Protocol of the Session on September 1, 2005

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass gerade dieser Punkt Inhalt von Konsensgesprächen zwischen der EVP, der ALDE und den Sozialisten ist. Unsere Landesregierung wirkt an einem besseren und effizienteren REACH-Verfahren aktiv mit.

Hürden und Hemmnisse für unternehmerisches Handeln müssen aus dem Weg geräumt werden. Vorfahrt für Arbeit! Wenn Vorschriften zur Bremse von Wachstum und Beschäftigung werden, müssen sie beseitigt werden. Wir wollen, dass die guten Entwicklungschancen für das technologische Spitzenfeld Chemie in unserem Land genutzt und dass die Ausgaben für Forschung und Entwicklung nicht zurückgefahren werden.

(Beifall von Marie-Luise Fasse [CDU])

Vorfahrt für Arbeit! Neue Produkte schaffen neue Arbeitsplätze. In diesem Sinne verstehen wir unseren gemeinsamen Antrag und erbitten die Zustimmung des Hauses. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Kress. - Das Wort hat nun Herr Kuschke von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt keinen Zweifel: Es wird eine Neuordnung des Chemierechts in Europa geben. Die Frage ist, in welcher Form wir es bekommen werden. Wird es uns gelingen, mit Verfahren wie REACH und anderen eine echte Klammer herzustellen zwischen dem, was in einem gemeinsamen Antrag aller Landtagsfraktionen aus dem Mai 2003 festgehalten worden ist? Darin stand, dass es uns in gleicher Weise darum geht, den Belangen des Umwelt- und Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit und die Konkurrenzfähigkeit der chemischen Industrie zu erhalten.

Das wird nicht vom Himmel fallen. Damit will ich etwas aufgreifen, was im Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen formuliert worden ist, und zwar sehr kategorisch, wenn ich das einmal so ausdrücken darf: Die Neuordnung wird nicht zu einer wettbewerbsverzerrenden Belastung in der chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen führen.

Es ist in der Tat noch nicht klar, ob sie dazu führen wird oder nicht dazu führen wird. Denn es war eine Erkenntnis, die uns zu dem Planspiel gebracht hat, das Herr Kollege Kress gerade er

wähnt hat, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine besondere Situation haben, weil hier über 85 % der Unternehmen in der chemischen Industrie eben kleine und mittlere Unternehmen sind. Diese Situation gibt es in der Bundesrepublik Deutschland noch im Ansatz in Rheinland-Pfalz, teilweise in Hessen, aber woanders nicht.

Das, Herr Kollege Kress, war damals Anlass für die Landesregierung, diese Initiative zu ergreifen. Wir freuen uns auch darüber, dass die neue Landesregierung zumindest in diesem Bereich in einer Kontinuität steht. Denn Sie könnten heute nicht über das Planspiel und die Erkenntnisse aus dem Planspiel reden, wenn Sie nicht anerkennen würden, dass die frühere Landesregierung das auf den Weg gebracht hat. Insbesondere der Kollege Schartau und die Kollegin Höhn waren daran beteiligt.

Der Kollege Breuer, der aus verständlichen Gründen heute nicht unter uns sein kann, hat das in der letzten Ausgabe der „Welt am Sonntag“ ja auch zum Anlass genommen, ein Lob in Richtung von Herrn Schartau und mir auszusprechen. Sie verstehen sicher eine gewisse Genugtuung, wenn ich das bei dieser Gelegenheit auch erwähne.

Wir konnten damals auch nicht davon ausgehen, dass die Bundesregierung unseren nordrheinwestfälischen Interessen ausreichend Rechnung tragen würde, eben unter dem besonderen Blickwinkel der Fürsorge für die kleinen und mittleren Unternehmen der chemischen Industrie, denen wir uns besonders verpflichtet fühlen.

Es ist einiges gesagt worden zur Situation der chemischen Industrie. Ich will nur ganz wenige Punkte noch anführen.

Ja, die Bedeutung der chemischen Industrie als Wachstumsmotor ist nach wie vor da, aber wir haben in der chemischen Industrie in ganz Europa zwar Umsatzsteigerungen, aber wir haben einen schrumpfenden Anteil am Weltmarkt. Wir haben einen Rückgang der Beschäftigungszahlen.

Von daher stehen wir natürlich weitaus mehr noch vor der Herausforderung, die Frage zu beantworten, wie wir die chemische Industrie in NordrheinWestfalen, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa im Wettbewerb nach vorne bringen können in der Auseinandersetzung mit den USA, Asien und anderen. Das wird kein Wettstreit über Arbeitskosten sein - um das gleich deutlich zu machen auch gegenüber denjenigen, die ansonsten ja Anhänger eines Lohndumpings sind. Das wird nicht gelingen.

Entscheidend wird für uns sein, den technologischen Vorsprung, den wir noch haben, auch auszubauen und die Zukunftschancen, die für uns in Innovationsbereichen wie der Nanotechnologie und der Biotechnologie liegen, auch tatsächlich zu nutzen.

