Protocol of the Session on December 6, 2006

Frau Löhrmann hat daher eben die Ministerin aufgefordert, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Wir brauchen aber auch ein strategisches Management, das die Rollenaufteilung zwischen Landesvollzugsamt, den Anstaltsleitern und dem Ministerium präzise klärt. Wir brauchen vor allem ein einheitliches Vollzugskonzept, insbesondere im Jugendstrafvollzug, nach dem nicht nur weggeschlossen wird, sondern tatsächlich der Auftrag zur Resozialisierung ernst genommen wird.

In diesem Vollzugskonzept müssen inhaltliche Schwerpunkte verbindlich festgelegt werden, damit für die Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter klar ist, worum es geht, nämlich darum, die Gefangenen auf ein straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Und wir brauchen nicht zuletzt in ausreichendem Maß speziell ausgebildetes Personal, das für die Bewältigung dieser schwierigen Aufgaben auch besonders charakterlich geeignet ist.

Es muss Schluss sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einer Subkultur in unseren Gefängnissen, die zu einer neuen Art von Selbstjustiz führt, die bislang ihresgleichen sucht.

Bei der Beantwortung unserer Fragen zum Vorfall in der JVA Siegburg hat Frau Ministerin MüllerPiepenkötter unmissverständlich Versäumnisse eingeräumt. Obwohl offensichtlich bei der Zusammenlegung der vier jungen Inhaftierten die sogenannte Verträglichkeitsprüfung stattgefunden hat, müssen Sie später zugeben, Frau MüllerPiepenkötter, dass die – ich zitiere – „ungezügelte Gewaltbereitschaft“ eines der Beschuldigten bekannt war. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das schreckliche Geschehen nicht hätte doch verhindert werden können.

Darüber hinaus haben Sie eingeräumt, Frau Ministerin, dass es eine Lücke im bestehenden Gesetz gibt. Seit dem Frühjahr, sagen Sie, bestehe der Auftrag, notwendige Leitlinien für die Auswahl von Gefangenen bei der Mehrfachbelegung von Zellen zu erarbeiten.

Nicht zuletzt dieses Beispiel zeigt, dass wir ein stimmiges Vollzugskonzept brauchen, in dem klare Regeln und Qualitätsstandards gelten. In diesem System muss die Ministerin als oberste

Dienst- und Fachaufsicht wissen, was in ihren Haftanstalten im Land passiert.

Die bestehende Praxis des Strafvollzugs, wie sie bislang von dieser Landesregierung geduldet wurde, verschärft Gewaltprobleme und führt zur Verrohung. Und deshalb sagen wir: Ein moderner Jugendstrafvollzug, der den Erziehungs- und Besserungsgedanken ernst nimmt, ist die beste Prävention gegen solche Akte der Gewalt, wie sie seit den jüngsten Übergriffen bekannt geworden sind.

Vor diesem Hintergrund fordere ich die Koalitionsfraktionen auf: Bringen Sie das vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Jugendstrafvollzugsgesetz schleunigst auf den Weg! Wir brauchen einen Vollzug, der den Täter in besonderem Maße für die Zeit nach der Haftverbüßung vorbereitet. Hierzu gehören aus unserer Sicht folgende Mindestvorgaben:

Wir brauchen die Sozialtherapie, die vorrangige Unterbringung von Jugendlichen im offenen Vollzug, das Recht auf Einzelunterbringung, einen Wohngruppenvollzug als Regelform der Unterbringung, eine qualitative und finanzielle Absicherung des Resozialisierungsvollzuges, Aus- und Fortbildungsplätze für mindestens zwei Drittel der Gefangenen, Vorrang der Konfliktschlichtung vor Disziplinarmaßnahmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das sind Eckpunkte für ein Jugendstrafvollzugsgesetz. Im Gesetz gilt es, hierzu klare Regeln festzulegen. Es braucht klare Regeln für einen offenen Vollzug. Es braucht klare Regeln für den Familienbesuch und klare Regeln für die Aus- und Weiterbildung des Täters im Vollzug, um mit einer guten Perspektive wieder in den Alltag zurückkehren zu können.

Wir werden uns heute auch noch darüber unterhalten müssen – das ist ein weiterer Punkt auf der heutigen Tagesordnung –, wie wir in NordrheinWestfalen die gesetzlich verankerte Pflicht zur U-Haft-Vermeidung bei jugendlichen Straftätern umsetzen. Denn auch hier hat die Landesregierung kein Konzept, obgleich U-Haft als das schärfste strafprozessuale Zwangsmittel angesehen wird und nur als Ultima Ratio eingesetzt werden darf.

Auch vor diesem Hintergrund können wir heute nur feststellen, dass diese Landesregierung im Bereich des Vollzuges in einer besonders kritischen Situation kläglich versagt hat. Statt Vorschläge für ein qualitatives Vollzugskonzept in Nordrhein-Westfalen auf den Tisch zu legen, Frau

Ministerin, haben Sie Symbolpolitik betrieben und sich lieber an Bundesratsinitiativen abgearbeitet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Biesenbach, da nützt Ihnen auch nicht der Blick in die Vergangenheit. Die Stunde der Wahrheit ist jetzt gekommen. Jetzt zeigt sich, wie ernst Ihre Aussagen im Wahlkampf gemeint waren. Und jetzt zeigt sich, ob Sie Verantwortung tragen können und wie Sie heute noch zu Ihrer Behauptung stehen: Wenn wir die Regierung stellen, gibt es einen dreistelligen Stellenzuwachs.

Heute, wo es ernst wird, sieht die Koalition der Erneuerung blass aus, Herr Biesenbach; denn Sie wird an Ihren eigenen Forderungen gemessen. Das hat auch kürzlich der Deutsche Richterbund noch einmal getan, der sich über die Justizpolitik von Schwarz-Gelb sichtlich enttäuscht äußert. Hier heißt es in einer Stellungnahme vom 13. März diesen Jahres – ich zitiere das noch einmal –:

„Die Landesregierung kürzt keineswegs durchgängig. Vielmehr setzt sie sehr wohl schon im Haushalt 2006 deutliche Schwerpunkte. Die Justiz gehört allerdings nicht, wie vor der Wahl versprochen, dazu.“

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben nach anderthalb Jahren eben keinen Schwerpunkt in der Justizpolitik gesetzt, Herr Rüttgers – und die fünf Jahre sind auch bald vorbei;

(Heiterkeit von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers)

ja, das geht schneller, als Sie denken –, obgleich dieser Bereich es bitter nötig hat, wie wir gesehen haben. Und das nehme ich Ihnen sehr übel, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen; denn Sie haben im Vorfeld alle unsere Haushaltsanträge abgelehnt: die zur U-Haft-Vermeidung und zur externen Drogenberatung in diesem Jahr, aber auch schon die zur allgemeinen Haftvermeidung, der Straffälligenhilfe und zum Täter-OpferAusgleich im vergangenen Jahr.

Dabei muss dies genau unser Ziel sein: So viel Haftvermeidung wie möglich, um weitere Haftplätze zu sparen, und so viel Qualität in einem humanen Strafvollzug wie nötig!

Diese Landesregierung hat für eine vernünftige Justizpolitik nicht nur den Start verfehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie hat auch, wenn sie so

weitermacht, bald ihr Ziel verfehlt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Seidl. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Abgeordnete Jäger das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jugendstrafvollzug ist eine Maßnahme der Gesellschaft, straffälligen Jugendlichen die Konsequenz ihres Handelns vor Augen zu führen, aber zugleich eine Perspektive aufzuzeigen. Deshalb gilt im Jugendstrafvollzug eine Strafe auch als Erziehungsmittel.

Wenn ein Jugendlicher seine Strafe hinter Mauern verbüßt, bedeutet dies, dass der Staat nicht nur dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Strafe vollzogen wird und die erzieherischen Maßnahmen greifen, nein, der Staat tritt hier an die Stelle der Eltern mit ihrer besonderen Fürsorgepflicht. Das heißt, bei einem Jugendlichen in Haft übernimmt der Staat eine ganz besondere Pflicht der Fürsorge und des Schutzes für diesen Jugendlichen.

Am 11. November hat diese Fürsorgepflicht des Staates gegenüber einem Schutzbefohlenen grausam versagt.

Es geht heute deshalb ausschließlich darum, zu klären, welche Umstände zu diesem Foltermord an dem Jugendlichen geführt haben, wer die Verantwortung für die Umstände trägt und welche Instrumente wir brauchen, um die Hintergründe aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn man die Vorgänge um diesen Foltermord Revue passieren lässt, ist festzustellen, dass er nur ein trauriger Höhepunkt von gewalttätigen und sexuellen Übergriffen in der JVA Siegburg gewesen ist. Nachdem 18 Monate kein Übergriff verzeichnet werden konnte, wurde dem Justizministerium seit Dezember 2005 gleich eine ganze Reihe von gewalttätigen und sexuellen Übergriffen von Gefangenen an Gefangenen bekannt.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Statt unverzüglich konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, war trotz all dieser Vorfälle und Warnzeichen das Einzige, was die Justizministerin veranlasst hat, ein wissenschaftliches Gutachten. Dies gab sie im März 2006 in Auftrag, um das Ganze beleuchten zu lassen. Dies beweist, dass ihr die Problemlage bekannt war; es war aber eine völlig ungeeignete Antwort auf die Situation in Siegburg.

(Beifall von der SPD)

Nach der Vergabe dieses Auftrages geschah eine weitere Gewalttat. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, im April 2006, hätte die Ministerin konkrete Schutzmaßnahmen für die jugendlichen Häftlinge in Siegburg ergreifen müssen. Das hat sie versäumt.

Mehr noch: Am 31. Mai ergeht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Jugendstrafvollzug, das klare Anforderungen formuliert: erstens eine Unterbringung in kleinen Wohngruppen und möglichst Einzelunterbringung in den Haftanstalten, zweitens getrennte Unterbringung von anderen Häftlingen und Gewalttätern und drittens Schutz vor wechselseitigen gewalttätigen Übergriffen.

Obwohl der Ministerin erstens die Unterbringung – entgegen dem Urteil – in Dreier- und Viererzellen bekannt war, zweitens bekannt war, dass das Opfer mit einem Straftäter, der wegen zügelloser Gewaltbereitschaft bekannt war, zusammen untergebracht war und es drittens zu erheblichen gewalttätigen Übergriffen in Justizvollzugsanstalten kam, obwohl Sie, Frau Müller-Piepenkötter, das wussten, haben Sie der Öffentlichkeit am 7. Juli 2006 Folgendes erklärt – Zitat –:

Die Praxis des Jugendstrafvollzugs in NRW werde schon heute den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils gerecht.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Was antwortet die Ministerin auf unsere Nachfrage zu einer solchen offensichtlichen Unwahrheit? Hier wieder ein Zitat der Ministerin:

Mit der Presseerklärung vom 7. Juli dieses Jahres habe ich die Arbeit meiner Amtsvorgänger im Bereich der Weiterentwicklung des Jugendstrafvollzuges würdigen wollen.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Meine Damen und Herren, das ist die Tatsache. Deshalb ist Ihr Versuch, die Vergangenheit peinlich aufrechnen zu wollen, an Ihren eigenen Worten gescheitert, Frau Ministerin.

(Beifall von der SPD)

Um gleich bei Ihren Vorgängern zu bleiben: Die haben reagiert.

Der Einzelplan in dem Haushalt, den Sie vorgelegt haben, weist aus, dass zwischen den Jahren 1998 und 2005 unter Rot-Grün 695 zusätzliche Stellen im Allgemeinen Strafvollzugsdienst geschaffen worden sind. Das sage ich auch, um einer Legendenbildung von Ihnen, Frau Müller