Drittens. Sie sagen, ich wüsste nicht, was in den Kommunen los ist. – Ich habe in der letzten Woche viele Stunden Koalitionsverhandlungen geführt. Wir haben aufgrund einer unübersichtlichen Situation in Aachen nun die Chance, ein Bündnis mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu gründen.
Die beste Lösung – Schwarz-Gelb – ging nicht, Schwarz-Rot wollten wir nicht. Mit den Grünen in Aachen kann man jedenfalls besser über die Frage sprechen als mit Frau Asch. Es gibt auch andere Grüne,
die an der Sache für die Kinder arbeiten und keine Parteipolemik mit dem Thema Kinderbildung machen.
Vielen Dank, Herr Minister Laschet. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehe ich nicht, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung kommen können.
Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/9625, den Antrag Drucksache 14/8084 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Frak
tion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. In Abwesenheit des Abgeordneten Sagel ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen und der Antrag damit abgelehnt.
4 Zweites Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Ich darf zur Einbringung des Gesetzentwurfs Frau Ministerin Thoben für die Landesregierung das Wort geben. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit insgesamt fünf Gesetzen zur Befristung von Vorschriften des Landes hat Nordrhein-Westfalen das gesamte Landesrecht unter den grundsätzlichen Vorbehalt der Befristung und der ständigen Überprüfung gestellt. Das Wirtschaftsministerium hat ebenso wie andere Ressorts für eine rechtzeitige Evaluierung von demnächst auslaufenden Gesetzen zu sorgen und im Falle entsprechender Berichtspflichten dem Gesetzgeber Berichte über die Wirksamkeit und Erfahrungen mit der Gesetzesregelung vorzulegen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die drei Landesgesetze erfasst, die den Zuständigkeitsbereich des MWME betreffen und eine Verfallsklausel oder eine Berichtspflicht zum 31. Dezember 2009 vorsehen. Wir haben bei der Evaluierung insbesondere die Wirksamkeit und die Notwendigkeit der Fortführung der Regelungen im Blick gehabt.
Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch künftig nicht auf diese Regelungen verzichtet werden kann, sondern dass für deren Fortbestand Sorge zu tragen ist.
Das gilt zum Beispiel für das Landessubventionsgesetz – Art. 3 –, dessen Verlängerung notwendig ist, um die Anwendung der strafrechtlichen Vorschriften
Mit der Verlängerung des Landesentwicklungsprogramms – Art. 2 – soll der reibungslose Übergang bis zum Inkrafttreten des LEP 2025 ermöglicht werden.
Der Gesetzentwurf zieht außerdem die notwendigen Änderungen vor, die aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 26. August 2009 resultieren.
Hinsichtlich des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Selfkant und Marl – Art. 1 –, der sogenannten Propylen-Pipeline, wird ein erster Evaluierungsbericht über die Realisierung des Projektes in NordrheinWestfalen vorgelegt.
Um den Normsetzungsaufwand für das Parlament möglichst gering zu halten, sind die betroffenen Gesetze in einer Mantelnorm gebündelt worden.
Zum Entschließungsantrag der SPD: Ich hatte bereits gestern den Hinweis gegeben, dass Standorte für Kernkraftwerke in Nordrhein-Westfalen nur von der damaligen SPD-Regierung im LEP VI von 1979 ausgewiesen worden sind. Mit der dritten Änderung des LEP VI vom 12. Juli 1988 hat die SPD-Regierung selbst in Bezug auf den Standort für Kern- und konventionelle Kraftwerke die Eignung für Kernkraftwerke gestrichen. Seitdem gibt es weder im LEPro noch im LEP Darstellungen zum Bau neuer Atomkraftwerke. Insofern sind eine Verlängerung der Laufzeit des LEPro und ein sachdienliches Hinausschieben des Beteiligungsverfahrens zum LEP-Entwurf im Hinblick auf eine Vermeidung neuer Atomkraftwerke völlig unerheblich.
Die Landesregierung hat im Übrigen mehrfach erklärt, dass sich die Frage, ob ein neues Kernkraftwerk in Nordrhein-Westfalen errichtet werden könnte, nicht stellt. Wir brauchen keine Standortvorsorge dafür und werden sie auch nicht vornehmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Römer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, jetzt machen Sie das Chaos, in das Sie sich selbst manövriert
haben, auch noch perfekt. Gestern haben Sie einen Ablenkungsversuch gestartet. Seit gestern stellen Sie alle Kraftwerksstandorte in Nordrhein-Westfalen infrage. Aus dem Einzelfall Datteln machen Sie ohne Not einen Flächenbrand – offensichtlich nur, weil Sie von Ihrem Versagen im Einzelfall Datteln ablenken wollen.
