Protocol of the Session on March 8, 2007

Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Engel das Wort.

(Monika Düker [GRÜNE]: Wie reden Sie sich da wieder raus, Herr Engel? – Sylvia Löhr- mann [GRÜNE]: Machen Sie Ihrem Namen mal alle Ehre, Herr Engel! – Allgemeine Hei- terkeit)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen, bevor ich auf den Antrag eingehe. Wohl wahr: Als Bürgerrechtspartei setzt sich die FDP seit jeher engagiert für den Abbau gesellschaftlicher Benachteiligungen ein.

(Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)

Seit dem Hambacher Fest, Frau Düker! Da gab es die Grünen noch nicht.

Aus diesem Grund war es uns auch im Rahmen der Beratungen zum Landeshaushalt 2006 ein besonderes Anliegen, die von der Landesregierung vorgeschlagene überdimensionale Mittelreduzierung bei den schwul-lesbischen Selbstorganisationen zu revidieren. Frau Düker, Herr Preuß, das ist doch eine gute Nachricht, oder? Haben Sie das schon vergessen?

Unser Ziel war und ist es nach wie vor, die Strukturen bewährter Antidiskriminierungsarbeit aufrechtzuerhalten. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ist uns das natürlich auch gelungen. Darüber hinaus stehen die Freien Demokraten zu ihrer Zusage, die engagierten Akteure für Schwule und Lesben in ihrem Bestreben zu unterstützen, mehr privates Kapital für ihre Akzeptanzarbeit einzuwerben. Denn wir wollen diese wichtige Arbeit, die große Anteile ehrenamtlichen Engagements mit sich bringt, nicht von einem nach wie vor prekären Landeshaushalt abhängig machen.

Zum Abbau von Beteiligungen für Lesben und Schwulen gehört nicht nur, Akzeptanzkampagnen

zu unterstützen. Vielmehr sind auch Änderungen von Gesetzen und Verordnungen notwendig.

Rot-Grün hat das bereits im Jahre 1995 erkannt und versprach in der Koalitionsvereinbarung – ich zitiere –,

„die Empfehlungen des Europäischen Parlaments zur Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen in der EU, soweit sie Landesrecht betreffen, umzusetzen.“

So weit das Versprechen. Geschehen ist erst einmal nichts, außer der Tatsache, dass man dieselbe Forderung 2000 wieder in den Koalitionsvertrag aufnahm.

Erst nachdem wir als FDP unter anderem mit unserer parlamentarischen Initiative „Diskriminierung beenden – Pflichten und Rechte für eingetragen Lebenspartner in Einklang bringen“, Landtagsdrucksache 13/5466, gefordert haben, das Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsgesetz anzupassen, wurde kurz vor Ende der 13. Legislaturperiode endlich ein Anpassungsgesetz verabschiedet. Für uns war und ist klar, dass das zwar ein entscheidender, aber auch nur erster Schritt war, um Benachteiligungen von Lebenspartnern abzubauen.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht die Lebenspartnerschaft als ein Aliud zur Ehe. Eine vollständige Gleichstellung wird es also nicht geben. Das heißt aber nicht, dass es bei dem derzeitigen Pflichtenüberhang von Lebenspartnern bleiben kann.

Vor diesem Hintergrund hat die FDP auf Bundesebene auf die notwendigen Änderungen beispielsweise im Steuerrecht aufmerksam gemacht. Das ist auch hier im Land nach wie vor unsere Position.

Mit der Föderalismusreform sind neue Landeszuständigkeiten entstanden. Das betrifft insbesondere auch das Beamtenrecht. Wir wollen diese neuen Kompetenzen zum Anlass nehmen, die Beamtenbesoldung und -versorgung grundlegend zu überprüfen. Im Zuge dessen wird sich die FDP dafür einsetzen, notwendige und bisher unterbliebene Anpassungen für verpartnerte Beamte und Beamtinnen vorzunehmen.

Frau Düker, Herr Preuß, das Motto lautet heute Geduld. Denn es gibt beinahe nichts Komplizierteres als das Beamten- und Versorgungsrecht. Hier kommt es darauf an, dass diesbezüglich erstklassiges Handwerk geleistet wird. Das macht die Landesregierung. Ihr Antrag kommt deshalb leider zu früh. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Engel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg in Vertretung für Herrn Minister Dr. Linssen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, im Rahmen der Umsetzung der Föderalismusreform bestehende Diskriminierungen von eingetragenen Partnerschaften im Beamtenrecht zu beseitigen und eine Gleichstellung mit verheirateten Beamtinnen und Beamten herbeizuführen.

Die Landesregierung stimmt mit dem ersten Anliegen des Antrags selbstverständlich überein. Tatsächliche Diskriminierungen von Beamten und Beamtinnen in eingetragenen Partnerschaften darf es nicht geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie wird alles tun, Diskriminierungen zu beheben bzw. diese von vornherein zu unterbinden.

Bezüglich der beiden im Antrag genannten Tatbestände – Zahlung des Verheiratetenzuschlags nur an Ehegatten und Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung ebenfalls nur an Ehegatten – ist eine Diskriminierung

(Beifall von den GRÜNEN)

im Sinne einer vorsätzlichen Benachteiligung bei gleichem Sachverhalt allerdings nicht erkennbar. Nicht erkennbar!

