Das soll nun nicht heißen, dass die Grünen heute einen Antrag einbringen würden, der seiner Zeit hinterherhinkte. Nein, der Antrag knüpft genau dort an und schreibt kontinuierlich das fort, was seine Grundlage bereits in der letzten Legislatur hatte und was nach wie vor hoch aktuell ist.
Im Wesentlichen basiert der umfassende Antrag auf dem, was die damalige Landesregierung mit ihrem auf Mehrsprachigkeit aufgebauten Förderkonzept vorgelegt hat. Ich möchte daran erinnern, dass dieses Förderkonzept auf eine Initiative der damaligen rot-grünen Koalitionsfraktionen zurückgeht, die mit ihrem Antrag Drucksache 13/3339 unter dem Titel „Fortentwicklung und Ausbau von Sprachförderung und muttersprachlichem Unterricht vorantreiben!“ das Thema in den Vordergrund der politischen Diskussion gerückt haben.
- Ja, das Recht nehme ich mir. - Die neuesten Pisa-Ergebnisse machen deutlich, dass wir in diesen Anstrengungen, Kinder und Jugendliche in der Entwicklung und Förderung ihrer Sprachkompetenz zu unterstützen, nicht nachlassen dürfen.
Sprachförderung ist eben keine kurzfristige Aufgabe. Nein, Sprachförderung bedarf unbedingt der Nachhaltigkeit und der Kontinuität. Dabei darf sich Sprachförderung nicht allein auf den vorschulischen Spracherwerb beschränken, und sie bedarf natürlich auch der Überprüfung ihrer Wirksamkeit.
Wissenschaftliche Befunde belegen, dass die Förderung der Sprachkompetenz umso erfolgreicher ist, je früher sie ansetzt, also im Kleinkindesalter. Hier sind in den letzten Jahren eine ganze Reihe von wesentlichen Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Sie sind inzwischen in der Arbeit mit Kindern fest etabliert, etwa im Zusammenhang mit der Bildungsvereinbarung in unseren Kindergärten. Belegt werden diese Maßnahmen schließlich auch durch die kontinuierliche Steigerung der entsprechenden Etatposition im Haushalt des Landes in den zurückliegenden Jahren.
Wir fangen bei diesem Thema also nicht bei null an. Vielmehr geht es nun darum, den Stellenwert der Sprachförderung auch weiterhin oben auf die politische Agenda zu setzen und damit die guten Ansätze im Sinne einer Qualitätssteigerung fortzuentwickeln. Dabei soll es nach unserem Dafürhalten darum gehen, die guten Erfahrungen der letzten Jahre zu nutzen sowie die Schwachstellen, die sich vielleicht gezeigt haben, zu beheben.
Die im Antrag aufgezeigten Maßnahmen setzen sich im Wesentlichen mit einer Verbesserung der sehr frühen Sprachförderung auseinander, also auch mit der Förderung vor dem Kindergartenalter. Hier besteht zweifelsohne weiterhin Handlungsbedarf. Es macht aus unserer Sicht auch Sinn, verstärkt darüber nachzudenken, wie wir besonders die Eltern, die an dieser Stelle eine enorm wichtige Rolle spielen, stärker als bisher mit einbinden können. Auch die Familienzentren sehen wir als wichtigen Partner bei dieser bedeutsamen Aufgabe. An diesem Punkt sind wir auch nicht auseinander.
Darüber hinaus dürfen wir aber auch nicht diejenigen Kinder und Jugendlichen aus dem Blick verlieren, die eben nicht die Möglichkeit hatten, im frühen Kindesalter Sprachfördermaßnahmen zu nutzen.
Fazit: Der Antrag der Grünen stellt auch nach unserer Überzeugung eine gute Grundlage dar, um die Sprachförderung im Sinne der notwendigen Kontinuität aufzugreifen und zu einem wesentlichen Schwerpunkt der Bildungs- und Migrationspolitik in der 14. Legislaturperiode zu machen. Ich appelliere in dieser Hinsicht an alle Fraktionen. Ich bin gerade sehr aufmerksam geworden, als Herr Solf sagte, er wolle keine Grabenkämpfe oder Frontkämpfe führen; wir sollten fraktionsübergreifend wie in der Integrationsoffensive gemeinsam vorgehen. Da werden wir Sie an Ihren Worten messen.
Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu. Ich freue mich auf die dort mögliche tiefer gehende Debatte, die dort fachlich fundierter geführt werden kann als in diesem kurzen Redeblock. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Tat einen be
achtlichen Antrag vorgelegt. Ich bedauere, Frau Asch, dass Sie mit dem Vorwurf, die jetzige Landesregierung betreibe nur Ankündigungspolitik, diesen sehr guten Eindruck etwas relativiert haben.
Ich glaube, dass wir mit den Maßnahmen, die wir schon verabredet und in Aussicht gestellt haben und die sich in der Konkretisierung befinden, durchaus bereits im Sinne dessen, was Sie mit Ihrem Antrag formuliert haben, arbeiten.
Dieser Antrag hat - darauf ist hier hinreichend hingewiesen worden - Stärken. Aber - obwohl ich Ihnen zugestehe, dass Sie sich in der neuen Rolle neu aufstellen müssen - ich finde es schade und sehe es als ein Versäumnis an, dass Sie die Situation in Nordrhein-Westfalen, wie wir sie vorfinden, nicht hinreichend analysieren.
Wie Frau Stotz richtig gesagt hat, fangen wir nicht bei null an. Man muss aber prüfen, womit wir jetzt im Einzelnen anfangen. Ich will dazu vorbehaltlich der Detailberatung im Ausschuss nur einige wenige Aspekte benennen.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen durch die Sprachförderrichtlinie der Vorgängerregierung eine Konzentration auf sechs- und zehnmonatige Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen in der Grundschule. Dabei gibt es keine Qualitätsanforderungen für das Personal. Es ist nicht klar geregelt, was mit dem Geld, das das Land dafür gibt, im Einzelnen passiert. Es gibt eine Untersuchung - wenn ich richtig unterrichtet bin, erfolgt sie durch das SPI -, bei der überhaupt einmal erhoben wird, wie das Geld verwendet wird. Die einen führen Maßnahmen an der Schule durch, die anderen unterstützen durch zusätzliche Betreuungskräfte die Gruppenpädagogik in Kindertageseinrichtungen. Einen Sachstand über die Verwendung der Mittel für das ganze Land gibt es bislang nicht. Erst Recht gibt es keine valide Untersuchung darüber, was für die Kinder bewirkt, ob tatsächlich eine Verbesserung des Förderklimas erreicht worden ist.
Außerdem richten sich die Sprachförderrichtlinien, wie sie gegenwärtig gültig und von Bündnis 90/Die Grünen in zahlreichen Haushaltsberatungen unterstützt worden sind, an Kindertageseinrichtungen mit einem Zuwandereranteil von mindestens 50 %. Sie müssen dazu die Frage beantworten, ob in einer Einrichtung mit einem Zuwandereranteil von 45 % die Probleme so viel geringer sind.
Es handelt sich um einen guten, um einen solide recherchierten Antrag, der viel von dem aufnimmt, was wir - Herr Solf hat es bereits gesagt - in der vergangenen Legislaturperiode zu Recht angemahnt haben. Zu dem Antrag muss aber noch die Situation Nordrhein-Westfalens nachgeliefert werden, wie wir sie heute vorfinden.
Ich will einige wenige Punkte für die Koalition und für meine Fraktion benennen, bei denen wir glauben, dass es Ansätze gibt, die schon konkretisiert werden und die in den nächsten Jahren weiter verfolgt werden müssen.
Der erste Punkt ist der Sprachtest für Vierjährige, den wir in die Koalitionsvereinbarung geschrieben haben. Wir wollen nämlich nicht die Ankündigung der Integrationsoffensive, so etwas irgendwann einmal einzuführen, fortsetzen, sondern wir wollen eine Verbindlichkeit haben. Mit Verbindlichkeit meine ich insbesondere auch, dass wir mit dem verbindlichen Sprachtest genauso verbindliche Fördermaßnahmen verbinden wollen. Ich bin froh, dass der Minister angekündigt hat, durch ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen, inwieweit das unter den geltenden rechtlichen Bestimmungen auch des Jugendhilferechts im Zusammenhang mit der Schulpflicht möglich wird. Für uns als Koalition sind die Verbindlichkeit des Tests und die Verbindlichkeit der Förderung vor der Einschulung wichtige Anker.
Zum Zweiten brauchen wir Sprachförderrichtlinien, die sehr viel stärker eine qualitätsorientierte und ergebnisorientierte Sprachentwicklung möglich machen. Das muss fraglos in einem Zusammenhang mit einer Bildungsvereinbarung und einem Schulfähigkeitsprofil stehen. Das ist eben schon genannt worden. Bildungsvereinbarung und Schulfähigkeitsprofil teilen aber nicht die gleiche pädagogische Philosophie. Das sind offensichtlich verschiedene Autoren gewesen: Einmal waren es Autoren mit einem Jugendhilfehintergrund, im anderen Fall waren es welche mit einem Schulhintergrund. Diese beiden Pakete von Maßnahmen und Profilen sind noch nicht fachlich synchronisiert. Diese Synchronisation muss geleistet werden. Ich glaube, wir tun gut daran, uns diesbezüglich von Hessen inspirieren zu lassen, die mit dem Bildungsplan von null bis zehn möglicherweise weiter sind als wir.
