Protocol of the Session on June 26, 2009

(Beifall von der CDU)

Eine wirksame Beseitigung baulicher Schwachstellen im zukünftigen Rhein-Ruhr-Express-Raum ist übrigens allein durch die zügige Realisierung der Infrastruktur möglich. Auch sie werden wir gemeinsam mit dem Bund und der Deutschen Bahn weiterhin voranbringen.

Maßnahmen zur Beseitigung betrieblicher Schwachstellen über das Regionalexpress-Konzept hinaus sind Bestandteile der ständigen Kommunikation zwischen dem Land, den drei Aufgabenträgern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dabei handelt es sich oft um kleine Ursachen und deren Abhilfe. Im Prinzip gehört dieses Geschehen zum Tagesgeschäft und dürfte meines Erachtens kaum für einen ausführlichen Bericht für den Landtag geeignet sein.

Damit sind entscheidende Maßnahmen zur Steigerung der Betriebsqualität gerade auch bis zum Zeitpunkt einer Inbetriebnahme des RRX bereits in die Wege geleitet.

Deswegen, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Einigung beider Parteien im Rechtsstreit, wenn sie so umgesetzt werden sollte, woran ich allerdings keinen Grund zum Zweifeln habe, und die Arbeit der Landesregierung haben Ihren Antrag inzwischen weit überholt.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Weitere Wortmeldungen, meine Damen und Herren, liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/9418 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr zu überweisen. Dort soll die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest: Der Antrag wurde mit Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen.

Ich rufe auf:

5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8806

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9477 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/9437

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz müssen Konsequenzen für das Nichtraucherschutzgesetz NRW folgen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/6329

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/9438

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/6329 ist auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für erledigt zu erklären. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Antrag für erledigt erklärt.

Wir kommen damit zur Beratung. Ich darf für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Kleff das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass das Einatmen von Tabakrauch gesundheitsschädlich ist – ich glaube, darüber besteht breite Übereinstimmung. Das ist in mehreren Debatten deutlich geworden.

Aus der Würde des Menschen erwächst zwar ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, aber zugleich auch die Verantwortung gegenüber dem Nächsten. Das heißt im Klartext: Erst ist der Einzelne gefordert und dann der Staat. „Staat“ meint in diesem Zusammenhang die Länder, die aufgefordert sind, die Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen.

Dieser Verpflichtung ist der nordrhein-westfälische Landtag am 19. Dezember 2007 nachgekommen, indem er das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung – das möchte ich

betonen – des Nichtraucherschutzes mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen hat.

Die vorige, rot-grüne Landesregierung war dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Auch vor vier Jahren war schon bekannt, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. Juli 2008 die Länder verpflichtet, die Nichtraucherschutzgesetze so abzufassen, dass in der Gastronomie das Rauchen ausnahmslos untersagt wird, oder aber die Ausnahmen so zu gestalten, dass eine widerspruchsfreie Regelung vorliegt.

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP stimmen mit der Landesregierung überein und lehnen ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten ab. Ich will aber nicht verschweigen, dass für einige Mitglieder meiner Fraktion auch eine andere Regelung denkbar wäre.

Wir können heute erfreut feststellen, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die überhaupt nicht erst mit dem Rauchen anfangen, zunimmt. Diese Entwicklung ist nicht auf ein totales Rauchverbot, sondern vielmehr auf Prävention und Aufklärungsmaßnahmen, die in der Öffentlichkeit, in Schulen usw. laufen, zurückzuführen. Wir fordern die Landesregierung auf, in ihren Aufklärungsbemühungen nicht nachzulassen.

Ich bitte Sie, daran zu denken, dass Gesundheitsförderung und Prävention nur erfolgreich sein können, wenn die Stimmung und das Bewusstsein in der Bevölkerung entsprechend sind. Durch absolute Rauchverbote erreichen wir das allerdings nicht. Schlüssel für eine Neuorientierung im Gesundheitswesen sind eine neue Haltung und Einstellung des Einzelnen zu seiner Gesundheit – und keine Verbote. Vorbilder sind hierbei gefragt.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Quatsch!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Nichtraucherschutz in Gaststätten stelle ich Folgendes fest – das geht auch aus dem Antrag der Grünen hervor –: Etwa 25 % der Gaststätten in Nordrhein-Westfalen sind rauchfrei.

(Widerspruch von Barbara Steffens [GRÜ- NE])

Etwa die Hälfte der Gaststätten bietet rauchfreie Räume an. Bei etwa einem Viertel handelt es sich um Rauchergaststätten. Hierzu gehören auch die sogenannten Eckkneipen mit einer Gastfläche von bis zu 75 m2, wenn der Wirt die Gaststätte als Rauchergaststätte kennzeichnet.

Als nicht unproblematisch sehen wir die Raucherklubs an.

(Lachen von Barbara Steffens [GRÜNE])

Hierbei darf es nicht zu einem Wildwuchs und zu einem Unterlaufen des Nichtraucherschutzes kom

men. Wir fordern daher die Landesregierung auf, nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren, der im Gesetz festgelegt ist, dem Landtag insbesondere erstens über die Entwicklung, den Umfang und die Handhabung der Raucherklubs und zweitens über die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung des Bundes, die den Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen,

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Unglaublich!)

die die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gefahren des Rauchens schützt, zu berichten.

(Beifall von der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob und welche Gaststätte der Gast betritt, entscheidet der Gast alleine. Eine solche freie Entscheidung hat er aber nicht, wenn es um Behörden oder öffentliche Einrichtungen geht. Da muss er hin. Deshalb haben wir diese Einrichtungen rauchfrei gemacht. Diese Regelungen, die wir bisher getroffen haben, kommen bei der Bevölkerung an, weil wir die Lebenswirklichkeit berücksichtigt haben und der Bürger die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit erkannt hat beziehungsweise erkennt.

Die Verantwortung für die Einhaltung des Rauchverbots liegt zunächst bei den Leitern einer Einrichtung sowie den Betreibern einer Gaststätte. Neben dem zu erwartenden Recht, was von den Nichtrauchern geltend gemacht wird, werden die Ordnungsbehörden anlassbezogene Kontrollen durchführen. Auch hier gilt: Wir müssen alles dafür tun, damit der Einzelne eine entsprechende Haltung und Einstellung zu seiner Gesundheit und zur Gesundheit anderer bekommt.

Ich stelle abschließend fest: Die von CDU und FDP geführte Landesregierung hat in NordrheinWestfalen ein Nichtraucherschutzgesetz geschaffen, das die Bevölkerung und insbesondere die jungen Menschen vor Tabakrauch schützt, den erwachsenen Menschen vertretbare Freiheiten lässt und die Interessen von Gaststättenbetreibern ausreichend berücksichtigt. Wer in diesem Land noch bis vor vier Jahren Regierungsverantwortung getragen hat und nichts, aber auch gar nichts für den Schutz der Nichtraucher getan hat, der sollte auf eine weitere Debatte verzichten und der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kleff. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Meurer das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kleff, das kann nicht unbe

antwortet bleiben. Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht,

(Beifall von der SPD)

sonst würden Sie den Blödsinn nicht noch einmal wiederholen, dass wir vor vier Jahren das Ganze hätten ändern können! Vor vier Jahren war das Land Nordrhein-Westfalen noch nicht zuständig. Im Jahr 2006 gab es eine Föderalismusreform.

(Minister Karl-Josef Laumann: Ach, damit hat das nichts zu tun!)

Erst damit haben die Länder erst die Zuständigkeit für die Gaststätten bekommen. Also: Setzen, sechs!