(Zurufe von den GRÜNEN)

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der auch die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen folgen, ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach den Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes keine Ehe nach Art. 6 des Grundgesetzes, sondern ein Aliud zur Ehe, also etwas anderes. Eine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften mit dem Tatbestand der Ehe ist deshalb rechtlich und verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten.

Allerdings wird die Landesregierung im Rahmen der ihr nunmehr zur Verfügung stehenden Kompetenzen in den Bereichen Besoldungs- und Versorgungsrecht notwendige Reformen prüfen. Aussagen zu bestimmten Fragenkomplexen sollten

innerhalb eines Gesamtkonzeptes zur Dienstrechtsreform untersucht werden.

Hier ist im Rahmen der Neugestaltung des Landesbesoldungsgesetzes auch die Frage zu klären, wie die künftige Ausgestaltung des Familienzuschlages zu erfolgen hat. Für eine Festlegung in der aufgeworfenen Frage ist es deswegen zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Der Antrag Drucksache 14/2474 ist deshalb entsprechend der Empfehlung des federführenden Innenausschusses abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sind.

Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3711, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/2724 abzulehnen. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Heben der Hand bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt

15 Ehrenamtliches Engagement in Wohlfahrtspflege, Sport und Kultur, Umwelt- und Naturschutz durch Zweckerträge aus dem „Spiel 77“ wie bisher unmittelbar unterstützen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1988

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 14/3710

Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b vom Plenum an den Innenausschuss – federführend – überwiesen wurde mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung hier im Plenum erfolgen soll. Die entsprechende Beschlussempfehlung ist Ihnen als Drucksache 14/3710 vorgelegt worden.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Groth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag ist Ihnen bekannt. Wir haben ihn damals noch mit meinem Vorgänger Michael Vesper im Mai letzten Jahres hier eingebracht und seitdem oft rauf und runter diskutiert.

Wie bekannt ist, gibt es nach wie vor Unsicherheiten in Bezug auf die Behandlung der Einnahmen aus dem Spiel 77. Bisher flossen die Gelder direkt den Destinatären zu und wurden im Landeshaushalt nicht verbucht. Das soll für die Zukunft anders geregelt sein. Das bringt aus Sicht der Empfänger drei wesentliche Probleme mit sich:

Erstens. Die Destinatäre und Empfänger des Geldes erwarten einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, da sie in der Zukunft Verwendungsnachweise schreiben müssen. Auch wenn das Finanzministerium ausgeführt hat, dass nur ein allgemeiner Nachweis erforderlich sein wird und ein nennenswerter Verwaltungsaufwand nicht entstehe, bleibt es dabei: Die Destinatäre befürchten mehr Bürokratie.

Zweitens. Die Mittel, liebe Kolleginnen und Kollegen, können nicht wie bisher als Eigenmittel deklariert werden. Somit können sie auch nicht mehr zur Spitzenfinanzierung für Zuwendungen des Bundes und der EU verwandt werden. Der Finanzminister dieser Landesregierung geht zwar davon aus, dass § 30 des Haushaltsgesetzes die Problematik zur Zufriedenheit klärt, aber auch hier bleiben nach diesen vielen Monaten immer noch unterschiedliche Einschätzungen.

Drittens. Bisher haben die Destinatäre ihre 25 % der Spieleinnahmen – festgeschrieben – für fünf Jahre erhalten. Diese teilten sich auf den Landessportbund, die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege und auf die Dombauvereine auf. Jetzt haben die Destinatäre keine Planungssicherheit mehr, da der Finanzminister jedes Jahr aufs Neue die Verteilung und den Anteil an den Spieleinnahmen regeln kann.

Die Befürchtung, dass das Land in Zukunft zulasten der Destinatäre Einsparungen vornehmen wird, liegt nahe. Dass es im Haushaltsjahr 2006 nicht passiert ist, heißt überhaupt nichts. Der Vermerk im Haushalt, dass die Konzessionseinnahmen bis 2010 in bisheriger Höhe an die Destinatäre fließen sollen, kann in jedem Haushaltsjahr geändert werden und hat keine Bindungswirkung.

Lassen Sie mich viertens hinzufügen: Es ist inzwischen im Land bekannt geworden, meine Damen und Herren, wie die schwarz-gelbe Mehrheit mit Versprechungen umgeht. Der Finanzminister hat es zwar versprochen, aber wie gehen Sie damit wie auch mit den anderen Versprechungen um? Sie werden gebrochen in diesem Lande.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Sie haben zum Beispiel das Versprechen im Zusammenhang mit dem Jugendfördergesetz gebrochen. Sie haben zum Beispiel auch die Garantiesumme für die Totomittel nicht eingehalten oder halten Sie nicht ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regierungskoalition hat sich entschieden, an dem neu gewählten Verfahren trotzdem festzuhalten, obwohl es diese Vorhaltungen gibt, und hat unseren Antrag gegen die Stimmen von Grünen und SPD bisher abgelehnt.

In der Anhörung am 8. November hat es den Kompromissvorschlag gegeben, dass für dieses Haushaltsjahr ein Moratorium eingelegt werden sollte. Damit hätte man die Zeit nutzen können, um die Bedenken der Destinatäre, die insbesondere durch ein Gutachten des Rechtsanwaltes Redeker untermauert werden, rechtlich einwandfrei zu klären. Auch das Moratorium lehnen Sie ab, meine Damen und Herren. Und das ist ein Skandal.