Protocol of the Session on December 2, 2009

Mit Genauigkeit kann man das überhaupt nicht wissen, Frau Ministerin. Das ist bis heute nicht wirklich festzustellen.

Zweitens. Feststellen kann ich allerdings, dass die Anhörung ein ganz anderes Bild ergeben hat, als Sie es hier gezeichnet haben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Insbesondere will ich daran erinnern, dass im Wesentlichen von allen Angehörten im Zusammenhang mit einer solchen Änderung in der Tat mindestens gefordert wurde, dass es eine Mindestfördersumme pro Jahr geben muss. Darauf hat Herr Hilser eben bereits völlig richtig hingewiesen. Das machen Sie nicht, weil Sie dann die volle Anrechenbarkeit nicht hinbekommen.

Des Weiteren möchte ich in aller Kürze erwähnen, dass wir einen erheblichen Steuerungs- und Kontrollverlust aufseiten des Parlaments zu erwarten haben. Ein Steuerungsverlust wird deswegen eintreten, weil ein Vorstand einer Bank in Zukunft das Risikomanagement, unter das das Wohnungsbau

vermögen dann auch fällt, nach den Gesichtspunkten des KWG, insbesondere nach den Gesichtspunkten einer Bank, zu gestalten hat – und das sind nicht die Gesichtspunkte, die wir bei der Wohnungsbauförderung insbesondere in kritischen Gebieten angewandt haben und auch weiter angewandt haben wollen.

(Beifall von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Moment, in dem die Wfa voll in die NRW.BANK integriert ist, haben wir selbstverständlich erhebliche Prüfverluste für das Parlament zu vergegenwärtigen. Das wissen Sie, und das wissen wir.

Vor dem Hintergrund, dass das Volumen weit über das Volumen eines Landeshaushaltes hinausgeht, würde hiermit ein enormer Schattenhaushalt gebildet. Einen solchen Schattenhaushalt lehnen wir insbesondere vor dem Hintergrund der Schuldenbremse, die Verfassungsrang hat, klar ab. – Schönen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Becker. – Als nächster Redner hat in Vertretung von Herrn Minister Dr. Linssen Herr Minister Lienenkämper das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hilser, ich versuche es einmal mit einem nach Ihren bisherigen Beiträgen in dieser Debatte für Sie wahrscheinlich etwas überraschenden Ansatz der Diskussionsführung. Ich halte mich nämlich einfach an ein paar Fakten.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Erstens. Wir stärken die NRW.BANK und die soziale Wohnraumförderung gleichzeitig.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Zweitens. Die NRW.BANK muss sich das Vermögen der Wfa nicht einverleiben. Sie besitzt es schon.

(Britta Altenkamp [SPD]: Donnerwetter!)

Drittens. Seit diesem Zeitpunkt dient es auch als Haftkapital. Die Zweckbindung wäre übrigens schon heute kein Hindernis für eine Haftung des Landeswohnungsbauvermögens. Sie ist aber ein Hindernis für die volle Anerkennung nach dem KWG und muss deswegen sinnvollerweise beseitigt werden.

(Britta Altenkamp [SPD]: Warum erklärt das nicht Herr Linssen?)

Viertens. Es bleibt beim Primat der Politik. Die Eckwerte der sozialen Wohnraumförderung werden vom Wohnungsbauministerium erarbeitet. Die Eckwerte der sozialen Wohnraumförderung werden

danach von der Landesregierung durch Kabinettsbeschluss entschieden. Sie werden durch Beschluss der Gewährträgerversammlung in die NRW.BANK implementiert.

(Norbert Römer [SPD]: Und das Parlament ist außen vor!)

Das konkrete Förderprogramm wird vom Wohnungsbauministerium erarbeitet. Es ist dabei in seiner Gestaltung frei. Die Rolle wird gestärkt durch einen festen Sitz in der Gewährträgerversammlung und im Verwaltungsrat sowie den Vorsitz im neu zu schaffenden Förderausschuss.

Im Übrigen beseitigt der Gesetzentwurf nicht die Prüfbefugnis des Landesrechnungshofs. Dieser prüft die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel und wird durch die Vollintegration nicht angetastet.

(Britta Altenkamp [SPD]: Genau! Der Jubel will keinen Anfang nehmen!)

Darüber hinaus ist eine Bank, wie Sie alle wissen, nicht nur kein prüfungsfreier Raum. Vielmehr sind Banken die mit am besten geprüften Institute in der ganzen Republik.

(Carina Gödecke [SPD]: Gut, dass Sie das noch einmal gesagt haben! Das können wir vielleicht noch gebrauchen!)

Ferner reden wir bei der NRW.BANK nicht von einer stinknormalen wirtschaftsorientierten Geschäftsbank, sondern wir reden von der Förderbank unseres Landes.

(Britta Altenkamp [SPD]: Da bin ich aber froh, Herr Lienenkämper, dass Sie mir das noch einmal sagen!)

Hier werden keine hoch spekulativen Finanzmarktgeschäfte betrieben, sondern die Förderpolitik der Landesregierung umgesetzt.

(Britta Altenkamp [SPD]: Nein!)

Und deswegen ist die NRW.BANK auch nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Umsetzung der Förderziele des Landes verpflichtet. Ich rege in diesem Zusammen die Lektüre der Satzung der NRW.BANK an. Die dürfte ausgesprochen hilfreich und für den einen oder anderen hier auch überraschend sein.

Es wird auch nach der Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK eine bedarfsgerechte Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen geben. Dafür bietet die bisherige Politik dieser Landesregierung die beste Gewähr. Die Fördervolumina sind von 840 Millionen € über 950 Millionen € auf in diesem Jahr über 1 Milliarde € erhöht worden. Der Ansatz liegt bereits jetzt bei über 1 Milliarde €, und wir werden diese bedarfsgerechte Förderpolitik selbstverständlich

auch im nächsten Jahr fortsetzen, meine Damen und Herren.

Insofern sind das die Fakten. Deswegen können wir dieses Gesetz – übrigens in voller Übereinstimmung mit dem Finanzminister, mit dem Bauminister, mit dem ehemaligen Bauminister und mit allen anderen in diesem Hause, die die Landesregierung tragen oder ihr angehören – heute guten Gewissens verabschieden. Es wird ein Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger im Lande Nordrhein-Westfalen sein.

Neun Minuten stehen noch auf der Uhr. Drei Minuten habe ich somit gesprochen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP – Britta Altenkamp [SPD]: Viel gesprochen, aber nichts gesagt!)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich will die Freude nicht trüben, aber durch ein Versehen ist die Uhr erst etwas später angeschaltet worden.

(Heiterkeit – Minister Lutz Lienenkämper: Da- für kann ich aber nichts!)

Trotzdem ist bisher bei allen Rednern ein sehr anerkennenswerter Beitrag zur zeitökonomischen Sitzungsführung festzustellen. Insofern herzlichen Dank!

Ich frage vorsichtshalber, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Es ist ja schon der Hinweis gegeben worden, dass alle Fraktionen und auch die Landesregierung noch Redezeit haben. – Das ist aber nicht der Fall. Bevor sich doch noch jemand meldet, mache ich schnell weiter.

Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10158, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. Nur der Form halber: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich lasse ferner abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/10207. Wer dem Inhalt des Entschließungsantrags zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der

Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 4, und wir kommen zu:

5 Die Landesregierung versagt beim Klimaschutz und verpasst Chancen für NordrheinWestfalen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10143

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Priggen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Priggen.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag auch Klimaschutzziele festgehalten. Die Bundesregierung hat ein Stück weit das übernommen, was sich auch schon in der Großen Koalition andeutete. Sie hat gesagt: Wir brauchen 40 % Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020, aber nicht mehr konditioniert, sondern als absoluten Wert.

Das passt auch zu dem, was die Bundeskanzlerin auf dem G8-Gipfel in L’Aquila diesen Sommer vertreten hat. Da sind die G8-Staaten übereingekommen, dass bis 2050 eine Reduktion der Treibhausgase in den Industrieländern um 80 % notwendig ist. Das ist bemerkenswert. Denn obwohl uns die Klimaforscher sagen, dass die Reduktion bei 90 und mehr Prozent liegen muss, haben wir nun eine offizielle Zielsetzung unserer Bundesregierung über die nächsten Dekaden. Das ist wichtig, weil die Klimaschutzziele nicht nur bis 2020 gelten, wie das manche im Land wohl immer noch glauben, sondern auch 2030, 2040 und 2050 fortgeführt werden müssen.

In wenigen Tagen wird am 7. Dezember die Klimakonferenz in Kopenhagen eröffnet, und es wird immer deutlicher, dass sich die Bedrohung durch den Klimawandel nicht entspannt, sondern eher verschärft.