Ich möchte mich mit Ihren parteipolitischen Anmerkungen, die Sie in Bezug auf die Landesvertretung in Brüssel gemacht haben – das scheint des Pudels Kern Ihres Störpotenzials zu sein –, nicht lange aufhalten. Dazu hat der eine oder andere hier im Raum das Passende gesagt. Ich finde es ungerecht, die wirklich gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die sich im Übrigen deutlich verbessert hat – ich bleibe auch dabei, dass sie das gut machen –, schlechtzureden. Ich finde es falsch, weil viele Kollegen, die in Brüssel arbeiten, sehr gut zusammenarbeiten; die haben übrigens auch schon unter Rot-Grün gearbeitet. Das möchte ich an der Stelle doch einmal deutlich machen.
(Beifall von CDU und FDP – Markus Töns [SPD]: Die haben wir nicht kritisiert! Wir ha- ben nur die Arbeit des Kollegen Stein kriti- siert!)
Kollege Becker hat einen wichtigen Punkt angesprochen – das gebe ich gerne zu –, der das einzig Neue an diesem Antrag ist, worauf auch die Kollegin Thoben gleich noch zu sprechen kommen wird. Damit werden wir uns auch noch beim folgenden Tagesordnungspunkt beschäftigen. Ich möchte dem an dieser Stelle nicht vorgreifen.
Ich glaube, dass wir sehr gut aufgestellt sind und dass auch die Initiativen mit Kommunen über die EU-Förderprogramme greifen. Wir haben darüber informiert, dass wir die Landesbank neu eingebunden haben, dass wir eine neue Belebung der Netzwerke geschaffen haben und dass wir, wie ich finde, mit der kompletten Landesregierung ein hervorragender Ansprechpartner für die Kommunen bei jeder Frage sind. Es ist nicht nur der Europaminister allein gefordert, sondern auch die Wirtschaftsministerin. Dabei geht es sehr viel um Umweltschutz und innere Verwaltung. Sie sollten fair sein und anerkennen, dass sich die Landesregierung und alle Behörden darum bemühen, die Kommunen stärker einzubinden. Das gelingt uns auch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmel
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/4332 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand anderer Meinung? – Enthält sich jemand? – Dann ist die Überweisung des Antrags einstimmig beschlossen.
7 HSK-Kommunen im Rahmen des NRWZiel-2-Programms (EFRE) 2007 bis 2013 eine faire und gleichrangige Teilnahmeperspektive eröffnen
Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Löhrmann das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir greifen mit diesem Antrag ein Problem auf, das vielen Kommunen unseres Landes unter den Nägeln brennt. Wir wünschen uns, dass heute hier vom Parlament ein Signal an die Kommunen ausgeht, dass ihre Teilnahme an wettbewerblichen Vergaben der Ziel-2-Mittel im EFRE-Bereich gesichert ist.
Wir wollen, dass unsere Kommunen das heute hier hören, und zwar, wie es sich für Wettbewerbe gehört, auf der Basis fairer und gleichrangiger Bedingungen. Ihr Kommunen müsst nicht mit einem haushaltsrechtlich bedingten grundsätzlichen Handicap an den Start gehen. Ihr müsst nicht – um ein Bild aus dem Sport zu bemühen – den 400-Meter-Lauf im Gegensatz zu allen anderen Teilnehmern mit einer Bleiweste bestreiten.
des CDU-Fraktionsvorsitzenden. Vom Kollegen Stahl war in der „Rheinischen Post“ in Solingen am 12. Mai zu vernehmen, dass – ich zitiere – kein im Wettbewerb eingereichtes gutes Förderprojekt an zu geringen Eigenmitteln scheitern werde. So sprach Herr Stahl.
Wir möchten ihn da beim Wort nehmen. Wir möchten heute die entsprechende Unterstützung hören. Genau das ist unser Anliegen.
Uns geht es nicht darum –das füge ich ausdrücklich hinzu –, die HSK-Kommunen von der Erbringung eines Eigenanteils gänzlich zu befreien. Dies wäre mit Blick auf die qualitätssichernde Anreizfunktion von Wettbewerben auch nicht wünschenswert.
