Die juristischen Bedenken hierzu sind wohl mittlerweile bis zur Regierung durchgedrungen. Zur Rechtfertigung der Mindestabstandsvorgabe hatte Minister Linssen im letzten Plenum auf ein Urteil des OVG NRW vom 30. November des Jahres 2001 verwiesen. In der Tat wird dort angedeutet, dass pauschale Abstände zur schützenswerten Wohnbebauung angesetzt werden können. Das Urteil ist aber dabei von Abständen zwischen 350 m und 750 m ausgegangen. Selbst als kein großes Mathetalent sehe ich zwischen 350 m und 1.500 m einen großen Unterschied, meine Damen und Herren.
Das Urteil ist deshalb zur Rechtfertigung des neuen Mindestabstands wenig bis gar nicht dienlich. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass das OVG betont hat, dass die Steuerungsmöglichkeiten für Windkraft an städtebaulichen Kriterien zu orientieren sind.
Herr Kollege, könnten Sie bitte einen Beitrag zur Aufklärung dahin gehend leisten, warum Sie einerseits Krokodilstränen vergießen, weil angeblich die in der Koalitionsvereinbarung aufgezeigte Zahl von 1.500 m nicht erreicht wird; andererseits aber nach Ihrem Vortrag wesentlich geringere Abstände festgesetzt sehen wollen. Für eines von beiden müssen Sie sich entscheiden. Können Sie mir Hilfestellung leisten?
Sie haben in die Koalitionsvereinbarung geschrieben, dass es 1.500 m sein müssen - ich habe gerade noch einmal nachgesehen -, ganz deutlich, um dadurch letztendlich zu verhindern, dass Windkraft ausgebaut wird. Wenn jetzt der Abstand niedriger ist, sind die Chancen, eine Windkraftanlage zu bauen, wesentlich höher.
- Für uns ist es immer gut, wenn Windkraftanlagen ausgebaut werden, Repowering genutzt wird. Diejenigen, die sich bei der Größe Ihrer Fraktion mit Klimaänderungen befassen, passen auf ein Tretbrot.
Wir wollen unseren Kindern eine Umwelt hinterlassen, die nicht eine Wasserwelt ist, sondern die sich um Klimaschutz kümmert.
- Das ist mir nicht egal. Das hat mit nachhaltiger Politik zu tun, und es hängt sicherlich zusammen. Nur, ich gehe jetzt weiter. Ich trage in Ruhe vor; Sie können mitschreiben.
Das Urteil ist zur Rechtfertigung des neuen Mindestabstands - da war ich gerade - wenig bis gar nicht dienlich. Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass das OVG betont hat, dass sich die Steuerungsmöglichkeiten für Windkraft an städtebaulichen Kriterien zu orientieren haben. Das liegt deutlich auf der Linie der niedersächsischen Entscheidungen zum Beispiel des OVG Lüneburg und des Verwaltungsgerichts Hannover. Dort wurden pauschale Abstandszonen von 800 m bis 1.200 m als unzulässig verworfen, weil solche Abstände im Hinblick auf eine fehlende städtebauliche Rechtfertigung als rechtsfehlerhaft anzusehen sind.
Anhand dieser Beispiele sehen wir, dass die angedachte Vorgabe von im Regelfall pauschal einzuhaltenden 1.500 m rechtlich zweifelhaft ist. Außerdem schafft sie noch mehr Bürokratie. Den Vollzugsbehörden wird nämlich aufgebürdet, dass sie diese im Einzelfall durchzusetzen haben. Den Gemeinden wird aber keine Planungshilfe angeboten. Es wird somit auch der Boden für eine Prozesslawine losgetreten und Bürokratie aufgebaut - eine Prozesslawine, von der niemand etwas hat.
Es wird ein Investitionshemmnis aufgebaut, und die Anwohner werden auf Abstände getrimmt, die vielleicht ebenfalls nicht gerichtsfest umzusetzen sein werden. Ganz abgesehen von diesen drei Punkten, bezogen auf den Windkrafterlass, fragt man sich bei der Lektüre der vorgesehenen Änderungen des Landschaftsgesetzes im Hinblick auf die Windkraftanlagen, wo Sinn und Zweck der Änderung eigentlich liegen sollen.
