Der Bundestag hat sich durchaus auch mit dieser Thematik befasst, unter anderem mit einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. September 2006. Das können Sie in der Drucksache 16/2750 nachlesen.
Zu dem Änderungsvorschlag der Bundesregierung und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat es am 16. Oktober eine öffentliche Anhörung gegeben. Dabei haben die Auswirkungen der Mehrwertsteuer durchaus zur Debatte gestanden. Es ist nicht so, als ob man das damals nicht bedacht und nicht bearbeitet hätte.
Ich weiß, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer jeden trifft, und das sicherlich in unterschiedlichem Maße. Da sind wir uns einig.
Zur Fairness gehört es aber auch, hinzuzufügen, dass der Mehrwertsteuersatz von 7 %, der für viele Konsumgüter gilt, nicht geändert worden ist.
Wir stellen zudem fest, dass sich die Mehrwertsteuererhöhung auch nicht überall hat durchsetzen lassen. Damit will ich die Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung nicht kleinreden, ich plädiere allerdings für eine adäquate Einordnung.
Ich weiß, dass man für eine bedarfsgerechte existenzsichernde Sozialhilfe unterschiedliche Parameter zugrunde legen und so zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Für die eine wie für die andere Bewertung lassen sich stichhaltige Gründe anführen. Mir scheint es in diesem Zusammenhang aber notwendig, darauf hinzuweisen, dass die Ausgestaltung der Kriterien zur Ermittlung der Regelsätze von der damaligen rotgrünen Bundesregierung beschlossen worden ist.
Als Datengrundlage für die Bestimmung des Mindestbedarfs ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, gewählt worden. Die Grundlage dieses Verfahrens wurde in der Regelsatzverordnung vom 3. Juni 2004 festgelegt. Darauf wird im Antrag Bezug genommen. Die EVS ist die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union.
Dieses Verfahren, das muss man in diesem Zusammenhang auch sagen, ist mittlerweile durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts für zulässig erklärt worden. Dabei haben die Gerichte dem Bundesgesetzgeber eine weite Entscheidungsfreiheit auch insoweit eingeräumt, als die Sozialhilfe unter Berücksichtigung vorhan
fragt man sich schon verwundert, warum Kritikpunkte der Wohlfahrtsverbände von 2004 aufgeführt werden. Das ist schon aufschlussreich.
Damals regierte im Bund und im Land Rot-Grün. Damals war diese Kritik nicht entscheidend. Jetzt diese Kritikpunkte für sich zu nutzen, trägt nicht zur Glaubwürdigkeit bei, es sei denn, man macht vorher deutlich, dass das frühere politische Handeln falsch war. Davon ist in dem Antrag aber nichts zu lesen.
Die als Alternative geforderte abweichende Änderung der Regelsatzhöhe als eigenen Sonderweg durch das Land NRW kann nur bei einer regionalen Besonderheit greifen. Da die Mehrwertsteuererhöhung bundesweit gilt und keine regionale Besonderheit darstellt – ich glaube, darüber sind wir uns alle einig –, ist dieser Weg nicht gestattet und nicht gerechtfertigt.
Auch aus diesem Grund ist eine Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht möglich. Einer Überweisung des Antrags an die entsprechenden Ausschüsse stimmen wir zu. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wilp, ich möchte nur kurz auf eine Ihre Bemerkungen eingehen: Was die Bundesebene anbelangt, werden Sie in weiten Teilen Recht haben; aber klar ist, dass das Land laut Bundesgesetz auch eigene Vorstellungen durchsetzen kann.
Man muss sich natürlich darüber im Klaren sein, ob man das will. Aber Fakt ist: Das Land kann es. Die letzte Landesregierung – damit bin ich bei dem Punkt – hat die damalige …
(Rudolf Henke [CDU]: Rechtlich! – Gegenruf von Rainer Schmeltzer [SPD]: Das hat er doch gesagt! – Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])
Nein, ich habe gesagt: Die Landesregierung hat das Recht. Ich habe nicht gesagt, dass sie es tun muss.
Die letzte Landesregierung hat die damalige Bundesregierung in der politischen Diskussion um den Regelsatz – Frau Steffens hat es schon erläutert – kritisch begleitet; so kann man das, glaube ich, zusammenfassen. Die damaligen Vorstellungen des Landes konnten auf Bundesebene teilweise in nur geringem Maße umgesetzt werden. Ohne Frage: Das war eine rot-grüne Bundesregierung. Und ohne Frage wissen wir auch, welcher Teil der Bundesregierung im Sinne der Grünen eher hinderlich war.
In den Veränderungen, die zum neuen Jahr in Kraft getreten sind, wurde die Forderung nach mehr Transparenz bei der Weiterentwicklung der Regelsatzbemessung zu einem Teil berücksichtigt, aber nicht vollständig. Ob das im damaligen Sinne reicht, möchte ich hier und heute nicht beurteilen.
Wir werden die Diskussionen in den Ausschüssen dazu nutzen, die Nöte von Betroffenen in NRW in die politische Diskussion einzubringen.
Damit sind wir bei dem guten Recht des Landes und des Parlaments. Klar ist: Wir stehen weiter hinter dem Ursprungsgedanken der bedarfsgerechten pauschalierten Grundsicherung, die das Existenzminimum abdecken soll.
Klar ist auch, dass wir derzeit allein für analoge Größen zwischen SGB II und SGB XII zu haben sind.
Klar ist, dass wir bei unseren Entscheidungen hier im Land die Auswirkungen von möglichen Alternativen auf den Arbeitsmarkt und insbesondere auf den Niedriglohnsektor nicht außer Acht lassen werden. Das SGB XII isoliert zu betrachten, ist für uns nicht möglich.
Klar ist, dass wir uns den Anforderungen des § 28 SGB XII stellen, der den Ländern die Entscheidungen zubilligt. Dies bedeutet, dass wir um eine politische Behandlung hier im Landtag auf Dauer nicht herumkommen. Es reicht nicht aus, das in § 28 SGB XII beschriebene Recht der Landesregierung – das steht da so – ihr alleine zu überlassen. Als Parlament müssen wir irgendwann Farbe bekennen, auch wenn es unbequem
ist, die Diskussion zu führen, und auch wenn es unbequem ist, die abzusehenden Beschlüsse zu vertreten.
Deshalb stimmen wir der Überweisung in die Ausschüsse zu und werben dafür, in eine breite Diskussion einzutreten.
Meine Damen und Herren, wir können uns vorstellen, dass den Betroffenen und ihren Familien in unserem Land auch vonseiten des Landes geholfen werden kann. Deshalb sähen wir einem Vorgehen im breiten Konsens gerne entgegen. Nur so wären wirkliche Fortschritte im bundeseinheitlichen Verfahren – zum Beispiel bei der Berechnung – durchsetzbar.
Ein Ziel unseres Handelns könnte dabei sein, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zeitnäher verordnet werden muss, will sagen, dass das Zeitfenster zwischen dem Grundlagenjahr der Berechnung auf der einen Seite und dem Umsetzungsjahr auf der anderen Seite mehr geschlossen werden sollte. Wenn wir das zusammen erreichen könnten, hätten wir viel geschafft.
Wir werden uns aber auch der Frage stellen, ob und inwieweit wir einen eigenen Weg bei den Regelsätzen in NRW gehen wollen. Dabei werden wir auch die Festsetzung in § 28 über die Anpassung nach dem Rentenwert berücksichtigen müssen. Und wir werden uns der Frage des Mehrbedarfs für Behinderte stellen. Wir sind aber auch zu weiteren Verbesserungen im Sinne der Betroffenen bereit.
Deshalb sind wir gespannt auf die Behandlung in den Ausschüssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wilp hat für die Koalition schon die wichtigsten Punkte erwähnt. Ich möchte nur ganz Weniges hinzufügen:
besonders wenn man berücksichtigt, dass NRW im Ländervergleich nicht das Bundesland mit den höchsten Kosten der Lebensführung ist.
Wir haben es eher mit einem Problem zu tun, das unsere Bundestagsfraktion auch schon damals bei der Neufestsetzung des Regelsatzes auf das bundeseinheitliche Niveau von 345 € festgestellt hat, nämlich dem Lohnabstandsgebot, das auf diese Weise bedroht ist. Denn Empfänger staatlichen Transfers stehen sich besser als Lohnempfänger im unteren Einkommensspektrum. Die Relationen müssen wir schon sehen.