Auf der einen Seite, Frau Kollegin Schulze, erwarten Sie umfangreiche Programme für den ländlichen Raum, auf der anderen Seite hat aber gera
de Ihre Partei auf Bundesebene durch die Kürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe dazu beigetragen, dass diese Programme wohl in dieser Form nicht mehr möglich sein werden.
Deswegen wird die Aufgabe dieser neuen Landesregierung darin bestehen, eine Politik zu betreiben, die darauf setzt, dass auf der einen Seite die Wettbewerbsfähigkeit der 40.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird, …
… und auf der anderen Seite werden wir durch Anreizmittel eine Politik für den ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen vorantreiben.
Diese Regierung wird ihre Arbeit fristgemäß dem Landtag von Nordrhein-Westfalen vorlegen. Wir werden dann eine weitere interessante Debatte bekommen. - Für heute bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an den hereinströmenden Abgeordneten merken Sie, dass wir uns der Abstimmung nähern. Zuvor hat aber für die SPDFraktion noch Frau Watermann-Krass das Wort.
Ich möchte gern noch etwas auf die Ausführungen meiner Kollegen entgegnen. Zunächst einmal muss ich sagen, dass wir von der SPD sehr wohl auch ein Programm haben. Wir haben es abgestimmt im Februar letzten Jahres. Das Ganze nennt sich „Landwirtschaft in NordrheinWestfalen“. Ich betone dazu: Das ist im Dialog mit der Landwirtschaft und natürlich auch mit den vor- und nachgelagerten Bereichen diskutiert. Es hat auch von den Landwirten durchaus viel Zustimmung dafür gegeben,
Zu der erwähnten Regierungserklärung, Herr Minister Uhlenberg, muss ich sagen: Ich bin heute Morgen ja auch dabei gewesen. So ganz viel ha
Deswegen meine ich, dass wir gar nicht so weit auseinander liegen, wenn wir das definieren, dass es uns wirklich am Herzen liegt, den landwirtschaftlichen, den ländlichen Raum in dieser Form weiterzuentwickeln.
Im Bereich Landwirtschaft ist nachzulesen: Benachteiligungen des ländlichen Raumes bei Förder- und Entwicklungsmaßnahmen werden wir entgegentreten.
Im Bereich Umwelt und Naturschutz heißt es: Alle Einrichtungen, Förderprogramme und Gutachten werden auf ihre Notwendigkeit hin geprüft.
Schließlich wird im Kapitel Haushalt und Finanzen angekündigt: Wir werden die Mittel für Leistungsgesetze und Förderprogramme zurückführen mit dem Ziel einer Senkung der entsprechenden Ausgaben um bis zu 20 %.
Wir stellen fest: Das Versprechen der CDU in ihrem Wahlprogramm, ein Gesamtkonzept für eine langfristige, tragfähige Strategie für eine nachhaltige, flächendeckende und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu entwickeln, bleibt unerfüllt.
Allgemeinsätze helfen da nicht weiter. Zudem werden die nicht land- und forstwirtschaftlichen Aspekte und Möglichkeiten des ländlichen Raumes im Koalitionsvertrag außer Acht gelassen. Dies alles wird der Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes und der Landwirtschaft nicht gerecht.
Auf meinen zweiten Punkt ist bereits vorhin schon näher eingegangen worden. Im Rahmen ihrer Europadebatte sagt Kanzlerkandidatin Merkel bei den Landfrauen zum einen: Wir werden die Mittel nicht antasten. So, wie sie das in ihrem Regierungsprogramm fasst, stellt sie es zum anderen aber durchaus infrage. Wir müssen feststellen: Das ist keine einheitliche Linie und schon gar keine gemeinsame Strategie, der, bitte schön, alle Verantwortlichen in Ihrer Partei folgen.
Deshalb fordern wir: Wir brauchen in NRW und in diesem Hause eine Diskussion und ein Konzept darüber, wie wir die Zukunftsfähigkeit des ländli
chen Raumes sichern und ausbauen. Wir sind davon überzeugt, dass das nur mit einer integrierten und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Politik gelingt. Angesichts der von uns liegenden Herausforderungen - Sie haben eben selber darauf hingewiesen -, insbesondere der anstehenden Entscheidungen zum ländlichen Raum auf EUEbene, ist es doch gerade geboten, den Entwurf dieses Gesamtkonzeptes umgehend zu diskutieren. Wir haben eine Vorstellung davon, bis wann das geschehen sein soll, nämlich bis Ende Oktober dieses Jahres, damit wir das Ergebnis noch vorlegen können.
Nur so besteht doch die Möglichkeit, dass wir eine zeitnahe und hoffentlich auch fraktionsübergreifende Diskussion bekommen. Frau Schulze hat darauf hingewiesen: Wir Sozialdemokraten sind bereit, hieran konstruktiv mitzuarbeiten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deswegen die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/32. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der Grünen. - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung des Entschließungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/62. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Wer ist dagegen? - Das sind die drei übrigen Fraktionen und damit die Mehrheit. - Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Abgeordneter Barbara Steffens das Wort. - Ich wäre dankbar, wenn Sie der Rednerin die Aufmerksamkeit zuteil werden ließen, die Sie sich auch bei Ihren Reden wünschen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor drei Jahren haben wir uns im Landtag - das sind in diesem Fall alle Fraktionen gemeinsam, unabhängig von der politischen Couleur - auf die Umsetzung von GenderMainstreaming verständigt. Alle Fraktionen haben auf rot-grüne Initiative hin aber einvernehmlich festgelegt, dass zukünftig staatliches Handeln auf allen Ebenen und in allen Bereichen hier in Nordrhein-Westfalen ständig auf seine geschlechtsspezifischen Auswirkungen hin überprüft wird und Benachteiligungen von Frauen - natürlich auch von Männern, soweit das einmal der Fall sein sollte - beseitigt werden sollen.
Theoretisch könnten wir es dabei belassen und abwarten, wie Sie, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, den gemeinsam gefassten Beschluss jetzt in der Regierung umsetzen, wie Sie den Staffellauf fortsetzen. Ein Blick in den Koalitionsvertrag genügt aber, um Zweifel daran zu wecken, dass Abwarten wirklich zu dem gewünschten Erfolg führen wird. Denn in Ihrem Koalitionsvertrag steht: Die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigen wir als Querschnittsaufgabe bei allen politischen Entscheidungen. Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sollen von der Politik gleichermaßen profitieren. - Aber das war es dann auch. Ein verbales Potemkinsches Dorf ohne Inhalte, ohne konkrete Maßnahmen, Angebote und Vorstellungen.
Querschnittsaufgaben - Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren von der Regierung, was heißt das denn für Sie? Zur Klärung dieser Worthülse hat auch in diesem Punkt die Regierungserklärung heute nicht beigetragen. Einerseits sagen Sie ja zu gleichen Chancen für Frauen und Männer, andererseits tragen Sie aber das Motto „Freiheit vor Gleichheit“ wie eine Monstranz vor sich her und sagen sogar: Gleichheit ist nicht gerecht. - Freiheit ist gut. Freiheit ist wichtig. Freiheit alleine ist aber kein Wert an sich.
Freiheit ersetzt vor allem nicht das im Grundgesetz garantierte Recht auf Gleichbehandlung. Chancengleichheit, meine Damen und Herren, ist gerecht. Geschlechtergerechtigkeit ist auch Chancengleichheit.
Sie weisen keine Lösungsansätze für Ihre verbal gesteckten Ziele auf - kein Wort dazu, keine Ideen dazu. Wenn Gender-Mainstreaming, wenn unser gemeinsamer Beschluss jetzt kein Wortgeklingel werden soll, wenn wir es damit und mit der Gleichstellungspolitik nach wie vor alle, aber auch wirklich alle ernst meinen, dann müssen wir an diesem Thema dranbleiben, dann muss noch einiges passieren. Sie müssen den Staffelstab übernehmen und ohne Pause weiterlaufen.
Das heißt eben auch und vor allen Dingen, dass die Finanz- und Haushaltspolitik in den Blick genommen werden muss. Wir haben nicht nur den verfassungsrechtlichen Auftrag dazu; es gibt auch eine Reihe von weiteren Rahmenbeschlüssen wie den Amsterdamer Vertrag zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming und den Beschluss der EU-Finanzminister zu Gender-Budgeting, also das Anwenden des Gender-Mainstreamings auf alle Haushalte, auf alle Budgets.
Diesen verfassungsrechtlichen Auftrag kann auch nicht die Parole „Freiheit vor Gleichheit“ aufkündigen. Es ist zwar, wie auch heute Morgen in der Debatte deutlich geworden ist, nicht klar, was diese Koalition konkret plant. Angekündigt wurde aber, dass alle Leistungsgesetze und alle Förderprogramme auf den Prüfstand sollen. Kürzungen bis zu 20 % stehen im Raum. Prüfen an sich ist nicht falsch, aber die Frage ist, nach welchen Kriterien geprüft wird, wie teuer etwas ist, wie viele Arbeitsplätze eine Maßnahme schafft, wem es hilft oder nützt.
Ich finde, das ist ein guter Zeitpunkt, um den Prüfstand zu erweitern und eine GenderVerträglichkeitsprüfung einzuführen. Es mag sein, dass das für viele von Ihnen eine Forderung ist, mit der Sie nicht so richtig etwas anfangen können. Aber ich glaube, an einigen Beispielen wird auch denjenigen, die sich nur wenig damit beschäftigt haben, klar, was damit gemeint ist. Wenn beispielsweise in der Aidshilfe Präventionsberatungsprogramme gestrichen werden, dann trifft das Frauen deshalb härter, weil bisher sowieso nur ein geringfügiger Teil dieser Programme frauenspezifisch ausgerichtet war und - noch eklatanter - weil durch veränderte Übertragungswege die Infektionsrate bei Frauen inzwischen wesentlich stärker ansteigt als bei Männern. Von daher muss man, wenn man kürzt, genau prüfen, was das bezogen auf die Geschlechter heißt.
Das gilt aber auch für andere Bereiche. Wenn Landeszuschüsse für Weiterbildung, zum Beispiel für die Erwachsenenbildung in den Volkshochschulen, reduziert werden und dies von den Kommunen nicht aufgefangen wird oder werden
kann, dann trifft das Frauen in mehrfacher Hinsicht härter als Männer, weil sie nicht zuletzt aufgrund ihrer geringeren Erwerbseinkommen die in der Vergangenheit kostengünstigeren Angebote der VHS in höherem Maße genutzt haben als Männer, aber auch weil Frauen in der Weiterbildung mehr als Männer haupt- oder freiberuflich tätig sind und weil sich schwerpunktmäßig die Angebotsnachfrage von Frauen in den letzten Jahren verändert hat, nämlich hin zu beruflichen Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg. Werden diese Bildungsangebote jetzt schmaler oder zu teuer, dann sinkt für viele Frauen die Chance zur Rückkehr ins Berufsleben oder die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung.
Ein weiteres Beispiel ist die Verkehrsplanung. Das Beispiel ist vielen von Ihnen bekannt, aber es lohnt sich trotzdem, es sich immer wieder vor Augen zu führen. Eine Erhöhung der Investitionen im Individualverkehr - hierzu gibt es ja einige Vorstellungen - kommt überproportional den Männern zugute. Einsparungen im öffentlichen Personennahverkehr treffen überproportional Frauen, weil - Frauen und Männer sind unterschiedlich mobil - öffentliche Verkehrsmittel in erster Linie von Frauen genutzt werden.
Frauen gehen auch häufiger zu Fuß als Männer und sind eher mit kleinen Kindern unterwegs. Frauen verfügen für den alltäglichen Gebrauch wesentlich seltener über ein Auto als Männer. Gleichzeitig haben sie aufgrund der immer noch vorherrschenden geschlechtsspezifischen Rollenverteilung die Hauptverantwortung für die Koordinierung aller familiären Aktivitäten. Daraus ergeben sich geschlechtsspezifisch unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen, zum Beispiel an das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs. „Privat vor Staat“, „Erarbeiten vor Verteilen“, „Deregulieren und Privatisierung“ sowie „Outsourcing“