Protocol of the Session on December 1, 2005

Zweitens. Sie behaupten, dass die Regelung, die wir in 14 Tagen in den Landtag einbringen werden, den gleichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Das stimmt nicht. Wir lassen den Kommunen Zeit, sich an die Gegebenheiten anzupassen und das Personal nach und nach abzubauen, das derzeit damit beschäftigt ist, die Fehlbelegungsabgabe zu erheben und zu verwalten.

Deshalb haben wir ein solches gestuftes Verfahren vorgesehen. Die einzige Alternative zu unserem Vorschlag, um tatsächlich Bürokratiekosten zu reduzieren, besteht darin, die Fehlbelegungsabgabe zum 1. Januar nächsten Jahres komplett abzuschaffen. Wenn Sie diesen Vorschlag einbringen, bin ich gern bereit, darüber zu diskutieren. Ich freue mich auf eine muntere Debatte. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Minister, jetzt haben Sie Herrn Röken ermutigt, auch

eine Frage zu stellen. Aber Sie sind schon wieder am Ende.

(Heiterkeit – Minister Oliver Wittke, auf dem Weg zur Regierungsbank: Das tut mir Leid!)

Dann nehmen wir die Frage von Herrn Röken noch hinein. Der Herr Minister ist doch noch nicht am Ende. Bitte, Herr Röken.

(Minister Oliver Wittke: Ich will mir ja nicht vorwerfen lassen, ich hätte eine Aversion gegenüber Herrn Röken!)

Das würde ich auch nicht so auffassen. Es ist schon ein Ding, zweimal am Ende zu sein und dann doch noch einmal dranzukommen.

Herr Minister, ist Ihnen vielleicht entgangen, dass der Vorschlag der SPD beinhaltet, die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe auch – das ist ein neuer Tatbestand – für Wohnumfeldverbesserungen verwenden zu können, insbesondere in Stadtteilen wie beispielsweise Gelsenkirchen-Bismarck oder Gladbeck-Brauck, um nur einige zu nennen? Halten Sie das nicht für eine gute Lösung?

Herr Röken, das ist keine gute Lösung. Wenn wir Ihren Vorschlag umsetzen würden, bliebe gar kein Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe übrig, weil die Bürokratie und die Verwaltung dieses Instruments das Aufkommen der Fehlbelegungsabgabe komplett auffressen würden. Doch damit nicht genug: Wir müssten noch 500.000 € frisches Geld hinterherwerfen, um Ihre Vorschläge zu finanzieren.

Ich bleibe dabei: Das ist der unsinnigste Antrag, der in dieser noch jungen Legislaturperiode diesem Parlament vorgelegt worden ist.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Unverschämtheit!)

Darum die herzliche Bitte: Lassen Sie sich von den Zahlen überzeugen und ziehen Sie ihn zurück. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Oder möchte noch jemand eine Zwischenfrage stellen?

(Allgemeine Heiterkeit)

Dann hätte ich Sie schon gefragt, Herr Minister.

Jetzt ist er wirklich am Ende.

(Bodo Wißen [SPD]: Noch nicht ganz!)

Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/706 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Möchte jemand dieser Überweisungsempfehlung widersprechen oder sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Also ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

9 Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf: Politisch falsch und rechtlich bedenklich!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/718

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Keymis das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum es heute geht? – Es geht bei diesem Antrag der Fraktion der Grünen um die Frage, ob die Landesregierung als Genehmigungsbehörde mit der Betriebsregelung für den Flughafen Düsseldorf politisch falsch gehandelt hat oder sogar rechtlich bedenklich.

Wenn wir hier im Landtag dieser Meinung sind – und einige CDU-Kollegen hier im Hause haben sich ja öffentlich bereits so geäußert –, dann sollten wir unseren Antrag heute gemeinsam so beschließen.

Immerhin stellten die Kollegen Sahnen, Kress und Lienenkämper in einer Pressemitteilung vom 8. November 2005 gemeinsam fest:

„Auf den ersten Blick scheint die Genehmigung des Verkehrsministeriums für den Flughafen Düsseldorf politisch falsch und rechtlich bedenklich. Wir können die betroffenen Städte und Bürger vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Details der Genehmigung nur ermutigen, den Klageweg zu beschreiten.“

Fast wörtlich stimmt dies mit den Aussagen der Grünen im Landtag zur neuen Ministerentscheidung überein. Hic Düsseldorf, hic salta! Kolleginnen und Kollegen, willkommen im Club!

Die Menschen, die rings um den Innenstadtflughafen Düsseldorf leben, haben immer mehr Lärm und Dreck aus der Luft satt. Seit vielen Jahren schon wird der Angerlandvergleich, der die Einbahnkapazität festlegt, überdehnt. Mit immer neuen rechtlichen Interpretationen ermöglicht man dem Düsseldorfer Airport, die bestehenden Beschränkungen zum eigenen betriebswirtschaftlichen Nutzen auszudehnen. Dabei werden technische Fortschritte beim Fluggerät durch enorme Flugbewegungssteigerungen aufgehoben.

Sah der Planfeststellungsbeschluss im Jahr 1983 als Obergrenze noch 91.000 Flugbewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate im Rahmen der Einbahnkapazität auf der Basis des Angerlandvergleiches vor, wurden im September 2001 auf derselben Grundlage 122.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten genehmigt.

Bedingung war allerdings – das ist wichtig –, dass in diesen Tagesrandzeiten, die wir als sensibel bezeichnen, bestimmte Stundeneckwerte eingehalten werden, um die Menschen – das sind rund 250.000 Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Airports, die sich deutlich durch Fluglärm belastet fühlen – vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen. Deshalb sind auch so viele Städte in der Umgegend so aufgeregt und erwägen Klagen.

Trotz vieler rechtlicher Bedenken aufseiten der Kläger hat das OVG in Münster am 10. Dezember 2004 entschieden, dass diese Genehmigung rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Jetzt liegt eine neue Genehmigung vor. Sie setzt mit der Erhöhung der Stundeneckwerte auf 45 beziehungsweise 40 Flugbewegungen pro Stunde ohrenbetäubende Maßstäbe.

Mehr Flugbewegungen sind auf einer Start- und Landebahn nicht möglich. Die ursprünglich als Ersatzbahn ausgewiesene Parallelbahn wird dabei stets mit bis zu 50 % mitgenutzt.

Der Angerlandvergleich ist damit faktisch infrage gestellt. Und da der Airport nun selbst und ohne Beschränkungen entscheiden darf, wann er unter der Woche zwischen 6 und 22 Uhr die 45 Bewegungen abwickeln will, ist die bisherige Stundeneckwerteregelung de facto obsolet. Es gibt keine Schutzregelung mehr für die sensiblen Tagesrandzeiten.

Herr Minister, als ob Sie diesen Zynismus noch krönen wollten, erlauben Sie dem Airport nun leider auch noch generell 36 Landungen pro Stunde zwischen 22 und 23 Uhr. Bisher sind zum Schutz der Menschen und ihrer Nachruhe im Winter hier

nur 15 und im Sommer 25 Landungen erlaubt gewesen.

Von Nachtruhe kann aber angesichts der zahlreichen Ausnahmegenehmigungen und der geplanten Verspätungen ohnehin schon kaum noch die Rede sein. Die Menschen in Düsseldorf und in der Region um Düsseldorf herum klagen über Nachtfluglärm, obwohl der Flughafen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gar keinen Flugbetrieb haben darf. Gestartet werden darf ohnehin nur bis 22 Uhr.

Jetzt versprechen Sie, Herr Minister, nachdem Sie für diese Menschen diese höchstbelastende neue Genehmigung erteilt haben, eine bessere Einhaltungskontrolle und mögliche Sanktionen, sagen aber nicht, welche.

Sie stellen außerdem nicht die nötige Transparenz her. Warum gehört so einem Kontrollgremium nicht ein Vertreter der Fluglärmkommission an? Oder noch besser: Nehmen Sie Vertreterinnen und Vertreter aus den Bürgerinitiativen, damit die Menschen das, was sie privat bereits kontrollieren, dort auch mitteilen können.

Herr Minister, ich mache Ihnen aber noch einen besseren Vorschlag. Mit Datum vom 29. November sind durch die Recherchen der engagierten Bürgerinnen und Bürger bereits wieder Überschreitungen festgestellt worden. Ich habe das einmal mitgebracht, damit Sie einmal sehen, wie die das machen. Das kann man alles auch sehr schön im Internet nachlesen.

Der Flughafen startet also nicht mit 45, sondern bereits mit 48 oder 49 Flugbewegungen pro Stunde. Er wickelt mehr ab und dokumentiert damit, dass er sich nicht an die neue Genehmigung hält.

Sie als Genehmigungsbehörde könnten als Sanktionsmaßnahme quasi die Genehmigung zurückziehen. Dann wäre an dem Punkt das Verständnis bei den Bürgern jedenfalls möglicherweise wieder erreicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mit unserem heutigen Antrag fordern wir die Landesregierung auf, als Genehmigungsbehörde zu handeln und die Genehmigung zurückzuziehen.

Wenn alle hier mitstimmen, dann habe ich die Hoffnung, dass wir uns auch einmal gemeinsam durchsetzen.

Die drei CDU-Kollegen, die ich bereits zitiert habe, möchte ich am Schluss noch einmal zitieren. Sie haben gesagt:

„Bei allem Verständnis für die berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Flughafens: Hier

hat die Abwägung mit den Interessen der betroffenen Bürger offenbar nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt.“