Protocol of the Session on March 25, 2010

Sie sehen, meine Damen und Herren, im Bereich der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes ist die Landesregierung bereits sehr aktiv. Wir wollen diese Aktivitäten fortsetzen.

Der Erfolg dieser aufeinander abgestimmten Vorgehensweise zeigt sich übrigens auch darin, dass im letzten Jahr allein in den von der KfW mit 1,3 Milliarden € geförderten Programmen in Nordrhein-Westfalen ca. 125.000 Wohneinheiten energetisch aufgewertet werden konnten.

Kollege Priggen, Sie haben den Verkauf der LEG zum wiederholten Male angesprochen. Ich kann auch nur zum wiederholten Male erwidern, dass der Verkauf der LEG mit einer Sozialcharta stattgefunden hat, wie es bei derartigen Verkäufen überhaupt noch nicht der Fall war. Insofern stehen sich alle Mieterinnen und Mieter in LEG-Wohnungen nach dem Verkauf besser als vorher. Da waren sie nämlich nur durch die umfangreichen Mietschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt. Jetzt sind sie sowohl von diesen umfangreichen Schutzvorschriften als auch von der Sozialcharta geschützt. Es stehen sich also Mieterinnen und Mieter besser. Deswegen war und ist der Verkauf der LEG ein Erfolg dieser Landesregierung.

(Beifall von CDU und FDP)

Sie haben im Übrigen, Herr Kollege Priggen, auch die Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK nach meinem Dafürhalten nicht ganz richtig dargestellt. Denn das Primat der Politik bleibt nach dem Gesetz, das dieses hohe Haus beschlossen hat, erhalten. Das Wohnraumförderungsprogramm in seinem Umfang, seinen Grundsätzen und Grundlagen wird vom Kabinett beschlossen, nicht von den Managern der NRW.BANK. Insofern ist Ihre wiederholte Darstellung jedenfalls unvollständig. Wahr ist: Das Primat der Politik war und bleibt erhalten. Es gelingt mit dieser Vollintegration, die Förderumfänge der NRW.BANK sowohl in der sozialen Wohnraumförderung wie im allgemeinen sonstigen Fördergeschehen deutlich stärken zu können, weil das Eigenkapital eben höher anerkannt wird.

Weiterhin ist, meine Damen und Herren, die NRW.BANK keine allgemeine Geschäftsbank. Hier wird manchmal so getan, als sei das eine Heuschreckenbank, die auf Geldmaximierung ausgelegt sei. Das Gegenteil ist der Fall: Die NRW.BANK ist unsere Förderbank und fördert Anliegen und wirtschaftliche Entwicklungen im Interesse des Landes

Nordrhein-Westfalen. Deswegen ist es auch im Interesse dieses Landes Nordrhein-Westfalen, die Handlungsmöglichkeiten der NRW.BANK zu stärken und nicht zu schwären. Das haben wir mit der Vollintegration erreicht.

(Beifall von CDU und FDP)

Im Übrigen noch einmal zurück zu dem Antrag: Die Forderung, den Kommunen Fördermittel zu gewähren, um verwahrloste Bestände anzukaufen, ist aus meiner Sicht ungeeignet; denn Eigentum verpflichtet. Ich verstehe nicht, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die Immobilieneigentümer mit den Forderungen Ihres Antrags aus dieser Verpflichtung entlassen wollen.

Wenn es möglich ist, dass Immobilienbesitzer ihre Bestände erst herunterwirtschaften, in dieser Zeit die Gewinne und Renditen abschöpfen und sie als Endergebnis auch noch von den Kommunen aufgekauft bekommen, dann kann irgendetwas an diesem Geschäftsmodell nicht stimmen. Also ist auch die Forderung, die Sie aufgestellt haben, nicht in Ordnung, sie geht nach meinem Dafürhalten in die falsche Richtung.

Nicht in die falsche Richtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, lief in dieser Legislaturperiode die Zusammenarbeit im Bau- und Verkehrsausschuss dieses Hohen Hauses. Kollege Röken, das ist nicht zuletzt Ihrer immer souveränen Sitzungsleitung als Vorsitzender des Ausschusses zu verdanken. Ich darf mich namens der Landesregierung dafür, für die Zeit im Bereich Bauen und Verkehr und die Akzente, die Sie während der gesamten Zeit regelmäßig gesetzt haben, herzlich bedanken, für die gute Zusammenarbeit auch persönlich in meinem Namen noch obendrauf.

(Allgemeiner Beifall)

Das Gleiche gilt für den Kollegen Heinz Sahnen. Wir kennen uns aus der politischen Zusammenarbeit schon länger, weil wir aus dem gleichen Kreis kommen. Insofern war es für mich keine große Überraschung, dass es hier genauso gut geklappt hat wie vorher. Ich darf auch für deine Zeit hier, lieber Heinz, sehr herzlich danken und wünsche beiden, aber auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss, die nicht mehr für den nächsten Landtag kandidieren, in ihrer persönlichen Lebensplanung alles Gute. Ich drücke die Daumen, dass all Ihre Pläne in Erfüllung gehen, die Sie in der politikfreieren Zeit für sich selber haben.

(Allgemeiner Beifall)

Ich wünsche dem Wohnungsbau in NordrheinWestfalen eine ähnlich gute Entwicklung, wie ich Sie Ihnen persönlich gewünscht habe. Dann kann dort nichts schiefgehen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Hilser das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Wolfgang, zunächst möchte auch ich sagen, dass deine Arbeit nur dadurch zu kennzeichnen ist, dass man sagt: Gute Arbeit, Wolfgang! Das ist der entscheidende Unterschied zu den Redebeiträgen aus dem Regierungslager gerade. Ich möchte in drei Punkten in aller Kürze darstellen, wo Sie die Leute wirklich täuschen.

Erstes Stichwort: LEG; ich bringe nur ein Beispiel. Im Rahmen des Modernisierungsprogramms der LEG waren Modernisierungsmaßnahmen in größtem Umfang geplant. Die sind alle gestoppt, gestreckt oder gekürzt worden, Beispiele: SiegenKreuztal, Essen-Bergmannsfeld. Dabei reden wir über Investitionen in Höhe von 10 bis 15 Millionen €, die nicht getätigt werden, weil Sie diese Wohnungen an eine Heuschrecke verkauft haben. Das ist der Punkt.

(Beifall von der SPD)

Zweites Beispiel – man kann ja dazulernen –: Der Kollege Sahnen hat gesagt, dass keine Ersatzvornahmen vorgenommen werden. Das ist völlig klar. Wenn Kommunen Ersatzvornahmen tätigen, müssen sie vorfinanzieren. Da viele Investoren nicht mehr greifbar sind, bekommen die Kommunen das Geld nicht zurück. Da Sie bevorzugt Wohnungen an Heuschrecken verkaufen, steigt diese Gefahr von Jahr zu Jahr.

(Beifall von der SPD)

Letzter Punkt – da empfiehlt sich schon fast ein Facharztbesuch –: Wenn Sie sagen, dass der Mieterschutz oberste Priorität hat, frage ich, warum Sie ihn von acht Jahren auf drei Jahre kürzen. Das ist überhaupt nicht in Einklang zu bringen.

(Beifall von der SPD)

Zusammengefasst: Es waren fünf schlechte Jahre für Mieterinnen und Mieter und für die Städte und Gemeinden in unserem Land.

(Beifall von der SPD)

Zum Abschluss aber ein versöhnliches Wort, da ich weiß, dass einige Kollegen ausscheiden: Abseits von hitzigen Debatten haben wir auch angenehme Gespräche geführt. Auch im Namen meiner Kollegen wünsche ich den beiden Hannelores, Gerd Lorth und Heinz Sahnen alles Gute. Das ist wirklich so gemeint, wie ich es sage: Auf Wiedersehen!

(Beifall von SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hilser. Den guten Wünschen an die genannten Kolleginnen und Kollegen können wir uns an dieser Stelle nur anschließen. Alles Gute!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung kommen können. Die antragstellende SPDFraktion hat direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun darum bitte: Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 14/10844 seine Zustimmung geben möchte, der möge jetzt die Hand heben. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 10 kommen, habe ich eine Rüge auszusprechen; sie betrifft den Abgeordneten Becker. Er hat sich in der heutigen Plenarsitzung bei der Beratung zu TOP 4 – Gesetz zur Stärkung der Stadtwerke im Energiemarkt, Stadtwerkerettungsgesetz – mit einem Zwischenruf in Bezug auf den Abgeordneten Engel unparlamentarisch geäußert und zudem auch unparlamentarische Gesten vollzogen.

(Ralf Witzel [FDP]: Unverschämt!)

Herr Becker wird daher für diese unparlamentarische Äußerung gerügt.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind wir bei:

10 Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern beseitigen – Gesetzliche Regelungen vorantreiben

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10843 – Neudruck

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Kollegin Meurer das Wort. Bitte schön, Frau Meurer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir begehen morgen den dritten „Equal Pay Day“ in Deutschland, und noch immer ist keine Besserung auf dem Weg zur Entgeltgleichheit in Sicht. In Westdeutschland erhalten die Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit 24 % weniger als ihre männlichen Kollegen, in Ostdeutschland 6 %.

Die Landtagspräsidentin hat im letzten Jahr, am 15. März, sinngemäß verkündet: Heute ist für die Frauen Neujahr. – Wenn man den Lohnunterschied auf die Anzahl der bezahlten Arbeitstage

umrechnet, dann würden Frauen bis Ende März quasi umsonst arbeiten.

In ehrenamtlicher Arbeit kennen wir uns ja aus. Doch auch wir müssen Familien ernähren, oftmals auch arbeitslose Ehemänner und uns selbst. Wenn durchschnittlich 500 € netto weniger in der Lohntüte sind, wirkt sich das auf das aktuelle Einkommen gravierend aus und hat in der späteren Rente seine Fortsetzung.

In einigen Berufen, Branchen und vor allem auf den höheren Stufen der Karriereleiter sind Frauen gar nicht oder kaum anzutreffen. Auch wegen der fehlenden Entgeltgleichheit unterbrechen Frauen ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt häufiger und länger als Männer. Danach kehren sie oft in Teilzeit zurück. Signale auf der Bundesebene, wie das von Ihnen präferierte Betreuungsgeld, die sogenannte Herdprämie, stimmen nicht wirklich zuversichtlich, dass sich daran so schnell etwas ändern wird. Sowohl in individuellen als auch kollektiven Entgeltverhandlungen sind die typischen Frauenberufe nach wie vor schlechter bewertet. Die Berufsgruppen Verkäuferin, Friseurin, Erzieherin, Grundschullehrerin, Sekretärin und Raumpflegerin genießen kein sehr hohes Ansehen, obwohl sie wichtige und unverzichtbare Aufgaben verrichten. Wenn es darum geht, angemessen bezahlt zu werden, stehen sie hinten an.

Gerade am Beispiel der beiden Letztgenannten wird deutlich, wie ein Beruf an gesellschaftlichem Ansehen verlieren kann. Noch im 19. Jahrhundert genoss der Beruf des Schreibers ein hohes Ansehen. Männer übten ihn aus. Sie arbeiteten in den Kanzleien und Büros, führten die Korrespondenz und die Bücher. Dann erfanden andere Männer die Schreibmaschine. Frauen zeigten in der Bedienung mehr Geschick, und der Sekretär war nur noch ein Möbelstück und die Sekretärin die schlecht bezahlte Frau, die das neue technische Gerät mit viel Geschick und einer unglaublichen Geschwindigkeit bediente.

Raumpflege war im alten Rom bis hin in die frühe Neuzeit die Aufgabe der männlichen Sklaven, später der männlichen Hausangestellten – Wäsche waschen ebenfalls. Männliche Raumpfleger gibt es noch, aber sie sind deutlich in der Minderheit oder aber Meister im Gebäudereinigungsgewerbe, und Wäscher braucht es nicht mehr. Die Waschmaschine bedienen Frauen scheinbar besser.

Entgeltgleichheit durchzusetzen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Frauenverbände setzen sich vehement für die Durchsetzung ein. Der letzte sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat im Jahr 2009 einen Gesetzentwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz vorgelegt. Benachteiligungen wegen des Geschlechtes sollte entgegengewirkt werden. Eine statistische Entgeltanalyse sollte Informationen liefern zu allen geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden in

Unternehmen, Betrieben, Betriebsteilen oder anderen organisatorischen Einheiten.

Wenn dadurch belegt werden könnte, dass es geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Bezahlung gebe, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern Auskunft über die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes derjenigen Beschäftigten erhalten, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Mit diesem Gesetz sollte auch erreicht werden, dass bis zum Jahr 2014 ein Anteil von 40 % in den Aufsichtsräten von Frauen besetzt wird.

Mindestlöhne in allen Branchen könnten uns Frauen helfen, einen Schritt näher an das Ziel von gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu kommen. Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass die Lohnlücke zumindest deutlich kleiner wird.

(Zustimmung von Britta Altenkamp [SPD])

Der FrauenRat NW hat in seiner Mitgliederversammlung am 7. März 2010 einstimmig einen Antrag und eine Resolution beschlossen, die einen Mindestlohn zum Ziel hat. Der FrauenRat NW vertritt ca. 70 Frauenverbände in Nordrhein-Westfalen. Frau Westerhorstmann und ich sind Mitglieder im Vorstand. Das ermuntert mich, Sie, liebe Kolleginnen – ich spreche ganz bewusst nur die Damen an – von der CDU und der FDP, aufzufordern: Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß, stimmen Sie unserem Antrag zu! Die Frauen, für die wir stellvertretend hier im Parlament unseres wunderbaren Landes sind, danken es Ihnen und uns.