Ein Rechtsstaat darf sich nach meiner Meinung nicht mit Sicherheitsbehörden gemein machen, die in diesem Verfahren wohl sehr kooperativ daran beteiligt waren, diese Menschen in dieses Land abzuschieben. Menschen und ihre Schicksale – wie diese – sind keine Verwaltungsakte wie alle anderen. Dabei werden Sie, Minister Wolf, uns wahrscheinlich gleich wieder erklären, dass alles nach Recht und Gesetz erfolgt ist. Hier stehen die Schicksale von Menschen auf dem Spiel.
Ich erwarte von dieser Landesregierung, dass sorgfältig geprüft und abgewogen wird, mit wem man zusammenarbeitet und ob das eine legitimierte Zusammenarbeit war. Der Zweck, nämlich die Abschiebung von Flüchtlingen, heilt aus meiner Sicht nicht die Mittel, …
… nämlich – die letzten drei Worte – Sammelanhörungen unter höchst fragwürdigen Bedingungen und in Zusammenarbeit mit einem höchst fragwürdigen Staat.
Wir verlangen einen Abschiebestopp für diese Flüchtlinge, und wir verlangen, dass Menschen nicht mit diesen Papieren in dieses Land zurückgeschickt werden. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In regelmäßigen Abständen stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprechende Anträge zur Asyl- und Ausländerpolitik, zur Abschiebepraxis und/oder zu Sammelanhörungen. In der aus meiner Sicht gebotenen Kürze möchte ich anmerken:
Erstens. Für das in Ihrem Antrag geforderte Handlungskonzept gibt es keinen Anlass, da die von Ihnen angesprochenen und kritisierten Sammelvorführungen in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren durchgeführt wurden und werden.
Im Übrigen hat sich die IMK-Arbeitsgruppe „Rückführung“ auf der Tagung im vergangenen Mai – im Mai 2006 – mit dieser Thematik umfänglich beschäftigt.
Zweitens. Gründe für die Anordnung eines Abschiebestopps nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz gibt es nicht. Vielmehr besteht aufgrund der Haltung der guineischen Seite zurzeit ein tatsächliches Abschiebungshindernis gemäß § 60a Abs. 2. Frau Düker, was auch Ihnen bekannt sein sollte.
Drittens. Es befindet sich in Nordrhein-Westfalen kein guineischer Staatsangehöriger mehr in Abschiebehaft. Daher ist Ihr Antrag eigentlich überflüssig. Gleichwohl stimme ich der Überweisung an den entsprechenden Ausschuss zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Guinea, im Westen Afrikas gelegen, hat bekannte Nachbarn: Senegal, Mali, Elfenbeinküste, Liberia und Sierra Leone. Informationen über diese Länder liefern uns die täglichen Nachrichten in Form von Berichten über Kriegsregierungen, Wahlbetrug, Vertreibung, das Notleiden der Bevölkerung und Analphabetentum. Ich könnte diese Reihe beliebig fortsetzen.
Selbstverständlich ist es in der ehemaligen französischen Kolonie Guinea nicht anders. Wir wollen über das Bleiben von Menschen diskutieren, die aus einem Land kommen, das nicht jedem bekannt ist. Ich möchte Ihnen kurz einige Informationen geben, denn es gibt etliche unter Ihnen, die doch nicht so informiert sind.
Es handelt sich um eine Bevölkerung von 7,3 Millionen Menschen. 5,5 Millionen Menschen leben in den vier größten Städten dieses Landes. Bei einer Bevölkerung, die zu 44 % aus unter 14Jährigen besteht, liegt die Analphabetenquote bei 70 %. 44 % der Bevölkerung sind unter 14Jährige. Meine Damen und Herren, bitte vergleichen Sie dies einmal mit den Zahlen für Ungarn, Italien und Deutschland.
Zur politischen Situation ganz kurz: 1958 wurden diplomatische Beziehungen zur damaligen Bundesrepublik Deutschland aufgebaut. Nach der portugiesischen Landung und einem Umsturzversuch im Jahre 1970 wurden die Beziehungen bis 1995 unterbrochen.
In den folgenden Jahren übernahm Oberst Lansana Conté die Macht, und es kam zur Ausrufung der Zweiten Republik. Im Dezember 1993 wurde erstmals demokratisch gewählt. Der Präsident wurde bestätigt. Ein Jahr später erfolgte die Ausrufung der Dritten Republik.
In den nachfolgenden Jahren kam es immer wieder zu Aufständen, die in der Niederschlagung einer Militärrevolte im Februar 1996 gipfelten. 1998 wurde Präsident Lansana mit 54 % der abgegebenen Stimmen für weitere fünf Jahre bestätigt. Trotzdem gab es 2002 eine nicht demokratische Wahl, die selbstverständlich mit einem klaren Sieg für die Regierungspartei PUP endete.
Meine Damen und Herren, dieses Land ist kein demokratisch regiertes Land. Flüchtlinge aus Guinea, die in NRW leben, dürfen nicht dorthin abgeschoben werden. Hierbei geht es um 400 bis 450 Menschen, die zum Teil über Schleuser nach Deutschland gekommen sind. Im Zielland angekommen – Frau Kollegin Düker wies darauf hin –, nahm man ihnen die Papiere ab, und sie waren identitätslos. Einer der Schleuser war N’Faly Keita, der Mann, der die guineische Delegation leitete.
Die Praxis der Anhörungen zur Identifikation besteht darin, aufgrund der Aussprache und der Gesichtsform der Menschen eine bestimmte Nationalität herauszufinden. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Was ist das für ein Ausleseverfahren? – Auch Flüchtlinge, die nicht sprechen wollten, wurden demnach als Guineer eingeordnet. Was für eine unglaubliche Vorgehensweise, werte Kolleginnen und Kollegen!
Nur der Berichterstattung in der Presse über die dubiosen Machenschaften des Herrn N’Faly Keita führten dazu, dass er als Leiter der Delegation abgelöst wurde.
Es wird aber nicht besser. Die Delegationsmitglieder aus Guinea sind Regierungsbeamte, die für ihre Tätigkeit von deutschen Behörden nachweislich sehr gut bezahlt werden. Darunter ist ein Beamter, der für seine perfiden Foltermethoden bekannt ist.
Diplomatische Vertreter sind an den Anhörungen nicht beteiligt. Die Gerichte vertreten zunehmend die Auffassung, dass selbst eine Delegation, deren Zusammensetzung und Arbeitsweise in der Vergangenheit als höchst fragwürdig kritisiert wurde, als Vertretung des entsendenden Staates anzusehen ist.
Mit dem Wissen um die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in diesem westafrikanischen Land kann sich die SPD-Fraktion, wie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschrieben, Folgendem nur anschließen: umgehender Abschiebestopp für die guinesischen Flüchtlinge in NRW-Abschiebehaft – auch für jene Flüchtlinge, denen in Braunschweig Passersatzpapiere ausgestellt wurden.
Lassen Sie mich mit einem Appell von EUKommissar Franco Frattini schließen: Anstatt Einwanderer nur abzuwehren, könnte die EU sie auch willkommen heißen. Europa konkurriert mit Australien, Kanada und den USA sowie den aufstrebenden Ländern Asiens. Europa braucht qualifizierte Menschen. Europa braucht junge Menschen. – Das kann ein Ziel sein, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Guinea versucht, den Übergang zu einem demokratischen System zu vollziehen. Aber, wie wir wissen, ist die Situation auf dem gesamten afrikanischen Kontinent leider immer noch sehr instabil. Gewalt und Menschenrechtsverletzungen sind zum Teil nach wie vor ein legitimes politisches Mittel. Es ist furchtbar, wenn Menschen durch ihre politischen Vertreter unterdrückt und verletzt werden, und auch für uns als Politiker ist dies nicht nur ein politisches, sondern auch ein humanitäres Anliegen, niemanden einem solchen Staat auszuliefern. Doch wir sollten die Situation differenziert betrachten.
Meine Damen und Herren, Sie dürfen sicher sein, dass jeder Einzelfall genau geprüft wird und den ausreisepflichtigen Personen vor einer Abschiebung Hilfe angeboten wird, um den Fall prüfen zu lassen. Die von den Grünen vorgebrachte Behauptung, dass es sich bei der in diesem Fall angewendeten Sammelanhörung nicht um ein rechtsstaatlich verantwortbares Verfahren handelt, kann ich, Frau Düker, nicht nachvollziehen.
Es handelt sich hierbei um ein für die Abschiebung übliches und rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren, um die Identität von Flüchtlingen feststellen zu können.
Auch hier wurden die Sammelanhörungen unter Beteiligung von Vertretern der ausländischen Staaten durchgeführt.
Zur Legitimität der guineischen Delegation. Diese war vom Auswärtigen Amt eingeladen worden. Das bedeutet, dass das Auswärtige Amt vorher die Delegationsmitglieder überprüft und keine Einreisehindernisse festgestellt hat. Wir haben keine Veranlassung, daran zu zweifeln.
Die aktuelle Lage in Guinea ist hingegen diffizil und erschwert zurzeit die Verhandlungen der Bundesregierung mit Vertretern der guineischen Regierung. Die Verhandlungen des Bundesinnenministeriums mit der guineischen Botschaft haben bis zuletzt nicht zu einem Kooperationsabkommen geführt. Deshalb sah die Bundesregierung keine Möglichkeit, die Flüchtlinge innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten in ihr Land zurückzuführen. Die Flüchtlinge wurden aus der Abschiebehaft entlassen.
Gründe für die Anordnung eines Abschiebestopps gibt es allerdings keine. Es besteht aber derzeit ein tatsächliches Abschiebehindernis aufgrund der distanzierten Haltung der guineischen Regierung. Die Verhandlungen der Bundesregierung werden weitergeführt werden. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt werden, ob die in Braunschweig ausgestellten Papiere als rechtskräftig gelten sollen. Dies bleibt also abzuwarten. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung die Entwicklung in diesem Fall weiterverfolgt und bei einer veränderten Lage entsprechend handeln wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Sammelanhörung ist hier schon hinreichend häufig diskutiert worden und um in dieser endlosen kontroversen Rechtsdebatte Wiederho
Die Situation ist hinreichend deutlich geschildert worden. Es geht um rückzuführende Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die weder Deutschland freiwillig verlassen noch ausreichend an der Beschaffung von Identitätsnachweisen mitgewirkt haben. Damit haben sie faktische Abschiebungshindernisse geschaffen.
Die Praxis der Sammelanhörungen – das als kleiner Hinweis an die SPD – ist seit zehn Jahren üblich, auch unter meinem Vorgänger. Es ist erstaunlich, wie sich das Bewusstsein ändert, wenn man von der Regierung in die Opposition wechselt. Das heißt, all das, was wir tun, ist bundesweit abgestimmt, rechtsstaatlich einwandfrei, und die Innenministerkonferenz hat immer wieder darüber beraten und wird das wohl weiter tun.
Es gibt die klare Botschaft, dass ein Grund für einen Abschiebestopp nicht vorliegt, auf der anderen Seite momentan ein tatsächliches Abschiebehindernis vorliegt. Zurzeit befindet sich kein guineischer Staatsangehöriger mehr in Abschiebehaft. Sie wissen, dass dieses nach einem Gespräch zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI allgemein praktiziert wird. Es ist ausgesprochen worden, dass bis auf Weiteres von der Beantragung von Abschiebehaft abgesehen wird.