weil es im Grunde genommen um Erklärungen geht, die der Innenminister abgegeben hat. Wenn Sie – was heute offensichtlich auch Gegenstand der Debatte ist – sehr aufmerksam zugehört und auch sehr aufmerksam gelesen haben, dann haben wir an dieser Stelle einen Problemaufriss gezeigt.
Sie haben die entsprechende Protokollnotiz doch selber in Teilen vorgetragen. Das ist ein Problemaufriss, den wir aufgezeichnet haben. Das deckt sich hundertprozentig mit dem, was der Herr Kollege Finanzminister vorgetragen hat, dass es nämlich an dieser Stelle Schwierigkeiten
Herr Kollege Jäger, Sie haben völlig richtig festgestellt, dass es eine Frage des Kollegen Dr. Vesper war und nicht Ihre und der Innenminister die Gelegenheit zur Beantwortung dieser Frage hat. Wenn Sie das selber besser können, stelle ich das anheim.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für diese Klarstellung. – Es ist doch völlig eindeutig, dass sich aus der juristischen Problematik – den Problemaufriss habe ich gerade angedeutet –, was letztendlich unter Europa
rechtskriterien zulässigerweise betrieben werden darf, auch die Frage nach den ordnungspolitischen Auswirkungen herleiten lässt. Das haben wir als Problemaufriss dargestellt. Davon gibt es kein Jota abzurücken. Dass das unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen sind, die dadurch kreiert werden, ist klar.
Die Frage, wie sich das auflösen wird, hat nun überhaupt nichts mit dem nordrhein-westfälischen Kabinett zu tun, sondern das ist eine Frage, die unter europarechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten über die Bundesregierung zu lösen ist. Wenn die Fragen dann auf uns zukommen, werden wir ihnen nicht ausweichen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Der Kollege Leuchtenberg hat sich noch einmal zu einer Frage gemeldet. Dem Kollegen Börschel, der sich ebenfalls gemeldet hat, kann ich schon mitteilen, dass er bereits zwei Fragen in diesem Zusammenhang gestellt hat. Es tut mir Leid.
Eine Nachfrage an den Finanzminister: Wenn wir einmal alles außer Acht lassen, was möglich wäre, juristisch überprüft werden muss etc.: Wie ist Ihr persönlicher politischer Wille, was passieren soll?
Mein politischer Wille muss gegenüber den rechtlichen Feststellungen abgewogen werden. Sie können mit der Politik nicht das Recht verbiegen. Deshalb muss ich mir sehr genau ansehen, wie die Rechtsprechung zurzeit ist – das habe ich vorgetragen – und wie sie sich entwickelt, damit wir ein Konzept erarbeiten, bei dem wir nicht womöglich wieder von der Rechtsprechung des EuGH überrascht werden. Man hat nichts davon, wenn man immer den festen Glauben und politische Überzeugungen artikuliert und diese auf einmal völlig im Widerspruch zur Rechtsprechung stehen. Daran pflegen wir uns zu halten.
Vielen Dank. – Weitere Fragen liegen mir zu diesem Thema nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 38 erledigt.
Seit Anfang Januar vertreibt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie auf Glanzpapier eine Broschüre, in der sie über das Vorhaben informiert, in Nordrhein-Westfalen Studiengebühren einzuführen. Bevor der zuständige Ausschuss überhaupt Gelegenheit hatte, sich mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung zu befassen und die Argumente der Fachwelt anzuhören, tut das Ministerium so, als sei nicht nur die Grundsatzentscheidung längst gefallen, sondern auch im Detail „alles klar“. Textprobe: „Studierende erhalten künftig das Rech... Daher hat Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland mit der so genannten ‚Geld-zurück-Garantie’ die Möglichkeit geschaffen, dass Studierende Beiträge erstattet bekommen.“ Auch die umstrittenen und verfassungsrechtlich problematischen Regelungen zum „Ausfallfonds“, zur Festlegung auf die NRW.Bank und zur Einbeziehung von BAföG-Empfängern werden hingestellt, als seien sie bereits Gesetz.
