Also, die Frage ist: Was darf die Helferin, was die nicht qualifizierte Kraft nicht darf? Was darf die Helferin aber nicht, was die Fachkraft alles können muss? – Auch da braucht man die deutliche Abgrenzung, damit es gerade nicht zu der Situation kommt, die eben schon angesprochen wurde: Fangen wir dann irgendwann damit an, die Helferinnen mit so und so viel Prozent auf die Fachkraftquote anzurechnen? Denn schließlich gibt es auch Tätigkeiten, die die Helferin machen kann.
Auch dann kommen wir in die Abwärtsspirale, die es Ihrer Aussage nach nicht geben wird, wenn auf Länderebene sozusagen alles freigegeben wird. Sie nicken schon so schön, Herr Laumann. Also, wenn wir bei den 50 % hinterher noch ein paar Prozent haben, die Helferinnen sein dürfen, dann
erfährt der Qualitätsstandard, den wir heute haben, einen deutlichen Qualitätsverlust. Ich denke, das ist den Menschen in diesem Land nicht zuzumuten.
Es bleibt also offen, wer die Menschen einstellen soll und was die Helferinnen tun sollen. Es gibt allerdings eine Menge mehr Fragen. Sie sagen auch, natürlich solle das das erste Ausbildungsjahr ersetzen. Das ist etwas anderes als das, was die freie Wohlfahrtspflege will. Die Wohlfahrtsverbände wollen nämlich hauswirtschaftliche Fähigkeiten, grundpflegerische Tätigkeiten und eine eigentlich ganz andere Ausbildung.
Sie sagen, Modul und erstes Ausbildungsjahr seien identisch. Hinterher könnten sie weitermachen und draufsatteln. Es wäre also die Eintrittskarte für die Hauptschülerinnen, was ja auch Sinn macht. Wenn man das so macht und es tatsächlich 50 Stunden mehr Theorie als im ersten Ausbildungsjahr und 70 Stunden mehr Praxis als im ersten Ausbildungsjahr sind, dann möchte ich wissen, wie das ein eigenständiger Beruf sein soll.
Denn nach dem ersten Jahr der Altenpflegerhelferinnenausbildung sagt Ihnen jede der Schülerinnen, dass sie überhaupt nicht in der Lage ist, das als eigenständigen Beruf auszuüben, weil nur Teilsegmente der Ausbildung vorhanden sind. Das heißt, es ist keine eigenständige Berufsausbildung zur Helferin, sondern es ist ein Stückwerk mit ein bisschen Ausbildung aus dem ersten Jahr und ein paar Stunden dabei, um daraus sozusagen einen Beruf zu machen.
Ich glaube nicht, dass das funktioniert. Ich habe das schon vor Jahren nicht geglaubt, und auch in der Zwischenzeit hat mich niemand davon überzeugt.
Sie sagten eben, das sei alles kein Problem, und führten eben die 1.000 Ausbildungsplätze an. Wir haben doch schon im Moment das Problem, dass die 1.000 Ausbildungsplätze nicht besetzt sind, weil die Praktikumsplätze, also die Plätze in den stationären Einrichtungen fehlen. Die Einrichtungen senken doch jetzt schon die Kosten und sagen: Nicht noch eine Auszubildende! Nicht noch eine Ausbildungsstelle! – Das heißt, uns fehlen schon die Ausbildungsplätze für die Fachkräfte. Warum sollten wir dann die Ausbildungsplätze für die Helferinnen kriegen?
Alle Träger, mit denen ich in den letzten Wochen gesprochen habe, sagen mir: Dafür haben wir überhaupt keine Kapazitäten frei. Das machen wir
nicht mit. Das wird es so nicht geben können. – Von daher glaube ich, dass das eine Rechnung ist, die so nicht aufgeht.
Natürlich haben Wohlfahrtsverbände eine Verantwortung. Die haben sie aber für die zu Pflegenden und für eine hohe qualitative Ausbildung. Sie haben aber nicht die Verantwortung dafür, einem Minister einen Gefallen zu tun und Helferinnen auszubilden. Das sehe ich nicht als die Verantwortung der Wohlfahrtsverbände an.
Ein letzter Punkt, den ich hier noch ansprechen möchte. Ich greife die Stellungnahmen auf, die die Wohlfahrtsverbände unisono abgegeben haben. Darin sehe ich mehr an Kritik und an Fragen als an Positivem. Ich habe eben schon erwähnt, dass ich es als ein Problem ansehe, dass die Hauptschülerinnen keinen Zugang mehr zu der Ausbildung haben. Aber auf Bundesebene sind Sie mit der SPD in der Regierung. Die SPD auf Bundesebene ist gerne dazu bereit, auch über den Zugang der Hauptschülerinnen in die Fachkraftausbildung zu reden. Lösen Sie es auf die Art und Weise, aber nicht durch ein Berufsbild, das keine Zukunft und keine Perspektive hat.
Ich sage Ihnen angesichts der Stellungnahmen, die die Wohlfahrtsverbände abgegeben haben, eines: In der Reihe der Anhörungen zum Werkstattjahr und zur Krankenhausfinanzierung werden wir die nächste Anhörung haben, in der Ihnen die Verbände ganz klar sagen: Ihr Konzept hat weder Hand noch Fuß, Ihr Konzept hat so keine Zukunft. Ziehen Sie es zurück, verändern Sie es!
Deshalb sage ich: Machen Sie es lieber direkt und bessern Sie nach. Aber so hat es für die Menschen in Nordrhein-Westfalen keinen Sinn.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reden der Opposition haben gezeigt: Die Bedenkenträger haben wieder gut vorgetragen, und es
wundert mich gar nicht, dass Nordrhein-Westfalen nach dieser langen Regierungszeit mit Ihnen auf dem heutigen Stand ist.
Wir Freien Demokraten unterstützen den Gesetzentwurf der Landesregierung und halten ihn für eine gute Möglichkeit, auch lernmüden und gering qualifizierten Menschen eine zusätzliche Qualifizierung anzubieten.
Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Altenheim, das zusätzlich zu seinen Fachkräften Altenpflegehelferinnen im Angebot hat, kann damit Werbung machen, dass diese besser qualifiziert sind als Nicht-Qualifizierte. So kann man es nach außen darstellen, und insofern sehe ich das als gute Möglichkeit.
Auch die angelernten Hilfskräfte haben die Möglichkeit einer Qualifizierung und die Chance zum beruflichen Aufstieg.
Ich denke, wir müssen Chancen sehen. Wir müssen jungen Menschen, die bisher wenig Perspektive haben, Perspektiven aufzeigen. Sie haben bisher keine Perspektiven aufgezeigt. Wir werden das machen, und ich bin zuversichtlich, dass wir das in dem Bereich gut schaffen werden.
Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Ich kann zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/1536 – Neudruck – an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann haben wir diese Überweisungsempfehlung mit den Stimmen aller vier Fraktionen einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/1412
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Priggen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses empfiehlt die Ablehnung unseres Antrages. Ich bedauere das außerordentlich, will aber noch ein letztes Mal – das Ergebnis ist wahrscheinlich klar – versuchen, Sie zumindest von dem Gedankengang, der uns dazu getrieben hat, zu überzeugen.
Denn ich glaube, dass die Debatte im Ausschuss mit den launigen Verweisen darauf, dass Nordrhein-Westfalen keine Küstenlinie hat und deswegen keine Flüssiggasterminals brauche, der Diskussion nicht gerecht wird.
Tatsache ist, dass wir im Moment – das haben wir bei der Krise mit Gazprom und der Ukraine erlebt –, was die Gaslieferungen angeht, von eigenen Quellen abhängen, die stark zurückgehen, von den Niederlanden als Importeur, die rückläufige Vorräte haben, Norwegen und Russland.
Es müsste im strategischen Interesse der Bundesrepublik und auch Nordrhein-Westfalens liegen, zusätzlichen Lieferanten die Möglichkeit zu geben, in die Bundesrepublik und auch nach Nordrhein-Westfalen zu liefern. In der Vergangenheit gab es nur wenige Länder, die flüssiges Erdgas genutzt haben, führend Japan und Korea, weil sie über keine Pipeline-Anschlüsse verfügten. Zunehmend nimmt flüssiges Erdgas eine stärkere Position im Markt ein. Nach Feststellung der internationalen Energieagentur liegen wir zurzeit bei 25 % des weltweiten Gasmarktes, auf dem Flüssigerdgas angeboten wird.
Es wird in den nächsten 25 Jahren eine Steigerung auf 50 % erwartet. Es gibt eine Reihe namhafter Länder mit weit reichenden Reserven, die neu in den Handel eintreten werden und zurzeit groß expandieren. Das sind vor allen Dingen Ägypten, Australien, Malaysia, Nigeria, Trinidad und Indonesien. Die größten Potenziale für Erdgas, das verflüssigt angeboten wird und bisher nicht im Markt war, liegen in Katar. Das heißt, wir haben neben den traditionellen Ländern, neben den traditionellen Ölförderländern andere, die zusätzlich Gas anbieten. Wir müssten verrückt sein,
Unsere großen Unternehmen sind aktiv. RWEDEA hat sich zusammen mit BP in Ägypten engagiert. Ägypten hat in den letzten Jahren zwei größere Verflüssigungsterminals gebaut, beliefert jetzt Frankreich und Spanien und wird weiter expandieren. Die Eon prüft eine Beteiligung in Katar und den Bau eines Terminals in Kroatien. Das heißt, die beiden Lieferanten, die in der Bundesrepublik tätig sind, prüfen das im Ausland.
Jetzt müsste – das an die Adresse von CDU und FDP gerichtet – es in Ihrem Interesse sein, dass unsere Unternehmen, gerade die mittelständischen Unternehmen, die von zwei Gaslieferanten im Prinzip abhängig sind, die Chance haben, auch über andere an Gas zu kommen.
Wenn wir weiter so defensiv sind, wird Folgendes passieren: Die Niederländer sind dabei, ihre Terminals auszubauen. Sie wollen zum Gashandelsplatz Nummer eins in Europa werden. Wir werden es nachher von den Niederlanden mit den üblichen Aufschlägen kaufen müssen.
Es ist eine Frage der Daseinsvorsorge, dass wir diese strategische Option nicht nur zwei Unternehmen überlassen, die im Prinzip 80 % des Marktes jetzt schon bedienen. An der Stelle sollen auch andere die Möglichkeit haben, Gas in den Markt zu bringen. Ein liberalisierter Gasmarkt, bei dem andere ihr Gas an deutsche Pipelines heranbringen und dann auch verteilen können, muss im Interesse aller sein. Das ist ein Stück Daseinsvorsorge.
Dass wir keine Küstenlinie haben, ist mir seit längerem bekannt. Wir hatten ja einen guten Erdkundeunterricht schon lange in unseren Grund- schulen.