Der Antrag ist deswegen überflüssig, weil Sie im Prinzip in Berlin in den Verhandlungen klargemacht haben müssten, wie das jetzt gemacht werden soll. Sie müssten es im Einzelnen mit den Gesellschaften regeln. Dass das Finanztableau dafür ausreichend ist, ist, glaube ich, hier festgelegt. Ich meine, deswegen ist dieser Antrag überflüssig, und wir können ihm als Fraktion nicht zustimmen.
Zusammenfassend und letzte Anmerkung: Wir können davon ausgehen, dass dieser Kompromiss, der mit den Beschäftigten, mit ihren Gewerkschaften, mit den Ländern gemacht worden ist, auch wenn er teuer ist, geeignet ist, die Interessen der im Bergbau Beschäftigten und auch die Interessen der Länder im gewissen Rahmen auszugleichen. Es darf aber nicht passieren, dass diejenigen, die vom Bergbau betroffen sind, die Bergbaugeschädigten, vergessen werden.
Wir beobachten mit einer gewissen Sorge – da ist jetzt ein Verfahren vor dem Gericht in Mönchengladbach anhängig –, dass die RAG versucht, sich ein Stück weit aus der Verantwortung für Bergbauschäden herauszuwinden. Zumindest kann man diesen Eindruck gewinnen. Wenn das Geld knapper wird, mag es so eine Tendenz geben. Darauf werden wir achten müssen.
Da streiten jetzt zum Beispiel Betroffene aus Mönchengladbach mit der RAG, die geltend gemacht haben soll, dass sie für die Altbergbauschäden nicht verantwortlich ist, weil es mehrfache Firmenwechsel gegeben habe.
Ich habe einen zweiten Fall auf dem Schreibtisch, wo einem Geschädigten erklärt worden ist – da geht es nicht um die RAG –, das alte Bergbauunternehmen sei in die Insolvenz gegangen, es gebe niemanden mehr, der dafür zuständig ist.
Ich begrüße es deswegen, dass wir im Ausschuss für Bergbausicherheit – Herr Hovenjürgen setzt sich da sehr ein – dahin kommen, dass wir möglicherweise bald eine Schlichtungsstelle für Berg
baugeschädigte in Nordrhein-Westfalen einführen, so wie sie im Saarland selbstverständlich ist, damit diejenigen, die betroffen sind, eine noch bessere Ansprechmöglichkeit haben.
Ich begrüße es auch, wenn wir das auch in den Gesprächen, die wir mit der Stiftung führen werden, zum Thema machen. Es sollten nicht die Privaten bleiben, die mit ihrem Eigentum ins Risiko gehen und letztendlich die Zeche bezahlen.
Man sollte zusehen, dass, wenn alle mit dem Kompromiss leben können und die öffentliche Hand letztlich zahlt, auch wenn das teuer ist, diejenigen, die von Bergbauschäden betroffen sind, ihr Recht bekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einige Anmerkungen zu unserem Eilantrag machen. Gestatten Sie mir jedoch eine Bemerkung vorab, weil schon von einigen der Abgesang auf Bergbau und Bergleute angestimmt worden ist und der Eindruck entstehen konnte, als ob die in den Bergbau eingeflossenen Subventionen herausgeschmissenes Geld gewesen seien.
Ich will noch einmal für uns festhalten: Diese Subventionen in den deutschen Steinkohlenbergbau waren und sind gut angelegtes Geld, und zwar aus zwei Gründen, Herr Weisbrich.
Erstens gilt das deshalb, weil mit jedem Euro, der in den Bergbau hineingekommen ist, Bergbau und Bergleute weitere Euros durch harte Arbeit und durch eine hoch perfektionierte Technik erwirtschaftet haben. Die vom Bergbau ausgelöste Wertschöpfungskette in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, ist für unser Land gut. Davon bin ich überzeugt. Wir würden die Folgen dann vor allen Dingen spüren, wenn das, was Sie wollen, erreicht und der Bergbau ein für allemal geschlossen würde. Die Folgen dieses Prozesses – die Wertschöpfungskette, die durch den Bergbau ausgelöst worden ist und wird – sind für unser Land gut.
Das Zweite, was ich in diesem Zusammenhang anmerken möchte: Die Subventionen sind auch unsere Versicherungsprämie gegen die Risiken auf den Weltenergiemärkten.