Nach einem alten Erfahrungssatz kommt kein Gesetz so aus dem Landtag heraus, wie es hineinkam. Dies ist Ausdruck eines selbstbewussten Parlamentsverständnisses, demzufolge das gesamte Parlament, nicht nur die Opposition, einen Gesetzentwurf kritisch prüft und daraus auch notwendige Änderungen ableitet. Gesetzgeber ist der Landtag, nicht die Landesregierung und nicht die Fraktionen von CDU und FDP. Wenn daher in der Broschüre davon gesprochen wird, Nordrhein-Westfalen habe etwas geschaffen, was einzig in einem Vorschlag der Regierung enthalten, aber nicht vom Parlament beschlossen ist, dann ist das ein unerhörtes und unerträgliches Präjudiz gegenüber dem Gesetzgeber in einer offiziellen Regierungsverlautbarung.
Signalisiert der geschilderte Vorgang einen neuen Stil im Umgang der Landesregierung mit dem Landtag, oder handelt es sich um einen einmaligen Fauxpas?
Ich frage zugleich den Abgeordneten Eumann von der Fraktion der SPD nach seiner Mündlichen Anfrage 40. Sind Sie damit einverstanden, dass wir die beiden Mündlichen Anfragen 39 und 40 ge
Am 10. Januar hat das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie eine Informationsbroschüre zur Einführung von Studiengebühren herausgegeben. Diese firmiert unter dem Titel „Studienbeiträge – Informationen zum Gesetzentwurf“. In der Broschüre wird der Eindruck erweckt, dass der Gesetzentwurf schon abschließend beraten sei, indem einzelne Regelungen ausführlich erläutert werden. Die Anhörung zum Gesetzentwurf erfolgt allerdings erst zum 26. Januar und die erste Ausschussberatung zur Anhörung am 9. Februar. Weiterhin wird der Gesetzentwurf der Landesregierung auch noch an verschiedenen Stellen falsch erläutert. So wird zum Beispiel die nicht existente Geldzurück-Garantie wiederholt erwähnt oder behauptet, dass die NRW-Bank keine Gewinne durch die Darlehen machen darf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Vesper und Herr Eumann, der Titel der Infobroschüre lautet ausdrücklich – so steht es fett gedruckt auf der Titelseite –: „Studienbeiträge – Informationen zum Gesetzentwurf“. Durch das Deckblatt und das Editorial, in dem zweimal expressis verbis vom Gesetzentwurf die Rede ist, wird für jeden klar ersichtlich, dass es sich um eine Information zu geplanten Regelungen handelt.
Diese Information ist aus unserer Sicht unerlässlich. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Mitte März, das Inkrafttreten für den 1. April 2006 geplant. Die Studienbeiträge sollen für Erstsemester zum Wintersemester 2006/2007 erstmals erhoben werden. Das ist in der Koalitionsvereinbarung, in der Regierungserklärung und bei der Ein
Für voraussichtlich etwa 100.000 junge Menschen mit Hochschulreife steht in unserem Land am Ende dieses Schuljahres die Entscheidung an, die es jetzt für die jungen Menschen vorzubereiten gilt, ob sie an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren sollen. Für diese Gruppe, aber auch für deren Lehrer, Eltern und die Beratungsstellen, die wie die zentralen Beratungsstellen in den Hochschulen über das Studium informieren, ist es daher schon zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, eine Information über die wesentlichen Punkte der geplanten Regelung zu erhalten.
Aber auch für die bereits Studierenden ist eine Information für die weitere Planung ihres Studiums wichtig, da vorgesehen ist, Studienbeiträge für alle Studierenden ab Sommersemester 2007 zuzulassen.
Eine Information der Öffentlichkeit über geplante Gesetzesvorhaben nicht nur über die Presse ist eine Frage des Stils und einer neuen Offenheit in der Politik, die es den Betroffenen schon im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ermöglicht, sich über die geplanten Vorhaben zu informieren. So weit meine Antwort auf beide Fragen, die im Zentrum die Themenstellung hatten, warum wir das schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt machen.
Mit Blick auf Herrn Vesper will ich noch hinzufügen, dass selbstverständlich die Ergebnisse der Anhörung und des weiteren Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten sind, bevor die Landesregierung über die Gesetzeslage informiert.
Darüber hinaus hatte Herr Eumann zwei ergänzende Gesichtspunkte eingebracht. Zu der in der Mündlichen Anfrage von Herrn Eumann behaupteten falschen Erläuterung in der Broschüre nehme ich wie folgt Stellung:
Erstens. Was die Gewinnmöglichkeiten der NRWBank anbetrifft, zitiere ich aus dem Gesetzentwurf. § 12 des Studienbeitragsgesetzes stellt bei der Gewährung von Studienbeitragsdarlehen in Abs. 1 fest: