folgerichtig, dass die gesetzliche Ausnahmeregelung auf Veranstaltungen beschränkt wird, die von Kommunen durchgeführt werden.
Zusätzlich wird die Anzahl der Veranstaltungen auf insgesamt 25 Nächte pro Jahr und die maximale Dauer der Veranstaltung auf ein Uhr nachts begrenzt. Der dabei einzuhaltende Lärmmaximalwert liegt mit 55 beziehungsweise 50 Dezibel deutlich unter den Eckwerten unserer Nachbarländer. Dabei ist menschlicher Lärm, sind menschliche Kommunikationsgeräusche wie reden, lachen, vielleicht auch einmal singen weniger störend als technischer Lärm durch bohren, hämmern oder sägen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute verweisen wir die Gesetzesvorlage – ich sage das heute schon – versehen mit einem positiven Votum meiner Fraktion an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Mit unserem Votum wollen wir gleichermaßen das veränderte Freizeit- und Ausgehverhalten unserer Gesellschaft berücksichtigen und Planungs- und Rechtssicherheit vor Ort schaffen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kress, auch für das nicht volle Ausschöpfen der Redezeit im Hinblick auf die Veranstaltung der Region Ostwestfalen-Lippe. – Als nächste Rednerin hat Kollegin Wiegand für die Fraktion der SPD das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Uhlenberg! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da es hier um eine Gesetzesänderung auch mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft geht, will ich in der Sprache des Fußballs bleiben: Wenn unsere Nationalmannschaft im Sommer so Fußball spielen würde, wie man hier mit dem Landesimmissionsschutzgesetz umgehen will, wäre ein Ausscheiden bereits in der Vorrunde vorprogrammiert.
Eigentor Nummer eins ist die Außengastronomie. Ihr Gesetzentwurf soll die in der letzten Legislaturperiode von der FDP geforderte Verlängerung der Öffnungszeiten von Biergärten umsetzen. Das heißt: Im Grundsatz soll Außengastronomie künftig immer bis 24 Uhr möglich sein. Nur in bestimmten Bereichen sollen die Kommunen diese
Zeit bis auf 22 Uhr vorverlegen können; die Kommunen müssen die Vorverlegung dann spezifisch rechtfertigen. Dies stellt eine Umkehrung und Einschränkung der bisherigen Rechtslage und der Möglichkeiten zulasten der Kommunen dar.
Bislang können Kommunen – ohne unnötige Gängelei durch Landesrecht – die Öffnungszeiten der Außengastronomie für die Zeit ab 22 Uhr selber regeln. Da es beim Lärmschutz im Hinblick auf Außengastronomie jeweils auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort ankommt, haben wir uns in den Debatten zu den „FDP-Bieranträgen“ stets gegen überflüssige landesrechtliche Vorgaben und für die Beibehaltung des geltenden Rechts ausgesprochen.
Da im Gesetzentwurf keine neuen Argumente dargelegt werden, sehen wir keinen Änderungsbedarf an der bewährten kommunalfreundlichen Regelung.
Die CDU müsste sich bei diesem Gesetzentwurf nun eigentlich winden wie ein gefoulter Stürmer auf dem Fußballfeld. In der letzten Legislaturperiode grätschten Sie der FDP zwischen die Beine und nun wollen Sie genau das umsetzen, was Sie vorher abgelehnt haben.
„In Nordrhein-Westfalen entscheidet nicht die Uhrzeit, sondern der Lärmpegel. Die bestehenden Erlasse bieten den Kommunen genügend Spielraum für flexible wie unbürokratische Lösungen über 22 Uhr hinaus.“
Hier ging es ebenfalls um die bestehenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen bei den Öffnungszeiten der Außengastronomie. Obendrein kehren Sie auch noch Ihre Koalitionsvereinbarung um, in der Sie Bürokratieabbau versprochen haben. Nun fördern Sie Nachbarschaftskonflikte und zusätzliche wie unnötige Bürokratie durch eine Vielzahl notwendig werdender Einzelfallentscheidungen. Ich bin gespannt, wie die FDP gleich versuchen wird, ihr Handspiel gegen die Liberalisierung der kommunalen Handlungsspielräume schönzureden.
Eigentor Nummer zwei: Gehen Sie wirklich davon aus, dass Kommunen Open-Air-Veranstaltungen dieses Ausmaßes alleine auf die Beine stellen werden? Werden es nicht vielfach professionelle
Aber gerade denen versagen Sie mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit, eine WM-Übertragung über 22 Uhr hinaus durchzuführen. Folglich muss diesen speziellen Veranstaltungen nach Recht und Gesetz pünktlich um 22 Uhr der Strom abgestellt werden, egal, ob der Schiri gerade einen Elfmeter gepfiffen hat oder ob Christoph Metzelder eine Steilvorlage bietet, die Lukas Podolski im gegnerischen Tor versenken kann. Ob der Lärm der wütenden Zuschauer dann bei geschlossenem Fenster unter dem vorgegebenen Schallpegel bleibt, wage ich zu bezweifeln.
Warum und seit wann der Lärmpegel in lauen Sommernächten bei geschlossenem Fenster gemessen werden soll, werden Sie uns sicher gleich erklären können, Herr Minister Uhlenberg.
Doch möchte ich gleichermaßen das Positive in Ihrem Entwurf würdigen – denn das ist ja schließlich von uns! Der Entwurf zielt auf einen fairen Interessenausgleich zwischen Anwohnern, Veranstaltern und Teilnehmenden.
Bauchschmerzen haben wir jedoch mit der vorgeschlagenen neuen Bürokratie in den Kommunen und mit der Rechtsunsicherheit, gerade bei solchen Veranstaltungen, die nicht von Kommunen selber durchgeführt werden. Daher sehen wir zusammen mit dem Städtetag noch erheblichen Änderungsbedarf und erwarten konstruktive und zielführende Lösungen.
Abschließend möchte ich Ihnen noch eines mit auf Ihre Tribüne geben: Mit unserem Antrag „Öffentliche Fußballübertragungen zur WM 2006 dürfen nicht an immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen scheitern“ vom 6. September 2005 hatten wir Ihnen einen mustergültigen Pass zugespielt.
Jetzt sollten wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die verbleibende Spielzeit nutzen, um dem WM-Motto „Zu Gast bei Freunden“ am Ende doch noch gerecht werden zu können. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wiegand, auch für die exakte Punktlandung im Hinblick auf die Redezeit. – Herr Kollege Remmel, Sie haben nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an meine Vorrednerin anknüpfen. Die wesentlichen Argumente sind aufgeführt.
Aber ich meine, wir sollten uns am Anfang einer solchen Debatte, die ja auch noch die Ausschüsse durchlaufen wird, nicht wechselseitig vorwerfen, dass die eine oder andere Fraktion keine gute Fußballweltmeisterschaft wolle oder kein vergnügliches geselliges Beisammensein. Das wissen wir sicher alle zu schätzen. Wir alle wollen auch dazu beitragen, dass in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik eine wirklich wunderbare WM stattfindet, und deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, wenn sie denn noch fehlen.
Nun kann man beim Thema Public-ViewingVeranstaltungen rechtlich geteilter Meinung sein, ob nicht auch das jetzige Gesetz ausreicht, um entsprechende Ausnahmen zu genehmigen. Unserer Meinung nach wäre das so. Aber wenn Juristen sagen, wir müssen da noch etwas tun, dann lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir das machen. Die Bedenken und die Trennlinien, die die sozialdemokratische Fraktion aufgezeigt hat, sind sicherlich noch zu diskutieren.
Aber – damit komme ich zu dem Punkt, um den es eigentlich geht – Sie sind ja wahrscheinlich froh darüber, dass es diese Fußballweltmeisterschaft gibt, um genau über den Aspekt zu diskutieren, der eigentlich die Hauptsache dieses Gesetzes ausmacht, nämlich die grundsätzliche Veränderung der Öffnungszeiten von Biergärten.
Hier haben wir eine bewährte Regelung. Die Veränderung dieser bewährten Regelung hat in der Tat in den letzten Legislaturperioden – zwei sind es mittlerweile, in denen ich das selbst miterlebt habe – immer die FDP gefordert.
Das ist regelmäßig abgelehnt worden. Insofern muss man konstatieren: Hier wird offensichtlich das Trojanische Pferd Fußballweltmeisterschaft ins Tor geschoben, um tatsächlich grundsätzlich die Öffnungszeiten von Biergärten zu verlängern. Auch darüber kann man ja geteilter Meinung sein.
Wir finden im Gesetzentwurf nicht nur die Öffnung bis 23 Uhr, wie Sie das in den letzten Legislaturperioden beantragt haben, sondern direkt bis
24 Uhr. Man kann Ihnen gratulieren. Das ist FDP doppelpur. Wenn man die Geschichte etwas im Auge hat, muss man sagen: Da wackelt wieder der Schwanz mit dem Hund, weil sich die CDUFraktion bisher nämlich einem solchen Anliegen immer verschlossen hat.
Man kann gleichwohl zu der Auffassung kommen, dass es sinnvoll ist, das zu tun. Nur sind wir als Parlament für alle Menschen in diesem Land verantwortlich, nicht nur für die jungen, gesunden, fitten, sondern auch für diejenigen, die krank sind, auch für die älteren Menschen und auch für die Schulkinder, die morgens früh in die Schule müssen und nicht bis 24 Uhr Gastronomielärm sollen lauschen müssen.
Diese Menschen gibt es in unseren Innenstädten noch. Wir werben im Bereich der Stadtentwicklung sogar dafür, dass wieder mehr Familien in die Innenstädte ziehen. Wir werben dafür, unsere Innenstädte für ältere Menschen attraktiv zu machen. Mir scheint es, dass dieser Gesetzentwurf mit Blick auf die Außengastronomie da zumindest Widersprüche aufweist.
Deshalb bin ich gemeinsam mit meiner Fraktion der Meinung, dass die bisherige Regelung, dies den Kommunen zu überlassen, weil die am nächsten dran sind, der bessere Weg ist. Deshalb sollten wir es auch bei dieser Regelung belassen.
Fazit, Strich drunter: Beim Public Viewing sollten wir im Gesetzgebungsverfahren noch einmal genau hinschauen. Beim Blick auf die Außengastronomie sollten wir eher abwägen zugunsten der Kommunen und zugunsten des bisherigen Verfahrens.
Ich hoffe, dass aufgrund der uns bekannten Stellungnahmen die Landesregierung oder zumindest ihr christdemokratischer Teil nicht die Überzeugung über Bord wirft, die sie bisher in diesem Hause immer geäußert hat. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachlich ist vom Minister und von Karl Kress ja eine Menge gesagt worden. Den Kollegen Remmel habe ich so verstanden, dass beim Thema Public Viewing eigentlich kein Dissens mehr besteht, er aber beim Thema Außengastronomie noch Probleme sieht.
ben. Ich habe jetzt viel von Ihnen gelernt, Frau Wiegand. Ich hoffe, dass ich einigermaßen angemessen darauf antworte.
Sie sagen, wir würden die Kommunen ins Abseits stellen, indem wir sie in die Verantwortung nehmen. – Nein, wir sehen das anders. Wir haben es den Kommunen erleichtert. Wir haben die Kommunen in die Elferposition, also auf den Elfmeterpunkt gestellt. Denn die Kommunen wissen jetzt: Grundsätzlich gilt 24 Uhr. Dann können sie ein Tor schießen. Nur in Ausnahmefällen, die sie dann begründen müssen, wenn ein besonderes Ruhebedürfnis vorliegt, es sich um ein reines Wohngebiet handelt usw. – der Kollege Remmel hat das eben angesprochen –, gilt etwas anderes und haben die skizzierten Belange Vorrang. Das ist eigentlich eine ganz vernünftige Sache.