Protocol of the Session on April 1, 2009

Landschaftsverband dann nur noch an der WestLB beteiligt ist.

Die Landesregierung will die Landschaftsverbände mit in die Krise reißen. Das ist die Politik, die vonseiten der Landesregierung gemacht wird. Es ist interessant, Herr Linssen, dass alle Parteien in der Landschaftsversammlung Rheinland – auch CDU und FDP – das verhindern wollen. Das ist die reale Situation. Denn die Landschaftsverbände haben schon einen hohen Preis gezahlt: Der LVR hat zum Beispiel bereits 267 Millionen € in die WestLB gepumpt.

Die Erwägung der Landschaftsverbände, ihre Anteile an der NRW.BANK in Anteile an der WestLB umzuwandeln, ist aus der Not geboren, um der unmittelbaren Gefahr der Geldhaftung zu entgehen. Das muss man an dieser Stelle so deutlich konstatieren. Aber – und das wissen die Landschaftsverbände auch – es ist alles andere als ein genialer Befreiungsschlag, als was Sie das hier immer hinstellen.

Denn hier genau liegt meines Erachtens die wirkliche Gefahr für die Landschaftsverbände und natürlich auch für die kommunalen Sparkassen, dass diese für die alten Risiken der WestLB, das sogenannte Grandfathering, sowieso haften müssen. Um wie viele Milliarden es sich dabei handelt – 30 Milliarden, 50 Milliarden, 80 Milliarden € –, weiß keiner. Das ist nach wie vor die völlige Intransparenz, die wir hier im Landtag realisieren müssen.

Das ist eine völlig problematische Situation. Ich finde, dass der Antrag der SPD-Fraktion zwar grundsätzlich in die richtige Richtung geht, wir aber noch einige andere Sachen mehr tun müssen. Trotzdem wünschte ich, dass hier eine Mehrheit dafür vorhanden wäre. Aber mit dieser Regierungskoalition werden wir das sicher nicht hinbekommen.

Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Dr. Linssen noch einmal das Wort gewünscht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise lohnt es sich nicht, auf Herrn Sagel zu antworten. Aber, es geht einem schon die Hutschnur hoch, wenn er hier erzählt: Wir von den Linken haben immer darauf aufmerksam gemacht.

Herr Sagel, Sie sind Mitglied der rot-grünen Regierungsfraktionen bis 2005 gewesen. Sie haben das ganze Desaster der WestLB bis 2005 mitverursacht!

(Beifall von CDU und FDP)

Der Vertrag, über den wir sprechen, ist in Ihrer Regierungszeit, im April 2005 geschlossen worden. Mal ist es ein begünstigender Vertrag, weil ja die

Regierung so kommunalfreundlich war, und mal ist es eine Notlösung.

(Zuruf von Rüdiger Sagel [fraktionslos])

Sie müssen sich schon für irgendetwas entscheiden.

Meine Damen und Herren, es ist hier von Frau Asch auf Gesprächsdefizite mit den Landschaftsverbänden aufmerksam gemacht worden. Frau Asch, Sie bekommen das offensichtlich nur aus dritter Hand erzählt. Ich denke sogar, dass Sie hier nicht richtig vortragen, weil ich zum Beispiel Ihrem Herrn Voigtsberger, dem Chef des Landschaftsverbandes Rheinland, unterstelle – und ich weiß es –, dass er Sie ordnungsgemäß über alle Gespräche informiert hat. Wenn Sie ihn fragen, werden Sie wissen, dass er eins nicht zu beklagen hat, nämlich das Gesprächsverhältnis zwischen dem Finanzminister und den Direktoren der Landschaftsverbände. Damit das einmal klar gesagt ist!

(Beifall von der CDU)

Sie sagten, der Brief sei nie geschrieben worden. Natürlich ist rechtzeitig ein Brief von mir eingegangen. Es ist eine Protokollnotiz unterschrieben worden, obwohl das Ganze nur die Vertragslage enthält. Wenn Sie sich die Vertragslage einmal vorlegen lassen, werden Sie feststellen, dass alles drinsteht. Wenn die Option gezogen wird, ist selbstverständlich, sobald der Brief eingeht, der Landschaftsverband von der Verpflichtung befreit. Auch das ist klar.

