Protocol of the Session on September 10, 2009

Außerdem gibt es die Aufbaubildungsgänge Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Bildung und Schulvorbereitung, Medienkompetenz, musische Förderung, naturwissenschaftliche Förderung, Sprachförderung. All das findet in diesen Einheiten statt.

Schließlich hat Nordrhein-Westfalen als eines von ganz wenigen Ländern zwei Universitätsstudiengänge zur Pädagogik der frühen Kindheit. Nach dem Motto: Wir fordern etwas, was die Landesregierung bereits tut, hätten Sie auch unsere Unterstützung für die Träger einfordern können zur – das tun wir nämlich auch – Durchführung zusätzlicher Sprachförderung, für Fachberaterunterstützung und die Einrichtung einer verkürzten integrierten Erzieherinnenausbildung und Erzieherausbildung für Kinderpfleger. Wir tun das alles – dieser Hinweis ist mir wichtig; Christian Lindner hat auch dieses erwähnt – nicht zuletzt, um den Anteil des männlichen Personals in der frühen Bildung zu erhöhen.

Und die Kindertagespflege – auch die taucht in Ihrem Antrag auf – war nun ein Handlungsfeld, das von der Vorgängerregierung sträflich vernachlässigt wurde. Wir haben das Angebot verbessert, die Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern vorangetrieben, erstmals im Kinderbildungsgesetz rechtlich verankert und erstmals finanzielle Mittel bereitgestellt, damit die Kommunen diese einsetzen können, um Qualifizierung zu ermöglichen.

Wir unterstützen das Aktionsprogramm „Kindertagespflege“ des Bundes, das einen Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Tagesmüttern und -vätern legt. 59 Kommunen und Kreise in NordrheinWestfalen sind als Modellstandorte Teilnehmer dieses Programms. Auch hier brauchen Sie nichts auf den Weg zu bringen. Die Kommunen vor Ort arbeiten bereits daran. Kein anderes Bundesland hat mehr Standorte als Nordrhein-Westfalen.

Ich bitte also aufgrund dieses weitergehenden Programms der Landesregierung, das schon vieles umgesetzt hat und weit über das hinausgeht, was der Antrag der grünen Fraktion hier heute beinhaltet, diesen Antrag abzulehnen. Denn das wäre ein Rückfall. Wir sind weiter, und dieses Weiter sollten wir auch vorantreiben.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laschet.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag Drucksache 14/7342. Hier hat der Ausschuss entsprechend seinen Beratungen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/9463 empfohlen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Wer stimmt dem zu? – Die CDU und die FDP. – Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne und der fraktionslose Rüdiger Sagel. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/7685. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und Herr Sagel. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

11 Zweites Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9709

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes für die Landesregierung hat das Wort der zuständige Minister, Herr Minister Dr. Wolf. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zweite Mantelgesetz des Innenministeriums zur Änderung der gesetzlichen Befristungen möchte ich heute einbringen. NRW ist das erste Land, das das gesamte Landesrecht befristet hat. Die Befristung ist von allen vier Fraktionen in NRW beschlossen worden. Sie ist ein Beitrag zur Verschlankung der Landesgesetzgebung und Bürokratiebekämpfung.

Sie ist ein wichtiges Instrument zur Reduzierung der Normenflut und setzt den Landesgesetzgeber unter ständigen Rechtfertigungszwang. Es ist grundsätzlich von einer Vermutung der bestehenden Überregulierung auszugehen. Dies führt zu einer Beweislastumkehr, also zu einer Rechtfertigung, dass Normen noch notwendig sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Verlängerung beispielsweise des Ordnungsbehördengesetzes, des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen.

Das Mantelgesetz verlängert Vorschriften nur dort, wo es zwingend notwendig ist. Das setzt eine intensive Prüfung im Rahmen der Evaluierungen voraus. Insofern haben wir uns entschieden, sechs Verfallklauseln zu verlängern. Zwei Gesetze werden aufgehoben, eine Verfallklausel wird in eine Berichtspflicht umgewandelt, eine Berichtspflicht in eine Verfallklausel umgewandelt. In zehn Fällen wird ein neuer Evaluierungszeitraum bestimmt, und mit dem zweiten Mantelgesetz wird altes Reichsrecht zu einem großen Teil aufgehoben.

Fazit: Die Befristung der Gesetzgebung hat sich bewährt. NRW ist bundesweit führend. Und das Normendickicht lichtet sich immer weiter. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es ist keine weitere Beratung vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9709 an den Innenausschuss. Wer stimmt dem zu? – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Nein. Es ist einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

12 Abschiebungsstopp für Roma aus dem Kosovo! Keine Abschiebung auf die Müllkippe

Antrag des Abgeordneten Rüdiger Sagel – fraktionslos Drucksache 14/9683

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9766

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Sagel das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe diesen Antrag hier eingebracht, denn in großer Zahl werden seit Wochen Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo aufgefordert, Deutschland „freiwillig“ zu verlassen. Tun sie das nicht, droht ihnen die Abschiebung.

Nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen Deutschland und kosovarischen Behördenvertretern über den Abschluss eines Übernahmeabkommens hat sich die kosovarische Seite einverstanden erklärt, Rückübernahmeersuchen für alle ausreisepflichtigen Personen zu behandeln und auf die Frage der Volkszugehörigkeit dabei keine Rücksicht mehr zu nehmen. Das war lange nicht so der Fall. Damit können Roma ab sofort auch abgeschoben werden.

Aus meiner Sicht sind die nun beabsichtigten Abschiebungen unverantwortlich. Eine Abschiebung der Roma-Flüchtlinge aus Deutschland ist aus humanitären Gründen nicht hinnehmbar. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich war mehrmals im Kosovo und habe gesehen, wie die Menschen dort leben. Es sind menschenunwürdige Zustände. Die Leute leben dort in Lagern, in Blechhütten, in Zelten. Es gibt keine humanitären Bedingungen, unter denen sie dort leben könnten. Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, haben dort überhaupt keine Perspektive.

