Protocol of the Session on March 10, 2010

Mit diesem Gesetz sichern wir eine gute fachliche Aufsicht, und wir sichern auch eine sehr gute architektonische und bauliche Qualität. SPD-Anträge, die darauf abzielen, den Verwaltungsrat aufzublähen und dort – quasi wie in Klientelpolitik – dann auch noch Mitglieder der Architektenkammer und der Ingenieurkammer als externen Sachverstand zu ergänzen, lehnen wir als unnötig ab. Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf so zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP – Werner Jost- meier [CDU]: Sehr gut!)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Petersen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Töns das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 1. Januar 2001 errichtet. Ziel war ein zentrales betriebswirtschaftliches Immobilienmanagement. Dies ist – das muss man so sagen – eine nordrhein-westfälische Erfolgsgeschichte aus rot-grüner Regierungszeit.

(Beifall von der SPD – Werner Jostmeier [CDU]: Wie bitte? Du warst doch dabei, was das für ein Chaos war!)

Es war richtig und wichtig, diesen Betrieb ins Leben zu rufen, und zwar trotz aller Unkenrufe, Herr Jostmeier. Nun behandeln wir in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes der Landesregierung.

Grundlage dieses Gesetzentwurfes ist ein Gutachten aus dem Jahre 2007 zur Organisationsstruktur des BLB. Dieses Gutachten schlägt zwar die Konzentration der Fachaufsicht auf ein Ministerium vor – bisher sind das Finanzministerium und das Bauministerium gemeinsam zuständig –, jedoch besagt das Gutachten, dass die Zuständigkeit dem fachfremden Ministerium für Finanzen zuzuordnen sei.

Bei der Anhörung im Januar 2010 ist allerdings zutage gekommen, dass gerade die fehlende Fachkompetenz des Finanzministeriums in Baufragen zu großer Kritik führte.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Der beauftragte Gutachter allerdings, der auch in der Anhörung war, vertrat nicht die Auffassung, dass die Fachaufsicht beim Finanzministerium falsch angelegt wäre. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ein Gutachter, den man als Finanzminister

beauftragt und der einem dann sagt, man wäre das falsche Ministerium – das wäre schon merkwürdig.

Insbesondere die Architektenkammer NordrheinWestfalen und die Ingenieurkammer-Bau NRW haben dies heftigst kritisiert. Das ist auch der Grund, warum – wenn Sie schon unfähig sind, Ihren eigenen Gesetzentwurf zurückzuziehen und zu überarbeiten; das haben Sie in den vergangenen fünf Jahren schon häufiger bewiesen – wir diese Änderungsanträge gestellt haben.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Zum einen schlagen wir Ihnen vor, zur Gewährleistung der städtebaulichen Qualität bei einer Baumaßnahme Einvernehmen mit dem Fachministerium, dem Bauministerium, herzustellen. Zum anderen fordern wir die Berücksichtigung von planenden und gestaltenden Berufen. Dies kann dadurch gewährleistet werden, dass zwei Mitglieder der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau dem Verwaltungsrat des BLB angehören.

Ich werbe dringend um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag – in der Gewissheit, dass Sie das wahrscheinlich nicht tun werden. Die reine Konzentration in diesem Gesetzentwurf auf fiskalische Gesichtspunkte – also die Fachaufsicht auf das fachfremde Finanzministerium zu übertragen – halten wir für falsch. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Glück auf!

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Töns. – Jetzt hat Frau Freimuth für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, es ist mir eine besondere Freude, Sie an dieser Stelle zu sehen.

Mir auch!

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden und nun zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf der Landesregierung gehen wir im Jahr 9 nach der Gründung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes durch die seinerzeit rot-grüne Landesregierung bzw. die sie tragenden Mehrheiten hier im Parlament einen Schritt weiter, nämlich dahin, das Gesetz und damit auch die Funktionsweise des Bau- und Liegenschaftsbetriebes ein weiteres Stück zu optimieren.

Durch ein von der Landesregierung im Jahr 2006 in Auftrag gegebenes Organisationsgutachten sollten Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Effektivität und die Effizienz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes weiter erhöht werden können. Einige der Maß

nahmen aus dem Gutachten wurden bereits umgesetzt. Eine sicherlich deutlich sichtbare Maßnahme war die Reduzierung der Niederlassungen des BLB von zwölf auf acht. Eine weitere Empfehlung des Gutachtens ist, die bisher auf zwei Ressorts verteilte Fachaufsicht über den Bau- und Liegenschaftsbetrieb bei einem Ressort zu bündeln.

Wir sind gemeinsam mit der Landesregierung der Ansicht, dass dies im Finanzministerium sein sollte, da der Schwerpunkt des Bau- und Liegenschaftsbetriebes als Immobiliendienstleister des Landes eindeutig auf seiner vermögenschaffenden bzw. -verwaltenden Aufgabe liegt.

Wenn in dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung noch vorgesehen war, dass zur Gewährung der städtebaulichen Qualität von Baumaßnahmen das Benehmen mit dem Bauministerium herzustellen sei, so haben wir – auch aufgrund der Anhörung und der dort vorgebrachten Argumente – die Konsequenz gezogen und dieses in ein Einvernehmen für die Belange mit herausragender städtebaulicher Wichtigkeit geändert.

Wir tragen damit auch der Tatsache Rechnung, dass das Land bei Baumaßnahmen in zentralen Stadtlagen, die in architektonischen und baufachlichen Fragen mit einer besonderen Sensibilität zu beurteilen sind, auch eine Verantwortung für den städtebaulichen Gesamtzusammenhang und das Erscheinungsbild des Staates in der Öffentlichkeit hat.

Meine Damen und Herren, die Optimierung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes wird auch über die Legislaturperiode hinaus eine Aufgabe für den Landtag und für die Landesregierung bleiben. Es bleibt auch festzustellen, dass der BLB bedauerlicherweise auch heute noch bei Weitem nicht alle mit seiner Errichtung verbundenen Ziele bereits erreicht hat. Dazu wird es sicherlich in der nächsten Legislaturperiode auch noch intensive Beratungen geben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Grünen spricht der Abgeordnete Groth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Freimuth, ein bisschen sind Sie doch zurückgerudert. Sie haben das als Erkenntnisse aus der Anhörung beschrieben. Ich finde es gar nicht schlecht, wenn man dazulernt. Aber es ist schon so gewesen, dass der Druck in der Anhörung so hoch geworden ist, dass Sie das Gesetz noch einmal verändert haben. Aber nicht weit genug!

Wenn man den Rückwärtsgang einlegt und drin hat – Herr Petersen, Sie lachen mich so freundlich an –, muss man wirklich ein Stück weit auch rückwärts fahren, statt gleich wieder zu bremsen. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten es so gelassen, wie es ist. – Herr Petersen, an Ihrer Rede war übrigens das einzig Gute, dass Sie so schnell zu Ende waren.

(Beifall von der SPD)

Was machen Sie? – Das Einvernehmen des Bauministers wird abgeschafft, und zwar im Bereich Bau- und Liegenschaften. Der Bauminister hat verloren und muss hier nicht mehr sitzen. Der Finanzminister hat gewonnen und muss hier auch nicht mehr sitzen. Es geht die beiden zwar an, aber sie haben in dieser Frage hier überhaupt nichts mehr verloren. Leider ist es entschieden.

Sie schaffen – das will ich Ihnen doch noch einmal sagen – das Einvernehmen mit dem Bauminister in Fragen von Bau- und Liegenschaften ab. Natürlich hat dieser Betrieb auch etwas damit zu tun, dass man Finanzen verwaltet, dass es ein vermögenschaffender Betrieb ist. Das stimmt alles. Aber im Wesentlichen geht es darum, dass baupolitische Ziele, baupolitische Fragen, architektonische Fragen, stadtbildprägende Fragen im Vordergrund stehen. Sie stehen mehr im Vordergrund als die Finanzen, weil der Betrieb sowieso gehalten ist – und das im Übrigen auch tut –, sich vernünftig um Finanzen und die Finanzierbarkeit seiner Umbauten, Modernisierungsbauten und Neubauten zu kümmern.

Die Federführung bekommt der Finanzminister. Ich finde, darauf könnte man verzichten. Umgekehrt würde ein Schuh daraus. Wenn man tatsächlich glaubt, dass es in der Vergangenheit zu Verzögerungen oder zu Ineffektivität gekommen ist, wäre das erst einmal nachzuweisen. Mir ist kein einziger Fall bekannt. Ich sitze im Verwaltungsrat – dort kann ich nicht immer hingehen, sitze aber schon ein paar Jahre dort –, und mir ist kein einziger Fall bekannt, dass sich diese beiden Ministerien sozusagen einmal gegenseitig blockiert hätten und ein Projekt nicht vorangekommen wäre, weil der Bauminister sein Einvernehmen nicht erteilt hätte. Das ist mir nicht bekannt. Das können Sie auch nicht belegen, Herr Petersen.

Ansonsten kommen Sie noch einmal nach vorne – Sie haben ja noch ausreichend Redezeit – und stellen der Öffentlichkeit einmal vor, in welcher Frage der Bauminister das sozusagen verzögert hätte. Er wäre im Übrigen auch schlecht beraten, wenn er in der Vergangenheit sein Einvernehmen nicht erteilt hätte, ohne dass mit wirklich stichhaltigen Begründungen unterlegen zu können.

