Protocol of the Session on November 4, 2009

beit auch Lehrerinnen und Lehrer, Schulen und Eltern dafür entscheiden können, einen eigenen Schulpsychologen zu haben, vielleicht nicht einen eigenen, sondern einen, den sie sich mit anderen Schulen teilen. Ihre Argumentation, Frau Beer, ist mir natürlich bekannt, auch den Lehrerverbänden; denn die haben gleich gesagt: Gebt sie uns drauf! – Das ist im Zusammenhang mit der angespannten Haushaltslage nicht möglich. Aber es ist innerhalb der Schulen einiges möglich, wenn sie sich entschließen, dass sie diese Qualifikation haben wollen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nächste Fragestellerin ist Frau Schäfer von der SPD-Fraktion.

Danke schön, Herr Präsident! – Frau Ministerin Sommer, die Tatsache, dass die 1.000 Stellen für Schulpsychologen in der Presse erschienen sind, hat, wie es in der Pressemeldung zu lesen ist, durchaus mit den Amokläufen zu tun; so haben Sie es zumindest begründet, und nichts anderes habe ich in meine Frage geschrieben. Sie fordern 1.000 Schulpsychologen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen und wecken damit auch Erwartungen in den Schulen des Landes. Ich frage Sie noch einmal: Wollen Sie diese 1.000 Schulpsychologen dann mit 1.000 Lehrerstellen finanzieren? Denn so haben Sie es jetzt dargestellt.

Nein. Ich habe es Frau Beer gerade gesagt. Sie haben sicherlich gut zugehört. Meine Antwort auf Ihre Frage lautet Nein.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Sichau von der SPD-Fraktion.

Wie hoch schätzen Sie den Spielraum ein, wie viele Lehrerstellen es im Lande gibt, die umgewandelt werden können? Das müsste man quantifizieren können, da Sie die Zahl 1.000 in den Raum gestellt haben.

Herr Sichau – Sie sind leider nicht Mitglied des Schulausschusses –, wir haben die Haushaltsdebatte heute Morgen in zweiter Runde geführt. Man kann eine sehr positive Bilanz ablesen, wie gut die Schulen im Land Nordrhein-Westfalen besetzt sind. Das ist die eine Sache.

Die andere Sache: Es muss einer Schule natürlich freigestellt werden, ob sie sich dieser Maßnahme stellt oder nicht. Das ist wichtig. Das ist auf freiwilli

ger Basis. Die Zahl 1.000 ist demnach erst einmal eine Prognose, die ich gegeben habe.

Vielen Dank. – Nächste Fragestellerin ist Frau Stotz von der SPDFraktion.

Sie sagen, das soll aus den Schulen heraus entwickelt werden und es soll ein Kontingent von Lehrerstellen mit eingerechnet werden. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, der dann kommen wird, dass dadurch wieder Unterrichtsausfall produziert wird?

Frau Stotz, Herr Sichau hat diese Frage – zumindest habe ich es so verstanden – fast identisch gestellt. Es kann natürlich nur dann eine schulpsychologische Unterstützung erfolgen, wenn die Unterrichtssituation gesichert ist.

(Frank Sichau [SPD]: Das heißt, überhaupt nicht?)

Solche Fragen lasse ich nicht zu.

Dann antworte ich auch nicht.

(Heiterkeit)

Nächste Fragestellerin ist Frau Beer von der Fraktion der Grünen.

Frau Ministerin, ich würde bezweifeln, dass es psychologisch gelungen ist, den Schulen 1.000 Schulpsychologinnen in Aussicht zu stellen und ihnen dann später zu sagen, dass sie diese aber selbst finanzieren müssen. Sie haben die Aussage getroffen, 1.000 Schulpsychologinnen seien sinnvoll, dies zur Forderung erhoben und haben dann erst im zweiten Schritt deutlich gemacht, dass, wenn diese Psychologinnen gewünscht sind, aus eigener Kasse bezahlt werden sollen. Diese Aussage und die Feststellung, das sei sinnvoll und notwendig für die Schulen, klaffen doch deutlich auseinander. Wahrscheinlich mussten Sie einsehen, dass Sie sie gar nicht bewegen können. Wo sollen denn 1.000 Schulpsychologinnen in Nordrhein-Westfalen herkommen, wenn sich die Schulen entscheiden sollten, die entsprechenden Lehrerstellen einzusetzen?

