Das liegt auf einer Linie mit dem, was auch die Bevölkerung denkt. 66 % der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen trauen unserer Regierungskoalition solide Finanzen zu.
Gerade noch 15 %, wahrscheinlich ganz wenige eingefleischte SPD-Anhänger, trauen das Ihnen zu. Meine Damen und Herren, wir betrachten sowohl die Umfrageergebnisse als auch dieses Urteil als klaren Rückenwind für die Anliegen unserer Koalition. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Klein, der Nachtragshaushalt 2005 war verfassungswidrig, er ist nichtig!
Sie können sich hier noch so aufblähen und herumbrüllen, dieser Haushalt war eine schallende Ohrfeige für Ihre Haushaltspolitik in Ihrer Regierungszeit.
Meine Damen und Herren, dazu würde ich gerne einmal einen Blick auf die Medienlandschaft an diesem 24. April vornehmen, als das Verfassungsgericht das Urteil gesprochen und dazu eine entsprechende Pressemeldung herausgegeben hat. Frau Präsidentin, ich darf zitieren: „Westfälischer Anzeiger“: „Rüge für Schwarz-Gelb“; „Kölnische Rundschau“: „Peinlicher Tadel“; „Neue Ruhr/Rhein Zeitung“: „Gericht rügt Linssens Haushaltspolitik“;
„Westfalenpost“: „Finanzminister Linssen erleidet schwere Niederlage vor Gericht“; „WAZ“: „Haushalt: Schlappe für Minister Linssen“; „Bild“ – meine Damen und Herren, an Deutlichkeit nicht zu übertreffen –: „Fette Klatsche für den Eisernen Helmut“
An dieser Stelle brauche ich das, was Sie, Kollege Klein, gesagt haben, nicht noch mal ins rechte Licht zu rücken.
Herr Finanzminister, das war eine schwere Niederlage für den selbsternannten „ehrlichen Kaufmann“. Denn ein solcher bricht nicht die Verfassung, baut auch keine Mauer des Schweigens
Der Verfassungsgerichtshof – Kollege Möbius, da bin ich beim Thema, Sie haben mich ja ermahnt – hat in zwei zentralen Punkten eindeutig entschieden.
Erstens. Von der Kreditobergrenze darf nur abgewichen werden, wenn damit eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewendet wird, es sei denn – jetzt wird es spannend –, es liegt eine außerordentliche Notsituation vor.
(Zuruf von Dr. Jens Petersen [CDU] – Britta Altenkamp [SPD]: Das entscheiden Sie doch nicht; das ist doch der Witz dabei!)
Das Gericht hat eine Sondersituation definiert. Hören Sie zu! Eine Sondersituation komme nur in Betracht – so das Gericht – im Falle einer schweren Naturkatastrophe oder eines sonstigen Unglücks. – Beides ist ein Regierungswechsel nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDUFraktion, da Sie doch so gerne im Urteil blättern, in seiner Begründung betont das Gericht ausdrücklich: Eine derartige Sondersituation liegt nicht schon dann vor, wenn während eines laufenden Haushaltsjahrs ein Regierungswechsel erfolgt.
Damit ist klar, der vom sogenannten „eisernen Helmut“ damals für die gesamte Amtsperiode angekündigte Verfassungsbruch war ein schwerer Verstoß gegen unser Haushaltsrecht. Damit ist auch klar, dass die Regierung Rüttgers die Landesverfassung nicht außer Kraft setzen kann. Darüber bin ich froh.
Zweitens. Der Gerichtshof hat ein für allemal die Diskussion um die sogenannte rot-grüne Erblast beendet, und zwar mit einer Deutlichkeit, die wiederum für sich spricht. Deshalb zitiere ich gerne – Sie können es mitlesen – aus der Urteilsbegründung. Auf den Seiten 23 ff. heißt es: Jeder neu gewählte Haushaltsgesetzgeber ist mit der Notwendigkeit konfrontiert, von den jeweils konkret für ihn gegebenen Bedingungen auszugehen und sein Handeln danach auszurichten. Dies muss selbst dann gelten, wenn ein neu gewählter
Weiter heißt es sinngemäß – da komme ich gerne zu den Versäumnissen –:...gibt es Versäumnisse, muss er – der neue Haushaltsgesetzgeber – mit deren Folgen leben.
Jetzt wird es interessant, weil das Gericht wörtlich formuliert: Sie sind kein Freibrief für einen Verfassungsbruch.
Denn seit Juni 2005 sind Sie, Schwarz und Gelb, in der Verantwortung für die Haushaltspolitik, Herr Dr. Linssen. Der Schwerpunkt Ihrer Arbeit bestand seitdem in der Schuldzuweisung, im sogenannten Ankleben der „rot-grünen Erblast“. Dazu war Ihnen jedes Mittel recht, selbst der Verfassungsbruch. Das ist jetzt vorbei; mit dem Urteilsspruch, insbesondere mit der Begründung, ist die Erblastdebatte beendet.
Nun sind wir gespannt, was denn an die Stelle tritt. Ein schlüssiges Sanierungskonzept gibt es nicht. Die Finanzpolitik in Nordrhein-Westfalen taumelt wie ein führungsloses Schiff im Meer der Bundesfinanzpolitik. Vorbei die Zeiten, als richtungsweisende Impulse aus NRW kamen, obwohl das Haus nach wie vor über hervorragende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügt. Die vorgelegten Haushalte weisen nicht die Spur von Konsolidierung auf. Bislang haben Sie umgeschichtet – zulasten von Kindern, Familien und den Städten, in denen diese leben.
Dazu kommt noch großes Glück, „Helmut im Glück“. Denn der bundesweite Aufschwung sorgt dafür, dass wir kontinuierlich zusätzliche Steuereinnahmen in die Kassen bekommen: 1,2 Milliarden € auch in Nordrhein-Westfalen schon im ersten Quartal 2007. Dafür hat aber nicht diese Landesregierung gesorgt, sondern auf der Bundesebene sind von Rot-Grün Reformstaus aufgelöst worden;
alle Bundesländer profitieren jetzt von diesen Einnahmen. Es ist ein bundesweiter Aufschwung, von dem auch Nordrhein-Westfalen profitiert. Ich sage deutlich: Das ist auch gut so.
Ich resümiere: Haushaltskonsolidierung durch Verfassungsbruch ist noch nie gut gegangen. Haushaltskonsolidierung über Schuldzuweisungen geht auch nicht. Haushaltskonsolidierung über zusätzliche Steuereinnahmen ist in Ordnung. Aber welche eigenen Konzepte legen Sie vor? Was kommt jetzt? Die Maske des ehrlichen Kaufmanns ist gefallen; sie ist vom Gesicht gerissen.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verfassungsgerichtsurteil bestätigt in drei wesentlichen Punkten auch die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers, die in diesem Parlament nach dem Regierungswechsel getroffen worden sind.
Zum einen geht es um die Kapitalzuführungen an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb und an die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Verfassungsgericht hat in beiden Punkten klar festgestellt, dass diese Kapitalzuführungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.
Es stellt auch klar, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot ein Verfassungsgrundsatz ist, der auch den Haushaltsgesetzgeber bindet, das heißt, der den Haushaltsgesetzgeber in besonderer Weise zu aktivem Tun verpflichtet.
Deswegen wird in dem Urteil, was den Bau- und Liegenschaftsbetrieb angeht, klar ausgeführt, dass Versäumnisse vom Haushaltsgesetzgeber des Jahres 2001 – damals stellten SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag die Mehrheit und haben die Haushaltsentscheidungen getroffen – festzustellen sind.