Protocol of the Session on January 18, 2006

Erstens. Was die Gewinnmöglichkeiten der NRWBank anbetrifft, zitiere ich aus dem Gesetzentwurf. § 12 des Studienbeitragsgesetzes stellt bei der Gewährung von Studienbeitragsdarlehen in Abs. 1 fest:

„Studienbeitragspflichtige Studierende haben gegen die NRW-Bank einen Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages über ein von der Auszahlung an verzinsliches Darlehen, mit dem die Entrichtung der Studienbeiträge auf der Grundlage der Beitragssatzung nach § 2 Abs. 1 sichergestellt werden kann. In den Zinssatz werden nur die Kosten für die Geldbeschaffung und die Verwaltungskosten eingerechnet.“

Damit ist ganz klar im Gesetzentwurf enthalten, dass die NRW-Bank aus diesem Geschäftsfeld keine Gewinne wird ziehen können.

Zweitens zu der in der Broschüre erwähnten sogenannten Geld-zurück-Garantie. Das Gesetz sieht vor, dass Studierende bei erheblichen Qualitätsmängeln ihre Studienbeiträge zurückerhalten können. Alle unter § 11 des Studienbeitragsgesetzes – Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation – geplanten Regelungen werden in dieser Broschüre korrekt wiedergegeben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe eine erste Nachfrage des Kollegen Dr. Vesper.

Herr Minister Pinkwart, ich bin ein bisschen enttäuscht, weil ich dachte, Sie würden diesen Fehler, den Ihr Haus offenbar gemacht hat, mit ein paar Worten gentlemanlike aus der Welt schaffen. Denn es ist wirklich ein einmaliger Vorgang, dass eine Landesregierung so tut, als sei ein Gesetz bereits beschlossen, obwohl es noch nicht einmal in der Anhörung des Ausschusses ist.

Deswegen frage ich Sie noch einmal, ob das einen neuen Stil im Umgang der Landesregierung mit dem Landtag signalisiert, sprich: Wir bekommen jetzt auch Broschüren zum Schulgesetz, das noch nicht eingebracht ist; wir kriegen andere Broschüren zu Gesetzesvorhaben – immer im Vertrauen auf Ihre Mehrheit. Oder handelt es sich um einen einmaligen Fauxpas, einen einmaligen Fall, dass so vorgegangen wird? Denn Sie können ernstlich nicht bestreiten, dass die Formulierung, die ich in der Frage zitiert habe, eine Provokation gegenüber dem Parlament, dem alleinigen Gesetzgeber darstellt:

„Daher hat Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland mit der sogenannten ‚Geld-zurückGarantie’ die Möglichkeit geschaffen, dass Studierende Beiträge erstattet bekommen.“

Herr Vesper, ich möchte auf zwei Aspekte eingehen und wie folgt antworten:

Erstens. Zum einen ist es nicht meine Absicht, mit einer solchen Öffentlichkeitsmaßnahme das Parlament zu provozieren. Ich wollte im Gegenteil bei Einbringung des Gesetzentwurfs – er liegt vor und wird nicht erst eingebracht – auch Ihre mahnenden Worte sehr ernst nehmen, dass wir keinen

vom Studium abschrecken wollen. Dazu gehört eine umfangreiche Information.

Ich habe etwa am vergangenen Freitag an der Fachhochschule Köln an einer Diskussion mit Studierenden teilgenommen, die in hohem Maße interessiert waren zu erfahren, was Gegenstand des Entwurfs ist, weil sie aufgrund der öffentlichen Berichterstattung und von Einlassungen anderer, die den Gesetzentwurf möglicherweise einseitig interpretieren, berechtigte Sorgen haben, dass für sie eventuell etwas nicht mehr möglich sein würde, was bisher möglich war.

Wenn sie die umfangreiche Information bekommen, können sie vielleicht eine ganz andere Sichtweise einnehmen. Jedenfalls zeigte sich das in der Diskussion, in der die Studierenden an dieser Information außerordentlich interessiert waren. Sie haben auch gegenüber den Medien – das ist in einschlägigen Pressedokumentationen festgehalten – wie etwa dem Hörfunk geäußert, dass sie dankbar waren, Informationen für die spätere Entscheidung, die sie treffen müssen, und die weitere Studienplanung zu erhalten.

