Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stützen dieses Ergebnis der Großen Koalition. Drei der genannten zentralen Ziele für NordrheinWestfalen wurden bei den Verhandlungen bereits erreicht: Im Gegensatz zur Landesregierung wollten wir von Beginn an den Börsengang des Beteiligungsbereichs der RAG Aktiengesellschaft als Ganzes durch eine Stiftungsgründung ermöglichen. Schwarz-Gelb hat sich diesem Ziel später angeschlossen. Jetzt ist es durchgesetzt. Börsengang und Stiftung sind auf dem Weg. Sie haben Ihre und auch Ihre persönlichen Zerschlagungspläne, Frau Thoben, endlich zur Seite gelegt. Ich bin froh darüber.
Darüber hinaus wollten wir auch im Gegensatz zur Landesregierung einen Sockelbergbau. Eine Entscheidung für einen Sockelbergbau nach 2018 war gegen Widerstände aus der Union nicht zu erreichen; das gebe ich gerne zu. Stattdessen haben wir eine gesetzlich verankerte Option durchgesetzt, nach der im Jahr 2012 entschieden wird, ob und in welcher Höhe ein Sockelbergbau nach 2018 betrieben werden soll. Damit wird der Zugang zu den Kohlelagerstätten offen gehalten. Das dient Nordrhein-Westfalen. Es besteht also auch über 2018 hinaus die Möglichkeit, hier bei uns Bergbau zu betreiben.
Der Ministerpräsident wollte den Bergbau bis 2015, und Sie, Herr Papke, wollten ihn bereits 2010 endgültig beenden.
Sie wollten diese Entscheidung bereits heute unumkehrbar machen. Damit sind Sie doppelt gescheitert.
Deshalb wollten Sie auch mit aller Macht eine Optionsklausel verhindern. Damit konnten Sie sich nicht durchsetzen. Die Tür zu unseren heimischen Lagerstätten ist nicht verschlossen. Das ist in § 1 des Entwurfs für ein Steinkohlefinanzierungsgesetz fixiert; es ist also vorne, an der wichtigsten Stelle, festgelegt. Damit es nicht eine theoretische Option ist, wie Sie meinen, Frau Thoben, verspreche ich Ihnen: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden alles tun, damit wir im Jahr 2012 politisch, aber auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Lage sind, diese Option zu verwirklichen, damit wir auch weiterhin Bergbau betreiben können.
Das dritte Problem bestand aus der finanziellen Absicherung der Alt- und Ewigkeitslasten und der Haftungsfragen; es ist ebenfalls gelöst worden. Ich will ausdrücklich der Bundesregierung für die Unterstützung danken, dem Bundesfinanzminister, dem Vizekanzler, die in dieser Bundesregierung an prominenter Stelle mit dafür gesorgt haben, dass Nordrhein-Westfalen an diesem wichtigen Punkt eine Entlastung erfährt, die wir auch verdient haben. Denn wir haben in diesem Land über viele Jahre hinweg durch die Bergleute und den Bergbau Leistungen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland erbracht.
Alle hier im Landtag zu treffenden Entscheidungen wurden letzte Woche in den Fachausschüssen bereits gefällt. Börsenerlös und Rückstellung der RAG Aktiengesellschaft bilden den Kapitalstock für die Stiftung, aus dem die Alt- und Ewigkeitslasten ab 2018 bedient werden können. Bis dahin wird dieses Kapital durch diese Entscheidung – sie ist vor allen Dingen durch unsere hartnäckige Haltung erreicht worden, den Börsengang
auch als integrierten Konzern zu ermöglichen, der Stiftung zu erlauben, auch Anteile an diesem neuen Konzern zu halten – weitere Sicherungsbeiträge erwirtschaften. Wir sind da ganz zuversichtlich.
Ziel 4 ist einfach zu formulieren: Kein Bergmann fällt ins Bergfreie. Dieser Punkt, Frau Thoben, ist heute für uns der einzig wichtige. Hier – Sie haben das gerade versucht – wollen wir mit dazu beitragen, dass es tatsächlich zu einer vernünftigen Sachverhaltsaufklärung kommt. Sie haben sich gerade korrigiert, weil Sie im Wirtschaftsausschuss – lesen Sie es noch einmal nach! – berichtet haben, dass es um die bei der RAG AG beschäftigten Bergleute ginge. Sie wissen – Sie haben das gerade richtig gestellt –, im Finanztableau sind alle Bergleute enthalten. Um diesen Punkt geht es, und wir sind in Sorge – ich sage Ihnen das ganz offen –, dass es möglicherweise dazu kommt, dass wir in Nordrhein-Westfalen Bergleute erster und zweiter Klasse haben.
Denn es geht nicht nur darum, die politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle, die berechtigt sind, in die Anpassung zu gehen, auch davon Gebrauch machen können, sondern auch um organisatorische Weichenstellungen. Sie haben auf eine hingewiesen, an der die Landesregierung beteiligt ist. Die müssen dann aber auch für die Zukunft tragen, damit nicht einige hundert Bergleute von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen können.
Lassen Sie mich noch mal an die Abläufe erinnern. Der Ministerpräsident wollte dem Landtag den Kompromiss schon am 7. Februar vorstellen. Deshalb hat er Ende Januar die Staatskanzlei angewiesen, der Präsidentin die Unterrichtung des Landtags zu avisieren, die er persönlich vornehmen wollte. Am Mittwoch, dem 31. Januar, vollzog der Ministerpräsident eine radikale Kehrtwende und forderte das Ende des Bergbaus bereits bis 2014.
Das hätte Massenentlassungen bedeutet. Damit ist der Ministerpräsident gescheitert. Ich bin froh darüber. Diese Vorstellungen konnten in Berlin nicht durchgesetzt werden.
Dass sich die Bergleute, Herr Ministerpräsident, diesen Kurs nicht gefallen lassen wollten, ist Ihnen eindrucksvoll bewiesen worden. 13.000 Bergleute zusammen mit denjenigen, die im weißen Bereich der RAG AG beschäftigt waren, haben mit ihrer Demonstration vor dem Landtag eindeutig und eindrucksvoll klargemacht, dass sie einen solchen Kurs überhaupt nicht mittragen würden. Das öffentliche Echo Anfang Februar war entsprechend.
Zur Erinnerung, Herr Ministerpräsident, nenne ich ein paar Beispiele. „ddp“: Rüttgers torpediert Koalitionsbeschluss, „WAZ“: Rüttgers sorgt für Eklat, „Rheinische Post“: Rüttgers – einst Arbeiterführer, „WDR“: Zwischen den Fronten, „Bild“: AmokRütte.
Für uns bleibt es dabei: Der weitere Anpassungsprozess muss sozialverträglich gestaltet werden. Es muss bei dem Grundsatz bleiben: Keiner fällt ins Bergfreie. Wir waren – ich wiederhole das noch einmal – bis zum vergangenen Mittwoch sicher, dass das gelingen würde. Frau Thoben hat versucht, die Unsicherheit herauszunehmen. Wir haben deshalb den Ihnen vorliegenden Eilantrag gestellt. Ich werde gleich zur Begründung dieses Eilantrags noch ein paar Bemerkungen machen.
Ich ziehe unter meinen ersten Diskussionsbeitrag einen Strich und füge hinzu: Frau Thoben, auch nach Ihrem Bericht heute Morgen ist der Erkenntnisgewinn für den Landtag wiederum gleich null. Den hätten Sie sich sparen können. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Lienenkämper das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Römer, dafür, dass Sie die heutige Unterrichtung durch die Landesregierung für überflüssig halten, haben Sie sich doch sehr intensiv mit den Dingen beschäftigt. Sie haben auch beredtes Zeugnis darüber abgelegt, dass die Unterrichtung der Landesregierung alles andere als überflüssig ist. Durch Ihre schräge und zum Teil falsche Darstellung der Historie haben Sie gezeigt, dass Sie jede Unterrichtung notwendig haben.
Herr Kollege Römer, wenn Sie sich darüber ärgern, dass die Landesregierung Erfolge hat und wir heute positiv über diese Erfolge sprechen, verstehe ich das aus parteipolitischer Sicht. Nur: Wir reden heute über eine kohlepolitische Verständigung und damit über das Ende einer für die Menschen in Nordrhein-Westfalen wichtigen Epoche.
Wir reden über Erfolge, die die Landesregierung erreicht hat. Wir steigen aus der subventionierten Steinkohleförderung aus. Wir erreichen den Ausstieg sozialverträglich, und wir erreichen ihn so, dass NRW bis 2018 rund 1,5 Milliarden € spart. Wenn das kein Erfolg ist, weiß ich nicht, was ansonsten Erfolg genannt werden kann.
Unser Erfolg ist darauf zurückzuführen, dass die Landesregierung in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahrt und das Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen immer vorangestellt hat, und nicht etwa darauf, Herr Römer, dass Sie zwischenzeitlich Einwürfe in die Verhandlungen gemacht haben. Wir haben auf der Basis dessen, was wir immer gesagt haben, verlässlich Kurs gehalten. Das ist der wahre Grund dafür, warum am Ende dieses gute Ergebnis herausgekommen ist.
Was haben wir uns in den ersten Debatten zu diesem Thema von Ihnen nicht alles anhören müssen? – Wir gefährdeten die Sozialverträglichkeit, wir gingen einen energiepolitischen Irrweg und noch mehr Unfug.
Meine Damen und Herren, was wir getan haben, ist nichts anderes als das, wofür wir gewählt worden sind: Wir nehmen die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen und die Interessen seiner Menschen wahr.
