Angesichts der Dringlichkeit des Gesetzesvorhabens ist Kooperation geboten. Wir haben auch keinen Zweifel, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf das richtige Ziel verfolgt. Wer zwischen Aachen und Bielefeld will schon leere Ladenlokale an ausgestorbenen Innenstadtstraßen?
Das Parlament muss jedoch sorgfältig prüfen, ob der vorliegende Entwurf dem erklärten Ziel auch genügt. Ein Gesetzentwurf dieser Bedeutung muss gerichtsfest gemacht werden. Darum ist nunmehr die Meinung von Fachleuten gefragt. Die SPD-Fraktion wird eine kleine Anhörung im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens beantragen.
Unabhängig von der auf diesem Wege zu prüfenden Qualität des vorliegenden Entwurfs sind wir uns bewusst, dass mit dem gesetzlichen Schutz des innerstädtischen Einzelhandels innerhalb der Grenzen von Nordrhein-Westfalen nicht alles getan ist. Das solideste nordrhein-westfälische Gesetz zugunsten des Einzelhandels in der City hilft wenig, wenn gleich hinter der Landesgrenze Factory-Outlet-Center auf der grünen Wiese aus dem Boden sprießen und Kaufkraft aus NordrheinWestfalen abziehen.
Damit dies nicht geschieht, müssen wir unser Vorgehen mit unseren Nachbarn Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie Belgien und den Niederlanden koordinieren. Die Probleme des innerstädtischen Einzelhandels erscheinen im stark urbanisierten Nordrhein-Westfalen besonders dringlich. Für unsere Nachbarn sind sie aber immerhin dringlich genug, um Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen mit dem bevölkerungsreichsten Bundesland zu wecken.
Wir wissen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung für Verunsicherung gesorgt hat. Beim Ziel sind wir uns einig. Wir brauchen langfristig einen besseren Schutz unserer Innenstädte. Alle neuen Projekte werden daran gemessen, ob sie dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel entsprechen.
Gleichzeitig erleben wird jetzt, dass Einzelnen kurzfristig Planungssicherheit genommen wird. Der Einzelhandel nimmt eine äußerst dynamische Entwicklung. Dementsprechend befinden sich Genehmigungsverfahren für etliche Projekte zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in fortgeschrittenem Stadium. In solchen Fällen muss Ver
Eine Hängepartie können sich die Betroffenen nicht leisten. Für uns ist klar: Die Bezirksregierungen müssen jetzt nach geltendem Recht entscheiden, ob ein Projekt genehmigt werden kann oder auch nicht.
Die Situation der Innenstädte in NordrheinWestfalen erfordert gesetzgeberisches Handeln und politische Kreativität. Wir laden Investoren in unsere Stadtzentren ein und schaffen ihnen optimale Bedingungen, damit unsere Städte Städte bleiben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, mal zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung zu sprechen, bei dem die Ziele überwiegend geteilt werden. Ich war in der Wirtschaftsausschusssitzung froh und dankbar dafür, dass von allen Fraktionen die Erklärung abgegeben worden ist, dass wir darin übereinstimmen, unsere Innenstädte attraktiv, lebenswert und auch als geschützte Wirtschaftszentren zu erhalten.
Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Meine Damen und Herren, Einigkeit ist manchmal auch etwas Positives. Deswegen ist es auch richtig gewesen, dass wir uns schon gemeinsam über das Verfahren verständigt haben. Es wird richtig sein, eine Anhörung dazu durchzuführen. Diese ist heute Morgen im Obleutegespräch schon für April avisiert worden.
Denn man darf eines nicht unterschätzen: Auch wenn das Ziel Einigkeit unter den Fraktionen hervorruft, wird in der Abwicklung und im Detail noch so manches Problem auf uns warten. Wahrscheinlich ist das Interesse an diesem Gesetzesvorhaben draußen im Land jetzt schon größer als hier im Plenum. Wir werden von allen möglichen Seiten regelmäßig – und das gilt für alle Fraktionen – darauf angesprochen, was denn eigentlich mit im Moment laufenden Vorhaben passiert.
Deswegen müssen wir gemeinsam ganz genau überlegen, wie diese laufenden Vorhaben zu behandeln sind. Das kann man nicht in einem Schnellschuss machen. Das kann man auch nicht mal eben aus der Hüfte im Rahmen eines Entschließungsantrags schon jetzt positiv oder negativ bescheiden. Wir müssen uns miteinander und mit den Experten, die anzuhören sein werden, Gedanken machen, was wir tun können, um unser gemeinsames Ziel durchzusetzen.
Wenn Sie die Factory-Outlets ansprechen, ist auch das ein noch gemeinsam zu diskutierendes Problem. Denn Sie wissen ganz genau, dass der eine oder andere Investor diese Dinge ganz anders sieht, als wir im Moment. Wir werden uns daher auch mit dem Argument auseinanderzusetzen haben, dass zum Schutz der Innenstädte manchmal die Abwehr oder möglicherweise die Umlenkung von Investitionsvorhaben nötig sein wird. Das wird nicht ganz einfach sein.
Das wird politisch Diskussionen hervorrufen. Deswegen müssen wir uns vorher darüber klar werden, meine Damen und Herren, ob wir nicht vielleicht, jedenfalls an unseren Grenzen, eine einvernehmliche Regelung hinkriegen.
Da danke ich Frau Ministerin Thoben ausdrücklich dafür, dass sie die Initiative schon ergriffen hat, auf der Basis der bestehenden Beschlüsse der Ministerkonferenz für Raumordnung zu fragen, ob wir unsere Nachbarn da miteinander ins Boot holen können. Ich hoffe sehr, dass die Gespräche, die sicherlich mit der Initiative jetzt angestoßen worden sind, dazu führen, dass wir das schaffen. Ich bin auch sicher, wir werden das im weiteren Prozess und in den weiteren Diskussionen zügig und positiv begleiten. Ich würde mich freuen, wenn da jedenfalls am Rand keine großen Probleme auftreten würden.
Ich fasse zusammen: Wir sind einig im Ziel, den Einzelhandel zu stärken, die Innenstädte zu stärken, die Belebung von Innenstädten weiterhin zu forcieren und die Bemühungen der Vergangenheit da weiter fortzusetzen. Deswegen arbeiten wir gemeinsam mit der Landesregierung daran, diesen sehr guten Gesetzentwurf auch im Rahmen der Diskussion vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch ein ganz kleines bisschen besser zu machen und dann gemeinsam zum Schutz unserer Innenstädte zu verabschieden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lienenkämper. – Bündnis 90/Die Grünen wird jetzt von Herrn Priggen vertreten.
Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die beiden Vorredner haben die einvernehmliche Situation im Wirtschaftsausschuss schon geschildert. Ich will das für meine Fraktion auch bestätigen. Ich halte das für einen richtigen Gesetzesvorstoß. Wir haben uns heute Morgen auch darauf verständigt, dass wir so schnell wie möglich eine Anhörung machen wollen, schriftliche Expertenmeinungen einholen wollen und dann noch einmal eine kleinere Anhörung im Rahmen einer Ausschusssitzung durchführen wollen, und zwar mit der Zielsetzung, dieses Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten zu lassen.
Das scheint mir auch sinnvoll zu sein. Denn wenn es mehrere laufende Prozesse gibt – mir ist jetzt nur Ochtrup bekannt –, sollte man hier auch klar das Signal aussenden, dass es in diese Richtung gehen soll, damit nicht in so einer Schlussverkaufsmentalität noch Leute unterwegs sind und meinen, sie könnten dann noch im Rahmen von irgendwelchen Übergangsregelungen irgendetwas durchsetzen, was wirklich nicht mehr laufen sollte.
Ob man im Einzelfall, zum Beispiel bei Ochtrup, sagen muss und kann, da ist soundso viel an Vorinvestitionen geleistet worden, die jetzt verloren wären, kann man sich überlegen.
Aber es sollte ganz klar sein – das war im Wirtschaftsausschuss schon deutlich –, dass über alle Fraktionen hinweg eine solche Regelung zum Schutz der Innenstädte für notwendig und sinnvoll gehalten wird und deswegen auch die klare politische Aussage über alle Fraktionen hinweg lautet: Wir wollen diese ganz großflächigen FactoryOutlet-Center, die dann ja doch noch wieder etwas anderes beinhalten als nur den Direktverkauf ab Fabrik, nicht. Wir wollen, soweit es geht, auch mit den Nachbarn zusammen verhindern, dass das um sich greift. Wir wollen auch klare Regelungen für das Land.
Da gibt es einen großen Konsens. Insofern gibt es vielleicht eine fachlich interessante Anhörung über die Umsetzung, aber die Zielsetzung, das möglichst schnell zu machen, damit für alle Kommunen die Bedingungen klar sind, ist bei allen gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch von meiner Seite aus begrüße ich es ausdrücklich, dass wir bei diesem Thema hier weitestgehend Einvernehmen haben.