Meine Damen und Herren, umgekehrt würde ein Schuh daraus. Wenn sie die Fachaufsicht tatsächlich nur noch einem Fachministerium geben wollen, müsste das das Bauministerium sein. Aber der

Bauminister hat, wie gesagt, in dieser Frage verloren.

Ich glaube, Sie haben mit Ihrer Änderung an dieser Stelle etwas verbessert; das ist aber nicht gut genug.

In Ihrer Veränderung ist von „herausragenden Baumaßnahmen“ zu lesen. Sie werden sich die Frage gefallen lassen müssen: Wer bestimmt eigentlich, was herausragende Baumaßnahmen sind? Was sind denn Baumaßnahmen mit stadtbildprägender Bedeutung? Darüber wird es Streit geben. Wenn der Bauminister meint, dass etwas stadtbildprägend sei, eine herausragende Baumaßnahme sei, wird er darauf bestehen, dass Einvernehmen mit ihm hergestellt wird. Also sind Sie kein Stückchen weiter gekommen.

Ich hätte mich gefreut, Sie hätten es dabei belassen, dass das Einvernehmen des Bauministers immer notwendig ist. Ganz egal, mit welcher Couleur das Bauministerium besetzt ist, wird der Bauminister das nicht ohne gute Begründung tun. Sie hätten stattdessen dem Änderungsantrag der SPD, den wir unterstützen, im Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen können, auch die Mitglieder der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Bau in den Verwaltungsrat zu berufen. Das wäre ganz einfach gewesen. Das hätten Sie machen können. Das ist versäumt worden. Das wird in der nächsten Legislaturperiode erneut aufgerufen werden, weil es Sinn macht, so zu verfahren. Aber auch das haben Sie nicht getan.

Meine Damen und Herren, ich komme zu dem Schluss: Die Gesetzesänderung ist völlig unnötig und zeigt zudem noch in die falsche Richtung. Wir werden sie deshalb ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Für die Landesregierung Herr Minister Laschet. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister ist bei der Finanzministerkonferenz. Er ist also nicht banal nicht im Plenum, sondern aus wichtigen Gründen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Dienst- und Fachaufsicht über den BLB sowie die Dienstaufsicht über die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Münster in einem Ministerium zusammengeführt werden. Das Finanzministerium und das Bauministerium, Herr Groth, haben sich gemeinsam auf diese Zusammenführung der Aufsicht im Finanzministerium verständigt. Denn das Finanzministerium war auch in der Vergangenheit im Rahmen der allgemeinen Dienst- und Fachaufsicht federführend tätig. Durch die Zusammenfüh

rung wird der gesamte Sach- und Fachverstand für die Aufsicht über den BLB in einem Ressort konzentriert. Zugleich werden klare Zuständigkeiten hergestellt.

Zudem wird die Transparenz in der Aufgabenwahrnehmung gefördert. Darüber hinaus werden die Arbeitsabläufe innerhalb der Aufsicht gefördert. Denn in der Praxis hat sich gezeigt, dass die Aufteilung der teilweise unterschiedlichen Aufsichtsaufgaben auf zwei Ressorts verbesserungsfähig war. Aus der Zusammenführung der Aufsicht werden sich hinsichtlich der Art und Weise der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes oder des Bundes keine negativen Auswirkungen ergeben.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Aber auch keine Verbesserungen!)

Dies ergibt sich bereits daraus, dass der BLB Nordrhein-Westfalen nach wie vor gesetzlich dazu verpflichtet ist, die baupolitischen Zielsetzungen des Landes zu beachten. Das ist das, was den BLB zunächst bindet. Insofern ist auf § 2 Abs. 1 des BLB-Gesetzes sowie den Runderlass des damaligen Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport aus dem Jahre 2002 zu verweisen. Danach ist der BLB nicht nur daran gebunden, nachhaltig umweltschonend sowie energiesparend und mit erneuerbaren Energien zu bauen, sondern er hat auch die Aufgabe, die baukulturellen Ansprüche zu beachten sowie städtebaulich integriert zu bauen.

Um die städtebaulichen Qualitäten bei Landesbauten auch künftig sicherzustellen, hat der BLB NRW aufgrund des Änderungsantrags der CDU-Fraktion darüber hinaus bei herausragenden Baumaßnahmen des Landes mit städtebildprägender Bedeutung das Einvernehmen mit dem Bauminister herzustellen. Damit ist insbesondere die Erwartung verknüpft, dass der Bauminister das vorhandene baufachliche Know-how bei neuen Baumaßnahen mit herausragender Bedeutung weiterhin für das Land nutzbar machen kann und dass es auch weiterhin genutzt wird.

(Beifall von CDU und FDP)