Protocol of the Session on December 1, 2005

Frau Seidl, Sie leben fernab dieser Welt, wenn Sie so etwas vortragen, was Sie hier vorgetragen haben.

Es gibt ein fortschrittliches, ein sozial gerechtes, ein den Hochschulen dienendes Modell der Studienbeitragsfinanzierung. Das legen wir Ihnen vor. Das werden wir mit dieser wunderbaren Mehrheit durchsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Stahl. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf jetzt Frau Löhrmann reden. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Ich zähle jetzt nicht meine Semester auf – es waren nicht so viele –, ich nenne nicht meine Noten – sie waren nicht so schlecht. Denn wenn wir auf diese Ebene gehen, dann müssten wir herausfiltern, wer hier überhaupt zu welchem Gegenstand noch reden darf – das erst einmal vorab.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Zweite Anmerkung: Wenn wir uns als Grüne für schlanke Regeln aussprechen, dann wollen wir zentrale Regelungen, die aber dezentral ausgestaltet werden, weil sie so Freiheit und Gerechtigkeit sichern.

Das von Frau Seidl Angesprochene steht deshalb nicht in Widerspruch zu dem, was Herr Vesper gesagt hat, nämlich dass Ihr Gesetz mit den ver

meintlichen Ansprüchen ein Höchstmaß an Bürokratie über alle Universitäten bringt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der dritte Punkt – er ist mir am wichtigsten, und aus diesem Grunde möchte ich das am Ende der Debatte noch einmal feststellen –: Wir Grüne, gemeinsam mit der SPD, haben für NordrheinWestfalen, für unsere Studierenden an einem gebührenfreien Erststudium festgehalten und dies gesetzlich geregelt,

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

weil wir Zugangsgerechtigkeit für Bildung wollen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Sie führen jetzt Gebühren für das Erststudium ein. – Das ist ein großer Unterschied, und das wissen die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Ihr Verhalten ist unsozial und ungerecht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Löhrmann. – Jetzt noch einmal Herr Lindner für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich dachte, eigentlich sei alles gesagt.

(Zurufe)

Nachdem aber Frau Kraft am Pult war, muss doch noch etwas hinzugefügt werden. Frau Kraft hat den Charakter ihrer Kampagne dadurch entlarvt, wie sie Herrn Pinkwart zitiert hat. Sie hat ihn zitiert mit dem Satz:

(Erregte Zurufe von der SPD)

Ziel der Geld-Zurück-Garantie ist nicht, dass die Studierenden das Geld zurückbekommen. – Sie müssen aber ergänzen: … sondern dass der Mangel abgestellt wird. – Darum geht es uns.

(Beifall von FDP und CDU – Zurufe von der SPD)

Da halten wir es mit dem verstorbenen SPDVordenker Peter Glotz.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Der schon wie- der! Sagen Sie einmal etwas Neues!)

Er hat gesagt: Besser ein gutes Studium gegen eine mäßige Gebühr als ein beschissenes Studium umsonst. – Genau daran orientieren wir uns.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Lindner. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach einer sehr temperamentvoll geführten Debatte kommen wir zum Schluss der ersten Lesung.

Heute steht nur die Überweisung des Gesetzentwurfs an. Wir stimmen darüber ab. Der Ältestenrat empfiehlt, die Drucksache 14/725 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist dieser Gesetzentwurf an die genannten Ausschüsse überwiesen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt

5 Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen sichern – Verschärfungen des § 107 GO NRW ablehnen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/717

Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Becker das Wort. Bitte schön, Herr Becker.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn es nach der soeben geführten temperamentvollen Debatte vielleicht nicht ganz leicht ist: Ich glaube, dass das jetzt anstehende Thema ebenfalls die volle Aufmerksamkeit verdient hat. Es geht um die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und um die Fragestellung, welche Möglichkeiten sie in den nächsten Jahren noch haben.

Meine Damen und Herren, Privat vor Staat – das war die Prämisse im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Die Kommunen sollen sich angeblich auf die Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge beschränken und die wirtschaftliche Betätigung der Privatwirtschaft überlassen.

Allerdings ist eine Voraussetzung für die Verschärfung des § 107 Gemeindeordnung genannt worden, nämlich eine Gemeindefinanzreform, die den Kommunen ausreichende und planbare Steuereinnahmen sichert, sodass sie nicht auf Erträge eigener Unternehmen angewiesen sind.

Meine Damen und Herren, wer den Koalitionsvertrag im Bund gelesen hat, wer gesehen hat, was

bis jetzt hier im Land vorgelegt worden ist, der kann nicht zu dem Ergebnis kommen, dass diese Prämisse eintritt. Insofern dürfte eigentlich eine Änderung des § 107 in der beschriebenen Form auch von der Koalition nicht mehr beabsichtigt sein.

Trotzdem: Wenn man aufmerksam die politische Landschaft verfolgt, hat man den Eindruck, dass Eile angesagt ist, insbesondere weil die FDP aus ideologischen Gründen darauf besteht, dass Privat vor Staat an dieser Stelle durchexerziert wird. Inhaltliche Argumente scheinen dabei ziemlich unter die Räder zu kommen.

Interessant in diesem Zusammenhang war die Sendung „Westpol“ am letzten Sonntag. Da waren Äußerungen sowohl der Ministerin Thoben als auch des Fraktionsvorsitzenden Papke zu hören.

Ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten mit Bezug auf den Punkt „eigene Stadtwerke-Kraftwerke“ daraus zitieren. Wirtschaftsministerin Thoben begrüßte die Pläne, die eigene Kraftwerke in dieser Art und Weise vorsehen.

Wir begrüßen, wenn sich die Zahl der Anbieter auf dem Strommarkt ausweitet. Denn wir haben einen engen Markt mit allen Folgen, die es hat, wenn nicht ausreichend Wettbewerb herrscht.

Herr Papke hingegen sagte:

Wir werden das dann auch politisch bewerten müssen. Privat vor Staat lautet unsere Devise, und wir werden gucken müssen, wenn solche Investitionen der öffentlichen Hand auf Risiko des Steuerzahlers zunehmen, ob wir dann nicht gegensteuern müssen als neue Landesregierung.

Meine Damen und Herren, nach bisherigem Kenntnisstand soll § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dahin gehend geändert werden, dass sich die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und wenn der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch private Unternehmen erfüllt werden kann.

Diese Position ist nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei den kommunalen Spitzenverbänden auf Kritik gestoßen. Ich hatte Gelegenheit, dem Präsidium des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes beizuwohnen, in dem der Koalitionsvorschlag bis auf zwei Vertreter der FDP niemanden überzeugen konnte. Ich könnte Ihnen seitenlang – es geht über anderthalb Seiten – die zerfetzende Kritik vortragen; das erspare ich Ihnen.

Tatsache ist aber: Schaut man sich die Zusammensetzung dieses Gremiums an, so fällt auf, dass es überwiegend schwarze Bürgermeister waren,

(Beifall von der SPD)

die Ihnen schon am 22. Juni – also einen Monat nach der Landtagswahl – eine Quittung erteilt und Ihnen gesagt haben: Das, was Sie machen, ist absolut gegen die Interessen der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger gerichtet.

Warum ist es das? – Sie erschweren den Kommunen die wirtschaftliche Betätigung so sehr, dass der Bestandsschutz, selbst wenn Sie ihn aussprechen würden, faktisch ausgehebelt würde. Wenn sich ein Unternehmen verändern und sich dem Markt anpassen wollte, wenn es Aufgaben, die auch zur Abdeckung der Kosten für andere Aufgaben, deren Erfüllung möglicherweise Defizite einbringt, notwendig sind, neu anbieten wollte, wäre das selbst durch Bestandsschutz nach diesen Kriterien nicht mehr möglich.

Nicht zuletzt drohen dadurch Bürgerinnen und Bürgern an verschiedenen Stellen höhere Gebühren.