Uns geht es vielmehr darum, dafür zu sorgen, dass Projekte mit hoher Innovationsqualität und solche, die deutlich zur Bewältigung des Strukturwandels beitragen können, nicht an haushaltsrechtlichen Beschränkungen scheitern.
Dazu schlagen wir vor, dass bei Projekten, auf die zumindest eines dieser Merkmale zutrifft, der Landesanteil der nationalen Kofinanzierung erhöht und im Gegenzug der kommunale Anteil abgesenkt wird. Da, wo das noch nicht ausreicht, schlagen wir zusätzlich vor, weitere haushaltsrechtliche Spielräume zu schaffen und, wenn erforderlich, den seitens der Kommunalaufsicht definierten Kreditdeckel etwas anzuheben. Aber es ist ja bezeichnend, dass der Kommunalminister nicht anwesend ist.
All das soll aber ausdrücklich nicht in Form eines Blankoschecks ausgestellt werden, sondern an klar formulierte Kriterien geknüpft sein. Diese Kriterien haben wir im Antrag genauer formuliert.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion weiß, dass die Wirtschaftsministerin zumindest unsere Position teilt – Herr Breuer offensichtlich auch –, sich mit ihrer Rechtsauffassung aber bisher gegenüber dem Innenminister nicht durchsetzen konnte. Stärken wir bitte Frau Thoben und Herrn Breuer hier den Rücken! Stärken wir sie gegenüber dem Kommunalminister! Stärken wir sie vor allem auch im Interesse der Kommunen von Nordrhein-Westfalen!
Es gibt gute Gründe dafür, Gründe, die die Haushaltswissenschaften zum Teil teilen. Übereinstimmend mit den Haushaltswissenschaftlern sind
wir der Ansicht, dass Investitionen in Projekte, die darauf angelegt sind, die Einnahmesituation einer Kommune grundlegend zu verbessern, mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung auch dann kompatibel sind, wenn diese Investitionen zunächst zu einer kurzzeitigen, letztlich aber temporären Ausweitung der Verschuldung führen.
Ich möchte hier zudem auf einen von Rot-Grün initiierten, jedoch nach wie vor geltenden Runderlass des Innenministeriums vom 4. Juni 2003 verweisen, der selbst Kommunen im Nothaushaltsrecht bestimmte Spielräume für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eröffnet – dies immer dann, wenn eine Investition zwar auf der Grundlage einer strengen Kostenrechnung unrentabel ist, es aber noch unrentabler wäre, auf diese Investition zu verzichten, da ein solcher Verzicht die kommunale Vermögenssubstanz verschlechtern würde. Dieses Szenario gilt auch in Verbindung mit der EFRE-Förderung.
Wir wissen, dass wir auf dem Weg in die Wissensgesellschaft sind. Deshalb dürfen wir gerade unsere HSK-Kommunen nicht von der landesweiten Innovationsförderung – und das ist die EFREFörderung – abkoppeln.
Frau Thoben, vor etwa einem Jahr haben Sie konkrete Wege eingefordert, wie Kommunen in der Haushaltssicherung an der Ziel-2-Förderung partizipieren können. Unser Antrag zeigt Ihnen heute diesen Weg auf. Nun ist es an Ihnen – insbesondere ist es an der CDU –, diesen Weg auch zu gehen. Es wäre für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verhängnisvoll, wenn Sie wieder einmal an der Ignoranz der FDP und des Innenministers scheitern würden.
Meine Damen und Herren, es gibt keinen sachlichen Grund, unseren Antrag abzulehnen. Daher appelliere ich an Sie: Stimmen Sie zu, damit wir hier und heute ein klares Signal an unsere Kommunen senden! Ich sage ausdrücklich an die Adresse der SPD dazu: und zwar an alle Kommunen und nicht nur an die Kommunen in Ausgleichsregionen.
