagen produktiver und die Nutzung der erneuerbaren Energien wirtschaftlicher zu machen. Das würde voraussetzen, dass die wirtschaftliche und technische Modernisierung solcher Anlagen insbesondere an den vorhandenen Standorten - natürlich auch an solchen Standorten, die näher als 1.500 m zur nächsten Wohnbebauung liegen - nicht erschwert, sondern möglichst vereinfacht wird. Genau das werden Sie behindern.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Wie Sie eingedenk dessen erreichen wollen, dass die erneuerbaren Energien in Zukunft mit einem Anteil von 12,5 % im Strommarkt in NordrheinWestfalen vertreten sind, ist völlig rätselhaft. Diese Vorstellung ist bar jeder Fachkenntnis. Lassen Sie mich das einmal sagen.

Dass der Anteil erneuerbarer Energien in der Bundesrepublik Deutschland heute bei 10 % und damit höher als in Nordrhein-Westfalen liegt, hat etwas mit der Wasserkraftnutzung zu tun. Die Große Wasserkraft ist im Strommarkt die bei weitem bedeutendste regenerative Energiequelle in Deutschland.

(Beifall von der CDU)

- Ja, nur in Nordrhein-Westfalen steht sie uns nur sehr begrenzt zur Verfügung. Das wird jeder einsehen.