Allerdings – das möchte ich betonen und das ist auch von Herrn Romberg hinreichend dargestellt worden – räumen wir der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen einen hohen Stellenwert ein. Deswegen sind diesbezüglich im Rahmen der Konsolidierung der letzten Jahre auch keine Kürzungen erfolgt. Die von Dr. Romberg erwähnten Programme sprechen ja für sich.
Ich möchte nun auf die Einzelfälle eingehen. In Oberhausen haben im Jahre 2009 trotz Verschuldung sehr wohl notwendige Einstellungen von Auszubildenden stattgefunden, nämlich von 36, genau wie das der Ministerpräsident gestern erklärt hat. Es wird also eine Ausnahme dann gemacht, wenn die Einstellungen die Wahrnehmung absolut notwendiger Aufgaben betreffen wie zum Beispiel bei der Feuerwehr oder bei den Erzieherinnen. Das ist gestattet worden. Dies gilt aber nicht für Nachwuchskräfte für die allgemeine Verwaltung.
In Duisburg sind für 2009 62 Auszubildende eingestellt worden. Auch hier ist also Ausbildung ermöglicht worden.
Wenn es nun um die Frage geht, welche Möglichkeiten es beispielsweise in Oberhausen gibt, jungen Menschen mit Behinderungen zu helfen, sage ich Ihnen: Dort ist jetzt in Übereinstimmung mit dem Arbeits- und Sozialminister die Möglichkeit eröffnet worden, diese Ausbildung über Berufsbildungswerke anzubieten und Praxisstationen in Oberhausen, in Duisburg oder in Hagen einzurichten. Das heißt
Vielleicht möchten Sie als Letztes noch Folgendes mitnehmen: Die Stadtwerke, die nicht zum Kernhaushalt gehören, dürfen übrigens auch ausbilden.
Das heißt: Stadtwerke, wie sie bekanntlich auch in Duisburg beheimatet sind, haben genau die Möglichkeiten, die Sie sich wünschen und die wir ihnen auch eröffnen wollen.
Von daher ist dieser Antrag aus meiner Sicht überflüssig. Einer Beratung im Ausschuss steht aber nichts entgegen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt jetzt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Becker von den Grünen vor.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal stelle ich fest, dass – im Gegensatz insbesondere zu den Ausführungen der Kollegen von der CDU – durch die Ausführungen des Innenministers klar geworden ist, dass das, was Frau Steffens hier vorgetragen hat, in der Sache völlig zutrifft. Ich will das auch untermauern, und zwar zunächst mit Zitaten, dann mit Bewertungen.
Sie – die Kommune – muss sich daher angesichts ihrer dramatischen Haushaltslage auf das konzentrieren, zu dem sie rechtlich verpflichtet ist oder das für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Die Ausbildung zählt nicht dazu.
Das ist eine sehr allgemeine Aussage. Darin finden sich überhaupt nicht die Einschränkungen, von denen Sie eben geredet haben.
Die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen ist eine freiwillige kommunale Leistung und daher den Kommunen mit Nothaushalt nicht gestattet, die angesichts ihrer überschuldeten Haushalts
Wenn man das zusammenfügt, weiß man, dass es sich ad 1 um allgemeine Aussagen handelt. Ad 2: Selbst wenn man sie in der Praxis zunächst ausschließlich auf bilanziell überschuldete Kommunen beziehen würde – das ist offensichtlich das, was Sie mit Einzelfällen meinen –, muss man feststellen, dass darin schon allein deswegen eine erhebliche Dramatik liegt, weil sich – vor dem Hintergrund der Finanzlage der kommunalen Familie insgesamt – die Lage der bilanziell überschuldeten Kommunen in den nächsten zwei Jahren erheblich verschärfen wird. Wir haben in den letzten Tagen genügend darüber diskutiert. Auch wird die Zahl der bilanziell überschuldeten Kommunen dramatisch zunehmen. – Ich sage Ihnen das heute, damit Sie sich hinterher nicht herausreden können.
Nächste Bemerkung. Es ist schon tollkühn, wenn man für Menschen mit Behinderungen, die wir gerade eingliedern und nicht in Sondereinrichtungen abschieben wollen, wie Sie das jetzt offensichtlich als Lösung anbieten,
die Hinweise gibt, dass insbesondere Stellen bei Feuerwehr und Polizei, bei denen es um pflichtige Aufgaben geht, nach wie vor besetzt werden dürfen. Sie sind sicherlich in der Lage, uns nachzuweisen, wie viele Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen dort in den letzten Jahren bereitgestellt worden sind.
Lassen Sie mich zur Bewertung noch einiges sagen. Ich glaube, dass wir bei der Kommunalaufsicht – wie auch an anderen Stellen im Umgang dieses Innenministers mit Kommunen – wieder einmal feststellen müssen, dass er sich insbesondere dann mit seinen Regierungspräsidenten und der Kommunalaufsicht kommunalaufsichtlich abarbeitet, wenn es um Kindergartenbeiträge, um Fragen der sozialen Gleichheit sowie um Menschen mit Behinderungen und Ausbildungsplätze geht. Aber Sie versagen regelmäßig dann, wenn es um große Geschichten geht.
Herr Abgeordneter Becker, kann ich Sie kurz unterbrechen? Der Abgeordnete Post von der CDU würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.
Ich mache es auch ganz kurz. Herr Becker, schönen Dank für die Möglichkeit. – Ist meine Information richtig, dass es sich bei den von Ihnen und von Ihrer Kollegin genannten Fällen um Modellversuche handelt, die nicht unter die Regelausbildung fallen?
Nein. Das, was Sie mit Ihrer Frage darzulegen beabsichtigten, trifft nicht zu. Es ist an einer Stelle, in einem Schreiben des Regierungspräsidenten, von Modellversuchen die Rede gewesen. Es handelt sich aber nicht um Modellversuche. Es ist wichtig, das zur Kenntnis zu nehmen. Die Praxis sieht eben nicht so aus, dass das Modellversuche sind. Die Praxis ist so, wie ich es eben geschildert habe: Es handelt sich um ganz reguläre Ausbildungsplätze.
Ich sage es gern noch einmal: Es ist schon eine wichtige Fragestellung, wie man damit vor dem Hintergrund umgeht, dass die Zahl der bilanziell überschuldeten Kommunen – selbst wenn das die alleinige Teilmenge wäre – erheblich zunehmen wird.
Lassen Sie mich auch das noch als Antwort auf Ihre Frage hinzufügen: Ich wäre froh, wenn klargestellt würde – das wäre zumindest ein Teilerfolg gegenüber diesen Erlassen und Schreiben –, dass wenigstens die Ausbildungsplätze für pflichtige Leistungen möglich werden, dass also diese Kommunen in Zukunft ohne Probleme Ausbildungsplätze in dem Bereich anbieten können.
Aber das, was der Herr Ministerpräsident gestern ausgeführt hat, ist etwas anderes. Er hat von Berufspraktika gesprochen. Berufspraktika sind etwas völlig anderes als reguläre Ausbildungsplätze im pflichtigen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. – Das zur Beantwortung Ihrer Frage.
Jetzt möchte ich aber gerne den Gedanken zu Ende führen, den ich eben angefangen hatte – die Ungleichbehandlung bei der kommunalaufsichtlichen Praxis –: Während Sie an den Stellen, an denen es um soziale Aufgaben geht, mit aller Härte durchgreifen und die Kommunen maßregeln, legen Sie die gleiche Härte und die gleiche Konsequenz zum Beispiel dann nicht an den Tag, wenn Städte wie Dortmund – wir werden uns morgen noch über Dortmund unterhalten – über die Stadtwerke Flughäfen subventionieren; denn aus Ihrer ideologischen Grundhaltung heraus haben Sie damit überhaupt kein Problem.
Ich nenne das eine zutiefst zynische, unmenschliche und unsachgemäße Haltung der Kommunalaufsicht. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Weitere Wortmeldungen? – Der Herr Innenminister wünscht noch einmal das Wort. Bitte schön.
Ideologie und Fundamentalismus kennen wir von den Grünen. Das war wieder einmal ein solches Beispiel.
Herr Becker, es ist vielleicht für Sie mangels entsprechender Vorbildung schwierig zu verstehen, dass es Grundsatz und Ausnahme gibt. Das ist nun einmal so. Der Grundsatz lautet: Wenn man überschuldet ist, ist Personalmehrung ausgeschlossen, nach dem Gesetz verboten. Wenn Sie das nicht akzeptieren wollen, dann kann ich es auch nicht ändern. Wir haben schon eine Ausnahme gemacht, und zwar in den Fällen, in denen Ausbildung in solchen Bereichen stattfindet, die als pflichtige Aufgaben der Kommunen anzusehen sind. Damit ist auch in Nothaushaltskommunen die Möglichkeit zur Ausbildung gegeben, allerdings nicht über den Bedarf hinaus und nicht im allgemeinen Bereich.