Frau Thoben, Datteln ist ja nicht an der Landesplanung gescheitert. Das Gericht hat eine Vielzahl von schwerwiegenden Fehlern festgestellt. Einer davon betrifft die Landesplanung. Schon deshalb hilft es diesem Projekt nicht, jetzt nur an der Landesplanung herumzufummeln.
Das ist aber auch nicht Ihr Ziel, Frau Ministerin. Sie sind zwar für diesen Murks verantwortlich. Jetzt wollen Sie aber auf Zeit spielen. Sie wollen sich ganz offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten. Das finde ich unverantwortlich.
Frau Thoben, Ihre Vorgehensweise ist atemberaubend. Erst gefährden Sie mit Ihrem Regierungsmurks den Bau des E.ON-Kraftwerks in Datteln und damit eine Investition von 1,2 Milliarden € und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Dann schelten Sie das Oberverwaltungsgericht, indem Sie das für Sie vernichtende Urteil als fehlerhaft bezeichnen. Außerdem behaupten Sie, nach dem Gerichtsurteil seien weitere 18 Kraftwerke gefährdet, die im Bau oder schon am Netz sind, obwohl das Urteil dafür überhaupt keinen Hinweis gibt. Schließlich teilen Sie der staunenden Öffentlichkeit mit, dass Sie als Konsequenz aus dem Gerichtsurteil schnell die Landesplanung verändern wollen.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen seit Beginn der Wahlperiode, dass das Landesentwicklungsprogramm von 1989 nach 20 Jahren zum Ende dieses Jahres ausläuft. CDU und FDP wollten die große Reform. Sie wollten LEP und LEPro zusammenführen. Beide sind die Grundlagen für eine landesweite und überregionale Planung.
So etwas ist normalerweise Chefsache, Frau Thoben. Darum muss sich die verantwortliche Ministerin höchstpersönlich kümmern. Bis heute haben Sie aber nichts zustande gebracht. Jetzt legen Sie uns einen Gesetzentwurf ohne konkrete Änderungsvorschläge vor, um das Landesentwicklungsprogramm der SPD von 1989 für weitere zwei Jahre zu verlängern.
Meine Damen und Herren, wir reden heute nicht über eine Formalität oder eine Nebensächlichkeit. Deshalb haben wir im Übrigen auch einen Entschließungsantrag eingebracht, über den im weiteren Verfahren ja noch zu reden sein wird.
Eines ist ganz klar: Im Urteil im Fall Datteln wird an keiner Stelle der Landesentwicklungsplan von 1995 oder das Landesentwicklungsprogramm von 1989 kritisiert, wie uns Frau Thoben das weismachen will.
Darin wird lediglich festgestellt, dass bei der Genehmigung von Datteln schlampig gearbeitet worden ist.
Frau Thoben, das Gericht hat auch nicht geurteilt, dass Kraftwerke ausschließlich auf LEP-Flächen gebaut werden dürfen.
Vielmehr geben die Richter Ihnen kostenlosen Nachhilfeunterricht und sagen Ihnen, wie die Prüfung zu erfolgen hat, ob ein Kraftwerksstandort mit der Landesplanung übereinstimmt.
Dann muss auch nicht hektisch am Gesetz herumgefummelt werden; an dieser Stelle reicht gutes Regierungshandwerk, beispielsweise ein Zielabweichungsverfahren.
Frau Thoben, heute wird einmal mehr deutlich: Sie sind in dieser wichtigen Sache hoffnungslos überfordert.
Mit Ihrer chaotischen Politik bleiben Sie ein Sicherheitsrisiko für das E.ON-Kraftwerk in Datteln und für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen insgesamt.
Das Urteil im Fall Datteln legt die handwerklichen Fehler von Frau Thoben schonungslos offen. Es bleibt ein Urteil im Einzelfall. Inzwischen sind Wirtschaft, Gewerkschaften und Betriebsräte in heller Aufregung – zu Recht; denn sie sehen durch Ihren Regierungsmurks Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet.
In der heutigen Ausgabe der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ können wir lesen, dass der Präsident der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer, Thomas Hüttemann, von der Landesregierung – ich zitiere – zügige und vor allem im Ergebnis verlässliche Antrags- und Genehmigungsverfahren – Zitat Ende – fordert.