Zum einen gilt der Mieterschutz bei der Landesregierung als wohnpolitischer Ballast – so Ihre Äußerungen – und als veraltetes wohnpolitisches Instrument und soll daher abgeschafft werden. Zum anderen werden entgegen diesem Tun in Sachen LEG-Verkauf den Mieterinnen und Mietern weitreichende Sozialstandards, die in Deutschland – auch wieder O-Ton – ihresgleichen suchen, versprochen. Ich stimme da vollkommen dem zu, was der Kollege Becker gesagt hat. Es wird sich in der Zukunft erweisen, dass dies ein Muster ohne Wert ist.
Meine Damen und Herren, auch beim Mieterschutz werden der Landtag und die Öffentlichkeit in absehbarer Zeit feststellen, wie sehr die Versprechungen der Landesregierung und ihr anschließendes Tun auseinandergehen. Mit Zuverlässigkeit, mit Glaubwürdigkeit hat diese Politik wirklich wenig zu tun.
schlusslage in der letzten Legislaturperiode hin, die sich nicht im heutigen Handeln widerspiegelt. Wir sind daher sehr gespannt, mit welchen semantischen Übungen das Rhetorikdreigestirn Wittke, Schulte, Sahnen – einen Vorgeschmack haben wir ja gerade schon bekommen – diese Lebenslügen erklären will.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt in NordrheinWestfalen waren ein wesentliches Thema der Koalitionsverhandlungen vor 18 Monaten. CDU und FDP waren sich in der Bewertung einig. Der Wohnungsmarkt hat sich weitgehend entspannt. Es gibt einen enormen Investitionsstau. Zudem ist der Wohnungsmarkt durch zahlreiche Vorschriften und Verordnungen völlig überreguliert.
Wir müssen also die Rahmenbedingungen ändern. Deshalb haben wir schon im Koalitionsvertrag beschlossen, unter anderem die Kündigungssperrfrist- und Zweckentfremdungsverordnung abzuschaffen. In der Fachwelt wurde unsere Position überwiegend begrüßt. Mit Ihrem Antrag – 18 Monate nach unseren Beschlüssen – laufen Sie einer aktuellen Entwicklung wieder einmal weit hinterher.
Außerdem, meine Damen und Herren, einigten wir uns im Koalitionsvertrag auf die Privatisierung der LEG.
In den Wohnungsbeständen der LEG besteht ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Die LEG ist aufgrund fehlender Finanzen nicht in der Lage, die Wohnungsbestände zu sanieren.
Auch das Land Nordrhein-Westfalen, das sich nach wie vor in einer angespannten Haushaltslage befindet, kann die Sanierungs- und Modernisierungskosten nicht tragen.
Aufgrund des weitgehend entspannten Wohnungsmarktes gehören die Wohnungsbestände der LEG nicht mehr zu den Kernaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Minister Wittke hat in der letzten Plenarwoche dargestellt, dass eine Privatisierung der LEGWohnungen nur unter einem außergewöhnlich hohen Sozialstandard stattfindet. Da gebe ich Ihnen Recht. Wie dieser Sozialstandard hinterher in die Tat umgesetzt wird, werden wir sehen, wenn es so weit ist. Vorher kann man das nicht sehen.
Wir haben Ihnen erklärt, was wir wollen. Wir haben die Eckpunkte festgelegt. Und glauben Sie mir: Wir werden diese Eckpunkte am Ende auch erreichen.
Meine Damen und Herren, trotzdem bleiben die Grünen bei ihrer Strategie, möglichst viele Mieterinnen und Mieter mit unseriösen Mitteln zu verunsichern, um Stimmung gegen die Landesregierung zu machen und sich selbst als Problemlöser anzubieten. Herr Becker, in Ihrem Antrag sprechen Sie von „wohnungs- und sozialpolitischer Verantwortung für Mieterinnen und Mieter“. Ihre Vorgehensweise, nämlich die Mieterinnen und Mieter völlig zu verunsichern, ist jedoch absolut unverantwortlich.
