Protocol of the Session on June 24, 2009

So weit meine Ausführungen zu Ihrer Frage, Herr Kollege Hilser.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Hilser.

Es ist erfreulich, Herr Minister, dass Sie über ein Jahr nach dem Verkauf das Parlament heute informieren, welche Informationsrechte dem Parlament aus dem Vertrag zustehen. Dafür nach einem Jahr herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Sehr großzügig!)

Sie haben den Vertrag gemeinsam mit dem Kollegen Wittke mit Hinweis auf § 4 Abs. 1 Verschlusssachenverordnung als geheime Verschlusssache eingestuft. Dort sind Geschäftsgeheimnisse privater Dritter geschützt. Nun haben die Dritten ausweislich ihrer Ausführungen selbst darauf verzichtet, Fragen geheim zu halten, zu denen es parlamentarische Anfragen gibt. Von daher stellt sich die Frage: Aus welchem Grund haben Sie dem Landtag Informationen verweigert, die Sie ihm nach dem Vertrag hätten geben können?

Herr Minister, bitte.

Der Vertrag ist geheim; er ist vertraulich. Nach diesen Bestimmungen – auch dieser 23.2-Klausel, wenn Sie richtig zugehört haben – ist diese Verschlusssachenvereinbarung mit dem Parlament geschlossen worden. Deshalb ist der Zugang nur ganz bestimmten Leuten gewährt worden. Das sind einmal die im Ausschuss für Bauen und Verkehr vertretenen Mitglieder und namentlich genannten Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses einschließlich der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Ausschussassistentin.

Das ist klar geregelt, und es liegen Listen aus. Dort kann man nachsehen, wer Einsicht in den Vertrag genommen hat. Das bleibt Ihnen auch völlig frei. Das werden Sie vielleicht auch getan haben. Und dann haben Sie das auch alles gelesen, nehme ich an.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Kraft.

Herr Minister, Sie haben gerade dargestellt, dass es als Verschlusssache behandelt wurde gemäß Ziffer 23.2. Die bezieht sich ausschließlich auf Pressemitteilungen nach dem, was Sie vorher vorgetragen haben.

Ich habe nicht von 23.2 gesprochen.

Sie haben gerade davon gesprochen.

Ich habe vorhin alles vorgelesen, sowohl 23.1, die Vertraulichkeit, als auch die für Pressemitteilungen, 23.2. Dieses ist jedoch eine Vereinbarung, die aufgrund des Vertrages auch mit den Mitarbeitern des Parlaments so getroffen worden ist. Die Verschlusssachenproblematik ist eine Sache des Parlaments, die hier so geregelt ist.

Herr Abgeordneter Wißen, bitte.

Herr Minister, der Darstellung, die Sie gerade hier vorgetragen haben, möchte ich ausdrücklich widersprechen.

Als die beiden Vertragsparteien, der Verkäufer und der Käufer, diesen Vertrag unterzeichnet haben, haben sie auch den Passus unterzeichnet, der da heißt, dass von der Verschlusssachenthematik auch die Gegenstände von Anfragen aus dem parlamentarischen Raum ausgeschlossen sind. Es gab sehr viele Anfragen aus dem parlamentarischen Raum, namentlich aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr.

Das wäre überhaupt nicht nötig gewesen,

(Zurufe von der CDU)

weil beide Vertragsparteien davon Kenntnis hatten, dass, wenn Anfragen aus dem parlamentarischen Raum kommen,

(Zurufe von der CDU)

diese auch beantwortet werden müssen.

Herr Kollege.

Herr Minister, können Sie mir beantworten, warum Sie den Festlegungen bezüglich Anfragen aus dem parlamentarischen Raum nicht entgegengekommen sind?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, können Sie mir vielleicht die Frage beantworten, welche Anfragen nicht beantwortet worden sind.

Ich lese es Ihnen noch mal vor. Es heißt:

Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 23.2 – das sind die Pressemitteilungen – verpflichten sich die Parteien gegenseitig, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Verhandlung und dem Abschluss dieses Vertrages über den Vertrag, die jeweils andere Partei und die mit ihr verbundenen Unternehmen erhalten haben, geheim zu halten.

(Bodo Wißen [SPD]: Ausnahme!)

Dies gilt nicht für den Gegenstand von Anfragen, die aus dem parlamentarischen Raum sind, oder deren Offenlegung.

(Bodo Wißen [SPD]: Aha!)

Dann heißt es weiter:

Soweit ein Ausnahmefall gemäß 1 – das sind die parlamentarischen Anfragen – vorliegt, sind die Parteien verpflichtet, die jeweils andere Partei vor der Offenlegung über den Inhalt und den Offenlegungsempfänger zu informieren, die Offenlegung auf das jeweils erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Sofern im Fall der vorstehenden Ziffern 23.1.1 und 23.1.4 – verbundene Unternehmen und Investoren nicht öffentlich erhältliche Informationen über eine andere Partei – die Klammer lasse ich weg – weitergegeben werden, sind diese Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

All das ist erfüllt worden. Selbstverständlich sind die Fragen aus dem parlamentarischen Raum auch, soweit sie diesen Bestimmungen entsprechen, beantwortet worden.

Sagen Sie mir, welche Frage nicht beantwortet worden ist. Sie hatten Einsichtsmöglichkeiten in den Vertrag. Was kann man bei den Geheimhaltungsvorschriften noch mehr tun?

Das hat übrigens Herr Kollege Wittke in der Aktuellen Viertelstunde des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 11. September 2008 auch genauso angekündigt.

(Horst Becker [GRÜNE]: Das war ein grandi- oser Auftritt!)

Sagen Sie mir doch, was Ihnen fehlt. Sagen Sie mir doch, wo Sie irgendwo nicht informiert worden sind. Es gab doch die Möglichkeit, Anfragen zu stellen. Wenn Sie die nicht stellen, dann kann ich Sie Ihnen nicht beantworten.

Jetzt hat sich der Abgeordnete Römer für eine Frage gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Römer, Sie haben das Wort.

Herr Minister, Sie haben ja selbst noch einmal wiederholt darauf hingewiesen, dass Sie alle Möglichkeiten auch vertraglich eingeräumt hatten und haben, und dass Sie dann, wenn

es Anfragen aus dem parlamentarischen Raum gibt, diese auch beantworten.

Dann erklären Sie mir bitte einmal, warum beispielsweise im Ausschuss für Bauen und Verkehr, wenn es Fragen gegeben hat, der Hinweis gekommen ist, dass es sich bei dieser Angelegenheit um eine geheime Verschlusssache handele und deshalb in der jeweiligen Ausschusssitzung auch keine Antworten gegeben werden könnten.

(Zuruf von der CDU)

Das widerspricht ja demjenigen, was Sie gerade aus dem Vertrag vorgelesen haben. Also: Wer hat denn von Ihnen, Herr Minister Linssen – Sie oder Herr Minister Wittke –, festgelegt, dass es sich hierbei um eine geheime Verschlusssache handelt?

Herr Minister, bitte.

Es ist mit Anwälten vorher natürlich besprochen worden, was man nach den Geheimhaltungsauflagen so machen kann.

Ich weiß nicht, welche Anfragen Sie im Bauausschuss gestellt haben. Ich bin nicht dabei gewesen. Das müsste man im Einzelnen prüfen. Dass der Hinweis gegeben worden ist, dass das eine Anlehnung an die Verschlusssachenordnung des Landtages ist, ist eine Tatsache. Ja, das ist so gehandhabt worden, und das ist nach Interpretation dieser Vorschriften auch so notwendig gewesen.

Darin steht übrigens auch: Antworten auf Anfragen aus dem parlamentarischen Raum sind auf das jeweils erforderliche Mindestmaß zu beschränken, und sie müssen auch jeweils der anderen Partei vor der Offenlegung noch mitgeteilt werden.

(Zuruf von Bodo Wißen [SPD])

Ich bin im Bauausschuss nicht dabei gewesen. Wenn Sie sich da beschwert fühlen, sehe ich die Anfragen gerne noch einmal durch und schaue, ob irgendetwas inkorrekt ausgedrückt worden ist. Jedenfalls sind bei mir im Finanzausschuss solche Fragen nicht gestellt worden. Deshalb sehe ich nicht, dass irgendwo ein Versäumnis der Landesregierung vorliegt.

(Zuruf von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat noch einmal Herr Abgeordneter Hilser das Wort. Bitte sehr.