Protocol of the Session on February 7, 2007

ja, Sie wollen das nicht gerne hören, Herr Schultheis –

(Karl Schultheis [SPD]: Ich höre mir das ja jedes Mal an!)

von den Studierenden eingenommene Geld von über 35 Millionen € komplett beim Finanzminister abgeliefert. Das war rot-grüne Politik.

(Beifall von CDU und FDP)

2005 haben Sie dann gesagt: Die eine Hälfte geht an den Finanzminister, die andere Hälfte wird ausgekehrt.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Was im Jahr 2005 zu viel ausgekehrt wird, muss den Hochschulen 2006 wieder abgezogen werden.

Dann standen Sie kurz vor dem Wahlkampf. Sie wussten, dass im Jahr 2005 nicht mehr als 35 Millionen € hereinkommen. Diese Summe haben Sie komplett an die Hochschulen ausgeschüttet – wohl wissend, dass Sie ihnen im Jahr 2006 mindestens die Hälfte davon wieder abziehen müssen.

Nach dem von Ihnen verabschiedeten Haushaltsgesetz hätten wir das im Jahr 2006 so durchführen müssen. Wir hätten den Hochschulen das Geld ihrer Studenten wieder abnehmen müssen, wenn die neue Mehrheit dieses Hauses das nicht verhindert hätte. – So viel zur Beseitigung von Erblasten, meine Damen und Herren.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Pinkwart. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Daher schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3514, den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/2866 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt

4 Regelsatzhöhe wegen der Mehrwertsteuererhöhung anpassen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/3644

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Steffens das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Einführung des SGB II und des SGB XII zum 1. Januar 2005 stand die Höhe des Eckregelsatzes von 345 € für Erwachsene immer wieder in der Kritik. Diese Höhe wurde in Anlehnung an die Verbrauchsgewohnheiten der unteren Einkommensgruppen nach dem sogenannten Statistikmodell festgelegt.

Die Datenquelle für diese Erhebung ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, kurz EVS. Diese Stichprobe wird nur alle fünf Jahre erhoben. Darin, dass diese Stichprobe nur alle fünf Jahre erhoben wird, liegt auch schon eines der wesentlichen Probleme dieses Eckregelsatzes begründet.

Die Festlegung, wie viel Prozent von diesen Verbrauchsgewohnheiten einem Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zustehen, wurde in einer closed-shop-orientierten Runde getroffen. Es gab von Anfang an Kritik daran, dass die prozentuale Festlegung, welcher Anteil bestimmter Güter jemandem denn nun zusteht – sind es 100 % des durchschnittlichen Verbrauchs an Lebensmitteln oder doch nur 95 %; sind es 80 % des Bedarfs an Schuhen oder 100 %? –, auch ein Stück weit der Willkür ausgesetzt war.

Manche Stimmen sagen sogar: Am Anfang stand die Summe von 345 € – diese Summe entspricht nämlich auch dem zum 1. Juli 2003 gültigen Regelsatz der Sozialhilfe –; man hat nach der zur Verfügung stehenden Summe den Bedarf der Betroffenen ausgerechnet.

Diesen Punkt haben wir, als wir sowohl im Land als auch im Bund mit in der Regierung waren, immer kritisiert. Über diese Summe haben wir mit dem Bundesministerium auch viel und trefflich gestritten. Letztendlich war es aber ein Beschluss des Großkoalitionärs, der gemeinsam mit dem Bundesrat und allen anderen festgelegt worden ist.

Wir haben uns dann auch hier in NordrheinWestfalen darauf verständigt – dieser Punkt wurde auch im Mai 2005 im Kabinett und immer wieder mit dem Bundesministerium diskutiert – und gesagt: Okay, jetzt haben wir diese Summe; sie liegt erst einmal fest. Im Zusammenhang mit der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die für 2003 erfolgen soll und irgendwann im Laufe des Jahres 2005 vorliegt, müssen wir aber ein in manchen Punkten neues Verfahren finden.

Zum einen müssen wir nämlich über Folgendes reden: Wie kann man eine armutsfeste Festsetzung des Eckregelsatz so transparent gestalten, dass sie auch nachvollziehbar und nicht dem Willküraspekt ausgesetzt ist? Wie kann man die Herleitung der Prozentabschläge transparent machen?

Welche wesentlichen Verbrauchskosten sind durch das GKV-Modernisierungsgesetz hinzugekommen? Denn das ist erst auf den Weg gebracht worden, nachdem die 345 € schon feststanden.

Vor allen Dingen muss man die Frage stellen: Was ist mit dem Bereich „Kinder und Jugendliche“? Man kann nicht einfach sagen, ein Kind braucht 80 % des Bedarfs eines Erwachsenen. Spätestens seit PISA, aber auch aus anderen Zusammenhängen wissen wir, dass Kinder andere Bedarfe haben. Man kann auch nicht sagen, das Kind braucht kein Rasierwasser, und dafür bekommt es etwas anderes. So einfach geht das nicht. Wir haben uns schließlich darauf geeinigt, dass wir eigentlich eine eigene Bewertung für Kinder und Jugendliche benötigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Verständigung war damals, so früh wie möglich, spätestens zum 30. Juni 2006, eine Anpassung zustande zu bringen und damit eine Neuregelung zu bekommen.

