Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt gehört, dass Bündnis 90/Grüne und SPD nicht einer Meinung sind. Vielleicht liegt es ja auch nur daran, dass das Thema Bauen dem Verkehr angeschlossen wurde, und da war es noch nie so, dass SPD und Grüne einer Meinung waren. Dann überträgt sich das halt vom Verkehr auf den Bau. Herr Becker, vielleicht liegt es daran.
Fehlbelegerabgabe in Sozialwohnungen flexibler gestaltet, der Kreis der Abgabepflichtigen verringert und die Ausgleichsabgabe kommunalisiert werden soll.
Meine Damen und Herren, in dem Bericht der Enquetekommission „Zukunft der Städte“ heißt es unter anderem:
„Der wachsenden sozialen Polarisierung in den Beständen des preisgebundenen Wohnungsbaus muss durch eine verstärkte Modernisierung und eine Stärkung der sozialen Stabilität in den Quartieren begegnet werden.“
Der Enquetebericht stellt fest, dass dies nur dadurch erreicht wird, dass Haushalte mit höherem Einkommen in den Wohnquartieren gehalten werden und dass diese soziale Mischung wichtig und zu verbessern ist.
Die Enquetekommission schlägt – auch weil es in einzelnen Wohnquartieren hohe Leerstände gibt – eine Überprüfung der Notwendigkeit des Fehlbelegungsrechtes vor. Genau das haben sicherlich die SPD und auch die CDU und die FDP getan.
Wir und unser Koalitionspartner sind uns einig, dass die Fehlbelegerabgabe abgeschafft werden muss. Der Antrag der SPD sagt aus, dass einseitige Belegungsstrukturen des Sozialwohnungsbestandes zu vielfältigen Folgeproblemen führen und deshalb Maßnahmen ergriffen werden müssen, um soziale Stabilität in den Bewohnerstrukturen zu erhalten oder zu stärken.
Genau das berücksichtigt doch der Gesetzentwurf der Koalition. Wir wollen 92.000 Fehlbeleger von der Leistungspflicht entbinden. Unter diesen 92.000 Mietern befinden sich übrigens viele, deren Nominaleinkommen in den letzten Jahren gestiegen ist, was aber nicht mit einer Zunahme des real verfügbaren Einkommens verbunden war. Wir wollen auch diese Mietergruppe mit der Abschaffung der Ausgleichsabgabe finanziell entlasten.
CDU und FDP werden die Ausgleichsabgabe schrittweise auslaufen lassen. Im kommenden Jahr wollen wir die Leistungspflicht für ca. 20.000 Mieter, deren Jahreseinkommen um 20 % über der für Sozialwohnungen geltenden Einkommensgrenze liegen, von der Fehlbelegerabgabe befreien.
Die Aufgabe der Ausgleichsabgabe ist nach unserer Auffassung sozialpolitisch sinnvoll und im Sinne des sozialen Wohnungsbaus. Der Vorwurf der SPD oder einzelner SPD-Abgeordneter, CDU und FDP seien die Totengräber der Politik des sozialen Wohnungsbaus, ist nach meiner Auffassung reine Polemik. Solche Aussagen sorgen sicherlich
für Schlagzeilen, dienen aber nicht der Stärkung der sozialen Stabilität, zumindest nicht vor dem Hintergrund des Berichtes der Enquetekommission „Zukunft der Städte in NRW“.
Herr Horstmann hat eben formuliert, dass es nicht nötig ist, die Ausgleichsabgabe abzuschaffen. Ich glaube, das war die Formulierung: Es ist nicht nötig.
Ich gebe gerne zu, dass man da unterschiedlicher Auffassung sein kann. Das akzeptiere ich auch. Wir halten eine Abschaffung eben für sinnvoll. Das ist der Unterschied. Ich glaube, man kann beide Meinungen durchaus akzeptieren und auch respektieren.
Neben dem falschen Ansatz, die Fehlbelegerabgabe nicht vollständig abzuschaffen, schaffen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eine umfangreiche zusätzliche Bürokratie. Das bedeutet, dass die Erhebung der Ausgleichsabgabe erst einmal zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet wird. Der eventuell verbleibende Rest könnte von den Kommunen verwendet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wirklich helfen wollen, dann müssen wir in Berlin endlich für eine durchgreifende Gemeindefinanzreform sorgen. Das ist Aufgabe der großen Koalition; da haben Sie sicherlich Einfluss. Nur so lässt sich die angespannte kommunale Finanzlage wirklich beheben.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. Natürlich stimmt die FDP-Fraktion der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben gerade eine Debatte über den Einsatz von Recyclingpapier geführt. Noch besser, als Recyclingpapier einzusetzen, ist, Papier zu sparen und damit insgesamt einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Herr Dr. Horstmann, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der SPDFraktion, dieser Antrag, den Sie in den nordrheinwestfälischen Landtag eingebracht haben und der
Ich will das in drei Punkten nur kurz begründen, weil man sich damit viel länger gar nicht aufhalten muss.