Ich antworte gerne auf Ihre beiden Fragen.

Wo sollen sie herkommen? – Im Augenblick haben wir keine Besetzungsprobleme bei den Stellen, die wir im Haushalt vorgesehen haben, da es eine Bandbreite von Kandidatinnen und Kandidaten gibt. Ich denke aber, wenn ein Signal ins Land geht, dass wir Schulpsychologen brauchen – ich weiß ganz sicher, dass die Hörsäle für Psychologie voll sind, aber auch, dass nicht alle Schulpsychologie studieren –, dann ist es durchaus möglich, dass wir die Stellen besetzen können, die – das betone ich an dieser Stelle – von der Schule freiwillig angemeldet werden, ähnlich wie wir es im Zusammenhang mit Schulsozialarbeit gemacht haben.

Wenn ich sage: „ähnlich wie bei der Schulsozialarbeit“, dann heißt das, die Schulen kennen diese Möglichkeit: Wenn ich mir anderes Know-how einkaufe, muss ich auch etwas dafür geben. – Wir haben heute Morgen über Verwaltungsassistenz geredet. Auch diese muss von den Schulen bezahlt werden. Das Ergebnis ist aber so positiv, dass ich mir in dem Zusammenhang gerade über die Schulpsychologie wenig Sorgen mache.

Das war eine Antwort auf eine Frage. – Frau Schäfer, bitte schön.

Vielleicht habe ich mich bei der Frage, wie diese Stellen finanziert werden sollen, nicht deutlich genug ausgedrückt. Sie haben Erwartungen geweckt und sogar eine Forderung gestellt. Jetzt machen Sie eine Prognose daraus. Wir müssten wissen, was im dritten Schritt daraus wird.

Wenn die Schulen Schulpsychologen haben wollen, müssen sie dafür auf Lehrerstellenanteile verzichten. Sie haben gerade gesagt, sie müssen die Psychologen einkaufen. Dann ist es doch im Klartext so: Wenn die Schulen in Nordrhein-Westfalen Ihrer Forderung von 1.000 Schulpsychologen nachkommen wollen, dann müssen sie 1.000 Lehrerstellen dafür hergeben. Ist das so, Frau Ministerin?

Frau Schäfer, sehen wir uns lieber einmal die einzelne Schule an. Ein Schulpsychologe arbeitet in der Regel Vollzeit. Man kann sich ein Modell zur Unterstützung der Schulen vorstellen, in dem sich drei oder vier Schulen zusammentun und sagen, wir bezahlen einen Schulpsychologen. Wenn sich vier Schulen einen Schulpsychologen teilen, können Sie sich die Finanzierung leicht ausrechnen. Die Grundlage ist bekannt. Frau Beer habe ich schon ein Beispiel zur Verwaltungsassistenz genannt. Ich glaube, das ist auf diesem Feld lösbar.

Vielen Dank. – Herr Kollege Große Brömer von der SPD-Fraktion ist der nächste Fragesteller.

Frau Ministerin Sommer, Sie haben gerade vorgeschlagen, eine einzelne Schule zu betrachten. Ich versuche jetzt einmal, das aus der Praxis heraus einzuschätzen. Der Einsatz eines Schulpsychologen oder einer Schulpsychologin hat nur dann Sinn und Zweck, wenn der Bedarf für diesen Einsatz an einer Schule gegeben ist.

Nun ist zum Beispiel an einer Schule X der Bedarf vorhanden, diese Schule ist aber planstellenmäßig überbesetzt. Sie kann nichts einsparen bzw. müsste im Gegenzug Lehrerstellen abgeben. Die Nachbarschule Y hat vielleicht keinen Bedarf an Schulpsychologen, aber eine Stelle frei. Sie möchte diese Stelle jedoch für den Unterricht einsetzen. Ich sehe einen Widerspruch zwischen dem Bedarf an einer einzelnen Schule, …

Herr Kollege, würden Sie bitte eine Frage stellen?

