Herr Papke, als der selbst ernannte Innovationsmotor sollten Sie in Ihrer Fraktion dafür sorgen, dass wir dieses wichtige Feld nicht aus den Händen geben. Sie verspielen Chancen für Nordrhein-Westfalen.
Ich möchte einige der Expertinnen und Experten noch einmal zu Wort kommen lassen. Herr Prof. Blöbaum hat vorgetragen:
„Vor dem Hintergrund der vielen Expertengespräche … erscheinen die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen in Sachen Bürgerfunk deutlich überzogen. Damit wird in der Summe ein durchaus erfolgreiches Konzept fast unkenntlich gemacht.“
„Ich kann allerdings nicht ganz einverstanden sein mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Begründungen – die von den beiden Fraktionen stammen, die diesen Entwurf getragen haben –, die sich auf die Studie beziehen, die ich im Auftrag der LfM durchgeführt habe. Dabei handelt es sich nämlich um Überinterpretationen. Mit einer Ausnahme“
„lassen sich die Schlussfolgerungen, die in dem Gesetzentwurf gezogen worden sind, aus der Studie so nicht ableiten.“
Der Bürgerfunk ist besser als das, was Sie von ihm kennen. Sie hätten es sich einfach machen und die Schlussfolgerungen der Landesmedienkommission als eines gesellschaftlich pluralistisch zusammengesetzten Gremiums nachvollziehen sollen. Wenn Sie die entsprechenden Punkte wie Qualitätsanforderung und Funktionsauftrag 1:1 in den Gesetzentwurf übernommen hätten, wäre jeder damit einverstanden gewesen.
Aber was tun Sie? Sie kündigen einseitig einen Vertrag – zulasten vieler ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger. Das ist fatal.
„Unter dem Aspekt der Teilhabemöglichkeiten halten wir vor allem die beabsichtigte Regelung zur Sendezeit des Bürgerfunks … für eindeutig kontraproduktiv.“
„Ein Bürgerfunk, der nach 21 Uhr ausgestrahlt wird, ist tot. Wer das will, soll es ehrlich sagen. Das ist übrigens barmherziger, als einen Tod auf Raten zu verordnen.“
„In diesem Zusammenhang verwundert es schon, dass die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP, die doch angetreten sind, unnötige Reglementierungen und Verwaltungsvorschriften abzubauen, unbedingt eine landesweit einheitliche Ausstrahlung vorschreiben wollen.“
Herr Kollege Eumann, es ist sehr nett, dass Sie mir die Gelegenheit zur Zwischenfrage geben. Unabhängig davon, welches konkrete Modell wir beiden für den Bürgerfunk präferieren und welche unterschiedlichen Vorstellungen wir haben, haben Sie gerade vorgetragen, dass Bürgerfunk nach 21 Uhr tot sei.
Ich frage Sie deshalb: Wie erklären Sie es sich, dass ein Drittel der seit Jahren so arbeitenden Radiostationen in Nordrhein-Westfalen Bürgerfunk von 21 Uhr bis 22 Uhr ausstrahlt,
Herr Kollege Witzel, diese Frage kann ich deswegen ganz schlicht beantworten, weil ich Herrn Prälat Dr. Vogt zitiert habe, der aus seiner Erfahrung als Verantwortlicher spricht.
Ich kann gern die Worte von Herrn Wißmann, den ich ursprünglich anschließend zitieren wollte, noch in die Antwort zu dieser Frage einbeziehen:
„Sollte es allerdings bei den in dem vorgelegten Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen und den dadurch bedingten grundlegenden Veränderungen für den Bürgerfunk bleiben, werden die Träger unserer Radiowerkstätten über eine Fortsetzung des kirchlichen Engagements für den Bürgerfunk neu entscheiden müssen.“
Sie haben angekündigt, Radiowerkstätten zu schließen. Das heißt: Diejenigen, die jetzt zum Beispiel für Qualität im Bürgerfunk stehen, sagen, dass sie unter diesen Bedingungen nicht mehr mitmachen. Das ist die adäquate Antwort auf Ihre Frage!
Hören Sie doch auf die Experten, wenn Sie schon nicht glauben, dass wir im Parlament die richtigen Argumente haben.
Hören Sie auf das, was die Katholische Kirche in den Aussagen von Herrn Vogt und von Herrn Wißmann für das Bistumsstudio Essen meint.
Fast nichts von dem, was Ihnen die meisten Expertinnen und Experten geraten haben, findet sich in den wenigen von Ihnen vorgenommenen Veränderungen. Ich sage Ihnen: Mit Ihrer Augen-zuund-durch-Mentalität diskreditieren Sie das bürgerschaftliche Engagement von vielen Tausend Bürgerinnen und Bürgern, von Kindern, Schülern, Seniorinnen und Senioren, Hausfrauen, Behinderten, Migranten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie treten diese Arbeit mit Füßen.
Sie kündigen – das mache ich Ihnen zum Vorwurf, Herr Brinkmeier und Herr Witzel – einen schwierigen Kompromiss auf. Denn natürlich haben wir versucht, mit dem Bürgerfunk und mit dem kommerziellen Radio zwei sich eigentlich widerstrebende Interessen zu vereinigen. Das Ergebnis ist, Herr Kollege Brinkmeier und Herr Kollege Witzel: Wir haben das publizistisch und wirtschaftlich beste Lokalradio der Republik. Wir haben einen her
vorragenden Bürgerfunk. Das wollen Sie einseitig aufkündigen! Das ist fatal! Das kritisieren wir deutlich.
Herr Kollege Eumann, entschuldigen Sie, wenn ich Sie noch einmal unterbreche. Der Kollege Kuschke hat eine Zwischenfrage, die er Ihnen stellen möchte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Eumann, können Sie in diesem Zusammenhang bestätigen und einordnen, dass die Koalition der Unbarmherzigkeit