Zum Landesplanungsgesetz: Dafür hätte man der Regierung oder der Landesplanungsbehörde doch ein sachgerechtes Lob ausstellen können. Es ist nämlich das erste Landesplanungsgesetz, das den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes nach der Umstellung genügt. Das ist doch eine ganz vernünftige Sache.
Meine Damen und Herren, wir sagen Ja zu dieser Gesetzesänderung. Wir haben den Gesetzentwurf, wie Kollege Wittke das in seiner unnachahmlichen Art vorgetragen hat, in der Diskussion mit dem Ministerium noch ein bisschen verbessert. Wir haben dort deutlich gemacht, welche Möglichkeiten wir hier nutzen – das war sehr schön –, und wir haben die Änderungen eingebracht, denen wir natürlich zustimmen.
Meine Damen und Herren, bei einem Punkt im Antrag der Grünen, der heute auch ansteht – Kollege Remmel, hören Sie mir doch mal zu –, sind wir relativ nah beieinander. Das betrifft die Repräsentanz in den Regionalräten; ich meine die 150.000er- oder 200.000er-Regelung. Auch ich stehe dem sehr nahe. Wir haben das diskutiert, sind aber im Endeffekt zu einer anderen Entscheidung gekommen, die ich mittrage, weil das Ganze mehr als nur die Einzelfallbetrachtung dieser Sache ist. Deswegen stimme ich dem zu. Ich hege für Ihren Antrag zwar eine Menge an Sympathie, aber im gesamten Kontext haben wir uns auf eine andere Regelung geeinigt.
Meine Damen und Herren, wir müssen klar sagen: Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf. Das ist das, was momentan zu leisten war und zu leisten ist. Wie gesagt, ich bin stolz darauf, dass NordrheinWestfalen das erste Land ist, das ein Landesplanungsgesetz verabschiedet, das im Einklang mit dem Raumordnungsgesetz steht.
Wir sehen den weiteren Entwicklungen in der Landesplanung mit Zuversicht entgegen. Das gilt insbesondere, da wir Anfang der nächsten Legislaturperiode unseren neuen Landesentwicklungsplan in der
Kollege Wittke, ich glaube, wir werden weiterhin intensive Diskussionen führen. Wir werden dann auch mit dem Ministerium diskutieren, und dann wird die SPD – wie auch jetzt schon in Einzelfällen – nachziehen. Was soll sie auch sonst machen? – Sie hat doch nichts anderes zu bieten. Dazu ist doch kein Antrag gekommen. Also, Kollege Wittke, führen Sie die doch nicht immer so vor. Das ist doch peinlich für die Kollegen, wenn Sie das laufend machen. Ich würde das nicht machen. Ich sage das dann mit ein bisschen Humor, aber Sie sagen das immer so ernst. „Geistige Windstille“, das sollte man kollegialerweise nicht machen. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Grünen. Es geht dabei um die Gebietsverkleinerung, von der die Regionalräte betroffen sind. Besonders stark betroffen sind Arnsberg und Münster. Da geht es nicht um grüne Pöstchen, Herr Wittke,
sondern es geht darum, dass sich mit dem Übergang der Planungskompetenz auf den RVR die Zusammensetzung der Regionalräte so ändert, dass der Regionalrat Münster von 25 auf 17 und der Regionalrat Arnsberg von 39 auf 15 Mitglieder verkleinert werden. Die Anzahl der Mitglieder wird also auf weniger als die Hälfte reduziert.
Natürlich kann man die Position vertreten, dass das noch eine angemessene Vertretung ist. Wir sind allerdings nicht dieser Auffassung, sondern der Meinung, dass man diesbezüglich reagieren
und zumindest zu dem alten Schlüssel von 1:150.000 zurückkehren sollte oder dass man es entsprechend dem Kommunalwahlergebnis ausgleicht.
Wissen Sie, wir haben ausreichend Mandate in den Kommunalparlamenten. Die Leute arbeiten dort sehr gut, und Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, was der Kollege Ellerbrock eben dazu gesagt hat: Es geht darum, dass ein Regionalrat wie der in Arnsberg mit 15 Mitgliedern keine vernünftige und angemessene Vertretung über die Fraktionen gewährleistet und auch kein arbeitsfähiges Gremium darstellt.
Es geht um einen Regionalrat, der von 39 auf 15 Mitglieder verkleinert wird und trotzdem den Anspruch hat, dass er ein gewisses Gebiet vernünftig vertritt, in dem aber die Fraktionen, die in den Kommunalwahlen gewählt worden sind, nicht mehr so vertreten sind, dass sie eine arbeitsfähige Einheit darstellen. Wir diskutieren in diesem Zusammenhang auch Ausschussgrößen und andere Dinge.
Wir tun dies aber nicht, weil wir noch irgendwo ein Pöstchen brauchen, sondern damit man zu vernünftigen Arbeitseinheiten kommt. Alles andere, was Sie mit Ihrer Pöstchenlogik verbinden, fällt auf Sie selber zurück.
Wir werden jedenfalls den Antrag der Regierungsfraktionen ablehnen, weil wir meinen, dass das ein Stück weit die Linie ist, die Sie auch schon vorher vorgegeben haben. Das „Privat vor Staat“, die Entrechtung des Parlaments und die Reduktion der Fachbeiträge werden nicht zu einem Mehr, sondern zu einem Weniger an Planungssicherheit führen. Die Entscheidungen werden auf die Gerichte verlagert, und diesen Prozess wollen wir nicht. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Jetzt hat Herr Minister Uhlenberg für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde im Dezember eingebracht. Am 2. Februar hat der Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt und kompetente Sachverständige befragt. In der vorletzten Woche hat sich der Ausschuss mit den Ergebnissen der Anhörung auseinandergesetzt, einen Änderungsantrag beschlossen und diesen Gesetzentwurf insgesamt mit Mehrheit verabschiedet.
In welchem Kontext steht dieser Gesetzentwurf? – Die bisherige Rahmengesetzgebung, die auch für den Bereich der Raumordnung gilt, ist im Rahmen der Föderalismusreform in eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis überführt worden. Der Bund hat das Raumordnungsgesetz an diese geänderte Verfassungslage angepasst. Diese neue Rechtslage – das ist die Grundlage der Auseinandersetzung – hat zur Folge, dass das ROG nun auch in Nordrhein-Westfalen unmittelbar gilt. Zugleich haben die Länder den erforderlichen Freiraum für ergänzendes Landesrecht erhalten.
Insbesondere durch viele Verweise auf das Bundesrecht konnte dieses neue Landesplanungsgesetz bei uns in Nordrhein-Westfalen deutlich verschlankt werden. Wir vermeiden damit in großem Umfang Doppelregelungen. Wir regeln jetzt noch den Teil, der nicht im ROG geregelt ist – eigentlich ein relativ einfacher Vorgang.
Anregungen, das Landesplanungsgesetz mit dem Landesentwicklungsplan – LEP – zusammenzulegen, so vorgetragen in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung, entbehren der fachlichen Grundlage. Das Landesplanungsgesetz, Herr Professor Bollermann – das ist der entscheidende Punkt der Auseinandersetzung –, ist ein Verfahrensgesetz,
basierend auf dem Raumordnungsgesetz des Bundes. Die materiellen Regelungen, die Sie eben auch angesprochen haben, werden im neuen LEP 2025 diskutiert und müssen festgelegt werden. Sie haben eben wichtige Bereiche angesprochen wie zum Beispiel das Thema Rohstoffe oder das Thema Energie. Wir werden dann nach der Landtagswahl, wenn es um den LEP 2025 geht, in eine intensive Diskussion eintreten.
Dass die Beiräte bei den Regionalräten nun kleiner geworden sind, was der eine oder andere bedauern mag – ich komme auch aus der Nähe von Arnsberg –, hängt damit zusammen, dass die Bezirksregierung Arnsberg nicht mehr für einen Teil des Ruhrgebiets zuständig ist. Von daher gibt es auch einen verkleinerten Beirat.
Eines möchte ich noch einmal ganz deutlich betonen: An der Entscheidung, den Landesentwicklungsplan, den LEP, und das Landesentwicklungs
programm zusammenzuführen, hat sich nichts geändert, auch wenn es die Opposition permanent, aber fälschlicherweise behauptet. Das Landesentwicklungsprogramm und der derzeit geltende Landesentwicklungsplan von 1995 werden gemäß Koalitionsvertrag in einen neuen Landesentwicklungsplan – LEP – 2025 zusammengeführt.
(Svenja Schulze [SPD]: Dann machen Sie gar nichts mehr! – Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Fünf Jahre danach!)
Das wird eine spannende Diskussion werden, weil viele wirtschaftliche und umweltpolitische Interessen zusammengeführt werden. Ich habe als Umweltminister an dieser Diskussion natürlich ein großes Interesse.
Bis zur Fertigstellung des neuen LEP und bis er in diesem Haus beschlossen wird, ist es rechtsnotwendig, das Landesentwicklungsprogramm weiterhin im Landesplanungsgesetz zu nennen und damit seine Zielqualität zu erhalten. Es bleibt dabei – das ist sehr wichtig –: LEP und LEPro werden zusammengeführt.