„Es frage sich im Übrigen, ob es zur Verwirklichung der von der FDP-Fraktion verfolgten und von der CDU-Fraktion unterstützten Ziele unbedingt einer Verfassungsänderung bedürfe oder nicht – wie in Bayern – ein Parlamentsinformationsgesetz und entsprechende Vorschriften in der Geschäftsordnung genügten.“
Ich finde interessant das Stichwort „Parlamentsinformationsgesetz“ festzuhalten, auf das ich gleich noch einmal zurückkommen werde.
„Der Minister im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten, Wolfram Kuschke, äußert als feste Überzeugung der Landesregierung – gestützt durch die Anhörung –, dass eine verfassungsrechtliche Verankerung notwendig sei, wolle man den von der FDP-Fraktion vorgesehenen Weg beschreiten. Als ein anderer Weg biete sich der über eine Vereinbarung an.
Das Beispiel ‚Bayern’ hinke insofern, als Bayern den aufgetretenen ‚Mangel’ nachträglich durch eine Verfassungsänderung geheilt habe.“
Allein aus diesen Zitaten und dem eingebrachten Gesetzentwurf der FDP aus dem Jahre 2003 ergeben sich drei Varianten, die in der zukünftigen Diskussion noch eine Rolle spielen werden: einmal der Gesetzentwurf der FDP, abstellend auf eine Verfassungsänderung, wie das jetzt der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen tut, zweitens der Hinweis vom Kollegen Jostmeier, keine verfassungsrechtliche Änderung vorzunehmen, aber ein Parlamentsinformationsgesetz zu schaffen – also Rang eines Gesetzes –, und drit
Uns liegt ferner – auch das will ich erwähnen – ein Schreiben der Chefin der Staatskanzlei vom 17. Januar 2005 an den Ausschussvorsitzenden vor, in dem sie dem Ausschuss unter Bezugnahme auf eine gutachtliche Stellungnahme vorschlägt – ich zitiere –:
„Die in der gutachterlichen Stellungnahme aufgezeigten Bedenken unterstreichen, dass die gesetzliche Verankerung von Informationspflichten unter anderem eine gründliche und damit zeitaufwendige rechtliche Begleitung erfordert. Angesichts der kurzen Zeitspanne, die bis zum Ende der Wahlperiode verbleibt, erscheint es mir daher vorzugswürdig, eine Verständigung über eine Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zu suchen, statt eine gesetzliche Regelung anzustreben.“
Ich erwähne dieses Schreiben der Chefin der Staatskanzlei vom 17. Januar 2005 noch einmal sehr ausdrücklich, um klar zu machen: Haltung der damaligen Landesregierung war nicht die Verwerfung der Initiative der FDP-Fraktion.
Ja, Herr Innenminister, Sie waren damals auch schon im Geschäft. Sie können es nachlesen. Ich stelle es Ihnen gerne zur Verfügung.
Moment mal, Herr Kollege. In Bezug auf das Zeitargument werden wir feststellen, ob Sie das in ganz kurzer Zeit nachholen werden.
Sie können das ja in 39 Tagen machen, Herr Innenminister, wenn Sie bei diesem Argument 39 Jahre bleiben.
Der entscheidende Punkt in dieser Frage ist doch, dass wir, wenn wir eine konstruktive Beratung fortführen wollen – dafür werden wir auch noch den Innenminister gewinnen –, keine Legendenbildung benötigen, sondern das, was ich Ihnen dargestellt habe und was schriftlich festgehalten
Ich darf fortführen. Die Frage, wie mit dem Schreiben der Chefin der Staatskanzlei umgegangen wird, ist am 20. Januar 2005 in der Sitzung des Hauptausschusses diskutiert worden. Der damalige Vorsitzende, Kollege Moron, hat über dieses Schreiben berichtet. An der Stelle äußert sich dann die damalige Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion, Marianne Thomann-Stahl. Ich darf zitieren:
„Die FDP äußert zunächst ihre Freude über die Stellungnahme der Staatskanzlei, die ihre Bereitschaft erklärt habe, ihren Informationspflichten in anderer Weise als bisher nachzukommen.
Der Vorschlag, diese Informationspflichten in Form einer Vereinbarung festzulegen, erscheine als ein möglicher Weg. Die FDP-Fraktion bezweifle aber, dass eine solche Vereinbarung den nächsten Landtag und die künftige Landesregierung binde. Außerdem erscheine die Frist zur Erreichung einer solchen Vereinbarung als zu kurz. Die Zeit für eine Verfassungsänderung werde auch als sehr knapp angesehen.“
„sei die FDP-Fraktion einverstanden damit, wenn bei diesem Sachverhalt in gleicher Weise vorgegangen werde, wie beim Tagesordnungspunkt 3. Es werde in der nächsten Legislaturperiode geprüft, ob die Informationspflichten in die Verfassung aufgenommen würden, was nach Auffassung ihrer Fraktion als der richtige Weg erscheine, oder ob man sich auf eine Vereinbarung zwischen Staatskanzlei und Landtag verständige.“
Also auch hier sehr offen, sehr konstruktiv, sehr sachlich die Darstellung der möglichen Varianten, und zwar auf beiden Seiten: sowohl auf der Seite der damaligen Regierung als auch auf der Seite der damaligen Opposition.
Ich erwähne das, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, Herr Innenminister, weil ich an der Stelle nichts davon halte, das Spiel zu machen – Sie haben es gerade versucht –: damals oder lange Zeit Regierung, jetzt Opposition, und wir wür
Die Frage ist: Warum? Da komme ich noch einmal auf den Hinweis von Ihnen, Herr Innenminister, zurück, dass jetzt – im April 2006 – eine solche Initiative andere Gründe hat als ein verändertes Rollenverständnis und Rollenspiel. Ich glaube, dass wir nicht zuletzt vor dem Hintergrund von zwei Entwicklungen gut beraten sind, die Rechte des Parlamentes eindeutig und anders zu verankern, als das bisher der Fall gewesen ist.
Der erste Hintergrund ist die zurzeit laufende Föderalismusreform, die die Kompetenzen des Bundes und der Länder neu regelt. Ich wiederhole an dieser Stelle, was ich vor einiger Zeit gesagt habe, auch in Richtung des Ministerpräsidenten: Es wird nicht automatisch so sein, dass die Landtage gegenüber den Landesregierungen gestärkt werden, sondern wir müssen dem auch durch eine formale, eine stärkere Verankerung der Rechte der Landesparlamente gegenüber der Regierungen abhelfen.
Der zweite Hintergrund ist die europäische Entwicklung, die seit Einbringung des FDP-Antrages 2003 in ihrer Geschwindigkeit nicht abgenommen, sondern zugenommen hat mit der Tendenz, weitaus stärker als bislang Dinge auf der europäischen Ebene zu entscheiden. In diese Entscheidungsprozesse kommen die Landtage nicht hinein, sondern allenfalls die Länderregierungen. Von daher ist das ein zusätzliches Argument, für eine stärkere Beteiligung der Landtage zu streiten.
Ein dritter Punkt liegt sicherlich in der möglichen Sicherheit über die Verfahren. Ich glaube, dass uns mittlerweile mit dem Beispiel Rheinland-Pfalz Erfahrungen vorliegen, dass eine solche verfassungsrechtliche Änderung nicht zu mehr und überbordender Bürokratie führt, zu Arbeit des Parlamentes, die nicht effektiv ist, sondern Rheinland-Pfalz ist den Weg gegangen, Näheres – das sieht unser Gesetz auch vor – in einer Vereinbarung zwischen Landesregierung und Landtag zu regeln. Diese Vereinbarung ist mittlerweile evaluiert worden. Die Erfahrungen liegen vor. Es ist der Nachweis ist erbracht worden, dass diese Vereinbarungen weder die Arbeit der Landesregierung noch die Arbeit des Landtages in Rheinland-Pfalz beeinträchtigen und behindern.
Das heißt, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir nun an einer Stelle sind, wo wir uns der Entscheidung nähern können. Ich habe aus dem Januar 2005 die von allen Fraktionen im Hauptausschuss getragene Verein
barung festgehalten, das vor dem Hintergrund des Auslaufens der Legislaturperiode nicht weiter zu verfolgen und möglicherweise den Weg über eine Vereinbarung zu gehen. Damit war allerdings eine Aufforderung an das neue Parlament verbunden, diese Angelegenheit zum Abschluss zu bringen.
Meine Damen und Herren, wir haben heute Morgen eine Besprechung der Obleute im Hauptausschuss gehabt. Vom Kollegen Biesenbach habe ich eine gewisse Rückmeldung, die einen Verfahrensvorschlag betrifft. Ich glaube, dass wir – bevor wir uns im Hauptausschuss erneut mit dem wahrscheinlich überwiesenen Gesetzentwurf beschäftigen – in einer kleinen Runde versuchen sollten, die vorgeschlagenen unterschiedlichen Regelungsmöglichkeiten zu skizzieren und diese nebeneinander zu stellen. Wir sollten untereinander versuchen herauszufinden, für welchen Weg es einen möglichen Konsens gibt. Lässt sich dieser Weg nicht ausloten, liegt der Gesetzentwurf so, wie von uns eingebracht, vor. Andere sind dann aufgefordert, Lösungswege aufzuzeigen, wenn sie unserem Weg nicht folgen wollen oder können.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Kuschke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Remmel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuschke hat vor allem die Historie sehr ausführlich beschrieben. Ich will damit am Anfang reinen Tisch machen, weil – es war vorhin schon klar, wo die Argumentationslinien verlaufen werden – offensichtlich ist, dass es eine offene Flanke gibt. Das gebe ich ganz unumwunden zu. Sie werden fragen können: Warum haben Sie das nicht während Ihrer Regierungszeit von zehn Jahren durchgesetzt?
Ich glaube aber, dass wir versuchen müssen – das ist jedenfalls die Aufgabe, die wir uns als Parlament stellen müssen –, ein Selbstverständnis des Parlamentarismus gemeinsam durchzutragen. Meine Damen und Herren, in dem Zusam
menhang verlaufen die Linien nicht zwischen den Fraktionen, nämlich den Regierungsfraktionen auf der einen und den Oppositionsfraktionen auf der anderen Seite, sondern ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung mit den Diskussionen in meiner Fraktion sagen: Die Linien verlaufen zwischen den Vertretern der Landesregierung, den Ministern sowie den Beamtinnen/Beamten, und den Parlamentariern.