Herr Becker, zudem erreichen Sie nicht einmal Ihr strategisches Ziel. Die Stimmung für die Regierung ist gut. Die Bürgerinnen und Bürger haben erkannt, dass Ihre Vorgehensweise überaus widersprüchlich ist. Ihre Vorgehensweise ist nicht von der Sorge um die Mieterinnen und Mieter geprägt, sondern ausschließlich politisch motiviert. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich finde, es wird langsam langweilig, denn sowohl in der letzten Legislaturperiode wie auch in dieser Legislaturperiode haben sich der zuständige Ausschuss für Bauen und Verkehr und auch dieses Hohe Haus mehrfach mit der Kündigungssperrfristverordnung und mit der Zweckentfremdungsverordnung beschäftigt. In der Tat: CDU und FDP sind bei ihren Meinungen geblieben. Lieber Herr Becker, lieber Herr Röken, sie setzen genau das um, was sie seit Jahren ankündigen. Wir sind jetzt nämlich Gott sei Dank in der Lage, mit einem Auftrag der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens diese Politik in die Tat umzusetzen.
Das ist nun keine große Überraschung für Sie, denn es ist so, dass wir sowohl in Wahlprogrammen als auch in der Koalitionsvereinbarung sowie in unterschiedlichen Anträgen während unserer Oppositionszeit immer wieder angekündigt haben, dass wir die Überregulierung des Wohnungsmarktes in Nordrhein-Westfalen beseitigen wollen. Es kann nicht sein, dass wir in einem Land, in dem Tausende von Wohnungen leer stehen, an alten – ich sage: ideologischen – Räppelchen festhalten, die sich SPD und Bündnisgrüne über Jahre hinweg zugelegt haben.
Schönen Dank, Frau Präsidentin, schönen Dank, Herr Minister. Sie haben gerade gesagt, Herr Minister, CDU und FDP seien bei ihren Meinungen geblieben. Beziehen Sie das auch auf die Zweckentfremdungsverordnung, zu der am 11. November 2004 von der CDU noch ein Antrag gestellt worden ist, sie solle kommunalisiert werden, während Sie genau das heute nicht machen?
Herr Becker, Sie wissen ganz genau, was von der Koalition vereinbart und hier auch von mir immer wieder vorgetragen worden ist. Ich habe davon kein Wort zurückzunehmen. Sie müssen sich daran gewöhnen, dass unseren Ankündigungen Taten folgen und dass wir genau das umsetzen, was angekündigt wurde.
Darin unterscheiden wir uns im Übrigen von einem Gladbecker Kommunalpolitiker, der mehrfach den Umbau des Gladbecker Bahnhofes angekündigt hat. Ich glaube, er hat das in rot-grünen Regierungszeiten etwa fünfmal angekündigt. Aber der Gladbecker Bahnhof ist bis heute nicht umgebaut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will ausdrücklich belegen, warum ich eben von einem Räppelchen gesprochen habe. Sie wissen genau, dass es damals, bevor die Kündigungssperrfristverordnung in Nordrhein-Westfalen eine Verlängerung erfahren hat, ein Gutachten gab, in dem festgestellt werden sollte, welche Städte in Nordrhein-Westfalen in den Genuss dieser erweiterten Kündigungssperrfristverordnung kommen sollen.
Dort wurde eine Anzahl von Städten genannt. Es war die SPD-Fraktion, die damals dafür gesorgt hat, dass der Katalog dieser Städte kräftig erweitert wurde. Damit das nicht so auffiel, hat man sich nicht auf acht Jahre bezogen, sondern hat gesagt: Für diese Städte – beispielsweise die unter immenser Wohnungsnot leidenden Städte Gelsenkirchen, Herne und auch andere Ruhrgebietsstädte – machen wir eine sechsjährige Kündigungssperrfrist. In der Tat war das ein ideologisches Räppelchen. Darum ist es gut, dass es nun beseitigt wird.