Ich habe Ihre Debattenbeiträge, aber auch die der Koalitionsfraktionen, so verstanden, dass uns sehr daran gelegen ist, die Studierenden nicht abzuschrecken, sondern dass wir sie durch gute Information objektiv über das Beabsichtigte informieren können, damit sie mit Erfolg weiter studieren bzw. damit diejenigen, die bald Abitur machen und damit Hochschulreife erwerben, ein Studium in Nordrhein-Westfalen aufnehmen können. Genau diesem Zweck dient diese Broschüre zu einem Zeitpunkt, wo diese Entscheidungsvorbereitung stattfindet.

Wir haben deutlich gemacht, dass wir Stellung zu einem Entwurf nehmen, und versuchen zu erklären, was beabsichtigt ist, damit sich keiner abwendet, sondern jeder durch objektive Information eine Möglichkeit hat, seine Lebensentscheidung auf eine vernünftige Grundlage zu stellen.

Darüber hinaus informieren wir natürlich schon seit Monaten über das Internet. Wir haben „Call NRW“ und andere Instrumente, die wir nutzen müssen, weil es Nachfragen gibt. Das ist ein Thema, das die Menschen interessiert. Wir müssen über den laufenden Stand der Gesetzgebung informieren können. Das heißt nicht, dass Änderungen nicht möglich wären und dass Änderungen danach nicht in gleicher Weise mitgeteilt würden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat sich

Kollege Eumann zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Eumann.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich teile die Auffassung des Kollegen Vesper, dass die Textproben deutlich machen, dass Sie einen Fakt unterstellen, den es aber noch nicht gibt. Können Sie mir die Geld-zurückGarantie und die individuelle Einklagbarkeit dieser Geld-zurück-Garantie durch die Studierenden des Landes Nordrhein-Westfalen erläutern?

Ich kann es Ihnen gerne erläutern, wenngleich es nicht Gegenstand der Befragung ist, die Sie in das Zentrum gerückt haben. Wir können uns gerne über den Studienbeitragsgesetzentwurf in jeder Form unterhalten, auch darüber, die Geld-zurückGarantie, die wir verankert haben …

Herr Minister, Sie haben unterstellt, dass meine Frage nicht richtig sei, und ich habe mich ausdrücklich auf Ihre sogenannte Geld-zurück-Garantie bezogen. Es war Bestandteil der Frage. Deswegen bin ich über diese Einlassung mehr als verwundert. Es ist hoffentlich kein weiteres Kapitel Ihres Parlamentsverständnisses.

Nein, ich bitte, meine Einlassung so nicht verstanden haben zu wollen. Das ist nicht der Punkt.

Die Geld-zurück-Garantie bedeutet – das ist ein Novum, nicht nur für das nordrhein-westfälische Hochschulrecht, sondern auch für die Regelungen, die in anderen Ländern getroffen worden sind, wo Sie dies nicht vorfinden –, dass die Studierenden nach dem Entwurf das Recht bekommen sollen, dass Hochschulen Studienbeiträge nur dann einführen dürfen, wenn sie eine entsprechende Kommission einsetzen, in der die Studierenden bei maßgeblicher Einschränkung ihrer Studienmöglichkeiten einen Anspruch vortragen können, dass der Studienbeitrag ganz oder teilweise zurückerstattet wird.

Diese Kommission wird zur Hälfte mit Studierenden besetzt und hat einen unabhängigen Vorsitzenden. Diese Kommission gibt als eine Art Schiedskommission eine Empfehlung an die Hochschulleitung, diesem Petitum des/der Studierenden dann Rechnung zu tragen.

Sie müssen korrespondierend berücksichtigen – wenn Sie die bisherigen Studienbeitragsgesetze

oder Gesetzentwürfe zum Vergleich heranziehen –, dass wir das einzige Bundesland sind, das einen Entwurf einbringt, der vorsieht, dass die Hochschulen das Recht bekommen, Studienbeiträge zu erheben, aber nicht Studienbeiträge erheben müssen. Das heißt, die Hochschulen haben die Freiheit, für sich entscheiden zu können, ob es die Rahmenbedingungen erlauben, einen ordnungsgemäßen Studienverlauf sicherzustellen. Nur dann sollten sie einen solchen Studienbeitrag erheben. Wenn das nicht sichergestellt ist, sollten sie entweder keine Studienbeiträge einführen oder bei berechtigten Anliegen einen solchen Beitrag rückerstatten.

Im Ergebnis führt das dazu, dass die Studienbeiträge tatsächlich der Qualititätsverbesserung, der Verbesserung der Studienbedingungen dienen und nicht einfach von den Hochschulen vereinnahmt werden, ohne dass sich an den realen Bedingungen für die Studierenden etwas ändert.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung der in der Tat etwas über den eigentlichen Rahmen der Mündlichen Anfragen hinausgehende Frage des Kollegen Eumann. – Als nächster Fragesteller hat sich noch einmal Kollege Dr. Vesper gemeldet. Bitte sehr.

Herr Minister Pinkwart, wir haben alle noch im Ohr, wie die neue Landesregierung die angeblich extensive Öffentlichkeitsarbeit der alten Landesregierung kritisiert hat. Jetzt informieren Sie nicht nur über das, was Gesetz ist, sondern Sie informieren zusätzlich über das, was Sie planen, was Gesetz werden soll.

Niemand hätte etwas dagegen, wenn Sie zweifelnden Studierenden oder welchen, die informiert werden wollen, den Gesetzentwurf zuschicken – dagegen kann man nichts haben –, aber eine Broschüre auf Glanzpapier zu erstellen, die Sie erkennbar nach Verabschiedung des Gesetzes einstampfen müssen, weil darin im Gegensatz zu Ihrer Darstellung nicht nur wesentliche Punkte enthalten sind, sondern alle Details verhackstückt werden, wie Sie sie sich vorstellen: Ausfallfonds, NRW-Bank, Exklusivität etc. pp; das ist eben etwas anderes.

Finden Sie es unter demokratie-theoretischen Gesichtspunkten in Ordnung, dass solche Feststellungen, wie ich sie gerade zitiert habe und aus Zeitgründen nicht wiederholen möchte, in einer solchen amtlichen Verlautbarung der Landesre

gierung vor der Ausschussbefassung eines Gesetzentwurfes veröffentlicht werden?

Herr Minister.

Herr Vesper, Sie haben für die Öffentlichkeitsarbeit angeregt, dass wir anstelle einer solchen Broschüre den Gesetzentwurf zur Verteilung hätten geben können. Ich nehme es gerne auf, glaube nur, dass die Kosten – Sie hatten eingangs in Ihrer Fragestellung den Aufwand der Öffentlichkeitsarbeit benannt – für den Versand oder für die Verteilung eines Gesetzentwurfes bei nicht größerem Informationswert für die Studierenden höher wären als für diese Broschüre.

Die Broschüre kostet 13 Cent, und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir für 13 Cent den Gesetzentwurf in kopierter oder gedruckter Form hätten wirksamer verteilen können. Ich glaube, dass wir insofern hier eine sehr kostengünstige Lösung haben, die – das haben Sie auch mit Ihrer Frage zum Ausdruck gebracht – die Inhalte des Gesetzentwurfs wiedergibt und insofern informiert.

Das ist, glaube ich, das, was auch im Zentrum stehen sollte, nämlich eine sachliche Information. Es gibt diesen Informationsbedarf der Studierenden. Er wird hiermit sehr sachbezogen und auch sehr umfassend abgedeckt, und zwar zu einem Zeitpunkt – ich sagte es bereits –, zu dem Hunderttausende junge Menschen sich jetzt Gedanken darüber machen, ob sie nach dem Abitur ein Studium aufnehmen, ob sie es in NordrheinWestfalen aufnehmen oder nicht oder ob sie es hier fortsetzen sollen oder nach Abschluss des Wintersemesters vielleicht in ein anderes Bundesland wechseln sollen. Alles das sind Fragen, die gegenwärtig viele Menschen interessieren.

Sie haben selbst in der Debatte zum Ausdruck gebracht, dass wir uns in besonderer Weise darum sorgen sollten, dass die Studierenden hier weiter studieren können. Ich glaube, dass diese Information dazu beitragen wird, dass eine große Zahl das positiv für ihre weitere Entscheidung nutzen kann.

Vielen Dank, Herr Minister. – Für eine zweite Frage erteile ich Herrn Eumann das Wort.

Diese Frage richte ich jetzt an Sie als Innovationsminister: Wäre es nicht günstiger gewesen und wäre die Information nicht umfassender gewesen, wenn Sie die Information

einfach als PDF ins Internetangebot der Landesregierung gestellt hätten? Andersherum: Sie haben gesagt, 13 Cent hat die Broschüre in der Herstellung gekostet. Wie hoch ist die Auflage? Wie hoch sind die Gesamtkosten?

Dann würde mich noch interessieren, ob Sie mir erläutern können, wie Sie die individuelle Garantie für den Studierenden bei der Geld-zurück-Garantie in Ihren Informationen beschrieben haben. Das ist auch durch Ihre Erläuterungen immer noch nicht deutlich geworden. Ich frage Sie: Gibt es eine individuelle Garantie, dass der Studierende, der sich bei der Kommission beschwert, diese Geld-zurück-Garantie, die Sie in Ihrer Broschüre ausdrücklich als einmalig loben, auch wirklich für sich in Anspruch nehmen kann? Hat er das individuelle Recht, diese Garantie für sich in Anspruch zu nehmen?

Herr Minister.

Sie haben jetzt zwei Themenkomplexe in eine Frage eingebunden. Zu der letzten Frage habe ich bereits in meiner Eingangsformulierung ausführlich Antwort gegeben, indem ich gesagt habe, dass der Text die entsprechende Regelung des Gesetzentwurfs inhaltlich exakt wiedergibt. Deswegen möchte ich dazu keine weiteren Ausführungen machen.

Zu den Kosten kann ich Ihnen sehr gerne Auskunft geben. Wir haben bei den Hochschulen und auch den Schulen abgefragt, in welchem Umfang dort ein Bedürfnis an Informationsmaterial besteht. Wir haben eine Auflage in Höhe von 275.000 Stück. Die Gesamtkosten betragen 36.700 €. An die Hochschulen sind 140.000 Exemplare weitergegeben worden und an die Schulen 125.000. Politik und Verbände haben 550 Exemplare bekommen. Sie sehen also, dass diese Broschüre gerade an die Zielgruppen verteilt worden ist, von denen wir meinten, dass sie Informationsbedarf hätten, und die auf unsere Nachfrage auch einen solchen Informationsbedarf artikuliert haben.

Ich habe mich im Übrigen auch informiert, welche Kosten für frühere Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen der Vorgängerregierung in Einzelfällen entstanden sind. Ich hatte den Eindruck, dass sich der Kostenrahmen für diese Aktion in Relation zu früheren Vorhaben in äußerst geringem Umfang bewegt.

Für seine erste Frage erteile ich Herrn Dr. Brinkmeier für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Minister, freuen Sie sich über die Aussagen der die Regierung tragenden Koalitionsfraktionen, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit großer Wahrscheinlichkeit sehr weitgehend auch wirklich Gesetz werden wird – natürlich nach Maßgabe der Informationen, die wir in der Anhörung erhalten werden –, sodass die unserer Meinung nach wirklich sehr gute Broschüre sicherlich nicht irgendwann eingestampft werden muss, sondern auch nach Verabschiedung des Gesetzes immer noch hohen Informationswert besitzt, sodass die drängenden Fragen der Opposition eigentlich überflüssig sind?

(Dr. Michael Vesper [GRÜNE]: Warum ma- chen wir denn dann die Anhörung?)

Herr Minister, bitte.

Ich darf mich sehr für die Frage von Herrn Brinkmeier bedanken. Ich sehe aufgrund der Reaktionen derer, die einen Informationsbedarf haben, dass diese Broschüre so, wie Sie es hier bewertet haben, gesehen wird. Sie geht auf die Themen ein, die die Menschen berühren, die sich informieren wollen und, wie ich finde, auch ein Recht darauf haben, informiert zu werden, wenn es Änderungen gibt.

Das ist nach meinem Parlamentsverständnis selbstverständlich dem Parlament vorbehalten. Ich war ja selbst auch Mitglied eines anderen Parlaments. Das Parlament hat das Königsrecht, die Entscheidung zu treffen. Die Regierung wird dann über das weiter informieren, was sich hier als Ergebnis zeigt, über die Änderungen genauso wie über das, was vom Parlament übernommen wird. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit.