Ebenso besteht bereits heute die Möglichkeit, Regenwasser zu sammeln und in geeigneter Form weiterzuverwenden. Mehrere Städte haben in ihren Satzungen bereits entsprechende Regelungen. Wer Regenwasser zum Beispiel zum Toilettenspülen oder anderweitig verwendet, bekommt einen Gebührenabschlag. Also auch kein Regelungsbedarf!
Wenn unter dem Schlagwort „Gebührengerechtigkeit“ eine Veränderung bei der Gebührenbelastung vorgenommen werden soll, dann muss man diese Diskussion sicherlich breiter anlegen. Dann müssen wir uns darüber unterhalten, dass zum Beispiel die erhöhten Kosten für die Kanalisation in Trinkwasserschutzgebieten nicht alleine den Anwohnern, sondern den Nutznießern dieser erhöhten Auflagen in Rechnung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Grünen hat zum Ziel, den Städten und Gemeinden eine verbindliche Vorgabe für die Abrechnung der Abwassergebühren in mehreren Bereichen zu machen. Wir hier im Landtag sollen
bestimmen, nach welchen Kriterien jede einzelne Kommune ihre Abwassergebühren berechnen muss. Ist das noch kommunale Selbstverwaltung? Wir sagen Nein. Wir sagen Ja zur kommunalen Selbstverwaltung und lehnen daher den Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der späten Stunde möchte ich mich ganz kurz fassen.
Meine Damen und Herren, wenn man den Gesetzentwurf der grünen Landtagsfraktion durchliest, dann könnte man zu der Überzeugung kommen, dass hier ein großer verwaltungstechnischer und ökologischer Missstand vorliegt. Es gäbe deshalb dringenden Handlungsbedarf.
In der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes wird der Eindruck erweckt, als ob die Kommunen die Abwassergebühren mehrheitlich nicht zweckgerichtet verwendeten. Gleichzeitig wird suggeriert, bei einer Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs, der Änderung der Abschreibung und einer Festschreibung als Eigenbetrieb würden die Gebühren sinken. Ich halte dies für eine große Übertreibung und eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir lehnen deswegen den Gesetzentwurf ab.
Erstens. Der gesplittete Gebührenmaßstab ist schon längst Realität und eher die Regel als die Ausnahme. Mehr als 50 % der Kommunen in NRW weisen gesplittete Abwassergebühren aus – Tendenz steigend.
Zweitens. Durch die Rechtsprechung ist es schon jetzt festgelegt, wann eine Kommune den getrennten Gebührenmaßstab in der Satzung festschreiben muss. Eine gesetzliche Regelung ist an dieser Stelle nicht zwingend notwendig.
Drittens. Der gesplittete Gebührenmaßstab führt zunächst nur dazu, dass die Kosten jeweils dem Schmutz- oder dem Regenwasser zugeordnet werden. Das führt weder zur Gebührensteigerung noch zur Gebührensenkung. Die Kosten werden nur anders dargestellt. Die viel gepriesene Gebührengerechtigkeit lässt sich dadurch nur bedingt herstellen. Die Praxis zeigt, dass häufig die
Viertens. Das Niederschlagswasser nicht der Kanalisation zuzuführen, ist aus ökologischer Sicht sinnvoll. Ob es aber dadurch zu einer Gebührensenkung kommt oder der Gebührenanstieg begrenzt werden kann, ist stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig und von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Betriebsform eingehen. Die Forderung, den Eigenbetrieb als Mindestform der kommunalen Abwasserbeseitigung vorzuschreiben, vernachlässigt, dass man auch im Fall eines Regiebetriebes schon heute in den kommunalen Haushalten genau nachvollziehen kann, wie die Einnahmeseite und wie die Ausgabeseite aussieht. In dem Bereich kann nichts mehr querfinanziert werden. Von daher braucht man keine Vorgaben für Gebühren, weil im heute geltenden Kommunalabgabengesetz mit der Rechtsprechung alles niedergelegt ist, was man benötigt, um in rechtmäßiger Art und Weise Abfall- und Abwassergebühren erheben zu können.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Wir sollten den Gemeinden nicht jede Gestaltungsmöglichkeit nehmen und bis ins kleinste Detail regeln, wie eine Aufgabe zu lösen ist. Unsere Städte sind durchaus in der Lage, die kommunale Daseinsfürsorge in Eigenregie zu organisieren. Man muss sie nur lassen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gottschlich. – Für die FDP-Fraktion nähert sich dem Pult bereits Herr Kollege Ellerbrock.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den Antrag der Fraktion der Grünen heute liest, dann kommen nostalgische Gedanken. Vor just einem Jahr haben wir darüber gesprochen. Damals hatte ich inhaltlich Position bezogen und auch bemerkt, dass der Gesetzesentwurf interessant ist, weil er die Änderungen als Gesetzentwurf der Landesregierung ausgibt. Wir haben aber schon damals besprochen, dass das nur ein kleiner Schreibfehler war – aber er zeigt ja eigentlich das Wollen.