Frau Hammelrath, ich muss wohl dazusagen, dass die Landesregierung hier ein heißes Eisen angeht. Wenn Sie sagen, das wollten Sie immer schon machen, dann muss ich feststellen, dass Sie in der Vergangenheit wohl nicht den Mut dazu gehabt haben, dieses Thema entsprechend anzugehen.
Meine Damen und Herren, der Einzelhandel steht vor großen Umbrüchen und Herausforderungen. Das geänderte Ausgabeverhalten und Einkaufsverhalten der privaten Haushalte geht zulasten des Einzelhandels. Hinzu kommen die Auswirkungen des demografischen Wandels, der zunehmende Preiswettbewerb und die zunehmende Konzentration im Einzelhandel. Von diesen Entwicklungen besonders betroffen sind die selbstständigen mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel. 87 % der Unternehmen haben weniger als zehn Beschäftigte.
Der strukturelle Wandel im Einzelhandel wirkt sich zunehmend auf das Erscheinungsbild von Städten und Stadtteilen aus. Die Expansion der Verkaufsflächen insbesondere durch Shoppingcenter und Discounter außerhalb oder am Rande der Städte bei stagnierender Umsatzentwicklung führt zu steigendem Leerstand. Hohe Leerstandsquoten wiederum führen zu einem Absinken der Attraktivität der betroffenen Städte beziehungsweise Stadtteile und damit zu einer Spirale nach unten. Besonders problematisch ist dies für Städte im ländlichen Raum.
Ziel der Koalition von CDU und FDP ist es, die Innenstädte, Stadtteile und Ortszentren mit ihren Versorgungsfunktionen als Standorte des Einzelhandels zu erhalten und zu stärken. Dazu ist eine Vielzahl von Ansatzpunkten gegeben.
Zum einen sind die Kommunen selbst gefordert, geeignete städtebauliche Maßnahmen zu ergreifen, die Erreichbarkeit der Innenstädte durch Verkehrs- und ganz besonders Parkraumkonzepte zu erhöhen, bestehende Nachteile gegenüber der grünen Wiese in Form von oftmals überhöhten Parkgebühren abzubauen, ihr Standortmarketing zu professionalisieren und die Zusammenarbeit
Zum anderen, meine Damen und Herren, steht aber auch das Land in der Pflicht, der Verödung der Innenstädte mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Deshalb hat die Koalition bereits die Sperrzeiten in der Außengastronomie liberalisiert. Biergärten und Straßencafés dürfen jetzt bis Mitternacht öffnen. Durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten haben kleine und mittelständische Unternehmen in integrierten Lagen die Möglichkeit, sich auf gemeinsame längere Öffnungszeiten zu verständigen und so die Attraktivität von Stadt und Stadtteilzentren zu erhöhen.
Während die Kommunen und der Einzelhandel hierdurch Freiheit und Verantwortung bekommen, sind dort, wo keine optimalen Ergebnisse zustande kommen, steuernde Eingriffe des Landes erforderlich. Dies gilt insbesondere für die mangelnde interkommunale Abstimmung bei großflächigen Ansiedlungen, aber auch für die Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden Immobilien- und Standortgemeinschaften.
Mit dem Gesetzentwurf zum Landesentwicklungsprogramm hat die Landesregierung einen Vorschlag gemacht, wie die Innenstädte durch landesplanerische Vorgaben für den großflächigen Einzelhandel belebt werden können. Bereits im Vorfeld hat es intensive Gespräche mit den Betroffenen gegeben, und auch während der heute beginnenden parlamentarischen Beratungen wird es intensive Gespräche geben. Meine Damen und Herren, Bedenken und Einwände werden wir ernst nehmen und dort, wo es sinnvoll ist, in den Gesetzentwurf mit einbringen.
Ein großes Anliegen ist es uns, NordrheinWestfalen als Investitionsstandort zu stärken. Deshalb werden wir besonders darauf achten, dass sich kein Investor veranlasst sehen muss, sein Projekt jenseits der NRW-Landesgrenzen zu verwirklichen.
Diesem Ziel dient im Übrigen auch die Initiative der Wirtschaftsministerin, mit den Nachbarländern Hessen und Niedersachsen ein konzentriertes Vorgehen bei der Ansiedlungspolitik für Herstellerdirektverkaufszentren zu vereinbaren.
In diesem Sinne freue ich mich auch auf eine weitere konstruktive gemeinsame Beratung. – Vielen Dank.
Ich komme damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3451 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, den Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.