Erstens. Sie wollen verhindern, dass künftig sozial schwache Gegenden in Nordrhein-Westfalen, nämlich die Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf, von der Fehlbelegungsabgabe befreit werden. Damit leisten Sie der Segregation Vorschub. Damit nehmen Sie billigend in Kauf, dass weiterhin leistungsfähige Bürgerinnen und Bürger aus diesen Stadtteilen fortziehen und diese Stadtteile in Zukunft weiter soziale Probleme haben werden.
Zweitens. Sie sagen, die Kommunen sollen selbst entscheiden, ob sie Fehlbelegungsabgabe erheben oder nicht. Herr Dr. Horstmann, Sie wissen ganz genau, dass die überwiegende Anzahl der Kommunen in Nordrhein-Westfalen mittlerweile in der Haushaltssicherung ist. Sie wissen auch, dass die Kommunalaufsicht gehalten ist, die Kommunen anzuweisen, alle möglichen Einnahmepositionen zu realisieren. Das heißt, die Kommunen haben zwar theoretisch ein Wahlrecht, die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen, aber tatsächlich nicht, weil sie von der Kommunalaufsicht weiterhin angewiesen werden, jeden Euro, den sie hereinholen können, auch tatsächlich hereinzuholen. Das Wahlrecht gibt es also nicht.
Drittens. Das ist nun der allergrößte Witz. Darum habe ich die herzliche Bitte, dass Sie diesen Antrag vielleicht doch zurückziehen, denn das können Sie nicht wirklich wollen. Wenn das eintritt, was Sie hier mit diesem Antrag fordern, dann werden von den insgesamt 70.500 Wohneinheiten, in denen heute noch Fehlbelegungsabgabe erhoben wird, nur noch 11.000 Wohneinheiten übrig bleiben. Das Einkommen aus der Fehlbelegungsabgabe in diesen 11.000 Wohneinheiten wird 5 Millionen € betragen. Der Verwaltungsaufwand wird aber 5,5 Millionen € betragen. Das heißt, Sie haben einen höheren Verwaltungsaufwand, als tatsächlich an Geld hineinkommt. Also belasten Sie durch die Regelung, die Sie dem nordrhein-westfälischen Landtag hier vorschlagen, das Landeswohnungsbauvermögen mit 500.000 €. Einen größeren Unsinn habe ich in dieser noch jungen Legislaturperiode nicht erlebt. Darum die herzliche Bitte: Ziehen Sie diesen Antrag zurück! Dann müssen wir nicht noch mehr Recyclingpapier bemühen.
Also keine Zwischenfrage, sondern Ende. – Als nächster Redner hat der Abgeordnete Hilser, SPDFraktion, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Antrag so schlecht wäre, Herr Minister, dann hätten Sie sich hier nicht so aufgeregt.
Ich glaube, hinter Ihrer Aufregung steckt schlicht Verärgerung, dass Sie zu langsam waren, dass die SPD mit ihrem Antrag 14 Tage schneller war als Sie. Hinzu kommt, dass der Antrag einfach gut ist.
Ich werde jetzt auch begründen, warum. Kollege Horstmann hat ausgeführt, was die grundsätzlichen Ziele dieses Antrags sind. Das muss ich jetzt hier nicht wiederholen.
Ich komme damit direkt zur Begründung. Eigentlich, Herr Sahnen, müssten Sie diesem Antrag der SPD zustimmen, weil er sich in vielem mit dem deckt, was Sie in der letzten Legislaturperiode beantragt haben.
Sie sind zum Beispiel dafür, die Einkommensgrenzen stufenweise zu erhöhen. Sie brauchen also vier Jahre, bis Sie bei unserem Ergebnis sind, welches wir sofort umsetzen wollen, nämlich alle bis zu einer Überschreitung von 160 % von der Abgabe freizustellen.
Jetzt zitiere ich aus einem Plenarprotokoll der letzten Legislaturperiode, Drucksache 13/112. Das haben wir in den letzten zwei Tagen ja schon öfter gemacht. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Kollegen Schulte: