Protocol of the Session on September 1, 2005

Deshalb wird auf die Kernelemente des Sparkassenwesens nicht verzichtet - ich darf sie wiederholen -: Das sind der öffentliche Auftrag, die öffentlich-rechtliche Rechtsform, die kommunale Einbindung und das Regionalprinzip. Ich sage ein ganz klares Ja - damit Sie das auch gehört haben - zum Dreisäulensystem, weil ich glaube: Je vielfältiger die Angebotslandschaft gerade für unsere KMUs, desto besser ist es für unser Land und seine Weiterentwicklung.

(Beifall von der CDU)

Die Landesregierung ist unter den Grundbedingungen, die ich gerade genannt habe, bereit, neue Gedanken aufzunehmen und zu prüfen; denn auch die Welt um uns herum hat sich verändert. Wenn das wie bisher im Konsens möglich ist - dazu haben ja auch Herr Becker und Frau Walsken aufgefordert -, dann freue ich mich sehr darüber und werde dieses Angebot sehr gerne aufnehmen.

Der jetzt vorliegende Antrag der Grünen, meine Damen und Herren, ist demgegenüber aus meiner Sicht nur als übereilter Aktionismus ohne gesicherte Basis zu bewerten. Herr Becker, es tut mir furchtbar Leid, aber ich habe den Eindruck: Sie machen einen Aufstand gegen Pappkameraden. - Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich schließe die Beratung.

Wir haben über den Eilantrag direkt abzustimmen. Gegenstand der Abstimmung ist die Drucksache 14/145. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von FDP und CDU. Damit ist der Eilantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu:

7 Fragestunde

Drucksache 14/132

Ich darf darauf hinweisen, dass die Mündliche Anfrage 13 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde. Außerdem wurde nach Drucklegung mitgeteilt, dass für die Beantwortung der Frage 10 nicht der Minister für Bauen und Verkehr, sondern der Minister für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig ist.

Ich wollte jetzt eigentlich die Mündliche Anfrage 7 der Frau Abgeordneten Asch von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Zukunft der Horte in Nordrhein-Westfalen“ aufrufen, sehe aber, dass Herr Minister Laschet nicht im Plenum ist. Ich frage, ob jemand anders von der Landesregierung in der Lage ist, diese Frage zu beantworten. -

(Ralf Jäger [SPD]: Alle!)

Das ist offenbar nicht der Fall. Dann stelle ich diese Frage zurück, bis der Minister wieder im Plenum ist.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Herbeirufen! - Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)

Das gilt im Übrigen, wenn ich das richtig sehe, auch für die Mündliche Anfrage 8 der Frau Abgeordneten Schäfer von der SPD zum Thema „Mit Vielfalt umgehen“. Auch diese Frage müsste ich zurückstellen.

(Rüdiger Sagel [GRÜNE]: Unglaublich!)

Meine Damen und Herren, versuchen wir es mit der nächsten Frage. Ich rufe die

Mündliche Anfrage 9

des Herrn Abgeordneten Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Beabsichtigte Bezuschussung der Landesregierung für den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück widerspricht dem Luftverkehrskonzept des Landes

In der schriftlichen Beantwortung der Mündlichen Anfrage 6 des Abgeordneten Johannes Remmel weist die Landesregierung darauf hin, „dass die Betreiber des Flughafens die Verlängerung der Start- und Landebahn nicht im ursprünglich geplanten Umfang realisieren wollen.“ Damit wird bestätigt, dass die im Planfeststellungsverfahren genehmigte Verlängerung auf 3.600 m nunmehr um 600 m weniger mit einer neuen Ausbaulänge von 3.000 m erfolgen soll.

Die Landesregierung will des Weiteren in Gespräche mit der Flughafengesellschaft bezüglich einer möglichen finanziellen Beteiligung

an Kompensationsmaßnahmen für den Umweltschutz eintreten.

Grundlage der Luftverkehrspolitik des Landes ist die am 16. November 2001 vom Landtag beschlossene NRW-Luftverkehrskonzeption 2010. Unter Ziffer 6.1.2.3 wird als Problembeschreibung für den Flughafen Münster/Osnabrück eine unzureichende Länge der Start- und Landebahn identifiziert. „Die Start- und Landebahn reicht nicht für Starts zu Interkontflügen.“ Die Handlungsoption 04n lautet: Verlängerung der Start- und Landebahn auf eine Gesamtlänge von 3.600 m.

Auf welcher Fach- und auf welcher Rechtsgrundlage sowie auf welcher haushaltsrechtlichen Basis will die Landesregierung eine finanzielle Beteiligung an dem Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück aus dem Landeshaushalt leisten?

Ich bitte Herrn Minister Wittke um Beantwortung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Landesregierung hat in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage 6 des Abgeordneten Johannes Remmel ausgeführt, sie habe den Medien entnommen, dass die Betreiber des Flughafens die Verlängerung der Start- und Landebahn nicht im ursprünglichen Umfang realisieren wollen.