Insofern finden wir es gut, dass wir, nachdem wir 2003 schon eine gemeinsame Entschließung aller vier Landtagsfraktionen hatten, jetzt zumindest einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP haben werden.

Ich kann abschließend auf das verweisen, was wir 2003 festgestellt haben. Auf Seite 2 des Antrags haben wir damals gesagt:

„Die Wettbewerbsfähigkeit der nordrheinwestfälischen chemischen Industrie ist von großer Bedeutung. Die geplanten Regelungen dürfen die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen chemischen Industrie nicht verschlechtern.“

Wir haben weiter ausgeführt, dass wir schnelle, einfache und rechtssichere administrative Verfahren haben wollen. Und wir haben in der Tat - Herr Minister Uhlenberg, Sie werden, wenn ich das richtig sehe, gleich dazu Stellung nehmen - auch gesagt, dass der Landtag die Absicht der EUKommission begrüßt, über das Instrument der Verordnung eine europaweit einheitliche Umsetzung zu gewährleisten.

Das ist die klare Aussage aller vier Landtagsfraktionen aus dem Jahr 2003 gewesen, hier in der Tat eine 1:1-Umsetzung vorzunehmen und nicht draufzusatteln, und das im Interesse der nordrhein-westfälischen chemischen Industrie.

Ich freue mich darüber, dass wir aus dem Jahr 2003 doch einen relativ großen Konsens herübergerettet haben und sich die neue Landesregierung in einer hervorragenden Kontinuität befindet. Vielleicht wird es ja im Laufe der Plenardebatte sogar auch noch gelingen, alle vier Landtagsfraktionen unter ein Dach zu bringen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kuschke. - Für die FDP hat Herr Ellerbrock das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es muss nicht alles wiederholt werden. Aber wir sind uns einig - das muss man hier deutlich sagen -: Neben Energie-, Forschungs- und Bildungspolitik ist die Chemiepo

litik für den Industriestandort und die Forschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung. Sie ist auch von entscheidender Bedeutung gerade für die kleinen und mittleren, die forschungsinnovativen Betriebe hier bei uns.

Herr Kollege Kuschke hat schon darauf hingewiesen: Im Bereich der Chemiepolitik haben wir vom Grundsatz her einen relativ breiten Konsens. Dass wir den aus der letzten Legislaturperiode herüber tragen konnten, finde ich gut. Deswegen begrüße ich auch, dass die SPD dem Antrag beigetreten ist.

Wir sind uns doch alle einig, dass der Schutz des Menschen und der Umwelt ein hohes Gut ist. Wir sagen alle Ja zu REACH vom Grundsatz her. Wir wollen es aber praxisorientiert haben. Wir wollen die EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt haben. Wir wollen es möglichst wettbewerbsneutral haben. Wir wollen keine Doppelprüfungen. Wir wollen die vorhandenen Erkenntnisse der Gewerkschaften, Betriebskrankenkassen, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen einbinden. Warum soll man doppelt prüfen? Wenn diese Institutionen dann zu dem Schluss kommen, dass der Umgang mit bestimmten Stoffen völlig unproblematisch ist, dann ist, glaube ich, eine vertiefte Prüfung entbehrlich.

Wir sollten im Sinne der Deregulierung auch überlegen, Aufgabenteile der Überprüfung im REACHProzess diesen Institutionen verantwortlich zu übertragen, sodass sich der Staat auf die Kontrolle der Kontrolleure beschränkt.

Insgesamt: Ja zu REACH. Ich freue mich auf die Debatte. Vielleicht können wir die Grünen ja auch noch überzeugen, hier zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Wenn das nicht gelingen sollte, ist das schade. Aber wir werden auch zusammen mit unserem Koalitionspartner und zusammen mit der SPD hier unseren Konsens weiter versuchen fortzusetzen. - Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Ellerbrock. - Ich erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Remmel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben drei Redebeiträge gehört, in denen in wohlfeilen Worten die Gemeinsamkeit in diesem Hause beschworen worden ist. Aber ich möchte doch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wir haben in der Tat 2003 einen gemeinsamen Antrag verabschiedet. Wir sollten uns noch einmal verge

genwärtigen, wo wir zurzeit stehen. Dann wird nämlich auch deutlich, wo die Intention dieses Antrags ist. Dann verwundert es in der Tat, dass die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses diesem Antrag beigetreten ist.

Meine Damen und Herren, der Konsens seinerzeit sah so aus, dass wir die europäische Richtlinie begrüßt und gesagt haben, dass wir sie wettbewerbsneutral, aber eben auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und für den Gesundheits- und Arbeitsschutz gestaltet wissen wollten. In der Folge hatte - auch auf Anregung der Landesregierung - ein Planspiel stattgefunden, dessen Ergebnisse gezeigt haben, dass in Teilen bürokratische Hürden abgebaut werden sollten. Dies ist in einen Konsens und in die Haltung der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union, gegenüber der Kommission, und in eine Verständigung im Übrigen mit der IG BCE und mit dem VCI eingeflossen.