Sie weinen hier Krokodilstränen und stellen drei Bedingungen, über die Sie jetzt noch namentlich abstimmen wollen. Das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

Ich fange bei Ihrem Antrag einmal von hinten an: Auf die geplante Vollintegration des WfaVermögens in die NRW.BANK soll die Landesregierung verzichten. – Nein, darauf werden wir nicht verzichten! Und wenn Sie sich richtig befragen, tut es Ihnen leid, dass es in Ihrer Regierungszeit nicht passiert ist, denn es ist für das Land NordrheinWestfalen von Vorteil. Das war der erste Punkt.

Zweiter Punkt: Die Landesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die Landschaftsverbände aus Haftungsansprüchen, die sich aus der Finanzkrise ableiten, vorübergehend entlassen werden. – Wir haben jetzt gehört: Vorübergehend geht nicht. Das wissen Sie selber. Das heißt, wir sollen im Grunde den Vertrag auflösen und demnächst irgendwann wieder einen neuen Vertrag schließen. Die Landschaftsverbände wären doch blöd, wenn sie einen neuen Vertrag auf einmal mit der Haftungsübernahme unterzeichnen würden. Also: Auch dies ist ein völlig unmöglicher Vorschlag.

Dann sagen Sie: Wir sollen dafür Sorge tragen, dass die Beteiligung der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen an struktur- und förderpo

litischen Entscheidungen der NRW.BANK in vollem Umfang sichergestellt bleibt. – Ja, Sie können immer Menschen zum Beispiel in den Verwaltungsrat kooptieren. Dann sind sie beteiligt, es sei denn, Sie meinen, die müssen mit ihrer jetzigen Beteiligung daran beteiligt werden.

Dann sage ich Ihnen noch einmal, Frau Asch: Es ist kein Nullsummenspiel. Einerseits haben wir die Garantie an der Backe, wenn die Landschaftsverbände die Option ziehen. Wenn wir sie dann beteiligen, beteiligen wir sie an einem Vermögen von umgerechnet 19 Milliarden €. Wenn sie nur auf 10 % gemeinsam zurückgehen, wäre das ein Geschenk von 1,9 Milliarden €. Das können Sie doch nicht als Landtagsabgeordneter hier in diesem Gremium verantwortlich erklären! Sie sind doch völlig von allen Sinnen, wenn Sie glauben, das Land müsste sich jetzt von 1,9 oder mehr Milliarden trennen, nur um die Landschaftsverbände dabei zu haben.

Ich mache Ihnen einen ganz anderen Vorschlag. Gehen Sie doch in Ihre Gremien und sagen: Das Land stellt viel Kapital zur Verfügung, um in dieser schwierigen Finanzkrise mehr Fördergeschäft zu erlauben und diese Bank, die NRW.BANK, zu stärken. Und dann sagen sie: Ja, gut, wir nehmen auch Kapital in die Hände; dafür nehmen wir meinetwegen unsere Provinzial-Beteiligung oder so etwas. – Das Vermögen in den Landschaftsverbänden wird in die trockene Kammer gestellt, und wir sollen unser Vermögen hier dem Feuer aussetzen? Wo sind wir denn eigentlich hier in diesem Gremium?

Frau Asch, lernen Sie es mal langsam!

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Herr Kollege Becker gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, zunächst einmal zur Erinnerung: Gegen die Vollintegration der Wfa wenden sich die Fraktionen, und zwar unisono, der Landschaftsverbände, wenden sich die kommunalen Spitzenverbände, wie zum Beispiel der NRW-Städtetag in einem Präsidiumsbeschluss, und wenden sich auch diverse größere Kommunen, und die alle mit gutem Grund.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es ist natürlich so, dass Sie hier – das muss man deutlich sagen, und deswegen habe ich mich auch noch einmal zu Wort gemeldet – schon so etwas wie einen Masterplan gegen die Kommunen anwenden, von dem Sie auch dann nicht ablenken können, wenn Sie darauf hinweisen, dass das Land erhebliche Belastungen hat.

Zunächst einmal: Mit dem, was Sie tun, vergreifen Sie sich an dem Wohnungsbauvermögen in der Perspektive, denn selbstverständlich wird bei der Art und Weise, wie Sie hier im Hause Politik machen, das Wohnungsbauvermögen nicht nur für das Eigenkapital herangezogen werden, sondern letztlich in der langen Perspektive auch ins Risiko gehen müssen. Das halten wir für falsch.

Zweitens. Sie gehen dann den Weg, weil die Landschaftsverbände nicht das tun, was Sie wollen – zumindest in einem Landschaftsverband gibt es ja keine Zustimmung für diesen Weg –, und grenzen sie letztlich aus. Sie tricksen sie insofern aus und sagen dann: Es passt mir zwar nicht, aber ihr habt ja noch die Option, das umzuwandeln gegen mehr oder weniger wertlose WestLB-Anteile. – Das ist eine Art von Erpressung, die deutlich zurückzuweisen ist. Ich weise darauf hin, dass der Landtag, wenn er für das Land Verantwortung hat, auch Verantwortung für seine Kommunen und nicht gegen seine Kommunen hat.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Lassen Sie mich das auch noch einmal sagen, weil das ja eine Kette von Vorgängen aus den letzten Monaten und Jahren ist: Am Ende werden Sie an dem Punkt angekommen sein, dass Sie über das, was jetzt passiert – bei der WestLB, bei der NRW.BANK mit der Integration des Wfa-Vermögens und bei den Landschaftsverbänden –, wiederkommen werden und die Sparkassen, die über Ihre Politik in die Schieflage geraten, in die vertikale Fusion zwingen. Sie werden wiederkommen mit Ihren Metropolsparkassen, die die FDP will, die Sie wollen und die Herr Weisbrich auch will.

Das ist das, was wir als kommunalfeindliche Politik zu geißeln haben und auch geißeln, und zwar sowohl im Interesse des Landes als auch im Interesse der Kommunen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Es wird Ihnen auf Dauer nicht gelingen, jedes Mal diesen Zwiespalt zwischen Land und Kommunen zu setzen.

Eine letzte Bemerkung meinerseits zur Frage der Bewertung: Auch die Bewertungsrisiken sind beim Land, bei den Kommunen und bei den Sparkassen völlig unterschiedlich. Während die Sparkassen diese Risiken jeweils zu bilanzieren haben, haben die Kommunen sie über NKF auch entsprechend in ihre Bücher zu schreiben. Das sind erhebliche Risiken, wie Sie als Finanzminister wissen. Das Land fährt nach wie vor im kameralen System und hat deswegen ganz andere Möglichkeiten. Auch von daher sind Sie aufgerufen, endlich Verantwortung für die Kommunen zu übernehmen und Ihre Politik gegen die Kommunen zu beenden.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Ich weise darauf hin, dass durch

den zweiten Beitrag des Finanzministers die Landesregierung die Redezeit um etwa 4 Minuten und 30 Sekunden überzogen hat. Den Fraktionen, die schon an die Grenze ihrer Redezeit gekommen sind, steht also auch noch Redezeit zur Verfügung.

Möchte sich noch jemand zu Wort melden? – Herr Sagel, Sie haben einen kurzen Moment für eine zweite Einlassung. Bitte schön, Herr Kollege Sagel.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Linssen, man kann das Problem ganz einfach lösen. Ich habe hier ja schon zweimal einen Untersuchungsausschuss beantragt. In einem Untersuchungsausschuss kann man sehr genau klären, wie tatsächlich die ganze Situation bei der WestLB zustande gekommen ist. Dem haben Sie sich bisher verweigert. Diesem Antrag hat hier im Plenarsaal niemand zugestimmt.

Von daher, Herr Linssen, können Sie ja einmal auf Ihre Fraktionen einwirken: Machen wir einen Untersuchungsausschuss, und dann können wir die ganzen Sachverhalte sauber klären!

Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2. Die Beratung ist geschlossen.

Die SPD-Fraktion hat gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zum Antrag Drucksache 14/8881 beantragt. Nach Abs. 2 des Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte Frau Kollegin Abgeordnete Koschorreck, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 1])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben alle Ihre Stimmen abgegeben? – Das ist der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Ergebnis. Wir wollen auch am 1. April ordentlich arbeiten und keine falschen Zahlen melden. Deshalb haben wir sehr genau geprüft. 164 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja stimmten 74 Abgeordnete, mit Nein 89 Abgeordnete; ein Abgeordneter hat sich enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 14/8881 abgelehnt.

Ich rufe auf:

3 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Nach- tragshaushaltsgesetz 2009)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/8650