Protocol of the Session on January 18, 2006

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Begehren der Oppositionsfraktionen ist für mich nachvollziehbar, von der Sache her gerechtfertigt, und unter heutigen Gesichtspunkten finde ich es auch nicht gut, wie das gelaufen ist. Das als klare Positionsbestimmung.

(Beifall von der SPD)

Zum Zweiten muss ich aber auch fragen: Warum ist das so gelaufen? Der Kabinettsbeschluss besagt: Gutachten gehen erst dann nach draußen, nachdem sie das Kabinett durchlaufen haben. – Ich bin dafür, das zu überdenken und vielleicht zu ändern.

Herr Ellerbrock, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschke?

Aber selbstverständlich, Herr Kollege.

Bitte, Herr Kuschke.

Herr Kollege, zunächst herzlichen Dank für die Akzeptanz, die Sie deutlich gemacht haben. Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass im Rahmen der sogenannten Staatspraxis auf der Basis des Kabinettsbeschlusses nach 1995 auch Ausnahmen von dieser Leitlinie gemacht worden sind, insbesondere wenn es parlamentarische Anforderungen gegeben hat?

Wenn Sie das so darstellen, habe ich bei Ihrer Kompetenz und unse

rem Verhältnis überhaupt keinen Zweifel, dass das so gelaufen ist. Tatsache ist aber, dass es so einen Kabinettbeschluss gibt und die Landesregierung gesagt hat: Nein, wir möchten das aus verschiedensten Gründen nicht machen.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Pressemitteilungen, die ich vom Stil her unsäglich finde, kommt deutlich zum Tragen: Es weht doch ein völlig neuer Geist in dieser Landesregierung. Dieser Umweltminister hat im Ausschuss gesagt: Jawohl, das Gutachten legen wir vor. – Dann gab es einen Pressesprecher, der, weil dieser Geist im Hause weht, angeboten hat: Jeder kann kommen, jeder kann es einsehen. – Dann ist auch jemand gekommen; das Versprechen ist eingelöst worden.

Jetzt kann man natürlich sagen: Eine Stunde ist zu wenig, das hätten anderthalb oder zwei sein müssen. Tatsache ist aber, dass entgegen dem Kabinettsbeschluss im ganzen Haus der Geist vorhanden ist, zu sagen: Wer es wissen will, soll kommen.

Hier allerdings, Herr Kollege Ortgies, unterscheiden wir beide uns ein wenig. Ich meine, es ist richtig, dass sich der Geist geändert hat. Wir müssen den Kabinettsbeschluss überdenken. All das finde ich in Ordnung.

Auf der anderen Seite hat der Abgeordnete die Pflicht, nach Informationen zu fragen. Und bei einem solchen Gutachten – da bin ich Parlamentarier – ist es Aufgabe der Exekutive, die Legislative vernünftig zu informieren.

(Beifall von der FDP)

Deswegen müssen wir die Spielregeln beachten beziehungsweise ändern!

Wir wissen jetzt: Es gibt einen Kabinettbeschluss. Und ich sage deutlich: Ich bin dafür, dass das geändert und das Gutachten vorgelegt wird.

Hintergrund dieses Eilantrages der vereinigten Opposition ist aber, dass hier ein Mensch beschädigt werden soll. Dagegen wehre ich mich allerdings.

(Svenja Schulze [SPD]: Das ist doch Quatsch!)

Ja, Frau Schulze, auch im Ausschuss haben wir hinsichtlich der Umgangsformen erhebliche Probleme miteinander. Sie sagen, die Landwirtschaft sei eine Standesvertretung der Agrarindustrie und eine Bauernlobby. Die Landwirtschaftskammer ist nach meinem Selbstverständnis und nach dem, was ich in den letzten Jahren erlebt habe, in ers

ter Linie eine Selbstverwaltungsorganisation und erfüllt zweitens Pflichtaufgaben für die Landesregierung.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Und die ist aus Münster!)

Der nächste Punkt ist, dass die Landwirtschaftskammer Geldgeschenke bekommen soll. Das sind Vokabeln, die gefährlich sind, weil sie überhaupt nicht zutreffen. Deswegen sage ich: Vorsicht, Biedermann und Brandstifter, wir müssen überlegen, wie wir miteinander umgehen. Und Ihre Pressemitteilung finde in ihrer Art und Weise einfach nicht akzeptabel.

In der Pressemitteilung – auch das ist die Standardformulierung – heißt es: „Streichen ohne Herz und Verstand“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Plenum, die heutige Opposition maßt sich an, in diesem Haus moralisierend zu argumentieren, hat uns einen Haushalt mit 110 Milliarden € Schulden als Erblast hinterlassen, hat uns einen nicht verfassungsgemäßen Haushalt von nach der Eröffnungsbilanz des Finanzministers mehr als 7 Milliarden € hinterlassen, hat selbst die Zukunft unserer Kinder verspielt und formuliert, wenn es um die Diskussion über Einsparungen geht, als Allererstes „ohne Herz und Verstand“.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Es kommt auf die Art der Einsparung an!)

Dies ist eine Art und Weise, die wir so nicht hinnehmen werden.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann ändern Sie Ihre Vorgaben!)

Auch die FDP sagt eindeutig Ja zur Landwirtschaftskammer als Selbstverwaltungsorganisation. Die Aufgaben, die ihr vom Land zugewiesen werden, hat sie zu erfüllen; dafür ist sie zu entschädigen und hat Geld zu bekommen.

Ich fasse zusammen: Ich bedauere, dass das Gutachten nicht vorliegt – da sind Fehler gemacht worden –, aber der Geist des Hauses ist völlig klar. Ob der Vorgang den Antrag rechtfertigt, lasse ich dahingestellt sein. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ellerbrock. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Linssen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zunächst möchte ich ein paar kurze Ausführungen zur Landwirtschaftskammer und zu den Verwaltungskosten machen und dann in Ihr Bewusstsein rücken, warum und von wem das Finanzierungsgutachten „Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen“ in Auftrag gegeben wurde. Ich denke, dieses Wissen kann einiges an Schärfe aus der Diskussion herausnehmen.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen entstand am 1. Januar 2004 als Rechtsnachfolgerin der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe. Zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gehörte bis zum 31.12.2004 auch die Höhere Forstbehörde Nordrhein-Westfalen, die am 1.1.2005 in einen Landesbetrieb überführt wurde.

Die der Landwirtschaftskammer durch die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben entstehenden Kosten werden durch die Verwaltungskostenerstattung des Landes abgedeckt. Bislang war die Höhe der Verwaltungskostenerstattung durch Anwendung eines festen prozentualen Anteils an den Personal- und Sachausgaben ermittelt worden. Der Anteil der Landesaufgaben betrugt bisher 48 %, der Anteil der Kammeraufgaben 52 %.

Diese Finanzierungssystematik hat sich aufgrund einer steten Veränderung des Aufgabenprofils als überprüfungswürdig, letztendlich als nicht mehr zeitgemäß herausgestellt.

Nicht nur wegen der schwierigen Haushaltslage hatte sich Rot-Grün im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2005 darauf verständigt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, in dem verbindlich festgelegt werden sollte, wie hoch die Anteile sind, die die Kammer selbst, zum Beispiel über die Kammerumlage, zu finanzieren hat und was durch die öffentliche Hand, das heißt durch das Land Nordrhein-Westfalen, zukünftig noch zu finanzieren ist. Im Dezember 2004 wurde die AFC Consultants GmbH Bonn mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Das Gutachten wurde am 23.9.2005 fertig gestellt, liegt also seit Ende September dem Finanzministerium vor. Seit rund drei Monaten inklusive der Weihnachtszeit sind wir also im Besitz dieses Gutachtens.

Die Feststellungen des Gutachters und die inhaltlichen Vorschläge sind umfassend und machen im Sinne aller Beteiligten eine intensive Prüfung innerhalb der Landesregierung erforderlich.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Michael Vesper)

Dass das Finanzministerium hierbei geneigt war, andere Schlussfolgerungen zu ziehen als das

Fachministerium, liegt wohl in der Natur der Sache.

Nach ausführlichen und – ich betone – konstruktiven Erörterungen wird sich das Kabinett nunmehr am 31. Januar 2006 abschließend mit der Auswertung des Finanzierungsgutachtens befassen. Hierbei wird wie bei vielen anderen Gutachten auch, aus den unterschiedlichsten Gründen nicht alles aufgegriffen, was der Gutachter empfohlen hat. Eine 1:1-Umsetzung eines Gutachtens wird es sicherlich – so sehen Sie das vermutlich auch – nicht immer geben können.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung wird nun von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgefordert, das Gutachten dem Landtag unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Horstmann?

Nein, ich würde das gerne im Zusammenhang vortragen.

Wie ich bereits im Plenum am 15.12.2005 gesagt habe – hierzu stehe ich ohne Wenn und Aber –, habe ich nichts dagegen, dass Ihnen das Gutachten zur Verfügung gestellt bzw. dass es veröffentlicht wird, allerdings erst, nachdem es im Kabinett beraten wurde. Das wird in weniger als 14 Tagen sein. Sie können sich also noch ein bisschen gedulden.

Übrigens werden Sie das Gutachten dann zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf 2006, der dem Landtag Ende Januar übersandt wird, in Händen halten.

Also, lieber Herr Kollege Remmel, an all dem, was Sie vermuten, ist nichts dran. Ich wiederhole jetzt nur einmal, welche dramatischen Worte Sie gebraucht haben:

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Dann geben Sie es doch raus!)

Angst, gesetzeswidriges Handeln, unwürdig, undemokratisch! – Darf es vielleicht noch ein bisschen mehr sein, Herr Remmel?

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Genauso ist es!)