Mit dem Beschluss erreichen wir, dass diese Haushalte im Durchschnitt jährlich 500 € mehr zur Verfügung haben, ein nennenswerter Betrag, um sich den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen, möglicherweise um die Urlaubskasse ein wenig aufzufüllen, oder auch, um möglicherweise ein wenig mehr zu sparen – egal, wie! Dass der Handel von den 35 Millionen € profitieren wird, ist sicherlich unbestritten; den Haushalten steht nämlich mehr Kaufkraft zur Verfügung, und dies ist auch gut für die Wirtschaft.
Aber auch die Städte und Gemeinden profitieren von der Aufhebung der Zahlungsverpflichtung. Ihnen werden die personelle Belastung und der Sachkostenaufwand für die Erhebung der Abgabe genommen.
Bürokratieabbau und weniger Staat sind eine politische Zielsetzung von CDU und FDP hier im Landtag. Dies ist ein weiterer konkreter Beweis für die praktische Umsetzung, für das konkret Erreichte.
Ich wiederhole das Fazit: Der 17. Mai 2006 ist ein schöner Tag für 70.500 Mieter, für die Wirtschaft,
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs in der vorliegenden geänderten Fassung geht ein langer und leidiger Diskussionsprozess zu Ende. Verbandsdirektor Burghard Schneider vom VdW kommentiert: „Es ist geschafft! Kompliment an CDU und FDP!“ Herr Schneider, ein fundierter Kenner von Wohnungsbaupolitik und Wohnungswirtschaft, steht als ehemaliger Staatssekretär von Oskar Lafontaine nicht in dem Verdacht, aus politischen Gründen der CDU das Wort geredet zu haben. Seine Bewertung ist sehr zutreffend und ich mache sie mir zu Eigen. Er schreibt im Verbandsmagazin – Ausgabe Mai 2006; ich zitiere –:
Soziale Stabilisierung von Wohnquartieren und Bürokratieabbau waren die Hauptargumente, die in der Vergangenheit bei der Landesregierung und der rot-grünen Koalition immer wieder auf taube Ohren stießen. Nicht so bei der neuen schwarz-gelben Regierungskoalition mit dem neuen Bauminister Oliver Wittke. Wenn die Landtagsfraktionen von CDU und FDP die Fehlbelegungsabgabe nach der Anhörung nun sogar rückwirkend zum 1. Januar 2006 abschaffen wollen, dann geschieht etwas sehr Seltenes in der Praxis des bundesdeutschen Parlamentarismus. Anders als allgemein üblich hatte eine Expertenanhörung für die Regierungsfraktionen nicht nur den Zweck, einen Gesetzentwurf der Regierung in seinen wesentlichen Punkten durch Experten bestätigen zu lassen und ihn dann zu beschließen. Hochachtung davor, dass sich CDU und FDP nicht vom sachfremden Argument des einheitlichen Handelns von Regierung und der sie tragenden Fraktionen haben leiten lassen. Dafür ein dickes Kompliment an CDU und FDP.
Das Kompliment nehmen wir gerne an. Den Ausführungen von Herrn Schneider habe ich nichts hinzuzufügen.
Weil von der segensreichen Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe vor allem auch viele Haushalte im Ruhrgebiet profitieren werden, will ich heute keine weitere Zeit verlieren, um für Gespräche mit Bürgern im Rahmen des heutigen Parlamentarischen Abends „Ruhrgebiet“ zur Verfügung zu stehen. – Die CDU-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung in der geänderten Fassung zu.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich kann der Freude des Kollegen Sahnen nicht folgen und gehe auch nicht davon aus, dass es für die Mieterinnen und Mieter wirklich ein froher Tag ist, weil ich glaube, dass Sie zwei Dinge verwechseln, Herr Kollege:
Sie verwechseln nämlich den Gesichtspunkt „Einkünfte der Einzelnen, die möglicherweise jetzt keine Fehlbelegungsabgabe mehr zahlen müssen“, mit dem Gesichtspunkt „gesamter Wohnungsmarkt“. Sie verwechseln auch den Gesichtspunkt „Möglichkeit des Landes, sozialen Wohnungsbau zu betreiben“, mit dem, was Sie aus ideologischen Gründen tun.