So galt auch bisher, dass Windkraftanlagen als raumbedeutsam eingestuft werden, als Eingriff in Natur und Landschaft angesehen werden. Mit der Neuerung ändert sich lediglich, dass in Zukunft alle Windkraftanlagen unabhängig von der Raumbedeutsamkeit als Eingriff in Natur und Landschaft gelten.
Wenn man sich die Praxis ansieht, bemerkt man, dass ohnehin nur noch große, also raumbedeutsame Anlagen gebaut werden. Sie sind ökonomisch sinnvoll und effektiver. Kleinere, nicht raumbedeutsame Windkraftanlagen, die von der Neuregelung erfasst werden, werden praktisch gar nicht mehr gebaut. Es ändert sich erneut gar nichts.
Die Änderung des Landschaftsgesetzes erscheint damit auch lediglich ideologisch motiviert. In der Regierungszeit der SPD ist es immer so gehalten worden, dass wir uns beim Thema Windenergie um einen fairen Ausgleich der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit den Interessen derjenigen bemüht haben, die in der Windkraft tätig sind. Genauso wird es auch weiterhin bleiben.
Erforderlich hierfür sind allerdings tragfähige Regelungen, die eine zielführende Steuerung einer zukunftsrelevanten Technologie ermöglichen und die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger schützen.
Anstelle eines ideologischen Anrennens gegen Windmühlen brauchen wir vernünftige Weichenstellungen. Statt eines weiteren, flächenmäßigen Ausbaus ist darauf hinzuwirken, dass eine Vielzahl kleinerer Windkraftanlagen, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, durch weniger Anlagen ersetzt werden, die dafür aber leistungsfähiger sind und dem aktuellen Stand entsprechen. „Repowering“ ist das Stichwort, das im Erlass fehlt.
Das alles wird durch die angekündigten neuen Vorgaben nicht geleistet. Es gibt keine klaren und sicheren Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen für 10.000 Beschäftigte. Wenn man in die kleinen Zulieferbetriebe geht, gibt es sehr wohl Sorgen. Herr Wittke, es ist gerade für den Mittelstand nicht zuträglich, das einfach so abzubügeln.
Für diese Zulieferfirmen und die in der Windkraft tätigen Unternehmen bedeutet das einen Weg in eine ungewisse Zukunft. Die angekündigten Maßnahmen sind damit in vielfacher Hinsicht nicht zielführend. Wenn Sie unser Land lieben - wir tun das auch -, Herr Wittke, folgen Sie Ihrem Erlass nicht, denn er ist kontraproduktiv.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir ein Wort
ist schon lachhaft. Da sollten Sie sich lieber an die Grünen wenden. Wir denken nicht in ideologischen Grundsätzen. Wir denken an die Menschen.
Herr Stinka, Sie haben eben gesagt, Sie kämen aus dem Münsterland. Sie sehen jeden Tag viele Windräder. Sprechen Sie doch einmal mit den Menschen und bringen Sie in Erfahrung, was die davon halten.
Die Landesregierung hat den Erlass vorgelegt. Wir diskutieren ihn heute. Wir wollen das Ziel erreichen, Windenergieanlagen so zu steuern, dass sie für Menschen und Umwelt erträglicher sind. Wir müssen das reparieren, meine Damen und Herren, was Sie in zehn Jahren rot-grüner Verantwortung angerichtet haben:
eine beispiellose Verschandelung der Landschaft und die Bevorzugung einer Energieform, die mit einem Anteil von circa zwei Prozent in einem grotesken Widerspruch zum optischen Eindruck steht. Dabei handelt es sich um eine Energie, die außerdem unzuverlässig ist und die nötige Grundlast nicht abdecken kann.
Wir sind nicht generell gegen die Windstromerzeugung. Wir wollen sie nur dort haben, wo sie im Einklang mit Natur und Landschaft steht, wo sie in ausreichendem Abstand zu besiedelten Bereichen steht und wo der Wind vor allen Dingen ausreichend weht. Dieser neue Erlass gibt den Kommunen und Behörden ein Instrument an die Hand, den Bau der Anlagen so zu steuern, dass diese Ziele erreicht werden.
hat darauf hingewiesen - in Tabuzonen, in Wasserschutzzonen bis zur Zone 3 a, in Landschaftsschutzgebieten und im Wald.