(Hannelore Kraft [SPD]: Seit heute Morgen, Herr Minister! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Genau! So viel zur Zusage der Vorstellung Ihres Gutachtens! – Weitere Zurufe von der SPD)
Ich empfehle Ihnen dieses Gutachten zur Lektüre. Wir werden noch viele Gelegenheiten haben, sowohl im zuständigen Fachausschuss wie auch hier zu diskutieren.
… dass nämlich der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen, der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Herr von Grünberg, gestern oder vorgestern in einem
„Dass natürlich jetzt hier so getan wird, als ob hohe Standards gesetzt werden, das ist natürlich einerseits nicht schlecht …“
Herr von Grünberg, ich kann Ihnen sagen: Wir tun nicht nur so, sondern wir werden das umsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von CDU und FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: An Ihren Taten werden wir Sie messen, nicht an Ihren Worten! – Zu- ruf von Gisela Walsken [SPD] – Weitere Zu- rufe)
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat der Abgeordnete Hilser für die SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da im Vorfeld diskutiert wurde, dass Mieterinnen und Mieter verängstigt würden und dass Panik gemacht werde,
werde ich an zwei Punkten deutlich machen, Herr Rasche, warum diese Sorgen der Mieterinnen und Mieter berechtigt sind. Die Kollegin RuffHändelkes hat vorhin auf mögliche Lebenslügen des Ministerpräsidenten hingewiesen. Er allein ist maßgeblich verantwortlich für das, was wir heute diskutieren – niemand anderes.
Der Ministerpräsident hat im Sommer sehr viel getan. Er ist in der Presse herübergekommen mit dem Thema „Lebenslügen“. Er hat damit das Sommerloch und die Bundeskanzlerin bedient. Ich glaube, dieser Vorwurf und diese Diskussion werden in der jetzigen Debatte auf ihn zurückfallen.
Nun kommen wir zu dem Punkt, warum die Ängste und Sorgen der Mieterinnen und Mieter berechtigt sind. Dann komme ich zur eigentlichen Kabinettsentscheidung, die sich im Konflikt abgespielt hat.
Wenn man sagt, die Ängste der Mieterinnen und Mieter seien berechtigt, weil sie den Zusagen dieser Landesregierung nicht glauben, ist das eine Hypothese, eine Vermutung – Sie können sogar sagen: eine Unterstellung. Man kann deshalb diese Aussage nur anhand der Politik prüfen, die diese Landesregierung bisher gemacht hat. Ich nenne Ihnen drei Beispiele, die bestätigen, dass die Sorgen der Mieterinnen und Mieter berechtigt
Diese Landesregierung beziehungsweise die sie tragenden Fraktionen haben in der letzten Legislaturperiode angekündigt und jetzt beschlossen, dass die Kündigungssperrfristverordnung, die dann genau greift, wenn Wohnungen verkauft werden, verschlechtert und der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen von acht beziehungsweise von sechs Jahren auf drei Jahre reduziert wird.
(Beifall von SPD und GRÜNEN – Zurufe von CDU und FDP – Zuruf von Gisela Walsken [SPD] – Weitere Zurufe)
Das haben Sie beschlossen. Und Sie behaupten jetzt, Sie sicherten die Mieterschutzrechte der Zukunft mit einem unvergleichlichen Standard. Das ist der erste Punkt, warum die Sorgen berechtigt sind.
Dann hat der Ausschuss für Städtebau und Wohnen in der letzten Legislaturperiode nach langer Diskussion beschlossen, dass sozialverträgliche Kriterien für den Verkauf von Wohnungen festgelegt werden. Dieser Beschluss, auf den sich heute viele vor Ort berufen, ist von einer Fraktion nicht mitgetragen worden.
Es war nicht die FDP, es war die CDU, liebe Kolleginnen und Kollegen, die diesen Beschluss nicht mitgetragen hat.
Der dritte Punkt die letzte Entscheidung im Kabinett, an einen Investor zu verkaufen und nicht das zu machen, was unterhalb dieser Ebene, wenn man schon verkauft, noch das Vernünftigste wäre, nämlich zu schauen, ob man vernünftige regionale Pakete an kommunale Wohnungsunternehmen binden kann.
Darauf komme ich gleich zurück. Dann bekommt auch der Ministerpräsident noch einiges zu diesem Thema gesagt.
Wir kommen dann zum Punkt der Transparenz und der Verlässlichkeit dieser Landesregierung. Das, was sich da abspielt, ist ein Skandal.
In der letzten Sitzung des Ausschuss haben Sie, Herr Minister, zugesagt, dass der Ausschuss und die Öffentlichkeit das Gutachten vorgelegt be
kommen, bevor das Kabinett entscheidet. Jetzt lasse ich mich vielleicht noch so weit in eine Diskussion ein, ob man bestimmte Zahlen veröffentlichen kann, die Betriebsinterna beinhalten. Darauf komme ich gleich in einem anderen Zusammenhang noch zurück. Darauf würde ich mich ja noch einlassen.
Aber jetzt den Ausschussmitgliedern, den Abgeordneten eine Viertelstunde vor Beginn der Plenarsitzung eine Kurzfassung auszuhändigen und dann zuzumuten, diese Kurzfassung jetzt zu diskutieren, ist wirklich skandalös. Das ist unglaublich. Das kann man nicht akzeptieren.
Das überhaupt Tollste ist – es sind ja noch Kollegen der Presse hier –: Die Exemplare sind alle nummeriert. Ich habe die Nummer 9.
Damit soll verhindert werden, dass Abgeordnete dieses Hauses die Öffentlichkeit über die Kurzfassung eines Gutachtens informieren, welches 300.000 Menschen in diesem Land betrifft. – Das ist der nächste Skandal, meine Kolleginnen und Kollegen.
Dann haben Sie – und das verstehe ich überhaupt nicht mehr – in der Kurzfassung des Gutachtens so viel mit „X“ versehen, dass ein Geheimnis überhaupt nicht mehr verraten werden könnte.
Deshalb sage ich Ihnen jetzt schon: Die Kollegen der Presse können die Kurzfassung von mir durchaus bekommen. Die Alternative wäre, die Redezeit zu überziehen und jetzt alles vorzulesen. Darauf können wir aber verzichten. Das hätte denselben Effekt. – So viel zu Transparenz und Verlässlichkeit.
Dann kommen wir zu dem zweiten großen Thema, nämlich zur Frage: Wie kann man, wenn verkauft wird, kontrollieren, was der Käufer mit den erworbenen Wohnungen macht? Da ist interessant, dass Sie bereits in dieser Phase sagen, Sie könnten wegen betriebsinterner Daten dieses Gutachten nicht veröffentlichen. Jetzt frage ich Sie: Sie formulieren, Sie verkauften an einen Investor. Sie kontrollieren dann – das haben Sie im Prinzip unterstellt –, ob er wirklich nur 2,5 % der Wohnungen weiterverkauft, ob er 12,61 € pro Quadratmeter in die Renovierung steckt, ob er den Mieterschutz einhält und ob er ein lebenslanges Wohnrecht für über Sechzigjährige beibehält. – Das wollen Sie alles kontrollieren, wenn Sie
Sie sind ja nicht einmal bereit, den Landtag oder den Ausschuss über Betriebsinterna eines Unternehmens informieren, welches zu 68 % dem Land gehört.
Dann wollen Sie uns hier erzählen, Sie werden das alles bei einem großen internationalen Konzern kontrollieren? Das ist doch wirklich lachhaft!
Kommen wir – das habe ich ja anfangs gesagt – zur Kabinettsentscheidung zurück, auf die Ebene unterhalb eines generellen Verkaufs. Ich glaube, zum Thema Verkauf ist klar: Die Sorgen der Mieterinnen und Mieter sind vollauf berechtigt. Ich habe vorhin von einer Kollegin einen Ausschnitt aus dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bekommen. Darin ist eine Zahl von knapp 10.000 Wohnungen, glaube ich, aufgeführt, für die kräftigste Mietpreissteigerungen erfolgen. Die Sorgen der Mieterinnen und Mieter sind also vollauf berechtigt.
Jetzt gab es eben im Kabinett unterhalb der Ebene eines Verkaufs die Diskussion: Verkaufen wir en bloc oder verkaufen wir an kommunale Unternehmen regionale Pakete? Alle Sachverständigen, alle, die Ahnung haben, sagen: Wenn Ihr schon verkauft, dann verkauft mit Blick auf Mieterrechte, auf Mieterschutz, auf Stadtteilentwicklung regionale Pakete an kommunale Unternehmen. Der Fachminister war offensichtlich in dieser Hinsicht gut beraten und hat diese Position im Kabinett auch vertreten.