Protocol of the Session on March 15, 2006

Frau Löhrmann, mir und meinem Pressesprecher ist klar, dass der Referentenentwurf nicht im Parlament behandelt werden muss, sondern wir werden selbstverständlich daraus einen Regierungsentwurf entwickeln. Ich weiß auch, dass der Landtag, dieses hohe Haus, kein Absegnungsorgan ist. Das ist uns allen klar. Ich finde, damit ist dem Vorfall Genüge getan.

Frau Löhrmann.

Ich begrüße Ihre Klarstellung und möchte wissen, welchen Stellenwert für Sie fachliche Anhörungen zu Gesetzentwürfen haben.

(Zurufe von der CDU: Einen hohen Stellen- wert!)

Frau Ministerin.

Ich würde gerne wissen, in welchem Zusammenhang diese Frage mit dem Thema der Mündlichen Anfrage steht. Ich kann keinen Zusammenhang feststellen. Würden Sie mir das bitte erklären?

Frau Löhrmann.

Sie haben ja gerade gesagt, dass der Landtag für Sie einen hohen Stellenwert hat. Der Kollege Kuhmichel wollte Ihnen vorsagend helfen, was ich nicht für notwendig empfunden habe, weil Ihre Aussage ja war, dass Sie das wertschätzen. Ich frage Sie nun, wenn es so ist, wie Sie es gerade gesagt haben, welchen Stellenwert dann für Sie Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Landesregierung haben.

Grundsätzlich haben Anhörungen einen hohen Stellenwert.

(Beifall von der CDU)

Frau Beer.

Frau Ministerin, wenn Sie das parlamentarische Verfahren sehr hoch einschätzen und dem einen hohen Stellenwert beimessen, wie Sie es gerade ausgeführt haben, dann teilen Sie also nicht die Einschätzung des Kollegen Witzel, der die Beiträge in der Anhörung um die Schuleingangsbezirke als borniert bezeichnet hat?

(Ralf Witzel [FDP]: Unverschämtheit!)

Frau Sommer.

Das habe ich nicht gehört. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Kollege Witzel in der Art und Weise darüber gesprochen hat.

Frau Beer.

Frau Ministerin, sind Sie bereit, dieses im Plenarprotokoll nachzulesen und sich dann von solchen Äußerungen zu distanzieren?

Frau Ministerin.

Ich würde mir zunächst einmal Klarheit darüber verschaffen, ob das in diesem Zusammenhang so stattgefunden hat.

Es gibt keine weiteren Nachfragen zu dieser Mündlichen Anfrage. Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt.

Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage 49 hat sich erledigt, weil der Fragesteller in

zwischen mit einer schriftlichen Beantwortung (siehe Anlage) einverstanden ist.

Wir kommen zur

Mündlichen Anfrage 50

des Abgeordneten Dr. Horstmann von der Fraktion der SPD:

Wie bewertet die Landesregierung den Börsengang der RAG AG vor dem Hintergrund der industriepolitischen Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen?

Der derzeit vom Vorstand der RAG AG vorbereitete Börsengang des Unternehmens erfordert schon kurzfristig auch politische Entscheidungen. Er hat unmittelbare Auswirkungen in allen Konzerngeschäftsbereichen und damit auch auf die Wachstumschancen des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen.

Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten des geplanten Börsengangs der RAG AG für den Standort Nordrhein-Westfalen?

Ich bitte Frau Ministerin Thoben um Beantwortung.

Frau Präsidentin! Die industriepolitische Interessenlage des Landes bezieht sich auf eine ganze Reihe von Branchen, wie Sie sich vorstellen können, auf große und mittlere Unternehmen. Selbstverständlich spielt in diesem Zusammenhang auch die Zukunft der RAG eine Rolle.

Seit längerer Zeit ist bekannt, dass die RAG AG einen Börsengang plant. Einzelne konkrete Schritte – das wissen Sie auch – müssen dabei sehr intensiv bedacht werden. Es geht um politisch sehr weit reichende Konsequenzen. Vor dem Hintergrund haben wir uns mit der Bundesregierung darauf verständigt, dass ein Gutachten die Einzelschritte, das Abwägen möglicher Optionen, bewertet. Danach werden wir zeitnah die Entscheidung treffen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Horstmann bitte.

Frau Ministerin Thoben, ich frage nicht, welche Schritte Sie jetzt zu tun gedenken, sondern wie das Interesse Nordrhein-Westfalens an diesem Börsengang der RAG ist. Welche Chancen versprechen Sie sich von diesem Börsengang, und welche Risiken verbin

den Sie möglicherweise damit? Ich meine dies in einem allgemeinen, wirtschaftspolitischen Sinne mit Hinblick auf ein mögliches Wachstumspotential des Unternehmens in Nordrhein-Westfalen. Ich meine es aber auch vor dem kohlepolitischen Hintergrund, weil die angedachte Stiftungslösung ja bewirken würde, dass der Staat letzendlich aus dem Obligo für die Altlasten des Bergbaus käme.

Frau Ministerin.

Herr Horstmann, wenn es so einfach wäre, hätten Sie es wahrscheinlich schon zu Ihrer Regierungszeit entschieden, denn die Pläne der RAG waren damals schon bekannt. Der Weg an die Börse ist komplizierter, als manche Menschen glauben, und deshalb werden wir ihn sehr sorgfältig zusammen mit der RAG, mit der Bundesregierung und mit einem Gutachten beraten und danach unsere Entscheidung treffen.

