Es gibt viele Bereiche, in denen in den letzten Jahren die realen Löhne gesunken statt gestiegen sind.
Ich möchte ergänzend auch noch einmal auf die Gesamtleistung nach dem SGB II schauen. Pauschal werden in der Öffentlichkeit die 345 € Regelsatz als eine Summe dargestellt. Ausgegeben werden aber nach dem SGB II die Regelleistung, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bis 225 €, ein maximal befristeter Zuschlag von noch einmal 160 €, Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Das macht Gesamtleistungen in Höhe von 934 € aus, die so zusammenkommen. In dem Zusammenhang ist es wichtig, immer die Relation zu den Menschen nicht aus dem Auge zu verlieren, die ihr Geld durch Arbeit verdienen.
Das gilt besonders dann, wenn man in eine Familie hineinschaut: Die Summe an Leistungen für ein Ehepaar mit drei Kindern kann nach dem SGB II bis zu 2.439 € gehen. Ein alleinverdienender Altenpfleger mit einer Familie und drei Kindern zum Beispiel muss brutto 2.868 € nach Hause bringen, um überhaupt auf den Satz des SGB II zu kommen. Dabei ist seine Leistung durch die körperliche und psychische Beanspruchung in solch einem schweren Job noch gar nicht berücksichtigt. Es ist wichtig, dass wir das in der Diskussion nachhalten.
Mehrwertsteuerkritik hat grundsätzlich auch das schwarz-gelbe Bündnis aus NRW gehabt. Richtigerweise hat Herr Wilp aber auch darauf hingewiesen, dass trotz Mehrwertsteuererhöhung viele Dinge des alltäglichen Lebens nicht teurer gewor
Ferner ist es nicht sachgemäß, als wichtigen Faktor die Energiekosten ins Feld zu führen, denn die werden zu einem Großteil über die Zahlung der Heizkosten separat abgedeckt.
Außerdem sollte bedacht werden, dass sich die Mehrwertsteuererhöhung nicht erhöhend auf die Gehälter ausgewirkt hat, die Menschen in Lohn und Brot nach Hause bringen. Auch dort ist keine Anpassung vorgenommen worden. Ganz im Gegenteil wird in manchen Branchen über Arbeitszeitverlängerung bei gleichem Lohn diskutiert. Nicht alle haben so stolze Forderungen wie im Moment die Metaller. Das ist für den Ausgleich sicher auch wichtig.
Die Regelsatzerhöhung in NRW hätte auch große fiskalische Auswirkungen und wäre für die Konsolidierung ein schwerer Rückschlag. Deshalb hätte ich einen solchen Antrag gerne auch im Rahmen der Haushaltsberatungen gehabt, denn er ist haushaltswirksam. Einen solchen Antrag kurz nach Verabschiedung des Haushalts einzubringen, ist bestimmt auch nicht der ganz richtige Weg.
Ich weiß, Frau Steffens, das war nur Punkt 2. Sie können sich gerne wieder aufregen. Ich denke aber, so etwas gehört schon in die Haushaltsberatungen hinein.
Der Antrag ist im Übrigen nicht neu. Den hat Ihre Bundestagsfraktion schon in ähnlicher Weise gestellt. Eben haben Sie angekündigt, Sie wollten uns davon in nächster Zeit eine ganze Serie antun. Das hätte man sicherlich auch vorplanen können.
Nein, ich möchte gerne zu Ende ausführen, Herr Präsident. – Die FDP bevorzugt andere Instrumente, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Wir setzen uns zum Beispiel beim ALG II für eine Aufstockung des Zuverdienstes ein, weil wir die Anreize zur Aufnahme eines regulären Arbeitsverhältnisses verstärken wollen. Es ist wichtig, dass sich Leistung lohnt und eine Motivation besteht, wirklich wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.
Die Grünen verlieren sich wieder einmal gerne in den Ausgaben des modernen Sozialstaats und haben eben nicht im Kopf, dass es nicht bloß um finanzielle Zuwendungen geht, sondern um die aktive Unterstützung von Menschen, um echte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Deshalb wäre es in diesem Zusammenhang natürlich wichtig, über solche Dinge zu reden, die dafür sorgen, dass in diesem Land mehr Arbeit vorhanden wäre: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, um neue Jobs entstehen zu lassen, Reduktion der staatlichen Ausgaben, um die Steuerlast nicht immer weiter zu erhöhen, sondern tendenziell zu senken.
Wichtig wäre es auch, die Vermittlungschancen von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. In diesem konkreten Fall wäre es wichtig, sie zu ermutigen, sich neue Aufgaben zuzutrauen. Es wäre überdies wichtig, zu diskutieren, wie man dafür sorgt, dass Menschen erst gar nicht in die Lage kommen, von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben zu müssen.
Wir brauchen keine Strategien, damit Menschen in der Arbeitslosigkeit verharren. Die Folgen sind bekannt. Es geht eben nicht nur um eine finanzielle Absicherung. Es geht auch darum, sinnvolle Aufgaben für diese Menschen zu finden, und zwar nach Möglichkeit solche, die ohne staatliche Zuschüsse auskommen können. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Herr Laumann, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht vortragen, wie das Gesetz zustande gekommen ist und welche Bemessungsgrundlagen es gibt. Lassen Sie mich stattdessen ein paar Feststellungen treffen.
Die erste Feststellung ist: Ich kann mir einen Sonderweg Nordrhein-Westfalens in der Festsetzung der Höhe der Sozialhilfe nicht vorstellen, und zwar auch deswegen nicht, weil das SGB XII in dieser Frage ganz eng mit dem SGB II zusammenhängt. 95 % der Menschen, die Grundsicherung erhalten, erhalten diese Grundsicherung nach den Regelungen des SGB II. Ich setze in Klammern hinzu, dass es sich um die Hartz-Gesetze handelt. Wir sollten das Wort aber nicht mehr benutzen.
Nur noch der kleinere Teil erhält Sozialhilfe. Man hat festgelegt, dass jeder Mensch, der medizinisch in der Lage ist, wenigstens drei Stunden am Tag zu arbeiten, arbeitsfähig ist und keine Sozialhilfe mehr erhält, sondern Leistungen nach dem SGB II. Wie alle Länder hat auch NordrheinWestfalen in Bezug auf das SGB II nicht die Kompetenz zur Veränderung der Regelsätze.
Die alte Arbeitslosenhilfe war keine Bedürftigkeitsleistung, sondern hat sich noch an den letzten Löhnen orientiert. Als man sich seinerzeit auf Bundesebene entschieden hat, das SGB II zu schaffen und die bisherige Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe für arbeitsfähige Menschen und damit auch für deren Familienangehörige zusammenzulegen, ist in Wahrheit ein ganz neues Kapitel in der Frage der Grundsicherung in unserem Land aufgeschlagen worden. Es handelt sich dabei heute in starkem Maße um eine Bundesleistung. Das SGB II wird über den Bund finanziert. Diese Regelungen gelten für das Gros der Menschen. Dort gibt es den Regelsatz von 345 €. Auch bei der Sozialhilfe gilt der Satz von 345 €. Man muss beides zusammen sehen; denn beides sind Grundsicherungssysteme.
Der zweite Punkt ist: Die jetzige Bundesregierung hat mit der Großen Koalition in Berlin das geschafft, was die Grünen nie geschafft haben, Frau Steffens. Der Regelsatz für Ost- und Westdeutschland wurde nach 16 Jahren Wiedervereinigung endlich angepasst. Das ist mit Ihnen nie gelaufen. Das ist eine Leistung dieser Bundesregierung für die Menschen in den neuen Ländern.
Die Bemessungsgrundlagen für die Erstellung dieses Regelsatzes sind auch von der Großen Koalition verändert worden. Hätten wir einen unveränderten Regelsatz und eine unveränderte Bemessung des Regelsatzes behalten, hätten wir den Satz in Nordrhein-Westfalen um 6 € senken müssen.
Noch einmal: Man muss beides zusammen sehen. Es ist etwas passiert, und ich sehe die Möglichkeit eines Sonderweges nicht.
In der politischen Bewertung, die ich mir an dieser Stelle einmal erlaube, ist dies ein typischer Oppositionsantrag, der sich gut anhört, den man im praktischen Regierungshandeln aufgrund der Situation aber einfach nicht umsetzen kann.
Ich sage auch ganz eindeutig: Ich finde es richtig, dass wir uns im Landtag Sensibilität für die Lebensverhältnisse von Menschen bewahren, die von der Grundsicherung leben müssen, weil sie zurzeit keine Erwerbsarbeit finden.
Es gibt auch immer wieder Stimmen, die sagen, die Regelsätze seien zu hoch. Es ist noch gar nicht lange her, dass sogar einige wesentliche Herren aus Sozialverbänden diese Auffassung vertreten haben. Ich kann Ihnen nur sagen: Der Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen ist nicht der Meinung, dass die Regelsätze zu hoch sind.
Wir sollten für einen Rechtsanspruch auf diese Grundsicherung einstehen. Die Menschen müssen sich nicht den ganzen Tag dafür entschuldigen, wenn sie diese Leistungen in Anspruch nehmen. Davon bin ich überzeugt.
Es gibt einen weiteren Punkt, der mir stark durch den Kopf geht. Ich bin wie immer gerne bereit, darüber mit fachkundigen Kollegen aus Parlament und Ausschuss zu sprechen.
Es geht um die Frage, ob die Entscheidung 2003 richtig war. Der Entscheidung war eine lange Debatte vorausgegangen. Damals wurde der pauschale Satz von 296 € auf 345 € erhöht. Gleichzeitig haben wir den Sozialämtern und anderen behördlichen Stellen grundsätzlich die Möglichkeit genommen, einmalige Leistungen zu bezahlen. Sie wissen, dass dies früher möglich war. Man konnte zum Beispiel für die Kinderkommunion oder für die Einschulung etwas zahlen. Man hat damals quer durch alle Parteien und alle politischen Ebenen gesagt: Wir müssen pauschalisieren, damit die Verwaltung einfacher wird.
Ich war damals als Bundestagsabgeordneter schon sehr skeptisch, was die Pauschalen angeht. Natürlich sind sie einfacher. Die Wahrheit ist aber, dass man mit einer Pauschale nicht mehr die Möglichkeit hat, eine besondere Lebenssituation zu bedienen, die es auch in diesen Familien gibt.
Wir hatten im Sommer einen ganz konkreten Problembereich im Land, über den ich viel nachgedacht habe. Er hat mir wirklich wehgetan. Ich rede von der Tatsache, dass diejenigen, die Regelungen nach dem SGB II erhalten, von den 345 € auch die Schulbücher für ihre Kinder bezahlen müssen. In der Praxis haben wir erlebt, dass es das Bargeld, um die Schulbücher zu bezahlen, in vielen Familien einfach nicht gab.
Pauschale für Schulbücher hätten, könnten die öffentlichen Ämter darauf reagieren und die Schulbücher bezahlen, damit das Geld nicht vorher für etwas anderes ausgegeben werden kann.
Das muss man einfach so sehen. Ich habe damals im Bundestag nicht gehört, dass die Grünen gegen die Pauschalen waren. Ich habe es nicht gehört. Ich bin gerne bereit, über die Frage, was das für die Verwaltung bedeutet, zu reden. Das kann man aber nur in beiden Regelungskreisen ändern, nicht nur in einem. 95 % der betroffenen Menschen sind im Regelungskreislauf des SGB II. Ich war immer dafür, zu sagen: Das ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Dabei muss man die Einzelfälle sehen. Dann könnte man auch passgenauer reagieren.
Mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung mithilfe der Pauschalen hat man dieses Instrument den örtlichen Stellen genommen. Meiner Meinung nach könnte man viele Probleme lösen, wenn wir einmal darüber nachdenken, ob dieser Weg, in Stein gemeißelt, für alle Zeiten bleibt. Ich mache hier bewusst keinen Vorschlag der Landesregierung, weil wir das nicht verordnen können. Das SGB II fällt nämlich unter die Bundesgesetzgebung.
Da die Lebenssituation von Familien sehr unterschiedlich ist, macht es meiner Meinung nach Sinn, in einer bestimmten Situation zu reagieren.
Jetzt könnte man sagen, dass die Menschen in der Grundsicherung wissen sollten, dass sie, wenn sie Schulbücher kaufen müssen, dafür Geld zurückzulegen haben. Das ist aber eine sehr theoretische Diskussion. Es ist nicht immer einfach, mit einem solchen Betrag Monat für Monat auszukommen.
Wenn man in eine Großstadt geht und zum Beispiel mittags eine Suppenküche besucht, dann könnte man sich auch fragen: Warum sind die Menschen da? Sie haben doch alle den Anspruch auf 345 €. Trotzdem kommen Menschen in Suppenküchen, weil sie an dem Tag nicht wissen, wovon sie sich Essen kaufen sollen, da sie einen Teil der 345 € für etwas anderes ausgegeben haben. Das ist die Lebensrealität.
Denken Sie vor diesem Hintergrund einmal über das Thema Schulbücher nach. Ich glaube schon, dass es Sinn machen würde, auf Einzelfälle und besondere Lebenssituationen stärker zu reagieren. Das wäre sicherlich menschlicher. Aber das kann auf einen solchen Regelsatz nicht „top
drauf“ kommen, sondern muss in einen solchen Regelsatz eingearbeitet werden. Dann wäre das Geld für bestimmte Dinge in den Familien vorhanden, zum Beispiel für den Erwerb der unbedingt notwendigen Schulbücher. Da kann die Antwort nicht einfach lauten: Das müsst ihr erhöhen.