Sie haben hier die Schule besucht und sind hier groß geworden. Sie sind Deutsche im besten Sinne, und sie sind hier auch integriert. Ihre Heimat ist Deutschland.

Die Vorgehensweise steht im eklatanten Widerspruch zur tatsächlichen Situation der Roma im Kosovo. Wer heute Roma dorthin abschiebt, der weiß, dass sie fast ausnahmslos in den Slums oder auf der Müllkippe landen. Roma sind im Kosovo weiterhin Opfer massiver Diskriminierung. Ihr Zugang zu elementaren Lebenschancen ist damit faktisch verhindert. Eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen kommt zu demselben Ergebnis wie ich.

Ich kann Ihnen auch sagen, dass viele der Roma im Kosovo überhaupt keine Perspektive haben zu leben. Sie gehen zurück nach Serbien. Viele von ihnen leben dann auf den Müllhalden von Belgrad. Deswegen auch die Überschrift dieses Antrages. Um das drastisch auszudrücken: Die Perspektive der jungen Menschen, der Jugendlichen ist so, dass die Jungen kriminell werden und die Mädchen auf den Strich gehen. Das ist die Realität dessen, was dort passiert.

Das erkennen Sie, wenn Sie mal dort gewesen sind und mit Roma-Organisationen oder Menschenrechtsorganisationen gesprochen haben.

Es kommt im Kosovo auch immer wieder zu rassistischen Übergriffen durch die kosovo-albanische Bevölkerungsmehrheit. Die UNMIK hat in ihrem letzten Bericht deshalb festgestellt, dass die Rückkehr von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, zu denen die Roma zählen, Sorge bereitet.

Viele Roma aus dem Kosovo leben noch immer als Flüchtlinge ohne festen Status in den europäischen Ländern. Leider ist es auch hier in der Bundesrepublik so, dass sie immer noch keine dauerhafte Perspektive haben.

Deswegen habe ich diesen Antrag vorgelegt und mehrere Forderungen aufgestellt:

erstens, für die nächste Innenministerkonferenz ein Antrag einzubringen, der einen Abschiebungsstopp für Roma aus dem Kosovo vorsieht;

zweitens, einen vorläufigen Abschiebungsstopp vorzunehmen, bis eine entsprechende Regelung getroffen ist;

drittens, darüber hinaus bei der nächsten Innenministerkonferenz einen Antrag für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen für Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien einzubringen; denn dasselbe, was ich für die Roma aus dem Kosovo gesagt habe, gilt auch für die Roma aus Serbien. Viele von denen sind allerdings abgeschoben worden und leben jetzt unter solchen Bedingungen.

viertens, einen Antrag für eine grundsätzliche und dauerhafte Altfallregelung zu stellen.

Ich hoffe, dass wir hier tatsächlich eine Mehrheit für eine solche Regelung finden. Ich würde es mir wünschen. Ich weiß, dass in Münster unter anderem der CDU-Bundestagsabgeordnete Polenz gesagt hat, er wolle sich für eine entsprechende Regelung einsetzen. Auch in Münster gibt es Menschen aus anderen Parteien, die dies erklärt haben.

Ich würde mir wünschen, dass man jenseits von politischen Debatten und Unterschiedlichkeiten vielleicht in dieser humanitären Frage zumindest zu einer Einigung kommt, die für diese Menschen dauerhaft Lebensbedingungen schafft, unter denen sie tatsächlich leben können. Das gilt insbesondere für

die vielen Kinder, die davon betroffen sind. – Danke schön.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sagel. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnetenkollege Schmitz das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag, den Kollege Sagel gestellt und gerade begründet hat, und über einen Entschließungsantrag, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt worden ist. Beide verhalten sich zu demselben Thema, „Abschiebungsstopp für Roma aus dem Kosovo“.

Der gleiche Antrag wurde – anders formuliert – auch schon im niedersächsischen Landtag gestellt. Dort ist er abgelehnt worden. Wir von der CDU-Fraktion werden den Antrag auch hier in NordrheinWestfalen ablehnen.

Zum Sachverhalt möchte ich zunächst – einiges hat Kollege Sagel schon gesagt – darauf verweisen, dass nach wie vor die sogenannte Altfallregelung gültig ist, die bekanntlich bis zum Ende des Jahres befristet ist. Da der Inhalt hier bekannt sein dürfte, kann ich es mir ersparen, wegen der Kürze der Redezeit hierauf im Einzelnen einzugehen. Im Übrigen haben wir in der letzten Sitzung des Innenausschusses – wenn ich mich richtig erinnere – ausführlich über diese Altfallregelung diskutiert, sodass ich mir an dieser Stelle weitere Ausführungen ersparen will.

Darüber hinaus muss man wissen, dass es im Juli dieses Jahres ein Abkommen zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Kosovo gegeben hat, wonach es nunmehr möglich ist, dass Personen mit kosovarischer Herkunft wieder zurück in den Kosovo überführt werden können. Für freiwillige Heimkehrer steht darüber hinaus ein umfangreiches Programm zur Verfügung, um die Übersiedlung für alle Beteiligten so unproblematisch wie möglich zu gestalten.

Dieses Programm ist sehr sorgfältig formuliert worden und sehr umfangreich. Auch hier kann ich angesichts der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Einzelnen vorstellen, welche Maßnahmen dort vorgesehen und welche Maßnahmen möglich sind. Es geht von der Beratung von Heimkehrwilligen bis hin zur Zahlung nicht unerheblicher Geldbeträge.