Das ist in der Tat atemberaubend. So etwas geschieht übrigens – ich darf das nur einmal am Rande erwähnen – nicht nur beim Flughafen Düsseldorf, sondern auch beispielsweise durch die Abgeordneten Solf und Milz und sogar durch – Herr Minister, darauf weise ich ausdrücklich hin – Ihren eigenen Kölner Regierungspräsidenten Lindlar, bezüglich der Flughafenentwicklung in Köln/Bonn. Mit solchem Opportunismus beweisen Sie nicht nur fehlende Regierungsfähigkeit, sondern Sie schaden auch den Menschen, und zwar denen, die Arbeit suchen, genauso wie denen, die mehr Lärmschutz brauchen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das ist in der Tat ein sehr sensibles Thema, bei dem es auf der einen Seite darum geht, den Luftverkehr und des
sen Möglichkeiten in Nordrhein-Westfalen auszubauen – der Luftverkehr ist wichtig –, und bei dem es auf der anderen Seite um Bürgerinnen und Bürger geht, die von diesem Luftverkehr – da gibt es kein Wenn und Aber – erheblich belästigt werden. Gerade weil es solch ein schwieriges und sensibles Thema ist und eigentlich in NordrheinWestfalen und Deutschland kaum noch ein sachlicher Abwägungsprozess von allen Beteiligten stattfindet – im Gegenteil: er wird von vielen Beteiligten abgelehnt –, sollte die Politik sehr sachlich mit dieser Thematik umgehen.
Dabei helfen einseitige Vorgehensweisen, die man aus diesem Antrag deutlich ablesen kann, wenig. Vielleicht kann man sich so bei einigen Bürgerinnen und Bürgern einschmeicheln, aber für ein gutes Ergebnis ist das sicherlich nicht dienlich.
Am 13. Oktober 2004 hat der Flughafen Düsseldorf den Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebsregelung gestellt mit dem Ziel, die Zahl der abwickelbaren Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres zu erhöhen, um damit flexibler auf Nachfragespitzen reagieren zu können. Am 8. November 2005, also gut ein Jahr nach Antragstellung, hat Verkehrsminister Oliver Wittke dem Flughaften eine neue Betriebsgenehmigung erteilt.
Vor dem Hintergrund, dass im Vorfeld der neuen Regelung rund 23.000 schriftliche Einwendungen und 60 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingehend ausgewertet wurden, ist es beachtlich, wie zügig der Antrag bearbeitet werden konnte. Hier haben die Mitarbeiter des Ministeriums gute Arbeit geleistet. Dieses Lob beziehe ich nicht nur auf die Dauer des Genehmigungsverfahrens, sondern ausdrücklich auch auf den Inhalt der Betriebsregelung.
An jedem Flughafen – ich sagte es eingangs – existiert der Gegensatz zwischen den berechtigten Interessen der Flughafenanlieger auf der einen Seite sowie den öffentlichen Verkehrsinteressen und den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens an einer Weiterentwicklung des Flugbetriebs auf der anderen Seite. Dieser äußerst schwierige Spagat ist bei der neuen Betriebsregelung für den Flughafen Düsseldorf in guter Weise gelungen.
Wie bei einer Interessenabwägung üblich, kann am Ende keine Seite ihre Vorstellung vollständig durchsetzen. Das war auch hier der Fall. So hatte der Flughafen zum Beispiel für die Zeit zwischen 22 und 23 Uhr 45 Landungen beantragt. Genehmigt wurden aber nur 36.
Trotz allem sehe ich auch die große Belastung der Anlieger – kein Zweifel. Um sicherzustellen, dass die Anlieger nicht mit unzumutbarem Fluglärm belastet werden, wurden die Tag- und Nachtschutzgebiete deutlich erweitert. Dem Flughafen wurde auferlegt, in diesen Gebieten zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren. Von diesen Verbesserungen beim Lärmschutz findet sich in dem Antrag der Grünen, der ansonsten die neue Betriebsregelung in allen Details wiedergibt, keine einzige Silbe. Das zeigt sehr deutlich, dass es den Grünen nur darum geht, die Stimmung vor Ort aufzuheizen, und dass sie eine völlig einseitige Politik betreiben.
Unverständlich – das möchte ich hier auch einmal erwähnen – bleibt vor diesem Hintergrund die Aussage des Flughafenchefs Schwarz in seiner Rede anlässlich des diesjährigen Jahresempfangs des Flughafens, als er für eine vernünftige Luftverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen ausgerechnet und nur die Grünen lobte. Diese Äußerung habe ich nicht verstanden.
Wesentlich objektiver als die Grünen geht die Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ – einige sind hier auf der Zuschauertribüne vertreten – vor, die in einem Faltblatt zur neuen Betriebsgenehmigung positiv hervorhebt, dass die Landesregierung ein neues Kontrollsystem für die Flugbewegungen einführt. Danach müssen alle geplanten Starts und Landungen eine Woche im Voraus angemeldet werden und können dann anhand von Flugtagebüchern und Aufzeichnungen vom Verkehrsministerium überprüft werden. Auch dieses haben die Grünen in ihrem Antrag bewusst verschwiegen.
Im Übrigen teile ich an dieser Stelle ausdrücklich die Auffassung der Bürgerinitiative, dass die entsprechenden Flugdaten auch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden sollten. Hier sollte das Ministerium so weit wie möglich für Transparenz sorgen. Ziel ist es, dass sich der Flughafen an seine Vorgaben hält. Wenn man sich an diese Vorgaben hält, dann steht auch der von allen Beteiligten geforderten Transparenz nichts entgegen. Wer sich allerdings gegen diese eingeforderte Transparenz wehrt, begründet zu Recht Zweifel, ob man sich hinterher auch an die Vorgaben hält.
Ich fasse zusammen: Mit der neuen Betriebsgenehmigung ist es gelungen, einen schwierigen, aber nach meiner Auffassung fairen Interessenausgleich zwischen dem Flughafen und seinen Anwohnern herzustellen. Durch die Erhöhung der Passagierzahlen um rund 1 Million können etwa 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen, von denen
Mache ich! – Wir werden im Gegensatz zur alten Landesregierung darauf achten, dass sich die Flughafen GmbH an die Vorgaben hält.
Als nächster Redner hat der zuständige Minister für Bauen und Verkehr, Herr Kollege Wittke, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Am 9. November 2005 habe ich die neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf der Flughafengesellschaft übergeben. Die Genehmigung ist rechtlich wirksam. Ihre Veröffentlichung erfolgt am 7. Dezember dieses Jahres im Ministerialblatt durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Maßgebliches Ziel bei der Einführung von Stundeneckwerten beim Flugbetrieb am Flughafen Düsseldorf war seinerzeit allein die Begrenzung des Flugbetriebs auf die sogenannte Einbahnkapazität. Die Zahl der koordinierbaren Flugbewegungen diente dabei und dient auch heute noch der quantitativen Feststellung der Stundenkapazität.
Der Schutz vor unzumutbarem Fluglärm wird in erster Linie durch die geltenden Flugbetriebsbeschränkungen und einen umfassenden baulichen Schallschutz vor Fluglärm am Tage und in der Nacht gewährleistet. Die Einführung des Wochenbezugszeitraumes ersetzt weder die auch in der neuen Genehmigung vom 9. November festgesetzten täglichen Stundeneckwerte, noch wird deren begrenzende Wirkung aufgehoben. Die Regelungen der neuen Genehmigung sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen den Belangen der Flughafenanlieger und der öffentlichen Verkehrsinteressen, die auch wirtschaftliche Interessen des Flughafenbetreibers umfassen.