Seitdem haben einige Regierungswechsel stattgefunden. Dadurch ist die Kontinuität nicht gewährleistet. Klar aber ist: Seit 2005 ist nicht nur eine Steigerung der Lebenshaltungskosten, sondern auch ein massiver Anstieg der Strom- und Heizkosten zu verzeichnen. Daraus resultieren mittlerweile eine Menge Insolvenzen. Darüber hinaus haben wir das aktuelle Problem der Mehrwertsteuererhöhung. 345 € sind damals als Existenzminimum festgelegt worden. Wegen der Kostensteigerungen seit 2005 besitzen jedoch 345 € heute nicht mehr die Kaufkraft von 2005.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielmehr entsprechen diese 345 € – darüber kann man streiten – vielleicht 333 € oder 320 €. Da gibt es die unterschiedlichsten Berechnungen; auf jeden Fall ist es weniger geworden.

Wenn für Schulmaterialien für ein Kind im Monat 1,60 € zur Verfügung stehen – das ist die Summe, die im Eckregelsatz dafür in Ansatz gebracht worden ist –, sind 3 % Mehrwertsteuer manchmal entscheidend, ob man noch ein Heft kaufen kann oder nicht. Auch für andere Bedarfe für Kinder sind 3 % eine ganze Menge. Für Kinderschuhe beispielsweise liegt der Betrag im Jahr bei knapp

50 €, obwohl bekannt ist, dass die Füße schneller wachsen, sodass ein paar Schuhe pro Jahr nicht reicht.

Der Antrag, den wir heute vorstellen, ist ein erster Antrag. Wir werden der Reihe nach mehrere Anträge zum Thema Regelsatz einbringen, zum Beispiel zum Eckregelsatz bei Kindern, für Kinderbedarfe und auch in Bezug auf die Energiekosten.

Mit dem aktuellen Antrag fordern wir lediglich, die erhöhte Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Jedem Bürger und jeder Bürgerin im Land leuchtet ein: Mit 345 € können die Menschen nicht mehr das Lebensnotwendige kaufen. Die 3 % müssen draufgelegt werden. Wir möchten gerne, dass sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzt, den Regelsatz anzuheben.

Ich weiß, dass unsere zweite Forderung sehr umstritten ist: Wenn das Land es nicht schafft, die Regelsatzanhebung auf Bundesebene durchzusetzen, möchten wir, dass das Land einen eigenen Weg geht. Rechtlich ist das möglich. Ich weiß, dass noch nie ein Landesminister einen Weg alleine gehen wollte.

Wir schieben dem Minister ein Angebot über den Tisch: Herr Laumann, wenn Sie bereit sind, mit uns gemeinsam dafür zu streiten, die Mehrwertsteuererhöhung dem Regelsatz zuzuschlagen, streichen wir im Verfahren direkt die zweite Forderung. Sie müssen dann keinen NRWspezifischen Weg gehen. Denn uns ist es lieber, gemeinsam mit allen Fraktionen im Bund dafür zu streiten, dass die Menschen wirklich das Existenzminimum bekommen und nicht unterhalb des Existenzminimums liegen und die Bedarfe für sich und ihre Kinder nicht abdecken können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Steffens. – Für die CDU-Fraktion erhält Kollege Wilp das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Mehrwertsteuererhöhung zum Anlass, eine Erhöhung der Regelsätze zur Grundsicherung im SGB XII und analog im SGB II zu fordern.

Ich will das Ergebnis der Beratung der CDUFraktion zu diesem Antrag gleich zu Beginn vorwegnehmen und erklären, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden.

Denn die Entscheidungen sind bereits getroffen. Die Gesetze und Verordnungen zum 1. Januar

2007 sind erlassen. So hat der Bundesgesetzgeber bereits am 2. Dezember 2006 mit dem „Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze“ auftragsgemäß gehandelt. Mit Datum vom 19. Dezember 2006 hat die nordrheinwestfälische Landesregierung die entsprechende Verordnung über die Regelsätze zur Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2007 erlassen. Mit Datum vom 26. Januar 2007 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales schriftlich informiert. In dem Schreiben heißt es:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2. Dezember 2006 beschlossen, zukünftig – wie im SGB II – von einem bundeseinheitlichen Sozialhilferegelsatz auszugehen und damit die Differenzierung zwischen Ost und West aufzugeben.“

Herr Kollege Wilp, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Steffens?

Ich möchte zunächst das Zitat vortragen.

„Der Regelsatzbemessung auf Grundlage der neuen Bundesregelsatzverordnung liegen nunmehr die gesamtdeutschen Verbrauchsausgaben nach der sogenannten Einkommens – und Verbrauchsprobe (EVS) zugrunde.

Aufgrund der geänderten Rechtslage musste die Landesregierung durch Verordnung die Regelsätze für Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2007 neu festsetzen. Ausgehend von der bundesgesetzlichen Vorgabe wurde ein Regelsatz von 345 € festgelegt. Die Neufestsetzung hat damit in Nordrhein-Westfalen keine Erhöhung der Regelsätze in der Sozialhilfe zur Folge.

Ich bitte Sie, die beigefügten Abdrucke der Regelsatzverordnung den Mitgliedern des o. a. Ausschusses zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen Karl-Josef Laumann“

Wie Sie dem Schreiben des Ministeriums entnehmen können, hat es durchaus eine Weiterentwicklung der Bemessung der Regelsätze zum 1. Januar 2007 gegeben. Wie wollen Sie sonst erklären, dass es 2007 zum ersten Mal einen gesamtdeutschen Regelsatz gibt, der in Ost und West die gleiche Höhe aufweist?

Der Bundestag hat sich durchaus auch mit dieser Thematik befasst, unter anderem mit einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. September 2006. Das können Sie in der Drucksache 16/2750 nachlesen.