Der Prozess der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit deutscher Steinkohle hat bereits in den 60er-Jahren eingesetzt und sich zunehmend verstärkt. Die Diskrepanz zwischen dem Weltmarktpreis und den heimischen Förderkosten konnte nicht mehr länger verantwortet werden. Daher war es absolut notwendig und richtig, diesen Schritt jetzt zu tun.
Nordrhein-Westfalen muss sich auf seine tatsächlichen Stärken konzentrieren und darf nicht länger Industrien der Vergangenheit nachtrauern. Die Zukunft liegt in einer Mischung aus innovativen Industrieprodukten und modernen Dienstleistungen. Meine Damen und Herren, hier müssen wir ansetzen.
Wir haben in diesem Bereich so angesetzt, dass die Subventionen, die wir zahlen müssen, nicht nur um 740 Millionen €, wie zunächst prognostiziert, abgesenkt werden können, sondern wir erreichen eine Gesamtentlastung für NordrheinWestfalen von insgesamt 1,565 Milliarden €. Das kann angesichts der immer noch hohen Lasten aus dem Steinkohlebergbau gar nicht hoch genug bewertet werden. Allerdings dürfen wir auch nicht übersehen, dass Nordrhein-Westfalen immer noch rund 4 Milliarden € in die Steinkohle wird stecken müssen, trotz der erfreulichen Entlastung, die ich geschildert habe.
Wir haben sichergestellt, dass es im gesamten Prozess nicht zu sozialen Brüchen kommt und dass Sozialverträglichkeit immer gegeben ist. Wir haben stets versprochen: Kein Bergmann wird ins Bergfreie fallen. Dieses Versprechen ist gehalten worden.
Wir wissen genau, dass die Bergleute unter schwierigsten Bedingungen jahrzehntelang einen ganz wesentlichen Beitrag zur nationalen Energieversorgung geleistet haben. Meine Damen und Herren, die Bergleute können nichts für die Entwicklung der Weltmarktpreise. Also war für uns selbstverständlich – das stand auch keine Sekunde infrage –: Sozialverträglichkeit muss sein. Sozialverträglichkeit ist gegeben. Auch das ist Teil des guten Ergebnisses.
Deshalb ist es auch zu verkraften, dass Nordrhein-Westfalen vielleicht zwei oder drei Jahre später aus der Subventionierung aussteigt, als es denkbar gewesen wäre. Ich habe die Tatsache, Herr Kollege Römer, nicht verstanden, dass Sie uns ernsthaft glauben machen wollten, die Landesregierung habe 2014 gesagt und Herr Papke habe angeblich 2010 genannt – Sie werden gleich Gelegenheit haben, das klarzustellen – und wir hätten dieses Ziel nicht erreicht.
Stellen Sie sich einmal vor, Herr Kollege Römer, wir hätten dieses Ziel erreicht und im Jahr 2014 wäre der Ausstieg. Was hätten Sie uns denn dann heute noch alles vorgeworfen? Sie hätten von sozialer Kälte und von sozialen Verwerfungen gesprochen. Sie hätten von einem viel zu schnellen Prozess gesprochen. Das passt einfach nicht zusammen. Sie können uns nicht vorwerfen, dass wir zu lange brauchen, um auszusteigen. Gratulieren Sie uns lieber, dass wir sozialverträglich und vernünftig aussteigen.
Meine Damen und Herren, dass es Bergleute erster und zweiter Klasse geben soll, ist nicht der Fall. Klar ist doch, dass für die Gewährung von
Anpassungsgeld weiterhin die Richtlinie vom 25. Oktober 2005 des Bundesministeriums für Wirtschaft gilt. Darin sind die Bergleute von Bergbauspezialgesellschaften ausdrücklich eingeschlossen. Im Ausschuss hat Frau Ministerin Thoben auch nichts Gegenteiliges behauptet. Die in der Vergangenheit gültige Praxis wird fortgesetzt. Frau Ministerin Thoben hat immer von Bergleuten gesprochen und nicht von RAGBergleuten. Darin liegt das Missverständnis.
Sie haben heute versucht, uns zu erklären, dass Ihr Eilantrag in allen Punkten offenkundig nicht ganz so gemeint war, wie es im Antrag steht. Das macht das, was dort steht, aber nicht anders. Deswegen werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir vor diesem Hintergrund den Eilantrag ablehnen müssen.
Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zur Revisionsklausel machen: Sie werden alles tun, um im Jahre 2012 die Revisionsklausel ziehen zu können. Da sage ich nur: Herzlichen Glückwunsch! Es ist absolut unvorstellbar, dass sich der Weltmarktpreis für Steinkohle verdrei- oder vervierfacht. Welche Entwicklung sollte das denn fördern? Allein die geostrategische Verteilung der Vorkommen schließt das aus.