Ja, ich versuche das gerade.

… der aus einer Notsituation heraus gegeben sein kann, und der real existierenden Lehrerstellenbesetzung. Wie können Sie diesen Widerspruch des Einsatzes aus Sicht des Schulministeriums lösen?

Herr Große Brömer, es ist Sinn, Ziel und Aufgabe der Schulaufsicht, Schulen gleichmäßig zu besetzen. Wenn wir diesem Beispiel mit der überbesetzten Schule folgen, dürfte an der Nachbarschule kein Bedarf entstanden sein, sondern man muss sehen, wie man Schulen gleichmäßig besetzt. Man kann überlegen, wie die Schulaufsicht reagiert. Analog zu dem Sozialarbeitererlass ist in dem Zusammenhang auch die Schulaufsicht gefragt.

Wenn ich sage, Schulen müssen sich freiwillig melden, ob sie eine Schulpsychologin oder einen Schulpsychologen wollen, muss die Schulaufsicht auch feststellen, ob die unterrichtliche Versorgung gegeben ist. Ich würde dann zu einer Beratung der Schule durch die Schulaufsicht raten, um einen Ausgleich zu schaffen, damit diejenigen, die es wirklich benötigen, auch zum Zuge kommen können.

Vielen Dank. – Herr Kollege Sichau, das ist Ihre zweite und damit letzte Frage.

Danke schön, Herr Präsident. – Es gibt kleine Schulen, die möglicherweise leer ausgehen können, weil sie die notwendigen Lehrerstellenanteile unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen – es darf kein Unterricht ausfal

len – nicht erbringen können. Was sagen Sie diesen Schulen?

Das ist im Grunde genommen auch eine Haushaltsfrage, weil wir nachweisen können, dass wir gerade unsere kleinen Schulen ganz besonders gut besetzen.

(Frank Sichau [SPD]: Durch wen?)

Nix! Eine zweite Frage danach gibt es nicht.

(Heiterkeit)

Herr Kollege Hollstein von der CDU-Fraktion, Sie sind als nächster Fragesteller an der Reihe.

Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass hier eine Vision, ein von Ihnen in einem Pressebericht der „Westdeutschen Zeitung“ geschilderter wünschenswerter Zustand in der letzten Viertelstunde mit relativ kleinkarierten Argumenten oder abenteuerlichen Konstruktionen kaputt geredet wird?

(Beifall von der CDU)

Ich glaube, dieses zarte Pflänzchen sollte man erst einmal wachsen lassen. Würden Sie mir darin zustimmen?

Sehr geehrter Herr Hollstein, ich würde Ihnen darin zustimmen, weil jeder der Fragesteller natürlich davon überzeugt ist, dass es sich um eine gute Sache handelt. Das weiß hier jeder. Es muss so reagiert werden, weil Opposition eben Opposition ist. Das war mir völlig klar.

In einem Punkt stimme ich Ihnen aber nicht zu: Es ist keine Vision, sondern wir arbeiten hart an der Umsetzung, und Sie helfen uns dabei. Danke.

Frau Kollegin Schäfer mit ihrer dritten und damit letzten Frage.

Ich glaube, niemand in diesem Hohen Hause wird bestreiten, dass es richtig und wichtig ist, so viele Schulpsychologen wie möglich an den Schulen zu haben. Wenn Sie als verantwortliche Ministerin der Landesregierung aber mit diesen Zahlen operieren, sollte hinter diesen Zahlen auch eine seriöse Entwicklung stehen.

Sie haben in dieser Fragestunde dargelegt, dass Sie die 1.000 Schulpsychologen offensichtlich mit 1.000 vorhandenen Lehrerstellen finanzieren wollen. Ist Ihnen bewusst, dass die 1.000 vorhandenen

Lehrerstellen, die Sie dafür nehmen wollen, 1 Million Stunden Unterricht bedeuten?