Meine Damen und Herren, diesen Gesetzentwurf werden wir heute dem Landtagsarchiv übergeben. Ich bin gespannt, wann der nächste Antrag kommt, der sich mit kalkulatorischen Zinsen und Gebühren beschäftigt. Das ist in jeder Legislaturperiode so der Fall. Auch wir haben vor einer Le
gislaturperiode einen entsprechenden Antrag eingebracht, dem Sie damals aber leider nicht zustimmen konnten, weil Sie gewisse Probleme sahen, die Sie jetzt selbst angesprochen haben.
Allerdings muss man eines sagen: Die Zeiten haben sich geändert. Ich will gerne begründen, warum wir Ihrem Antrag so nicht zustimmen können. Er ist meiner Meinung nach auch rechtlich gar nicht zulässig. Denn einerseits begründen Sie den Antrag damit, dass er zu einer Gebührensenkung führen soll. Andererseits führen Sie neue Kriterien an, die relativ diffus sind, wie zum Beispiel das Kriterium, dass ökologische Aspekte in besonderem Maße berücksichtigt werden sollen. Das ist vom Prinzip her richtig – damit kann ich mich gut abfinden, Herr Remmel –, aber das muss dann schon alles ein bisschen konkreter gefasst werden.
Wir als FDP-Fraktion sagen eindeutig: Jawohl, wir müssen zusehen, dass den Bürgern die Gebühren nicht über den Kopf wachsen. Wir wollen zur Gebührensenkung beitragen. Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie, wenn Sie das gleiche Ziel haben, den Vorstellungen der FDP-Fraktion zustimmen werden, wenn wir bei einer Änderung des Landeswassergesetzes nach Entscheidung aus Brüssel, inwieweit die Abwasserbeseitigung mehrwertsteuerpflichtig ist, regeln, dass die Kommunen selbst entscheiden sollen, ob sie die Aufgaben selbst durchführen, nach Ausschreibung den Wasserverbänden übertragen oder nach Ausschreibung dann wirklich privatisieren wollen. Für uns ist unzweifelhaft, dass dann die Gebührensenkung erfolgreich durchgeführt werden könnte. Wenn Sie das Ziel haben, so bin ich mir sicher, dass wir vielleicht einen gemeinsamen Antrag beschließen oder dass Sie unserem Antrag zustimmen werden.
Tatsache ist, wenn wir den Kommunen die Freiheit geben – darin stimme ich Frau Gottschlich ausdrücklich zu –, ihre Gestaltungsspielräume auszunutzen, dann kommen wir auch in Bezug auf die Gestaltung der Abwassergebühr zu Wettbewerb unter den Kommunen. Das kann sinnvoll sein. Allerdings heißt Freiheit auch Verantwortung. Wenn die Kommunen diese Freiheit zur Gestaltung haben, dann sind sie in besonderem Maße verpflichtet, auch Transparenz in deren Gebührenberechnungen darzustellen. Daran scheint es bei vielen Kommunen leider noch zu mangeln, sonst würden so viele Gebührenentscheide nicht durch das Gericht entschieden.
Meine Damen und Herren, viele Argumente habe ich schon vor einem Jahr dargestellt. Sie angesichts der fortgeschrittenen Zeit zu wiederholen,
ist müßig, da sie Ihnen ohnehin geläufig sind. Ich ende deshalb mit den Schlussfolgerungen, wie ich es schon damals angekündigt habe: Leider können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Er geht fehl. Sie wollen zwar das Richtige, nämlich Gebühren senken, wollen aber falsche Maßstäbe ansetzen, die letztendlich zur Gebührenerhöhung beitragen. Das ist undurchsichtig. Dem können wir nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich gerne anschließen und mich auch in der Zeit möglichst begrenzen. Aber gestatten Sie mir ein paar wenige Bemerkungen.
Meine erste Feststellung: Über zehn Jahre lang haben die heutigen Regierungsfraktionen in dieser Angelegenheit, nämlich durch entsprechende Maßnahmen Abwassergebühren für die Bürgerinnen und Bürger zu senken, die Backen aufgeblasen. Heute hätten Sie pfeifen können. Sie pfeifen aber nicht; sie sind zurückgefallen in eine Position, die damals Ihre jeweiligen Sprecher sicherlich ganz anders formuliert haben. 90 % unserer Gesetzesvorlage entsprechen den Forderungen, die Sie in der Opposition gestellt haben und die aber durch diverse Anhörungen bestätigt worden sind. Insofern ist es bedauerlich, dass Sie den Weg dann nicht konsequent zu Ende gehen.
Kommen Sie bitte an der Stelle auch nicht mit Vorstellungen, die Abwasserabgabe abzuschaffen, denn in der Konsequenz und in der Auswirkung macht die Abwasserabgabe vielleicht ein bis anderthalb Prozent der Gebührenbelastung aus.
Mit den Vorschlägen, die wir Ihnen mit dem Gesetzentwurf präsentiert haben, wären in manchen Bereichen Gebührensenkungen bis zu 20 % – so haben jedenfalls Berechnungen ergeben – möglich.
Ich darf auch festhalten, dass aufgrund der gemachten Anhörung in der letzten Legislatur, aber auch in dieser Legislatur zu unserem Gesetzentwurf eindeutig bestätigt wurde, dass es rechtliche Notwendigkeiten an verschiedenen Stellen gibt. Es ist bezeichnend, wenn von Rednern ausgeführt wird, dass 50 % der Kommunen erst den getrennten Gebührenmaßstab eingeführt haben.
Wenn jeder sozusagen rechtlich diesen Gebührenmaßstab getrennt erst erstreiten muss, dann ist es quasi Aufgabe des Gesetzgebers, das auch für alle verbindlich vorzuschreiben.
Erbärmlich – muss ich sagen – ist die Argumentation der SPD-Fraktion. Unterhalten Sie sich an der Stelle, was Gebührengerechtigkeit angeht, einmal mit den Vertreterinnen und Vertretern der Mieterinteressenverbände. Sie werden Ihnen dann die nötigen Takte dazu sagen.
Die Gebührenentlastung erfolgt für die Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, die dann weniger an Niederschlagsgebühren zu zahlen hätten. Und die Belastung erfolgt für diejenigen, die auf der grünen Wiese breite Flächen versiegeln. Das ist also auch eine Maßnahme der sozialen Gerechtigkeit. Die habe ich ganz besonders bei Ihrer Partei
bislang vermutet. An der Stelle haben Sie sich aber offensichtlich nicht ausreichend damit beschäftigt.
Ich stelle unterm Strich fest, die gesetzlichen Notwendigkeiten zur Regelung dieser Frage bestehen nach wie vor. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit in diesem Hause findet. Ich finde das bedauerlich. Ich denke, es gibt irgendwann eine Wiedervorlage. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf widerspricht unserem Credo „so viel