Die Erhöhung der Zahl der planbaren Landungen in der ersten Nachtstunde ist auf generell 36 festgelegt worden. Dies stellt ebenfalls das Ergebnis
Durch die von der Genehmigungsbehörde verfügte Mitbenutzung der Parallelbahn in der Zeit von 21 bis 22 Uhr werden im Tagesverlauf auftretende Verzögerungen aufgefangen und deren Übergreifen auf die Nachtzeit vermieden. Mit 36 planbaren Landungen ist ein Wert gewählt worden, der nach übereinstimmender fachgutachterlicher Aussage sicher innerhalb der Ein-Bahn-Kapazität liegt und das Auftreten von kapazitätsbedingten Verspätungen vermeidet.
Wenn in diesem Rahmen auch die Möglichkeit besteht, Flugzeugumläufe zu optimieren, ist dies ein zu begrüßender Effekt.
Die Genehmigung vom 9. November lässt nicht die volle Nutzung der Zwei-Bahn-Kapazität zu. Die Parallelbahn ist lediglich im Unterschied zu früher planbar nutzbar.
Die Nutzung des Bahnsystems über die Ein-BahnKapazität hinaus widerspricht nicht dem Angerland-Vergleich. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 10. Dezember 2004 ausdrücklich festgestellt, dass die bisherige Beschränkung des Flughafens Düsseldorf auf die Ein-Bahn-Kapazität nicht durch den Angerland-Vergleich geboten ist. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer Abwägung der unterschiedlichen Belange unter den Rahmenbedingungen des Jahres 1983. Die Rahmenbedingungen haben sich in den zurückliegenden 22 Jahren wesentlich verändert. Dies hatte die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen.
Die Genehmigung vom 9. November 2005 ermöglicht eine maßvolle Steigerung der Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf in einem auch für die Flughafenanwohner zumutbaren Rahmen. Fluglärm in der Nacht und am Tage wird durch die Vergrößerung des Tag- und Nachtschutzgebietes und durch die Begründung eines eigenständigen Anspruchs auf den Einbau von Belüftungsgeräten in Schlafräumen entgegengewirkt. Diese Art des Interessenausgleichs ist vom Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2004 ausdrücklich gebilligt worden.
Ich stelle deshalb explizit fest: Das Ziel, unzumutbare Belastungen durch Fluglärm zu vermeiden, ist 1983 und 2005 das gleiche. Trotz leiserer Maschinen sind die Anspruchsvoraussetzungen für passiven Lärmschutz weiter verbessert worden.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass mit der neuen Betriebsgenehmigung wiederum ein gerechter Interessenausgleich gefunden worden ist. Die maßvolle Steigerung der Flugbewegungen im Rahmen der neuen Genehmigung gewährleistet auch, dass die geltenden Grenzwerte für die Schadstoffbelastung eingehalten werden. Auch daraus ergeben sich keine Argumente gegen die von mir getroffene Entscheidung. Die erteilte Betriebsgenehmigung ist daher weder politisch falsch noch rechtlich bedenklich. Sie ist vielmehr ausgewogen und sowohl volks- als auch betriebswirtschaftlich vernünftig.
Meine Damen und Herren, der heute vorgelegte Antrag der Grünen hat die Qualität eines Stadtratsantrags, der den Bürgermeister auffordert, eine rechtsgültig erteilte Baugenehmigung wieder zurückzunehmen.
Das ist ideologisch motivierte und populistisch inszenierte Politshow. Dem setzen wir sachlich begründete und ausgewogene fundierte Sachpolitik entgegen. – Herzlichen Dank.
Die Debatte ist beendet. – Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Remmel hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion beantrage ich nach § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung namentliche Abstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben den Antrag, den Herr Remmel vorgetragen hat, gehört.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Die namentliche Abstimmung erfolgt nach unserer Geschäftsordnung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie relativ leise wären, damit man das Ja oder Nein oder die Enthaltung hier vorn auch deutlich verstehen kann. – Ich bitte nun Herrn Abgeordneten Jung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, hat jemand seine Stimme noch nicht abgegeben? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Stimmen auszuzählen.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Von unseren 187 Kolleginnen und Kollegen haben 170 an der Abstimmung teilgenommen. Mit Ja stimmten 14, mit Nein 156.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen damit zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf: