Herr Dr. Linssen hat deutlich gemacht – Sie haben das mit den Worten: „Was sollen wir mit einem solchen wissenschaftlichen Vortrag? Den brauchen wir hier nicht!“, abgetan –, wie schmal der Grat der Möglichkeiten ist, an den Solidarbeitragsgesetzen etwas zu ändern.
Frau Kraft, die entsprechenden Gesetze sind – das haben Sie ja selbst zugegeben – von Ihnen hier im Land und im Bund gemeinsam gemacht worden. Sie sind festgeschrieben. Daher haben Sie nur einen ganz kleinen Spielraum.
Sie müssen darauf hoffen, dass die anderen an diesen Gesetzen beziehungsweise Verträgen Beteiligten bei einer Veränderung mitspielen. Von uns aus können wir nichts bewegen, auch wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben: Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die bundesrechtlichen Änderungen durchgeführt werden. – Das kann die Landesregierung nicht. Die Landesregierung kann nicht dafür Sorge
Sie kann sich darum bemühen, aber sie kann nicht dafür Sorge tragen. Das war vielleicht früher einmal der Fall, funktioniert heute aber nicht mehr.
Deswegen sollten Sie das aufnehmen, was Herr Kollege Klein Ihnen angeboten hat und was von uns auch noch einmal gesagt wird. Wir sollten in diesem Haus gemeinsam versuchen, den schmalen Grat zu nutzen, der sich uns bietet, und gemeinsam die starke Stellung von NordrheinWestfalen im Bund einbringen, um in diesem Bereich Verbesserungen für unsere Kommunen zu erreichen. Das erreichen Sie nicht dadurch, dass Sie hier völlig daneben liegende Angriffe gegen die Landesregierung wegen des GFG usw. fahren. Hier sollten wir uns darauf konzentrieren, die Punkte herauszustellen, bei denen wir Übereinstimmung und Gemeinsamkeiten haben, anstatt schon jetzt im Vorfeld zu versuchen, jede Abweichung aufzuzeigen, damit eine Einigkeit möglichst vermieden wird.
Ich möchte Sie auffordern, im Rahmen der Ausschussberatungen zu den Gemeinsamkeiten zurückzukommen. Das ist das Einzige, was unseren Kommunen hier helfen kann. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lux. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einmal Herr Kollege Becker das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Stück weit hatte ich vorhin die Hoffnung, dass wir uns heute möglicherweise eher annähern als voneinander entfernen. Mittlerweile habe ich diesen Eindruck aber nicht mehr. Das liegt an verschiedenen Umständen.
Sicherlich mag man – ich habe das ja vorhin angedeutet – die eine oder andere fachliche Kritik am Antrag der SPD haben. Das, was dort falsch beschrieben ist, kann man aber heilen.
Übrigens haben ihm im Bundesrat seinerzeit auch CDU-Landesregierungen zugestimmt. Damals waren ja nicht nur andere Landesregierungen dabei.
Das sollte man also nicht zum Maßstab nehmen und sagen, dass man es heute nicht mehr verändern darf oder nicht daran darf, weil es schwierig wird. Herr Kollege Lux, ich habe vorhin in meinem ersten Redebeitrag gesagt, dass das schwierig wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich in allen Fraktionen Verwerfungslinien gibt, weil es sich hier um Interessenpolitik handelt.
Ich glaube aber, dass man es nicht so machen kann – diesen Hinweis muss ich leider auch dem Finanzminister geben –, dass man einen umfangreichen Fachvortrag hält – der, soweit ich das überschauen kann, in fast allen Punkten, bis auf das GFG, richtig war; jedenfalls trafen alle Ausführungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich und zur Solidarbeitragssystematik zu –, sich dann aber plötzlich entzieht, in die Büsche schlägt und nicht den einen Satz „Das wollen wir ändern“ sagt. Dieser Satz fehlt.
Man geht als Opposition selbstverständlich auch nicht mehr mit Ihnen einig, wenn Sie versuchen, diesen Sachverhalt, das GFG, mit den Finanzströmen West/Ost zu vermengen.
Im Übrigen hat das GFG eigentlich gar nichts damit zu tun; es ist durch Sie in die Debatte eingeführt worden, weder durch Frau Kollegin Kraft noch durch mich –: Mit dem Hinweis, Sie würden hier im Land eine solide und verlässliche Politik für die Kommunen betreiben, zerreden Sie natürlich die Einigkeit.
Denn Sie wissen ganz genau, dass Sie den Kommunen alleine in diesem Haushalt 170 Millionen € Grunderwerbsteueranteile nehmen. Sie wissen, dass Sie ihnen alleine in diesem Haushalt 98 Millionen € über die Umschichtung und Änderung der Systematik für die Krankenhausfinanzierung nehmen. Und Sie wissen, dass Sie darüber hinaus bei den Schülerbeförderungskosten, bei der Weiterbildung und bei den Elternbeiträgen für die Kindergärten – teilweise ist das ja schon genannt worden –
Diese Debatte wollte ich heute eigentlich gar nicht mit Ihnen führen. Wir müssten uns allerdings wenigstens darüber verständigen können, dass wir in diesen Punkten nicht einig sind.
Das darf uns aber nicht daran hindern, in der anderen Frage möglichst eine gemeinsame Kraft zu entwickeln. Ich würde mir wünschen, dass wir uns in den Ausschussberatungen darüber verständigen, weil es nötig ist und gerade kein Populismus ist, Dinge anzusprechen, wenn man sie vernünftig anspricht. Es gilt: Wer das nicht anspricht, legt auf lange Sicht den Nährboden für diejenigen, die das populistisch ausnutzen wollen, dass es insgesamt ganz deutlich – ich glaube, auch zu Recht – das Gefühl gibt, dass die Angelegenheiten zwischen dem Osten und dem Westen jetzt nicht mehr gerecht geregelt sind. Damit meine ich die Verteilung der Lasten und die Mittel, die man zum Beispiel in den Städtebauförderungsprogrammen erhalten kann.
Das ist der Punkt, um den es geht. Dorthin sollten wir bitte wieder zurückkehren. Ich wünsche mir immer noch, dass wir diese Schleife im Ausschuss hinbekommen, um am Ende einen gemeinsamen Antrag in der Sache zu verabschieden.
Vielen Dank, Herr Becker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Dr. Papke das Wort.
Hochverehrte Frau Präsidentin! – Irgendeiner der Vorredner hat hier ein Redemanuskript liegen lassen.
Meine Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir heute sprechen, ist ein wichtiges Thema. Das kann man schon daran sehen, dass es von verschiedenen Fraktionen dieses Hauses – bevor die SPD hier initiativ geworden ist, hatte sich Herr Kollege Stahl schon vor Wochen dazu geäußert; ich hatte das auch für meine Fraktion getan – mit
Die lautet: Wir wollen im Interesse unserer Kommunen mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Kommunen in Ost und West haben. Wir wollen – das ist gewissermaßen die zweite Komponente dieser Debatte – auch Lasten gerechter verteilen. Denn es geht ja nicht nur um die Diskussion darüber, ob es richtig sein kann, dass Kommunen in Ostdeutschland nach wie vor in den Genuss der Sondermittel des Bundes kommen, und ob es nicht gerechter wäre, auch hochdefizitären Kommunen bei uns diese Fördermöglichkeiten zu eröffnen. Das ist die eine Dimension der Debatte. Es geht ja – das ist aus unserer Sicht eigentlich noch viel gravierender – auch darum, ob es denn richtig sein kann, unseren hoch verschuldeten Kommunen insbesondere im Ruhrgebiet in besonderem Maße Einheitslasten noch aufzubürden. Darüber müssen wir gemeinsam diskutieren.
Ich hatte schon vor Monaten in verschiedenen Beiträgen sehr empfohlen, aus dem Land Nordrhein-Westfalen heraus eine übergreifende Initiative zu ergreifen. Denn, meine Damen und Herren, das ist die Voraussetzung dafür, dass wir dann auch erfolgreich sind.
Deshalb haben Sie, Frau Kollegin Kraft, und die SPD mit ihrer Initiative diesem, ich denke, nach wie vor gemeinsamen Anliegen, heute keinen Gefallen getan. Ich will es vorsichtig formulieren. Frau Kraft ist jetzt unterwegs.
Da sind Sie ja. Frau Kollegin Kraft, ich war ganz Ohr und würde mich freuen, wenn Sie vielleicht auch noch zwei Minuten Zeit hätten, der Debatte beizuwohnen.
Aber vielleicht sind die anderen Kolleginnen und Kollegen ihrer Fraktion so nett, der Fraktionsvorsitzenden dann den weiteren Debattenverlauf zu schildern.
Der Finanzminister hat – wie auch die Vorredner der Koalitionsfraktionen – darauf hingewiesen, dass der Antrag – das ist leider so – sachlich un
zulänglich ist. Der Solidarpakt II wird nicht von westdeutschen Kommunen mitfinanziert, sondern er ist Aufgabe und Finanzierungslast des Bundes.