Ich will einen dritten Punkt benennen, der sich auch in dem Antrag wiederfindet. Es geht um die Frage, wo Sprachförderung erfolgreich erfolgt. Sie erfolgt im Alltagsgeschehen erfolgreich, wenn es auch eine Bezugsperson gibt, die sprachliche Kompetenz vermittelt. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Regierungskoalition in ihrem Koaliti
onsvertrag vereinbart hat, die Förder- und Arbeitsbedingungen in allen Kindertageseinrichtungen Nordrhein-Westfalens zu verbessern.
Ich bin gleich am Ende meiner Ausführungen. - Das ist der Schlüssel dazu, nicht nur Kinder mit Zuwanderungsgeschichte zu fördern, sondern allen Kindern einen besseren Start in das Leben zu ermöglichen.
Insofern haben wir es mit einem guten Antrag zu tun, der im Zusammenhang mit unseren Plänen zur Einführung von Familienzentren steht. Es ist aber ein Antrag, zu dem die konkrete Situation in der Beratung noch nachgeliefert werden muss. Insofern freue ich mich auf substanzielle Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatten haben ja immer eine ähnliche Struktur. Frau Stotz geht hierher und sagt: Das war alles schon vorgedacht. Das haben wir alles schon längst vorgehabt. Das hätten wir auch gemacht, wenn wir weiterregiert hätten. Die Vorschläge, mit denen die Grünen kommen, bauen eigentlich nur auf dem auf, was wir schon immer gemacht haben.
Ich bin gar nicht sicher, ob diese Wortbeiträge von Frau Stotz eher gegen die Regierung oder vielmehr gegen die Grünen gerichtet sind, und weiß nicht, ob da ein interner Streit um Kreativität in der Opposition stattfindet. Jedenfalls kommen die Grünen mit einer etwas anderen Systematik. Sie sagen, die Regierung kündige nur an. Insofern ist das, was bisher passiert ist, alles nicht schnell genug.
Die dritte Variante: Sie schauen unseren Koalitionsvertrag an. Das haben Sie bei dem eben diskutierten Zweistimmenwahlsystem, das Sie zehn Jahre nicht durchsetzen konnten, auch gemacht. Sie haben in den Koalitionsvertrag geguckt und gesagt: Gute Idee; daraus machen wir einen Antrag.
So machen Sie es auch mit den Familienzentren, und so machen Sie es jetzt mit den Sprachtests. - Das sind die drei Muster, die wir bei jeder Debatte erleben.
Nun ist das, was in diesem Antrag inhaltlich vorgetragen wird, sehr gut. Insofern hat der Kollege Recht, der beschrieben hat, was die Grünen mit ihrem Antrag bewirken. Der Antrag ist sehr gut, weil er eben etwas aufgreift, was im Koalitionsvertrag steht, und es fachlich sehr gut beschrieben in die Landtagsberatung einbringt. Sie waren in der Tat schneller als andere, als Sie dieses Thema zum Beratungsgegenstand machten. Die Idee ist aber in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und im Koalitionsvertrag enthalten.
Worum geht es dabei? Das eine - und das ist das Aktuelle, was wir jetzt in diesen Tagen machen müssen - ist eine Antwort auf Pisa. Nun kann man Pisa in der Variante lesen, wie Frau Kollegin Stotz das eben gemacht hat. Sie formuliert das wunderbar, indem sie - jedenfalls ungefähr; ich übersetze das jetzt einmal frei - sagt: Wir haben in der neuen Pisa-Studie gesehen, dass wir unsere erfolgreiche Politik quasi weiterentwickeln müssen.
Ich würde einmal sagen: Sie haben in der PisaStudie gesehen, dass Ihre Politik in diesem Feld völlig gescheitert ist. Das ist das Ergebnis der Pisa-Studie.
Sie können sich doch nicht hierhin stellen und so etwas behaupten. Ich würde vor Scham gar nicht mehr so laut sprechen, wenn mir attestiert würde, dass in diesem Bundesland Zuwandererkinder die schlechtesten Chancen in ganz Deutschland haben
und dass ein Kind froh sein kann, wenn es in einem anderen Bundesland geboren ist, weil es dort anders gefördert worden ist, als das hier in Nordrhein-Westfalen der Fall war. - Das ist Pisa.
An dieser Stelle setzen wir an. Der Antrag der Grünen hat genauso wie das, was wir vorhaben, das Ziel, von den knapp vor Schuleintritt durchgeführten Crashkursen wegzukommen und die Zeit der frühkindlichen Bildung vielmehr auf ein früheres Datum zu legen. Es geht uns auch darum, das Ganze nicht nur als Anhängsel der Schulpolitik zu machen, sondern frühkindliche Bildung als eigenen Schwerpunkt mit dem vierten Lebensjahr beginnen zu lassen.