Ich will Ihnen kurz noch einmal unsere Argumente darlegen, obwohl ich weiß, dass wir heute auf verlorenem Posten kämpfen, weil sich faktisch CDU, FDP und SPD in ihren Meinungen kaum voneinander unterscheiden.
Wir glauben, dass es ein Fehler ist, in Zukunft auf jährlich über 30 Millionen € Einnahmen für den sozialen Wohnungsbau zu verzichten. Wir sind der Auffassung, dass das, was Sie immer wieder vortragen, nicht richtig ist, dass nämlich der Verzicht für den sozialen Ausgleich in den betreffenden Gebieten notwendig wäre. Ich erinnere an die Anhörung: Insbesondere der Vertreter des Städtetages hat mehrfach deutlich gemacht und auf Nachfrage sehr eindrucksvoll belegt, dass es überhaupt nicht nachweisbar ist, dass die soziale Integration bei Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe besser wäre.
Das genaue Gegenteil ist der Fall: All das, was immer wieder im Munde geführt wird, bedarf einer wissenschaftlichen Untermauerung. Aber die gibt es nicht. Weder haben Sie sie vorweisen können, noch ist sie in dieser Anhörung vorgewiesen worden.
Keiner von Ihnen sagt, wie es mittelfristig mit der WfA weitergehen soll, die Sie im Übrigen schon durch die Verschiebung der Zinslasten vom Land in die WfA belastet haben und der Sie jetzt dauerhaft die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe entziehen wollen. Da Sie das nicht sagen, soll
Das sollten Sie auch deswegen nicht tun, weil Sie meiner Meinung nach ein weiteres genauso falsches Argument immer wieder im Munde führen: Sie verweisen aus Ihrer Sicht immer darauf, dass es einen entspannten Wohnungsmarkt gäbe. – Der Wohnungsmarkt ist nicht entspannt, jedenfalls nicht für die unteren Einkommensschichten, die nach wie vor Probleme haben, auf dem Wohnungsmarkt für sie geeignete Wohnungen zu finden. Das trifft insbesondere – wenn auch zugegebenermaßen nicht für alle Gebiete – auf die südliche Rheinschiene zu. Wer sich auf der südlichen Rheinschiene auskennt und davon redet, dass dort ein entspannter Wohnungsmarkt für untere Einkommensschichten herrscht, irrt sich, glaube ich, ganz massiv.
Vor dem Hintergrund all dessen ist es eine absolute Fehlsteuerung öffentlicher Subventionen, die in diese Wohnungen geflossen sind, wenn Sie nicht hinterher dafür einen kleinen Ausgleich geltend machen.
Lassen Sie mich ganz kurz noch zur SPD kommen: Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben sich meiner Meinung nach mit Ihrem Antrag, den 60-%-Ansatz zu wählen, selber ausgetrickst. Sie wollten einen Mittelweg zwischen dem Regierungsentwurf und unserer Position, es bei der jetzigen Regelung zu belassen – bei der ja übrigens auch weiter in bestimmten Wohnquartieren auf die Fehlbelegungsabgabe beziehungsweise Ausgleichsabgabe hätte verzichtet werden können – gehen. Sie mussten sich dann selbstverständlich wie die CDU mit ihrem Fünf-Stufen-Plan die Kritik der kommunalen Spitzenverbände und anderer anhören, die Ihnen nachgewiesen haben, dass Sie bei Ihrem Modell letztlich Einnahmen und Ausgaben in ungefähr der gleichen Höhe gehabt hätten.
Insofern haben Sie beide zu Recht darauf reagiert, dass Ihnen Bürokratie vorgehalten worden ist, aber Sie haben beide in eine falsche Richtung reagiert, indem Sie ganz darauf verzichtet haben, diese wichtigen Einnahmen für den sozialen Wohnungsbau weiter zu erzielen.
Meine letzte Bemerkung zum Thema Bürokratie in Richtung CDU und FDP: Sie sollten wenigstens die Größe haben, den Schnitt – wenn Sie ihn schon machen – nicht rückwirkend zum 1. Januar 2006 zu machen, sondern allerhöchstens zum 1. Januar 2007.
dem vereinbar, was Sie hier immer wieder postulieren. Eigentlich schießen Sie ein Eigentor: Auf der einen Seite stellen Sie sich als Parteien des Bürokratieabbaus dar; auf der anderen Seite setzen Sie eine riesige Maschinerie der Rückabwicklung für 2006 in Gang. Wenigstens das sollten Sie nicht tun und an der Stelle auf die Spitzenverbände hören. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Rasche das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hilser, ich kann nachvollziehen, dass Sie hier das Bild von zwei Verlierern zeichnen. Ansonsten müssten Sie der Regierung ja förmlich zujubeln. Das wollen Sie nicht. Herr Hilser, diese beiden Verlierer aber gibt es nicht:
Minister Oliver Wittke hat weitere Argumente, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben haben, aufgenommen und damit entsprechend reagiert. Das ist für mich kein Zeichen von Schwäche, sondern ein absolutes Zeichen von Stärke. Somit zählt er sicherlich nicht zu den Verlierern, sondern zu den Gewinnern.
Auch den Kommunen werden die Kosten erstattet, die ihnen entstanden sind. Von daher gehören auch die Kommunen nicht zu den Verlierern.
Meine Damen und Herren, mit unserem Gesetzentwurf stehen den Bürgern und Bürgerinnen in Nordrhein-Westfalen 34,5 Millionen € mehr zur Verfügung. Während die von CDU und SPD geführte Bundesregierung laufend die Abgaben erhöht, zeigen CDU und FDP in Düsseldorf, dass es durchaus möglich und zudem sinnvoll ist, Abgaben der Bürger erheblich zu reduzieren.
Die Enquetekommission „Zukunft der Städte“ hat sich umfassend mit der Fehlbelegungsabgabe beschäftigt. Gerade um die soziale Stabilität zu sichern, schlägt diese Enquetekommission eine Überprüfung der Notwendigkeit des Fehlbelegungsrechts vor.
Herr Rasche, ich hatte mich schon vor etwas längerer Zeit gemeldet und beziehe mich auf den Anfang Ihrer Ausführungen: Können Sie mir beziehungsweise dem Hohen Haus einmal deutlich machen, inwiefern der Herr Minister reagiert haben soll? Bisher liegt von ihm ausschließlich sein Gesetzentwurf vor. Weitere Aktivitäten – ich hätte sie ansonsten nicht mitbekommen – sind nicht erfolgt.
Herr Kollege Röken, ich erinnere Sie an die vergangenen fünf oder zehn Jahre. Ich habe fünf Jahre in der Opposition miterlebt und habe auch bei Ihnen manche Entwicklung nicht nachvollziehen können. Einige Verkehrspolitiker Ihrer Fraktion haben mir dann erklärt, dass sehr wohl Gespräche im Hintergrund stattgefunden haben, die zu dem geführt haben, was am Ende entschieden wurde.
Mir wurde aber auch berichtet, dass diese Gespräche gerade im Bereich der Verkehrspolitik zwischen Ihrem Koalitionspartner und den Kollegen der SPD überhaupt nicht zielorientiert geführt worden sind. Wir sprechen untereinander und auch mit unserem Minister regelmäßig. Wir kommen gemeinsam zu vernünftigen Ergebnissen.
Die Frage ist die gleiche. Ich hatte gefragt, ob Sie erklären können, inwiefern der Minister in der Frage der Fehlbelegerabgabe reagiert hat, wie Sie eingangs behaupteten. Denn es liegt bisher nur der unveränderte Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der allenfalls durch Anträge der Fraktionen geändert wird. Insofern erklären Sie mir, wie der Herr Minister reagiert haben soll, wenn außer dem Gesetzentwurf keine weitere Reaktion vorliegt.
Herr Kollege Röken, ob es sich nun auf der einen Seite um einen Gesetzentwurf der Regierung oder des Ministers oder auf der anderen Seite um einen Antrag der Koalition handelt: Wir haben jeweils beides miteinander abgesprochen. Beide Seiten stehen dahinter.