Herr Römer, bitte.

Frau Ministerin, ich darf noch einmal nachfragen, weil ich das bisher nicht richtig verstanden habe: Gibt es das Interesse der nordrhein-westfälischen Landesregierung – für den Fall, dass es Optionsmöglichkeiten für Ihre Entscheidung geben sollte –, die RAG Aktiengesellschaft als Konzern in Nordrhein-Westfalen zusammenzuhalten, oder liegt Ihr Interesse eher darin, diesen Konzern auseinander zu nehmen?

Auch die Frage, Herr Römer – das wissen Sie –, ist so zu einfach gestellt. Wenn der Börsengang unter Bedingungen gelingt, die dem Land keine zusätzlichen Risiken aufbürden, die eine Stabilisierung aller drei Bereiche wahrscheinlich erscheinen lassen und das Beherrschen von Altlasten kalkulierbar halten, dann haben wir ein Interesse, dass es gelingt. Wenn auf dem Weg dorthin Fragen auftauchen, dass wir aus Landessicht bestimmte Dinge so nicht tragen können, müssten wir neu überlegen.

Frau Kraft.

Frau Ministerin Thoben, bei einer möglichen Aufspaltung besteht die Frage: Wer geht an die Börse? Geht der Konzern RAG an die Börse oder gehen Teile des Konzerns an die Börse? Sehen Sie bei einem Weg, Teile

der RAG an die Börse zu bringen, ein industriepolitisches Interesse Nordrhein-Westfalens, das diesem zuwider läuft, dass es also für NordrheinWestfalen wichtig wäre, diesen Konzern zusammenzuhalten, weil über diesen Weg sichergestellt ist, dass auch der Konzernsitz hier im Lande verbleibt?

Frau Kraft, wenn Sie nur die Frage, ob der Konzernsitz im Land verbleibt, als einzige Messlatte nehmen, würden Sie meines Erachtens die industriepolitischen, finanziellen und wirtschaftlichen Interessen des Landes zu schlicht sehen. Auf dem Weg an die Börse – deshalb das Gutachten, auf das sich Bund und Land verständigt haben – sind eine Menge Dinge zu bedenken, auch die, die Sie vortragen. Es gibt einige Argumente, die ich nicht gering schätze, die eindeutig für einen Zusammenhalt des Konzerns sprechen. Es gibt aber auch andere, die wir nicht vorschnell beantworten wollen, und deshalb wollen wir ein Gutachten.

Herr Römer.

Frau Ministerin, es tut mir Leid, dass ich nur einfache Fragen stelle. Ich möchte noch eine einfache Frage anschließen, weil mir das aus Ihren Antworten bisher noch nicht deutlich geworden ist: Ich würde gerne wissen, ob die Landesregierung – Sie als Wirtschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen – das Interesse hat und verfolgt, das Unternehmen RAG Aktiengesellschaft als Konzern insgesamt in Nordrhein-Westfalen zu halten und zu stabilisieren? Oder liegt Ihr Interesse eher darin – unter Zugrundelegung eines Gutachtens, das Sie hier gerade angesprochen haben –, für den Fall, dass nach Ihrer Meinung bei einer Teilveräußerung mehr Geld erlöst werden könnte, diese Teilveräußerung vorzuziehen, statt das Gesamtinteresse des Konzerns zu sehen?

Mein Eindruck ist, Herr Römer – auch wenn Sie das nicht teilen sollten –, dass auch die RAG selber sagt: Bitte, wir möchten diesen Weg, aber uns leuchtet ein, dass es andere Wege gibt, die wir derzeit nicht verfolgen. Ich möchte – wenn ich Ihnen das sagen darf – den Gang der RAG an die Börse gerne, aber nicht ohne Randbedingungen. Deshalb das Gutachten. Ich kann das nur noch einmal unterstreichen.

Herr Dr. Horstmann.

Sie beziehen sich auf ein Gutachten, das Sie gemeinsam mit der Bundesregierung interessiert. Ich frage Sie, Frau Ministerin Thoben: Sehen Sie eine Interessenidentität zwischen Bundesregierung und Landesregierung, oder würden Sie sagen, dass es in Bezug auf die spezifischen Standortinteressen Nordrhein-Westfalens von besonderer Bedeutung wäre, beispielsweise durch einen integrierten Börsengang sicherzustellen, dass die Degussa ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen behält?

Aber Herr Horstmann, dass unser Interesse, was den Standort angeht, deutlich stärker ist als bei Menschen, die aus anderen Bundesländern kommen, ist unbestritten. Deshalb wird das für uns auch eine Bedeutung haben. Aber es ist ein Argument; ich muss das wiederholen. Deshalb brauchen wir eine vernünftige – übrigens auch mit der DSK und der RAG sogar gemeinsam verabredete – Formulierung eines Gutachtens.

Frau Kraft.

Frau Ministerin, Ihrer Antwort kann ich entnehmen, dass die Gutachten von Bund und Land bereits auf dem Weg sind. Mir stellt sich spontan die Frage, warum wir morgen das Parlament über einen Eilantrag mit einer solchen Beauftragung befassen.