Diese Verständigung hat allerdings nur kurz gehalten. Die Kommission hat entsprechend nachgebessert und ist der Industrie sogar weiter entgegengekommen, als die Position es vorsah, die wir ursprünglich formuliert hatten. Infolgedessen haben die IG BCE und auch der VCI diesen Konsens mit der Bundesregierung verlassen und mehr gefordert. Das ist im Prinzip das, was heute in dem Antrag von FDP, leider auch der SPD und der CDU, hier vorgetragen wird: eine weiter gehende Position, als sie bisher von der Bundesregierung im Konsens formuliert worden ist.

Also: Sie wollen weniger Verbraucherschutz, Sie wollen weniger Schutz der Gesundheit, und Sie wollen noch größere Ausnahmen als derzeit die Kommission schon vorsieht. Dagegen steht die Position, die der Bundestag verabschiedet hat, zuletzt im Antrag vom 10. März in einer gemeinsamen Positionierung der regierungstragenden Fraktionen der SPD und der Grünen, nämlich in den Bereichen, die die Kommission aufgeweicht hat - bei Stoffen unter einer Jahrestonne und den Stoffen zwischen einer und zehn Jahrestonnen -, zu entsprechenden Berichtspflichten und zu Verbesserungen zu kommen. Das ist die Forderung und Haltung der Bundesregierung.

Diese Position wird heute von der großen Mehrheit dieses Hauses einschließlich der SPDFraktion infrage gestellt. Das ist das Bemerkenswerte. Noch gestern auf dem Parteitag der SPD wurde mit großer Werbung an den Wahlsieg appelliert, dass wir das noch schaffen. Ich gehe auch davon aus, dass wir es noch schaffen. Hier allerdings glaubt die SPD-Fraktion schon nicht mehr daran,

(Beifall von den GRÜNEN)

sonst würde sie einen solchen Antrag, der sich gegen die Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag richtet, nicht unterschreiben. Das, meine Damen und Herren, muss hier an dieser Stelle klar und deutlich festgehalten werden. Sie gehen ab von Verbraucher-, Gesundheits- und im Übrigen auch von Arbeitsschutz und stellen sich klar auf die Seite der Wirtschaft und der Interessen, die durch die Wirtschaft vertreten werden. Es ist ja nicht schädlich, auch solche Interessen zu vertreten, aber wir sind auch Sachwalter des Verbraucher- und des Gesundheitsschutzes. Der wird durch die Ausnahmen, die jetzt auch im Kommissionsvorschlag vorliegen, doch erheblich beeinträchtigt. Denn man muss feststellen, dass von 30.000 Stoffen jetzt offensichtlich nur noch 10.000 unter die beabsichtigte neue Richtlinie fallen. Das wollen wir explizit nicht.

Meine Damen und Herren, deshalb haben wir den Entschließungsantrag formuliert, der in der Tat auf dem gemeinsamen Konsens von 2003 aufbaut, der die Haltung der Bundesregierung einschließt und die Haltung der Mehrheit des Bundestages unterstützt. Wir bringen das mit unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck.

Wir beantragen getrennte Abstimmung bezüglich der Ziffer VI unseres Entschließungsantrages, in der es heißt:

„Der Landtag unterstützt die Haltung und die Positionierung der Bundesregierung in dem aktuellen Erarbeitungsverfahren für eine Verordnung (REACH) zur Neufassung des europäischen Chemikalienrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes.“

Ich denke, es steht dem Landtag gut an, in dieser Frage die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages zu unterstützen. Deshalb beantragen wir an dieser Stelle getrennte Abstimmungen. - Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Remmel. - Herr Minister Uhlenberg hat jetzt für die Landesregierung das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Oktober 2003 hat die EUKommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein einheitlicher Ordnungsrahmen für sogenannte Altstoffe - also Stoffe, die vor 1981 auf

dem Markt waren - und Neustoffe geschaffen werden soll. Altstoffe - rund 30.000 marktrelevante Chemikalien - sollen systematisch geprüft und den Neustoffen gleichgestellt werden. Damit gehen Erleichterungen bei der Anmeldung von neuen Stoffen einher.

Mit REACH, meine Damen und Herren, soll ein umfassendes und effizientes neues Regelwerk zum Umgang mit Chemikalien geschaffen werden. Es soll das alte, teilweise sehr unübersichtliche Chemikalienrecht ersetzen. Wir brauchen also einen einheitlichen Rechtsrahmen, damit der Umwelt- und Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa gewährleistet ist. Darauf legen wir als Landesregierung großen Wert. Ein einheitlicher Rechtsrahmen schafft Transparenz und Vertrauen und nutzt gleichzeitig auch der Wirtschaft.

Allerdings, meine Damen und Herren, darf die notwendige Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts nicht dazu führen, dass die Ziele des Umwelt- und Verbraucherschutzes auf der einen Seite und die Interessen der Industrie auf der anderen Seite gegeneinander ausgespielt werden. Da unterstützt die Landesregierung die Ziele von REACH. Dies insbesondere, meine Damen und Herren, weil der Schutz der Gesundheit und der Umwelt, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der chemischen Industrie hier entsprechend umgesetzt werden.