Protocol of the Session on May 18, 2006

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Das ist der qualitative Unterschied, Herr Kollege Brockes. Wie gesagt – ich sage das selten –: Gucken Sie nach Bayern!

(Zurufe von Dietmar Brockes [FDP] und Rai- ner Schmeltzer [SPD])

Herr Brockes, gucken Sie nach Bayern. Es funktioniert. Machen Sie es.

Aber noch einmal: Ein entscheidender Vorteil läge vor allem für die Kommunen darin – das ist eben auch unser großes Interesse –, die Wirtschaftsentwicklung vor Ort besser zu steuern. Die Städte und Gemeinden, also die, die am meisten investieren, profitierten dann wiederum über die Steuereinnahmen auch wieder stärker von den wirtschaftlichen Erfolgen der Unternehmen, die in ihrer Region beheimatet sind.

Ich will auch noch einmal den Bogen schlagen zu der Diskussion heute Morgen in der Aktuellen Stunde. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die öffentliche Hand in ihrem wirtschaftlichen Handeln nicht darauf achtet, dass Tarifverträge eingehalten werden, wie wollen wir dann wirklich ernsthaft mit den Themen Kombilöhne und Tarifmindestlohn umgehen? Da beißt doch die Maus keinen Faden ab. Da gibt es doch einen Zusammenhang, wenn selbst die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion nicht wahrnimmt.

(Beifall von der SPD)

Darauf haben Sie mit Ihrer Initiative der Abschaffung eben keine Antwort.

Deswegen, Herr Kollege Klein: Wenn Sie ein totes Pferd reiten, steigen Sie ab. Das, was Sie mit diesem Gesetz zur Abschaffung des Tariftreuegesetzes auf den Weg bringen wollen, geht in die falsche Richtung.

Richtig ist: Es gibt Verbesserungsbedarf zum Schutz der Beschäftigten, zum Schutz der Unternehmen und zum Schutz der öffentlichen Hand. Aber es gibt eben Verbesserungsbedarf und keinen Abschaffungsbedarf. Das ist unsere Position zu dem, was Sie hier vorlegen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Eumann. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Weisbrich.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei einem Blick in die bleichen Gesichter der vom gestrigen Abend Übriggebliebenen und im Hinblick auf die ausführliche Darstellung des Ministers will ich es relativ kurz machen.

Ziel des Tariftreuegesetzes vom Dezember 2002 war die Vermeidung von Sozial- und Lohndumping im Baugewerbe und im öffentlichen Personennahverkehr. Ein edler Zweck fürwahr. Doch wieder einmal zeigt sich: Gut gemeint ist lange noch nicht gut gemacht. Es war ein Fehler, rechtlich wie politisch, die Ergebnisse von Tarifverhandlungen durch Regelungen des öffentlichen Vergaberechts ändern zu wollen. Es war ein Fehler, die sich abzeichnende höchstrichterliche Rechtsprechung zu ignorieren. Es war geradezu unsinnig, ein Gesetz zu erlassen, in dem eigentlich nur steht, es ist verboten, ein anderes Gesetz nicht zu beachten.

Wer die Einhaltung des Mindestlohntarifvertrages im Baugewerbe nicht kontrolliert, meine Damen und Herren, der kontrolliert auch nicht die Einhaltung des örtlich repräsentativen Tarifvertrages. Deshalb war die Ergänzung des Entsendegesetzes durch das nordrhein-westfälische Tariftreuegesetz von Anfang an nicht wirksamer als zwei Dachrinnen, die Sie übereinander setzen. Gebracht hat das nichts.

Das von Rot-Grün bestellte und jetzt vorgelegte Gutachten der Sozialforschungsstelle Dortmund

ist da ganz eindeutig. Dafür aber hatte der Luxus der doppelten Dachrinne einen gepfefferten Preis,

(Zuruf von Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD])

Herr Kollege Bollermann. Nach der Begründung der rot-grünen Landesregierung zu dem damaligen Gesetz hat diese Hommage an die Gewerkschaftsmacht beziehungsweise an die Wählerstimmen der Gewerkschaftler die Kommunen mehr als 6 % ihres gesamten Vergabevolumens im Baubereich und noch weit mehr bei den Aufträgen für Busse und Bahnen gekostet. So, meine Damen und Herren, schneidet man Streifen aus anderer Leute Haut, um sich selbst lieb Kind zu machen. Angesichts der Ebbe in den kommunalen Kassen, glaube ich, war das eigentlich eine Frechheit, für die Rot-Grün auch zu Recht von den Wählern abgestraft wurde.

Deshalb ist es nur folgerichtig, dass wir unser Wahlversprechen an die kommunale Familie jetzt einlösen und dieses sinnlose Gesetz, dieses bürokratische Monstrum, kassieren.

(Beifall von CDU und FDP)

Im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit erspare ich es Ihnen und mir, das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2004 zum Vergaberecht ausführlich zu würdigen. Gleichwohl würde ich dem Kollegen Eumann empfehlen, das einmal nachzulesen.

Nur so viel: In diesem Urteil hat das Gericht den Verdi-Trick des örtlich repräsentativen Tarifvertrags buchstäblich in der Luft zerrissen. Nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes war es Absicht der Initiatoren, das Wasser des hohen VerdiOrganisationsgrades in den kommunalen Unternehmen auf die Mühle der eigenen Klientel zu lenken. Diese Absicht hat das Gericht gründlich durchkreuzt. Deshalb braucht jetzt auch kein Gewerkschaftler traurig zu sein, wenn wir dieses Gesetz streichen. In ihrem Sinne ist es sowieso ein zahnloser Tiger.

Das Tariftreuegesetz hat den Arbeitnehmern nachweislich nicht genützt, aber dafür irre Bürokratiekosten ausgelöst

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Minimal!)

und somit den Kommunen und den betroffenen Unternehmen erheblich geschadet. Es gehört deshalb kassiert. Ich bedanke mich bei der Landesregierung, dass sie den Mut hat, diesen Schritt nun auch wirklich zu gehen. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Weisbrich. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Steffens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Weisbrich, dafür, dass es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachweislich nichts gebracht hat, müssen Sie erst noch den Beweis erbringen. Es gibt sehr wohl auch anders lautende Stimmen, dass es etwas gebracht hat.

(Dietmar Brockes [FDP]: Es hat mehr gekos- tet und nichts gebracht!)

Wenn Sie sagen, es hat die Kommunen mehr gekostet, müssen Sie sich schon entscheiden: Entweder hat es die Kommunen mehr gekostet, weil es nun etwas gebracht hat, oder es hat die Kommunen nicht mehr gekostet; dann hat es nichts gebracht.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Aber dann kostet es die Kommunen nicht mehr. Es kostet nur dann, wenn es auch wirklich greift.

Aber kommen wir zu dem, was Sie heute vorlegen und zu dem bemerkenswerten Zwischenruf von Herr Klein: Der kluge Reiter steigt von einem toten Pferd ab. – Herr Klein, der kluge Pferdebesitzer geht aber mit einem kranken Pferd als erstes zum Experten.

(Beifall von der SPD)

Die Frage ist: Ist das Pferd krank oder ist das Pferd tot? Sie haben noch keinen Experten gefragt. Das Pferd ist nicht tot, das Pferd ist krank. Sie sollten sich lieber den Rat der Experten holen.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

Ich verstehe nicht, dass eine Landesregierung an einer solchen Stelle hingeht und sagt: Wir wischen ein Gesetz – das doch auch eine breite Zustimmung hatte, bei dem es natürlich Nachbesserungsbedarf und Veränderungsbedarf gibt; das ist keine Frage – vom Tisch, weil die Kontrollen so schwierig sind, weil es einen Bürokratieaufwand erfordert.

Machen Sie das auch mit der Steuergesetzgebung, die so schwer zu kontrollieren und so schwer nachzuweisen ist? Machen Sie das auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und anderen Sachen? Mein Gott, das ist nun einmal so. Es gibt viele Gesetze, die schwer zu kontrollieren sind. Es ist schwierig, etwas nachzuweisen. Es ist bei Gesetzen oft so, dass sie einen hohen Bürokratieaufwand erfordern. Aber wir schaffen Gesetze

nicht deswegen ab, weil der Sinn und Zweck des Gesetzes ein anderer ist, als unbürokratisch zu sein.

Der Sinn und Zweck eines Gesetzes ist immer, den Inhalt zu erfüllen. Hier ist es nun einmal so, dass der Gegenstand ein Schutz der Arbeitnehmer vor unbotmäßigen Konkurrenzen, von Niedriglohnkonkurrenzen ist. Diesen Schutz brauchen wir auch weiterhin. Ich halte es für hanebüchen zu sagen: Das Entsendegesetz kann man ganz einfach anstelle dessen setzen. Das ist nicht so.

Seit im März 2000 der Bericht vorgelegt worden ist, haben wir zu einigen Punkten in der grünen Landtagsfraktion darüber diskutiert, wo wir Veränderungsbedarf sehen. Wir halten nach wie vor an den Zielen des Tariftreuegesetzes fest. Wir sehen, dass wir weiterhin die Notwendigkeit haben und dass es bisher auch keine Alternative dazu gibt, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor den Konkurrenzen durch Niedriglohnarbeitskräfte zu schützen als über das Tariftreuegesetz.

Wir wollen eine partielle Nachjustierung, eine Veränderung des Gesetzes gerade an den Stellen, bei denen es Probleme gegeben hat: Anhebung der Bagatellgrenze – das ist eben schon einmal gesagt worden –, Anpassung der Kontrollverpflichtung kommunaler Auftraggeber, die Sanktionszuständigkeit – wir müssen darüber nachdenken, ob man sie den Auftraggebern an der Stelle entziehen muss. Es gibt eine Menge Sachen, über die man diskutieren muss.

Deswegen finde ich, wir sollten den Prozess nicht dafür nutzen, ein Gesetz, das einen Sinn hat, einfach vom Tisch zu wischen, sondern wir sollten als Parlament das nachholen, was die Landesregierung versäumt hat: Wir sollten mit dem kranken Pferd zum Arzt gehen. Wir sollten darüber reden, was die medizinischen Notwendigkeiten sind. Wenn die Medizin, die dem Pferd verordnet wird, versagt, können wir immer noch darüber reden, wo wir das tote Pferd bestatten

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

und worauf wir uns stattdessen fortbewegen. Aber solange das Pferd nicht tot ist, lassen Sie uns lieber mit den Medizinern darüber reden, wie wir es gesund machen – nicht nur mit denen, sondern auch mit den Gewerkschaften und allen anderen Kräften in diesem Land. Das würde der Landesregierung gut anstehen.

(Beifall von der SPD – Marc Jan Eumann [SPD]: Beim Rheinischen Abend machen wir einen Sauerbraten!)

Danke schön, Frau Steffens. – Für die FDP spricht nun Herr Brockes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass die Argumente für die Abschaffung heute zur Genüge angehört worden sind.

(Unruhe)

Frau Steffens, könnten Sie auch zuhören?