Protocol of the Session on April 2, 2009

(Unruhe – Glocke)

weil es nicht richtig ist, das in einem Zusammenhang zu sagen.

Es geht hier im 3,2 Millionen €. Wenn diese am Ende nicht ganz abfließen – ich habe in meiner Rede auch gesagt, dass sie vermutlich in den Jahren zuvor nicht ganz abgeflossen sind –, dann ist das in Ordnung, dann fällt das sozusagen dem Haushaltsabschluss zum Opfer. Das sind dann eingesparte Mittel.

Wir wollen nicht mehr Geld als unbedingt nötig ausgeben. Aber was Sie machen, sind Haushalte ohne ein Quäntchen vernünftige Sozialpolitik, ohne ein Quäntchen vernünftige ökologische Politik.

(Zurufe von der CDU: Ooh!)

Sie versagen in ganzer Linie. Jetzt verfünffachen Sie noch die Nettoneuverschuldung. Dafür lohnt es sich, Redezeit in Anspruch zu nehmen. Das ist ein finanzpolitisches Desaster, das man nicht mit 3,2 Millionen € zurückholen kann. Es sind 5,6 Milliarden €, die Sie gestern im Nachtrag beschlossen haben. Sie werden nach der Maisteuerschätzung wahrscheinlich bei 10 Milliarden € landen. Dieses miteinander zu vergleichen, ist im höchsten Maße unredlich.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Witzel?

Aber sehr gerne.

Das habe ich mir gedacht. – Herr Kollege Witzel, bitte schön.

Herr Kollege Groth, wenn Sie sich einmal die Anwesenheit

(Unruhe – Glocke)

in den Abgeordnetenreihen der Fraktionen der SPD und der Grünen zu diesem Tagesordnungspunkt anschauen und Sie das vielleicht mit der anderen Seite dieses Saals kontrastieren, vermittelt Ihnen das den Eindruck, dass es sich um ein ganz zentrales politisches Anliegen von SPD und Grünen handelt?

(Zuruf von der SPD: Woran mag das denn liegen?)

Herr Witzel, ich habe ja als Parlamentarier schon ein paar Jährchen auf dem Buckel. Ich weiß, wie das ist, wenn man Angst um seine eigene Mehrheit haben muss. Wenn man weiß, dass die eigene Politik nicht überzeugt, dann muss man da sein und rennt in den Plenarsaal.

(Lachen von CDU und FDP – Beifall von GRÜNEN und SPD)

Man kann es sich dann nicht leisten, langsam zu gehen, dann muss man schon sehr schnell sein.

(Lachen von CDU und FDP)

Verlassen Sie sich darauf: Draußen im Lande wird gehört, was hier gesprochen wird.

(Zurufe von CDU und FDP)

Die Konzepte werden verglichen. Es wird verglichen, was Sie versprochen haben und was Sie einhalten. Über alle Versprechungen, die Sie gebrochen haben, werden wir an jedem Plenartag immer und immer wieder reden. Jedes Mal! Alle Versprechungen, die Sie gemacht haben, werden Ihnen lückenlos immer wieder aufgezeigt, bis Sie es nicht mehr ertragen und von selbst die Mehrheit in diesem Land aufgeben. – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Lachen von CDU und FDP)

Vielen Dank, Kollege Groth.

Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh, dass wir – hoffentlich auch Sie, Herr Kollege Lindner – in der Karwoche ein bisschen in uns gehen können. Das haben wir alle nötig. Zumindest zu manchen Momenten des Tages kommt mir das so vor. Wir sind am Ende der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung. Uns liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/8896 vor. Der Ausschuss empfiehlt uns, den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/8077 abzulehnen. Wer stimmt dem zu? – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das

sind SPD und Grüne. Enthält sich jemand im Raum? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Wir kommen zu:

10 Erstes Gesetz zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB XII)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8861

erste Lesung

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt und uns hier oben mitgeteilt, dass sie heute auf eine Debatte verzichten wollen.

Trotzdem möchte Herr Minister Laumann den Gesetzentwurf einbringen. Das ist zur ersten Lesung auch richtig. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz sollen die bisherigen Regelungen zur Weiterleitung des Bundesanteils der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Träger der Sozialhilfe im Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII an die Änderungen im Bundesrecht angepasst werden.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahre 2003 beteiligt sich der Bund mit einem Festbetrag von 409 Millionen € jährlich bundesweit an den Mehrkosten, die den Kommunen als Träger der Sozialhilfe durch die im Vergleich zur Sozialhilfe höheren Aufwendungen entstehen. Auf Nordrhein-Westfalen entfielen von diesem Festbetrag bisher 109 Millionen € jährlich.

Mitte 2007 legte der Bund einen Gesetzentwurf vor, nach dem er sich mit 7 % an den Nettoausgaben der Grundsicherung beteiligen wollte. Das hätte eine Halbierung des Festbetrages auf nur noch 49 Millionen € für die nordrhein-westfälischen Kommunen bedeutet.

Angesichts der steigenden Fallzahlen und der damit verbundenen Kostensteigerungen in der Grundsicherung konnte Nordrhein-Westfalen eine solche Kürzung schlicht und ergreifend nicht hinnehmen. Wir haben uns gemeinsam mit allen anderen Ländern diesem Vorhaben der Bundesregierung widersetzt.

Nach langen und intensiven Verhandlungen ist es den Ländern im Vermittlungsverfahren gelungen, die Festbetragsfinanzierung in eine anteilige Finanzierung umzuwandeln. Diese ist zeitlich gestaffelt:

Danach erhalten die Länder im Jahr 2009 13 % der Nettoausgaben der Grundsicherung des Vorjahres. Dieser Anteil wird dann schrittweise bis zum Jahr 2012 auf 16 % ihrer Nettoausgaben erhöht und verbleibt in den Folgejahren auf dieser Höhe.

Dieses Verhandlungsergebnis ist aus meiner Sicht ein großer Erfolg. Denn: Jede Kostensteigerung bei den Kommunen führt nun automatisch zu einer entsprechend höheren Bundesbeteiligung. Das heißt, jede Regelsatzerhöhung, steigende Mieten und steigende Fallzahlen ziehen eine entsprechend höhere Bundesbeteiligung nach sich und bringen damit Entlastung für die kommunalen Haushalte.

Die demografische Entwicklung und die erwartete Zunahme von Altersarmut betrifft die Grundsicherung unmittelbar. Machen wir uns nichts vor: Es ist in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit weiter steigenden Ausgaben für die Grundsicherung zu rechnen. Daher ist es als großer Erfolg zu werten, dass es gelungen ist, den Bund auf Dauer an diesen Ausgaben zu beteiligen.

Für die Kommunen hat sich bereits im ersten Jahr der Neuregelung der Einsatz der Landesregierung bezahlt gemacht. Denn statt des bisherigen Festbetrages von 109 Millionen € erhält Nordrhein-Westfalen 2009 119 Millionen €. Diese 119 Millionen € werden – wie bisher auch der Festbetrag – ungekürzt an die Träger der Sozialhilfe weitergeleitet. Für die Folgejahre geschieht dies entsprechend der jeweiligen Bundesanteile.

Auch die Landschaftsverbände bekommen zukünftig ihre Ausgaben entsprechend der gesetzlichen Quote ersetzt. Das bisher sehr aufwändige Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Ausgaben der einzelnen Träger der Sozialhilfe wird vereinfacht:

Zukünftig werden die Meldungen des jeweils vorletzten Jahres für die Nettoausgaben der Grundsicherung an den Landesbetrieb für Information und Technik als Grundlage für die Mittelverteilung herangezogen. Von daher bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. – Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, abweichend von der ursprünglichen Vereinbarung haben sich – wie bereits erwähnt – die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, heute keine Debatte zum Thema zu führen, sondern

direkt über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates abzustimmen.

Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8861 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Darf ich dazu die Zustimmung der Fraktionen feststellen? – Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass die Überweisungsempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen worden ist.

Ich rufe auf:

11 Was tut die Landesregierung für Lesben und Schwule?

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8871

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Asch das Wort für die antragstellende Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin Asch.