Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir am 9. März dieses Jahres alle Kommunen zu einer Besprechung zu dem Thema eingeladen haben – diejenigen, für die das vor Ort ein wichtiges Thema ist, waren auch da –, dass wir am 19. Oktober 2005, also relativ schnell nach dem Regierungswechsel, auch Vertreter der großen Ballungsräume zu einer Besprechung eingeladen haben. Ich habe als Minister die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen eingeladen und habe mit denen die Lärmproblematik und das gemeinsame Vorgehen zwischen Landesregierung und den Kommunen in NordrheinWestfalen besprochen.
Ich bin bei der Lösung dieser Frage wie überhaupt der Umweltprobleme in Nordrhein-Westfalen wirklich der Meinung, dass der Weg der Grünen, alles zu verstaatlichen und alles von der staatlichen Ebene zu lösen, falsch ist.
Lassen Sie uns dies doch mit den Kommunen machen. Das Land soll dann helfen, wenn es sinnvoll ist, insbesondere bei kleinen Gemeinden, die gar nicht den Apparat dafür haben, dieses Problem zu lösen. Wir sind mit denen im Gespräch und sind auf einem guten Weg. Wir fangen doch hier nicht bei null an, sondern wir arbeiten seit einem Jahr intensiv an diesem Thema.
Die Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie – darauf lassen Sie mich noch hinweisen – stellen die Kommunen aber vor die Probleme, die ich genannt habe, weil gerade bei den kleinen Kommunen das Personal und die Finanzierung nicht vorhanden sind. Deswegen müssen wir wie in vielen anderen Bereichen auch Schritt für Schritt vorgehen.
Wir sind für eine sachgerechte, fristgerechte und vor allem kostengünstige Lärmkartierung für Nordrhein-Westfalen. Hier hat das Umweltministerium schon sehr frühzeitig diese Machbarkeitsstudie, von der schon die Rede war, und eine Werkstatt mit allen Akteuren durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass besonders kleine Kommunen an Hauptverkehrsstraßen und im Umland an Großflughäfen Hilfestellung bei dieser Kartierung benötigen. Das Umweltministerium beabsichtigt deshalb, den Kommunen außerhalb der Ballungsräume – die anderen können das alleine; sprechen Sie mal mit der Stadtverwaltung in Dortmund – die Erarbeitung der Lärmkarten durch das Land anzubieten.
Weiterhin ist vorgesehen, vorhandene Landesdaten allen Kommunen über die bestehende Geodateninfrastruktur zur Verfügung zu stellen, was auch für die Kommunen in den Ballungsräumen eine wichtige Hilfe ist.
Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Umgebungslärm in den Städten NordrheinWestfalens wirksam und umfassend zu bekämpfen und natürlich damit auch die Lebensqualität der hier lebenden Menschen zu verbessern. In diesem Zusammenhang erwarten wir von der Umgebungslärmrichtlinie entscheidende Fortschritte.
Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der Industriedichte und des hohen Verkehrsaufkommens erwartungsgemäß höhere Belastungsstrukturen und damit größere Umsetzungsprobleme als andere Bundesländer. Das Thema Feinstaub haben wir ja in dem Zusammenhang eben schon diskutiert.
Schönen Dank. – Sie haben eben dargestellt, wie Sie das beabsichtigen mit den kleineren Kommunen. Sie sind nach Gesetzeslage, jedenfalls nach Bundesgesetz, zuständig und Sie wollen ihnen Daten zur Verfügung stellen beziehungsweise anbieten, dass das Landesumweltamt die Kartierung vornimmt. Wer beauftragt das Landesumweltamt? Wer zahlt letztlich die Kosten? Stellt das Land den Kommunen dann die Kosten in Rechnung? Wie ist dieser Verwaltungsakt zu erklären? Wie wird das praktisch vonstatten gehen?
Herr Abgeordneter Remmel, die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist keine Landesaufgabe, sondern liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Damit liegt auch die Finanzierung in der Zuständigkeit der Kommunen.
Aber ich sage noch einmal: Weil wir wissen, dass es dort Probleme gibt, unterstützen wir die Kommunen dadurch, dass wir das Datenmaterial mit dem Landesumweltamt erarbeiten und es den Kommunen zur Verfügung stellen. Das ist eine enorme Entlastung für die Arbeit der Kommunen.
Sie haben eben selber einige Zahlen zu den Kosten genannt, die inzwischen erarbeitet worden sind. Es kostet ungefähr pro Einwohner einer Stadt 70 Cent, zunächst einmal den Aktionsplan zu erstellen. Die Umsetzung ist natürlich bedeutend teurer. Da kann man aber auch nur Durchschnittswerte nennen. Das liegt zwischen 2, 3 und 5 €. Das sind im Moment alles gegriffene Zahlen bei den Kommunen, weil die Konsequenzen und die Auswirkungen je nach Maßnahme, die in der jeweiligen Kommune getroffen werden muss, sehr unterschiedlich sind. Deswegen bringen Durchschnittszahlen hier relativ wenig. Das muss man sehr genau auf die einzelne Kommune herunterbrechen.
Ich möchte noch etwas zum Thema 70 dB(A) sagen. Die Landesregierung hat im Bundesrat eine Änderung der Lärmkartierungsverordnung unter
stützt, die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) nachts vorsieht. Damit wollen wir die Kommunen in die Lage versetzen, zuerst die wichtigsten Lärmprobleme zu lösen. Ich habe ja bereits am Anfang gesagt, dass wir keine landesweite Panik auslösen wollen mit dem Ergebnis, dass sich nichts ändert, weil weder die Kommunen noch das Land das bezahlen können, sondern es ist wichtig, dass wir uns auf die Kommunen konzentrieren, in denen die Menschen durch Lärm besonders belastet sind.
Ich bitte deswegen auch um Verständnis dafür, dass wir uns zunächst belastbare Daten über die Lärmsituation beschaffen müssen, um den Sanierungsbedarf zu ermitteln. Wir wollen deshalb die Lärmkartierung in den Kommunen schnell voranbringen. Dabei sind wir jetzt. Erst wenn diese Daten vorliegen, macht es Sinn, die Wertediskussion weiterzuführen.
Klar ist auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es in Gebieten, die einer Lärmaktionsplanung unterliegen, zu massiven Forderungen der Bevölkerung kommen wird, wenn die Daten vorhanden sind. Das ist völlig klar. Es ist aber niemandem zu vermitteln, dass man erst plant und Maßnahmen für sinnvoll erachtet und dann nichts unternimmt, weil es auch für die Kommunen finanziell nicht realisierbar ist. Anspruchsvolle Auslösewerte würden somit Hoffnungen in der Bevölkerung wecken, die nicht erfüllt werden können. Die Landesregierung lehnt deshalb die Forderungen aus dem vorliegenden Antrag ganz konkret, was diesen Punkt angeht, ab.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Beim Thema Umgebungslärm wie beim Thema Feinstaub, das wir eben miteinander diskutiert haben, ist die Landesregierung gut aufgestellt. Wir bringen die Dinge voran.
Ich darf das wirklich noch einmal mit großem Ernst sagen: Die Themen Feinstaub und Umgebungslärm plus Hochwasserschutz sind die umweltpolitischen Herausforderungen gerade bei der Struktur hier in Nordrhein-Westfalen. Weil das die großen umweltpolitischen Herausforderungen insbesondere in den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen, aber auch in der Nähe von Flughäfen oder Autobahnen sind, stellt sich die Landesregierung dieser wichtigen umweltpolitischen Aufgabe. Wir werden sie im Rahmen unserer Möglichkeiten – damit meine ich natürlich auch Finanzen – gemeinsam mit den Kommunen realisieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen, ich bitte Sie darum, meine Stimme ein bisschen zu entschuldigen. Aber das hat nichts mit dem Fußballabend von gestern zu tun.
Herr Remmel und liebe Kollegen von den Grünen, Sie schreiben in Ihrem Antrag wortreich über Kartierungen, über Pläne, über Zuständigkeiten. Nur darüber, wie wir wirklich zu Verbesserungen kommen, haben Sie kein einziges Wort verloren – weder in Ihrem Antrag noch eben in Ihrem Redebeitrag. Ich habe sehr gut aufgepasst, als Sie eben gesagt haben, das wichtige Thema, die Sache, um die es geht, sind die Lärmkartierungen. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist doch deutlich zu kurz gesprungen. Das ist vielleicht der Unterschied zwischen der ideologischen Politik der Vergangenheit und pragmatischer und umsetzungsorientierter Politik, wie wir sie jetzt in unserem Lande haben und wie sie hier Realität geworden ist.
Meiner Meinung nach muss der Schwerpunkt auf der späteren Umsetzung der Lärmaktionspläne liegen. Darüber müssen wir uns heute schon, wenn es um die Kartierung geht, Gedanken machen. Denn die Kartierung ist der erste Schritt, wenn wir zu einer Umsetzung kommen wollen.
Unserer Meinung nach wird die Umsetzung vorrangig in den Kommunen geschehen. Denn anders als bei der Belastung der Luft mit Schadstoffen, die weiträumig verweht werden können oder die eingeweht werden können, ist die Lärmbelastung lokal begrenzt. Sie wird im Regelfall durch lokale Ereignisse verursacht und muss folglich überwiegend durch lokale Maßnahmen bekämpft werden. Wir brauchen individuelle und auf die jeweilige örtliche Situation zugeschnittene Maßnahmekonzepte.
Ganz wichtig ist außerdem: Wir brauchen für diese Maßnahmen die Zustimmung der Bevölkerung vor Ort. Stellen Sie sich doch bitte einmal vor, was es städtebaulich heißt, wenn zum Beispiel an Straßenbahnlinien oder an viel befahrenen Straßen Lärmschutzwände angebracht werden müssen. Ist das das, was gewollt ist?
sprechenden Maßnahmen daraus entwickeln. Das kann auch nicht am grünen Tisch von irgendeiner Landesbehörde aus im ehemaligen „Königreich Höhn“ entschieden werden, sondern nur vor Ort.
Die Umsetzung gehört in die Hand der Kommunen. Genau das ist der Grund, warum der Bundesgesetzgeber diese Aufgabe vorrangig den Gemeinden zugewiesen hat. Anders als in vielen anderen Bundesländern haben wir in NordrheinWestfalen große und leistungsstarke Kommunen. Dies ist auch der Grund, weshalb die Koalition der Erneuerung die Schwellenwerte für die Gemeindegrößenklassen absenken wird.
Ich würde gerne erst einmal zu Ende reden. Dann gucken wir gleich einmal. – Als jemand, der großes Vertrauen in die Handlungskompetenz der Kommunen hat, bin ich fest davon überzeugt, dass die örtliche Ebene die richtige ist.
Ich bin mir auch sicher, dass die Forderung der Grünen, das Land solle für die Kommunen unter 250.000 Einwohner zuständig sein, nicht der Sorge um die Nöte der Kommunen entspringt, sondern hier wieder einmal ihr latentes Misstrauen zum Vorschein kommt, wenn die Dinge nicht zentral geregelt werden sollen.
(Beifall von der CDU – Johannes Remmel [GRÜNE]: Fragen Sie doch die Kommunen selber! – Minister Eckhard Uhlenberg: Ma- chen wir doch!)
Wir sind der Auffassung, dass es vor allem unter dem Aspekt der Umsetzung – darauf kommt es an – sinnvoller ist, wenn von Anfang an, von der Kartierung an und vor allen Dingen bei der Erarbeitung der Lärmaktionspläne, die Federführung bei den Kommunen liegt.
Die Zeiten, in denen der Staat meinte, den Kommunen alles vorgeben und sich ständig in kommunale Angelegenheiten einmischen zu müssen, sind für die Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen glücklicherweise seit einem Jahr vorbei.
Ich jedenfalls möchte nicht im Rathaus meiner Stadt, in der ich wohne, den Kommissar der Bezirksregierung sitzen haben, der dem Stadtrat vorschreibt, welche Maßnahmen er beim Lärm
schutz zu ergreifen hat. Ich denke, das können wir vor Ort wesentlich besser. Als gelernter Kommunalpolitiker habe ich den Eindruck, dass wir in den Kommunen ohnehin schon viel zu oft dem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung durch die Aufsichtsbehörden ausgesetzt sind.
Herr Remmel, Sie stehen ja schon noch in gewisser Kontinuität Ihrer Vorgängerin. Ich habe mir im Internet angesehen, was Frau Höhn so zustande gebracht hat. Das Beste, was ich zum Thema Lärmminderung gefunden habe, das war – die erste Seite habe ich mitgebracht – der Leitfaden zur Lärmminderungsplanung in NRW; 57 Seiten stark und dann noch ein dicker Anhang. Da wird toll beschrieben, wie man einen Lärmminderungsplan aufstellt, aber es fehlt der Aspekt Umsetzung. Ich glaube, gerade das ist Ihr Problem.
Frau Höhn hat sich im Jahre 2003 im Ausschuss geäußert, dass schon für die bereits bestehenden Lärmminderungspläne und auch für die Umsetzungsmaßnahmen wenig Mittel zur Verfügung stünden.
Ich denke, dieses Thema sollten Sie anpacken. Wir sollten dafür sorgen, dass wir die Lärmverhältnisse vor Ort verbessern. Dann ist den Kommunen geholfen. Ansonsten – ich stimme selten der SPD zu; ich bin sicher auch kein Anhänger der großen Koalition –, Frau Wiegand, in dem Fall hatten Sie Recht: Das war viel Lärm um nichts.
Danke schön, Herr Deppe. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zum Schluss der Beratungen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/1991 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dies einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen ein erholsames Pfingstfest.