Die Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat inzwischen unter Bezugnahme auf diese Medienberichte erklärt, dass sie an der durch den Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2004 zugelassenen Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.600 m festhält. Sie beabsichtigt, die Start- und Landebahn in einer ersten Ausbaustufe auf 3.000 m zu verlängern.

Die Realisierung eines derartigen Vorhabens in Baustufen ist luftrechtlich zulässig und macht eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nicht erforderlich. Es ist somit festzustellen, dass die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück mit der NRWLuftverkehrskonzeption 2010 übereinstimmt und rechtlich auf dem Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember 2004 beruht.

Die Landesregierung will dem Vorhabenträger in Bezug auf die Umweltschutzauflagen grundsätzlich helfen, die einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtkosten verursachen. Sie hat bereits darauf hingewiesen und wiederholt dies an dieser Stelle, dass dies selbstverständlich im Rahmen des Haushaltes möglich ist. Als Grundlage für die er

forderliche Prüfung muss zunächst der Kostenumfang ermittelt werden.

Die Landesregierung hatte in der Antwort auf die Mündliche Anfrage 6 darauf hingewiesen, dass sie bezüglich einer möglichen finanziellen Beteiligung des Landes in Gespräche mit dem Flughafenbetreiber eintreten will. Auf der Grundlage des Gesprächsergebnisses wird die Landesregierung die Prüfung der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Kostenbeteiligung vornehmen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich habe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung des Abgeordneten Remmel. Die müsste ich vorziehen. Herr Remmel, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner zehnjährigen Parlamentslaufbahn ist mir ein solcher Vorgang noch nicht untergekommen. Deshalb gibt es vielleicht auch etwas Konfusion.

(Beifall von GRÜNEN und SPD - Zurufe von der CDU)

Ich glaube, das kann so nicht sein. Deshalb bitte ich, den Minister herbeizuzitieren und die Sitzung so lange zu unterbrechen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Herr Abgeordneter Remmel, diese Frage ist in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung geregelt: Richtlinien für die Fragestunde. Dort findet sich folgende Formulierung:

„Ist die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister nicht anwesend, so kann die Fragestellerin bzw. der Fragesteller der Präsidentin bzw. dem Präsidenten erklären, dass die Frage für die nächste Sitzung zurückgestellt oder eine schriftliche Beantwortung erwünscht wird.“

Damit wird davon ausgegangen, dass so etwas geschehen kann. Ich wollte dem Herrn Minister Gelegenheit geben, hier direkt auf die Frage zu antworten, und habe sie deswegen zurückgestellt. Es hätte nur die Alternative gegeben, die Beantwortung dieser Frage auf die nächste Sitzung zu verschieben oder sie schriftlich beantworten zu lassen. Ich habe meinen Weg für den angemesseneren und richtigeren gehalten.

(Beifall von CDU und FDP)

Der Herr Minister ist jetzt anwesend. Deshalb werden wir mit der Fragestunde fortfahren. Wir kommen jetzt auf die Beantwortung der Mündli

chen Anfrage 9 des Abgeordneten Becker zurück. Für diejenigen, die das aus dem Auge verloren haben: Es geht um die Bezuschussung des Ausbaus des Flughafens Münster/Osnabrück. Herr Minister hat geantwortet. Nunmehr liegt eine Zusatzfrage von Herrn Sagel vor. Bitte sehr.

Herr Minister Wittke, alle Gutachten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Bedeutung des Flughafens für die Regionalentwicklung basieren auf der Annahme, dass ein Ausbau auf 3.600 m erfolgt. Mich interessiert, welche Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Investition die beabsichtigte Verkürzung der Start- und Landebahn auf 3.000 m hat? Welche Untersuchungen der Landesregierung liegen dazu vor?

Bitte schön, Herr Minister.

Herr Abgeordneter, ich stelle noch einmal fest, dass ein verkürzter Ausbau der Start- und Landebahn nicht vorgesehen ist, sondern es soll, wie ich es schon ausgeführt habe, in einem ersten Schritt nur auf 3.000 m erweitert werden. Es ist keine Verkürzung der Verlängerung der Start- und Landebahn durch die Flughafenbetreiber vorgesehen.

Vielen Dank. - Jetzt hat sich Herr Becker dazu gemeldet.

Herr Minister, in Anbetracht Ihrer Ausführungen möchte ich Sie vor dem Hintergrund, dass eine Verkürzung - gegenüber dem Luftverkehrskonzept des Landes - später auch Folgen für die Flugrouten, die Abflughöhen über Grund und Ähnliches hat, gerne fragen, ob Sie darin nicht eine wesentliche Änderung sehen, die es zumindest nötig macht, zu überlegen, ob das Planfeststellungsverfahren nicht neu aufgerollt werden muss, wenn Sie die Start- und Landebahn gegenüber diesen Planungen deutlich verkürzen.

Herr Minister.

Herr Abgeordneter Becker, ich wiederhole die Antwort, die ich gerade gegeben habe. Eine Verkürzung des Ausbau der Start- und Landebahn ist von den Flughafenbetreibern nicht in Erwägung gezogen worden.