Ein Nein zu unserem Antrag wäre fatal. Damit würden wir den betreffenden Kommunen vermitteln, dass sie beim zentralen Instrument nordrhein-westfälischer Innovationsförderung allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz außen vor bleiben. Das wäre schlecht für Nordrhein
Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Für die CDU-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Lienenkämper.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie im Bereich der Wirtschaft nicht so häufig haben wir es hier mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu tun, der absolut konstruktiv ist. Das will ich vorweg sagen und auch ausdrücklich bestätigen. Wir haben einen Antrag vorliegen, der die Situation in den Haushaltssicherungskommunen relativ zutreffend beschreibt. Die Problemlösung, die im Antrag skizziert wird, ist aber leider zu kleinteilig und in der Form nicht zielführend. Die Problembeschreibung ist richtig; die Lösung ist falsch. Ich will Ihnen erklären, warum das so ist.
Ich habe mich gefreut, dass Sie in Ihrer Rede Helmut Stahl zitiert haben, Frau Kollegin Löhrmann. Ich habe mich gefreut, dass Sie Frau Ministerin Thoben und Herrn Breuer zitiert haben. Ich habe mich allerdings ein bisschen über Ihren Versuch gewundert, einen künstlichen Dissens zwischen CDU und FDP sowie Herrn Minister Wolf aufzubauen. Es gibt überhaupt keinen Dissens. Alle beteiligten Ressorts stehen in engem Kontakt über die Frage, wie sie gemeinsam das ermöglichen würden, was Christa Thoben seit Monaten immer wieder sagt, dass nämlich diejenigen Projekte, die sich im Wettbewerb als die besten Projekte durchgesetzt haben, am Ende des Tages nicht an Finanzproblemen scheitern.
Wenn es solche Projekte in Haushaltssicherungskommunen – vor allem in Haushaltssicherungskommunen, die über kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept verfügen – gibt, überlegen wir konstruktiv, wie solche Projekte, die sich im Wettbewerb als die stärksten erwiesen haben, am Ende des Tages umgesetzt werden können. Das passiert ausgesprochen konstruktiv. Das geschieht ausgesprochen kreativ. Ich sage ausdrücklich, es geschieht unter Einbeziehung des Innenministeriums und unter Einbeziehung der die Koalition tragenden Fraktionen. Es geschieht gemeinsam und mit einem gemeinsamen Ziel.
Mit Blick auf den Entschließungsantrag der SPD will ich noch zwei oder drei Punkte hinzufügen, die die Gefahr einer Hundert-Prozent-Förderung beschreiben. Ich will das Thema Inkubator gar nicht noch einmal aufrufen. Ich sage es nur zum
Ich habe mich darüber gefreut, dass im Antrag der Grünen ausdrücklich stand, eine Eigenbeteiligung der Kommunen sei prinzipiell sinnvoll, Mitnahmeeffekte wolle man nicht und dort, wo es nicht gehe, müsse man über Ausnahmeregelungen nachdenken. Deshalb habe ich das für konstruktiv gehalten.
Ich sehe dem Entschließungsantrag der SPD allerdings an, dass es das Ziel ist, hochverschuldeten HSK-Kommunen im Ergebnis zusätzliche Möglichkeiten für eine weitere Kreditaufnahme zu gewähren. Das kann nicht Ziel unserer Politik sein. Ziel unserer Politik muss es sein, im Rahmen von Wettbewerben die besten Projekte zu identifizieren. Wir sind froh, dass wir diese Wettbewerbe jetzt haben. Wir sind weg vom Leuchtturmdenken und von einzelnen Projekten, die als Leuchtturmprojekte gefördert werden. Wir sind bei der Identifikation von regional bedeutsamen Projekten mit hoher Qualität.
Frau Kollegin Löhrmann, deswegen wäre es möglicherweise gut gewesen, wenn heute nicht unbedingt direkte Abstimmung beantragt worden wäre. Der hinter dem Antrag stehende Gedanke – das sage ich jetzt zum dritten Mal – lohnt, weiterverfolgt zu werden. Das macht die Landesregierung intensiv. Allerdings ist die von Ihnen vorgeschlagene kleinteilige Lösung nicht zielführend, weil sie viel zu wenige Räume für kreativ richtige Lösungen bietet.
Wir werden den Antrag heute mit der Begründung ablehnen, dass eine direkte Abstimmung beantragt wurde. Seien Sie aber sicher: Wir werden Wege finden, damit die Projekte, die sich im Wettbewerb als die besten herausstellen, am Ende des Tages auch umgesetzt werden können. – Herzlichen Dank.