Wenn es einen Zusammenhang, Herr Lienenkämper, zwischen Förderkosten und Preisen geben sollte, dann sollten wir uns die Situation auf den Ölmärkten ansehen. Da haben die Förderkosten mit den Preisen überhaupt nichts zu tun. Die Preise sind ein Zigfaches höher als die Förderkosten. Deshalb warne ich vor zu viel Selbstgewissheit in unsere Prognosefähigkeit.
Wenn es beispielsweise bei der Kohle-Öl-Anlage in Bottrop, die geschlossen worden ist, weil vor einiger Zeit niemand von denen, die Verantwortung hatten, geglaubt hatte, dass es Benzinpreise über 2 DM geben würde, eine Revisionsklausel gegeben hätte, dann wären wir froh, wenn wir sie ziehen könnten. Heute vermarktet Sasol die mit der Kohle-Öl-Anlage in Bottrop, die geschlossen worden ist, verbundenen Patente in Südafrika.
Ich will ein zweites Beispiel nennen. Hätten wir bei der modernsten Kokerei in Dortmund, der Kokerei „Kaiserstuhl“, mit der Stilllegungsentscheidung eine Revisionsklausel verbunden, dann hätten wir verhindern können, dass diese Kokerei bis auf die letzte Schraube abmontiert worden, nach China verschickt und dort wieder aufgebaut worden wäre. Die modernste Kokerei in Deutschland!
Also lassen Sie uns mit der Frage der Revision auch in Zukunft vernünftig umgehen. Wir haben unterschiedliche Auffassungen. Wir sind froh, dass wir diese Möglichkeit geschaffen haben, und wir werden dann, wenn es darum geht, diese Option auch zu ziehen, in der Lage sein, das auch zu tun.
Ich will zum Eilantrag kommen. Hier sind ja Aufklärungen passiert, und, Herr Kollege Priggen, auf das, worauf Sie hingewiesen haben, auf die Anlage 4, geht ja dieser Eilantrag direkt ein. Die damit verbundenen Irritationen, die es im Wirtschaftsausschuss gegeben hat, sind hiermit beseitigt worden. Also habe ich Ihr Einverständnis und vor allem Ihr Einvernehmen über die drei von uns im Antrag ausgewiesenen Punkte erfahren. Das sind ja ganz einfache Klarstellungen.
Ich will noch einmal mit Ihnen gemeinsam, weil es doch Unsicherheiten gibt, weil es doch Sorgen bei den Bergleuten von Bergbauspezialgesellschaften gibt, die doch – der Arbeitsminister ist im Moment nicht da – die Wirtschaftsministerin kennt,
Der Landtag bekräftigt erstens – das ist hier wiederholt gesagt worden –, dass kein Bergmann ins Bergfreie fallen darf. Zweitens: Der Landtag stellt fest, dass es Bergleute erster und zweiter Klasse nicht geben darf. Drittens: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf Lösungen für alle Bergleute einschließlich der Beschäftigten der Bergbauspezialgesellschaften hinzuwirken.
Wenn es Ihnen leichter fällt, nur über diese drei Punkte mit uns gemeinsam abzustimmen und denen dann auch zuzustimmen, dann biete ich an, dass wir eine getrennte Abstimmung durchführen. Lassen Sie uns gemeinsam in diesem Hohen Haus eine Zustimmung zu diesen drei Punkten herbeiführen. Das hilft den Bergleuten und den Familien in den betroffenen Bereichen. Dann sind wir auch in der Lage, öffentlich deutlich zu machen: Wir haben gemeinsam ein großes Interesse daran, dass das, was in den Eckpunkten in Berlin verabredet worden ist, nämlich ein sozialverträglicher Anpassungsprozess, ohne dass jemand ins Bergfreie fällt, gemeinsam von uns verantwortet wird.
Ich lade Sie dazu herzlich ein und würde mich freuen, wenn wir das hinbekommen könnten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Römer, zunächst einmal eine Anmerkung zu Ihrem vorigen Redebeitrag.
Ich halte es für eine absolute Geschmackssache, ob es richtig ist, dass man eine epochale Entscheidung nur in zwei Ausschüssen abhandelt, oder die Landesregierung das auch im Plenum vorstellt. Wenn Sie einen Geschmack haben, dass man das im kleinen Kreis lassen sollte, ist das in Ordnung. Ich glaube, dass es richtig ist, wie es die Landesregierung gemacht hat. Das ist angemessen für diese richtungweisende Entscheidung.
(Beifall von CDU und FDP – Sören Link [SPD]: Wo sind denn die restlichen Leute, wenn es um eine richtungsweisende Ent- scheidung geht?)
Sie haben mit einem Riesenpathos und ziemlich salbungsvoll hier vorgetragen, für diese Unterrichtung gäbe es keinen Grund. Kollege Römer, ich muss sagen, wenn es für irgendetwas keinen Grund gibt, dann für Ihren Entschließungsantrag.
(Edgar Moron [SPD]: Wir haben einen Eilan- trag eingebracht! Den Entschließungsantrag hat die CDU eingebracht!)
Eilantrag, Entschuldigung. Ja, Herr Kollege Moron, ich habe geirrt. Ich rede vom Eilantrag und nicht vom Entschließungsantrag. Der Entschließungsantrag ist natürlich sinnvoll, der Eilantrag ist überflüssig; er ist flüssiger als Wasser.
Das ist doch alles schon in den Richtlinien über das Anpassungsgeld enthalten. Im Übrigen ist es Bestandteil einer Betriebsvereinbarung, die mit der IG BCE geschlossen worden ist. Ich habe mir sagen lassen, Sie würden, obwohl Sie immer noch strammer Lobbyist sind, nicht mehr für die IG BCE sprechen. Die kann für sich selber sprechen. Und die wollen das nicht, was Sie hier vorgetragen haben. Insofern haben wir gar keinen Grund, darauf einzugehen.
Aber ich denke, es gibt noch ganz andere Gesichtspunkte, warum wir heute noch einmal abschließend über dieses Thema des Ausstiegs aus dem subventionierten Steinkohlenbergbau sprechen sollten. Denn das, was hier passiert, ist Markenzeichen der Koalition der Erneuerung, nämlich Gemeinwohlorientierung, Verlässlichkeit und der Mut, Neues zu wagen. Das sind die Markenzeichen der Koalition der Erneuerung. Für alle drei Aspekte ist der Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau ein leuchtendes Beispiel. Für alle drei Aspekte ist Ihr Umgang, der Umgang der oppositionellen SPD mit dem Thema hingegen ein abschreckendes Beispiel.
Herr Brockes hat vorhin richtig gesagt, von Ihrer Seite werde die Debatte heute kraftlos geführt. Ich kann das nur bestätigen. Ihre Fraktionsvorsitzende war bei der gesamten Debatte nicht anwesend. Das ist wirklich – im wahrsten Sinne des Wortes – eine „Kraft“-lose Debatte!
(Beifall von der FDP – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wo ist denn Ihr Fraktionsvorsit- zender? – Zuruf von Carina Gödecke [SPD])
Dass sie hier das Weite gesucht hat, kann ich auch sehr gut verstehen; denn mit ihrem Riesenaufschlag, mit dem sie versucht hat, alles auf den Kopf zu stellen, bevor sie SPD-Vorsitzende wurde, hat sie nun wirklich nichts erreicht.
Hier wurde behauptet, mit der Revisionsklausel im Kohlefinanzierungsgesetz sei etwas Tolles geschafft worden. Insofern nehme ich das zurück, was ich eben geäußert habe. Frau Kraft hat doch etwas erreicht. Sie hat es geschafft, die weiße Salbe Revisionsklausel von Platz 8 in dem Gesetzeswerk auf Platz 1 zu schieben.
Allerdings kann ich mich nicht entsinnen, den § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches jemals angewandt zu haben.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Nicht sehr geset- zestreu, Herr Weisbrich! So halten Sie es al- so mit Gesetzen!)
Ich weiß nicht, ob es Juristen gibt, die schon einmal damit zu tun hatten. Genauso wird es mit dieser Präambel zum Gesetz sein. Diese Revisionsklausel ist nicht mehr als weiße Salbe. Das muss man den Menschen im Land auch sagen.
Hören Sie auch auf, den Bergleuten etwas vorzugaukeln. Lieber Kollege Römer, Sie kennen die Situation im Steinkohlebergbau doch ganz genau. Weltweit werden jährlich 4,5 Milliarden t zu Verkaufspreisen von etwa 60 € pro Tonne produziert. In Deutschland werden – im Augenblick noch – jährlich 20 Millionen t zu Kosten von durchschnittlich 190 € pro Tonne erzeugt. Diese Relation ist doch so irre, dass man unter Gemeinwohlgesichtspunkten längst hätte sagen müssen: Schluss mit dieser Veranstaltung.